dazu vorliegt." Bei dieser Debatte handelte es sich um die von Klara Zetkin redigierte Fassung der Resolution über das Frauen- stimmrecht, die der internationale Frauenkongreß in Stuttgart 1907 angenommen. Der zu gleicher Zeit tagende internationale Sozialistenkongreß in Stuttgart stimmte den letzten drei Absätzen unter Weglassung der am Anfang stehenden allgemeinen Ausein- andersetzungen bei. Diese für die verschiedenen Länder als prin- zipielle Wegleitung bei der Erkämpfung des allgemeinen Frauen- stimmrechts dienende Resolution hat folgenden Wortlaut:
"Die sozialistischen Parteien aller Länder sind verpflichtet, für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts energisch zu kämpfen. Daher sind insbesondere auch ihre Kämpfe für Demokra- tisierung des Wahlrechtes zu den gesetzgebenden Körperschaften in Staat und Gemeinde zugunsten des Proletariats als Kämpfe für das Frauenwahlrecht zu führen, das energisch zu fordern und in der Agitation wie im Parlament mit Nachdruck zu vertreten ist. Jn Ländern, wo die Demokratisierung des Männerwahlrechts bereits weit fortgeschritten oder vollständig erreicht ist, haben die soziali- stischen Parteien den Kampf für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts aufzunehmen und in Verbindung mit ihm selbstverständlich alle die Forderungen zu verfechten, die wir im Jnteresse vollen Bürgerrechts für das männliche Proletariat etwa noch zu erheben haben. Pflicht der sozialistischen Frauenbewegung aller Länder ist es, sich an allen Kämpfen, welche die sozialistischen Parteien für die Demokratisierung des Wahlrechts führen, mit höchster Kraftentfaltung zu beteiligen, aber auch mit der näm- lichen Energie dafür zu wirken, daß in diesen Kämpfen die For- derung des allgemeinen Frauenwahlrechts nach ihrer grundsätz- lichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite ernstlich verfochten wird. Der internationale Kongreß erkennt an, daß es nicht ange- bracht ist, für jedes Land die genaue Zeit anzugeben, wo ein Wahlrechtskampf anzufangen sei, erklärt jedoch, daß, wenn ein Kampf für das Wahlrecht geführt wird, er nur nach den soziali- stischen Prinzipien geführt werden soll, also mit der Forderung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer."
Nun erachten wir für unser Land, die Schweiz, den Zeitpunkt für gekommen, wo der Kampf um das Stimmrecht der Frauen von der Sozialdemokratie auf der gesamten Linie mit aller Energie zu beginnen hat. Pflicht der Partei, ihrer Verbände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden soll von nun an sein, jede Gelegenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauen- stimmrecht, wie zu seiner Einführung für die Behörden, wo es zunächst erreichbar ist. Jn diesem Sinne lautet auch ein vorlie- gender Antrag des sozialdemokratischen Frauenvereins Bern: "Der schweizerische sozialdemokratische Parteitag 1912 in Neuen-
dazu vorliegt.“ Bei dieser Debatte handelte es sich um die von Klara Zetkin redigierte Fassung der Resolution über das Frauen- stimmrecht, die der internationale Frauenkongreß in Stuttgart 1907 angenommen. Der zu gleicher Zeit tagende internationale Sozialistenkongreß in Stuttgart stimmte den letzten drei Absätzen unter Weglassung der am Anfang stehenden allgemeinen Ausein- andersetzungen bei. Diese für die verschiedenen Länder als prin- zipielle Wegleitung bei der Erkämpfung des allgemeinen Frauen- stimmrechts dienende Resolution hat folgenden Wortlaut:
„Die sozialistischen Parteien aller Länder sind verpflichtet, für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts energisch zu kämpfen. Daher sind insbesondere auch ihre Kämpfe für Demokra- tisierung des Wahlrechtes zu den gesetzgebenden Körperschaften in Staat und Gemeinde zugunsten des Proletariats als Kämpfe für das Frauenwahlrecht zu führen, das energisch zu fordern und in der Agitation wie im Parlament mit Nachdruck zu vertreten ist. Jn Ländern, wo die Demokratisierung des Männerwahlrechts bereits weit fortgeschritten oder vollständig erreicht ist, haben die soziali- stischen Parteien den Kampf für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts aufzunehmen und in Verbindung mit ihm selbstverständlich alle die Forderungen zu verfechten, die wir im Jnteresse vollen Bürgerrechts für das männliche Proletariat etwa noch zu erheben haben. Pflicht der sozialistischen Frauenbewegung aller Länder ist es, sich an allen Kämpfen, welche die sozialistischen Parteien für die Demokratisierung des Wahlrechts führen, mit höchster Kraftentfaltung zu beteiligen, aber auch mit der näm- lichen Energie dafür zu wirken, daß in diesen Kämpfen die For- derung des allgemeinen Frauenwahlrechts nach ihrer grundsätz- lichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite ernstlich verfochten wird. Der internationale Kongreß erkennt an, daß es nicht ange- bracht ist, für jedes Land die genaue Zeit anzugeben, wo ein Wahlrechtskampf anzufangen sei, erklärt jedoch, daß, wenn ein Kampf für das Wahlrecht geführt wird, er nur nach den soziali- stischen Prinzipien geführt werden soll, also mit der Forderung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer.“
Nun erachten wir für unser Land, die Schweiz, den Zeitpunkt für gekommen, wo der Kampf um das Stimmrecht der Frauen von der Sozialdemokratie auf der gesamten Linie mit aller Energie zu beginnen hat. Pflicht der Partei, ihrer Verbände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden soll von nun an sein, jede Gelegenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauen- stimmrecht, wie zu seiner Einführung für die Behörden, wo es zunächst erreichbar ist. Jn diesem Sinne lautet auch ein vorlie- gender Antrag des sozialdemokratischen Frauenvereins Bern: „Der schweizerische sozialdemokratische Parteitag 1912 in Neuen-
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dazu vorliegt.“ Bei dieser Debatte handelte es sich um die von
Klara Zetkin redigierte Fassung der Resolution über das Frauen-
stimmrecht, die der internationale Frauenkongreß in Stuttgart
1907 angenommen. Der zu gleicher Zeit tagende internationale
Sozialistenkongreß in Stuttgart stimmte den letzten drei Absätzen
unter Weglassung der am Anfang stehenden allgemeinen Ausein-
andersetzungen bei. Diese für die verschiedenen Länder als prin-
zipielle Wegleitung bei der Erkämpfung des allgemeinen Frauen-
stimmrechts dienende Resolution hat folgenden Wortlaut:
„Die sozialistischen Parteien aller Länder sind verpflichtet, für
die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts energisch zu
kämpfen. Daher sind insbesondere auch ihre Kämpfe für Demokra-
tisierung des Wahlrechtes zu den gesetzgebenden Körperschaften in
Staat und Gemeinde zugunsten des Proletariats als Kämpfe für
das Frauenwahlrecht zu führen, das energisch zu fordern und in der
Agitation wie im Parlament mit Nachdruck zu vertreten ist. Jn
Ländern, wo die Demokratisierung des Männerwahlrechts bereits
weit fortgeschritten oder vollständig erreicht ist, haben die soziali-
stischen Parteien den Kampf für die Einführung des allgemeinen
Frauenwahlrechts aufzunehmen und in Verbindung mit ihm
selbstverständlich alle die Forderungen zu verfechten, die wir im
Jnteresse vollen Bürgerrechts für das männliche Proletariat etwa
noch zu erheben haben. Pflicht der sozialistischen Frauenbewegung
aller Länder ist es, sich an allen Kämpfen, welche die sozialistischen
Parteien für die Demokratisierung des Wahlrechts führen, mit
höchster Kraftentfaltung zu beteiligen, aber auch mit der näm-
lichen Energie dafür zu wirken, daß in diesen Kämpfen die For-
derung des allgemeinen Frauenwahlrechts nach ihrer grundsätz-
lichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite ernstlich verfochten
wird. Der internationale Kongreß erkennt an, daß es nicht ange-
bracht ist, für jedes Land die genaue Zeit anzugeben, wo ein
Wahlrechtskampf anzufangen sei, erklärt jedoch, daß, wenn ein
Kampf für das Wahlrecht geführt wird, er nur nach den soziali-
stischen Prinzipien geführt werden soll, also mit der Forderung
des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer.“
Nun erachten wir für unser Land, die Schweiz, den Zeitpunkt
für gekommen, wo der Kampf um das Stimmrecht der Frauen
von der Sozialdemokratie auf der gesamten Linie mit aller
Energie zu beginnen hat. Pflicht der Partei, ihrer Verbände und
Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden soll von nun an
sein, jede Gelegenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauen-
stimmrecht, wie zu seiner Einführung für die Behörden, wo es
zunächst erreichbar ist. Jn diesem Sinne lautet auch ein vorlie-
gender Antrag des sozialdemokratischen Frauenvereins Bern:
„Der schweizerische sozialdemokratische Parteitag 1912 in Neuen-
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(2018-04-10T14:18:39Z)
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Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walter_frauenstimmrecht_1913/20>, abgerufen am 18.07.2024.
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