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Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913.

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schlechtes, so bei den Aegyptern und Spartanern. Dem Mann als
Familienhaupt fallen alle wichtigen und ehrenvollen Beschäfti-
gungen zu. Die nunmehr ganz ins Haus gebannte Frau sinkt zur
Haushälterin, zur Dienerin, zur Sklavin des Mannes herab.
Dieser ist der Eigentümer alles Reichtums, den er durch die akku-
mulierte Tätigkeit seiner Untergebenen als Krieger, Kaufmann,
Handwerker, Geldwucherer oder Bauer erwirbt. Die blutigen
Kriege, die großen Eroberungen, die zur Stämmevereinigung, zur
Staatenbildung drängen, die Klassenkämpfe im Jnnern spiegeln
sich wieder im despotischen Geist, der das Leben der Großfamilie
durchdringt.

Jm Altertum war die Gewalt des Mannes als Familien-
haupt eine unbeschränkte, ein Recht über Tod und Leben aller.
Von der Frau verlangte der Mann unbedingte Treue zur sicheren
Feststellung seiner Vaterschaft. Tötet er sie, so hat er nur ein ihm
zustehendes Recht ausgeübt. "Die unumschränkte und keinem auf
der Erde verantwortliche Macht des Hausherrn", sagt Mommsen
in seiner römischen Geschichte, "ist unabänderlich und unzerstör-
bar, solange er lebt; nicht das Alter, nicht der Wahnsinn, ja nicht
einmal sein eigener freier Wille vermag die Macht zu lösen ...
Dem Hausherrn gegenüber war alles, was zur Familie gehört,
rechtlos, Weib und Kind nicht minder als der Stier und der
Sklave." -

Mit der Erfindung des wichtigsten Metalls, des Eisens, wuchs
der Reichtum noch rascher. Die Urbarmachung ausgedehnterer
Waldstrecken wurde mit Hilfe der eisernen Pflugschar möglich.
Die zweite große Teilung der Arbeit trat ein: das Handwerk
sonderte sich vom Ackerbau. Mit dieser Spaltung bereitet sich die
Produktion direkt für den Austausch vor. Der Handel gewinnt
große Ausdehnung über die Landesgrenzen hinaus, ja sogar übers
Meer. Neben den Freien und Sklaven zeigen sich bereits die Un-
terschiede von Reich und Arm. Der Krieg, früher geführt lediglich
aus Motiven der Rache, wird zum Raubmittel und damit zu einem
stehenden Erwerbszweig.

Die zunehmende Differenzierung, die verschiedenartige Ge-
staltung der Boden- und übrigen Besitzverhältnisse bewirkt die
Klassenscheidung. Die Ausbeutung und Entrechtung vieler durch
wenige wird zum hervorstechendsten Wesenszug aller Gesellschafts-
gliederungen, die sich hinfort auf das Privateigentum stützen. Die
Zahl der sozial und wirtschaftlich Enterbten mehrt sich zu un-
gezählten Massen, die sich in immer mehr anwachsendem Groll
und Haß aufbäumen gegen die eisernen Ketten der Klassenherr-
schaft. Zwischen den Bevorrechteten und den Geknechteten kommt
es zu gewaltigen Kämpfen, die den Fortschritt in der Mensch-
heitsentwicklung in ihrem gärenden Schoße tragen. Jch erinnere

schlechtes, so bei den Aegyptern und Spartanern. Dem Mann als
Familienhaupt fallen alle wichtigen und ehrenvollen Beschäfti-
gungen zu. Die nunmehr ganz ins Haus gebannte Frau sinkt zur
Haushälterin, zur Dienerin, zur Sklavin des Mannes herab.
Dieser ist der Eigentümer alles Reichtums, den er durch die akku-
mulierte Tätigkeit seiner Untergebenen als Krieger, Kaufmann,
Handwerker, Geldwucherer oder Bauer erwirbt. Die blutigen
Kriege, die großen Eroberungen, die zur Stämmevereinigung, zur
Staatenbildung drängen, die Klassenkämpfe im Jnnern spiegeln
sich wieder im despotischen Geist, der das Leben der Großfamilie
durchdringt.

Jm Altertum war die Gewalt des Mannes als Familien-
haupt eine unbeschränkte, ein Recht über Tod und Leben aller.
Von der Frau verlangte der Mann unbedingte Treue zur sicheren
Feststellung seiner Vaterschaft. Tötet er sie, so hat er nur ein ihm
zustehendes Recht ausgeübt. „Die unumschränkte und keinem auf
der Erde verantwortliche Macht des Hausherrn“, sagt Mommsen
in seiner römischen Geschichte, „ist unabänderlich und unzerstör-
bar, solange er lebt; nicht das Alter, nicht der Wahnsinn, ja nicht
einmal sein eigener freier Wille vermag die Macht zu lösen …
Dem Hausherrn gegenüber war alles, was zur Familie gehört,
rechtlos, Weib und Kind nicht minder als der Stier und der
Sklave.“ –

Mit der Erfindung des wichtigsten Metalls, des Eisens, wuchs
der Reichtum noch rascher. Die Urbarmachung ausgedehnterer
Waldstrecken wurde mit Hilfe der eisernen Pflugschar möglich.
Die zweite große Teilung der Arbeit trat ein: das Handwerk
sonderte sich vom Ackerbau. Mit dieser Spaltung bereitet sich die
Produktion direkt für den Austausch vor. Der Handel gewinnt
große Ausdehnung über die Landesgrenzen hinaus, ja sogar übers
Meer. Neben den Freien und Sklaven zeigen sich bereits die Un-
terschiede von Reich und Arm. Der Krieg, früher geführt lediglich
aus Motiven der Rache, wird zum Raubmittel und damit zu einem
stehenden Erwerbszweig.

Die zunehmende Differenzierung, die verschiedenartige Ge-
staltung der Boden- und übrigen Besitzverhältnisse bewirkt die
Klassenscheidung. Die Ausbeutung und Entrechtung vieler durch
wenige wird zum hervorstechendsten Wesenszug aller Gesellschafts-
gliederungen, die sich hinfort auf das Privateigentum stützen. Die
Zahl der sozial und wirtschaftlich Enterbten mehrt sich zu un-
gezählten Massen, die sich in immer mehr anwachsendem Groll
und Haß aufbäumen gegen die eisernen Ketten der Klassenherr-
schaft. Zwischen den Bevorrechteten und den Geknechteten kommt
es zu gewaltigen Kämpfen, die den Fortschritt in der Mensch-
heitsentwicklung in ihrem gärenden Schoße tragen. Jch erinnere

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[9/0009] schlechtes, so bei den Aegyptern und Spartanern. Dem Mann als Familienhaupt fallen alle wichtigen und ehrenvollen Beschäfti- gungen zu. Die nunmehr ganz ins Haus gebannte Frau sinkt zur Haushälterin, zur Dienerin, zur Sklavin des Mannes herab. Dieser ist der Eigentümer alles Reichtums, den er durch die akku- mulierte Tätigkeit seiner Untergebenen als Krieger, Kaufmann, Handwerker, Geldwucherer oder Bauer erwirbt. Die blutigen Kriege, die großen Eroberungen, die zur Stämmevereinigung, zur Staatenbildung drängen, die Klassenkämpfe im Jnnern spiegeln sich wieder im despotischen Geist, der das Leben der Großfamilie durchdringt. Jm Altertum war die Gewalt des Mannes als Familien- haupt eine unbeschränkte, ein Recht über Tod und Leben aller. Von der Frau verlangte der Mann unbedingte Treue zur sicheren Feststellung seiner Vaterschaft. Tötet er sie, so hat er nur ein ihm zustehendes Recht ausgeübt. „Die unumschränkte und keinem auf der Erde verantwortliche Macht des Hausherrn“, sagt Mommsen in seiner römischen Geschichte, „ist unabänderlich und unzerstör- bar, solange er lebt; nicht das Alter, nicht der Wahnsinn, ja nicht einmal sein eigener freier Wille vermag die Macht zu lösen … Dem Hausherrn gegenüber war alles, was zur Familie gehört, rechtlos, Weib und Kind nicht minder als der Stier und der Sklave.“ – Mit der Erfindung des wichtigsten Metalls, des Eisens, wuchs der Reichtum noch rascher. Die Urbarmachung ausgedehnterer Waldstrecken wurde mit Hilfe der eisernen Pflugschar möglich. Die zweite große Teilung der Arbeit trat ein: das Handwerk sonderte sich vom Ackerbau. Mit dieser Spaltung bereitet sich die Produktion direkt für den Austausch vor. Der Handel gewinnt große Ausdehnung über die Landesgrenzen hinaus, ja sogar übers Meer. Neben den Freien und Sklaven zeigen sich bereits die Un- terschiede von Reich und Arm. Der Krieg, früher geführt lediglich aus Motiven der Rache, wird zum Raubmittel und damit zu einem stehenden Erwerbszweig. Die zunehmende Differenzierung, die verschiedenartige Ge- staltung der Boden- und übrigen Besitzverhältnisse bewirkt die Klassenscheidung. Die Ausbeutung und Entrechtung vieler durch wenige wird zum hervorstechendsten Wesenszug aller Gesellschafts- gliederungen, die sich hinfort auf das Privateigentum stützen. Die Zahl der sozial und wirtschaftlich Enterbten mehrt sich zu un- gezählten Massen, die sich in immer mehr anwachsendem Groll und Haß aufbäumen gegen die eisernen Ketten der Klassenherr- schaft. Zwischen den Bevorrechteten und den Geknechteten kommt es zu gewaltigen Kämpfen, die den Fortschritt in der Mensch- heitsentwicklung in ihrem gärenden Schoße tragen. Jch erinnere  

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-04-10T14:18:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-04-10T14:18:39Z)

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Zitationshilfe: Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walter_frauenstimmrecht_1913/9>, abgerufen am 23.11.2024.