Gesetzgeber der Genossenschaft erhebt, um von dieser Höhe vollkommen wieder in die Genossenschaft aufzugehen. Das Wirken dieses Gesetzgebens ist daher immer nur ein periodi¬ sches, das nur auf den einen besonderen, von ihm aus seiner Individualität angeregten, und zum gemeinsamen künstlerischen Gegenstand erhobenen Fall sich zu erstrecken hat; es ist daher keineswegs ein auf alle Fälle sich aus¬ dehnendes. Die Diktatur des dichterischen Darstellens ist na¬ turgemäß zugleich mit der Erreichung seiner Absicht zu Ende, eben dieser Absicht, die er zu einer gemeinsamen erhoben hatte und in die er aufging, sobald sie als eine gemeinsame sich der Gemeinsamkeit mittheilte. Jeder einzelne Genosse vermag sich zur Ausübung dieser Diktatur zu erheben, wenn er eine besondere, seiner Individualität in dem Maße entsprechende Absicht kund zu geben hat, daß er sie zu einer gemeinschaftlichen zu erheben vermag; denn in derjenigen künstlerischen Genossenschaft, die zu keinem anderen Zwecke, als zu dem der Befriedigung gemein¬ schaftlichen Kunstdranges sich vereinigt, kann un¬ möglich je etwas Anderes zu maßgebender, gesetzlicher Be¬ stimmung gelangen, als das, was die gemeinschaftliche Be¬ friedigung herbeiführt, also die Kunst selbst und die Gesetze, welche, in der Vereinigung des Indivi¬ duellen mit dem Allgemeinen, ihre vollkommen¬ sten Erscheinungen ermöglichen. --
Geſetzgeber der Genoſſenſchaft erhebt, um von dieſer Höhe vollkommen wieder in die Genoſſenſchaft aufzugehen. Das Wirken dieſes Geſetzgebens iſt daher immer nur ein periodi¬ ſches, das nur auf den einen beſonderen, von ihm aus ſeiner Individualität angeregten, und zum gemeinſamen künſtleriſchen Gegenſtand erhobenen Fall ſich zu erſtrecken hat; es iſt daher keineswegs ein auf alle Fälle ſich aus¬ dehnendes. Die Diktatur des dichteriſchen Darſtellens iſt na¬ turgemäß zugleich mit der Erreichung ſeiner Abſicht zu Ende, eben dieſer Abſicht, die er zu einer gemeinſamen erhoben hatte und in die er aufging, ſobald ſie als eine gemeinſame ſich der Gemeinſamkeit mittheilte. Jeder einzelne Genoſſe vermag ſich zur Ausübung dieſer Diktatur zu erheben, wenn er eine beſondere, ſeiner Individualität in dem Maße entſprechende Abſicht kund zu geben hat, daß er ſie zu einer gemeinſchaftlichen zu erheben vermag; denn in derjenigen künſtleriſchen Genoſſenſchaft, die zu keinem anderen Zwecke, als zu dem der Befriedigung gemein¬ ſchaftlichen Kunſtdranges ſich vereinigt, kann un¬ möglich je etwas Anderes zu maßgebender, geſetzlicher Be¬ ſtimmung gelangen, als das, was die gemeinſchaftliche Be¬ friedigung herbeiführt, alſo die Kunſt ſelbſt und die Geſetze, welche, in der Vereinigung des Indivi¬ duellen mit dem Allgemeinen, ihre vollkommen¬ ſten Erſcheinungen ermöglichen. —
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Geſetzgeber der Genoſſenſchaft erhebt, um von dieſer Höhe
vollkommen wieder in die Genoſſenſchaft aufzugehen. Das
Wirken dieſes Geſetzgebens iſt daher immer nur ein periodi¬
ſches, das nur auf den einen beſonderen, von ihm aus
ſeiner Individualität angeregten, und zum gemeinſamen
künſtleriſchen Gegenſtand erhobenen Fall ſich zu erſtrecken
hat; es iſt daher keineswegs ein auf alle Fälle ſich aus¬
dehnendes. Die Diktatur des dichteriſchen Darſtellens iſt na¬
turgemäß zugleich mit der Erreichung ſeiner Abſicht zu
Ende, eben dieſer Abſicht, die er zu einer gemeinſamen erhoben
hatte und in die er aufging, ſobald ſie als eine gemeinſame
ſich der Gemeinſamkeit mittheilte. Jeder einzelne Genoſſe
vermag ſich zur Ausübung dieſer Diktatur zu erheben,
wenn er eine beſondere, ſeiner Individualität in dem Maße
entſprechende Abſicht kund zu geben hat, daß er ſie zu einer
gemeinſchaftlichen zu erheben vermag; denn in derjenigen
künſtleriſchen Genoſſenſchaft, die zu keinem anderen
Zwecke, als zu dem der Befriedigung gemein¬
ſchaftlichen Kunſtdranges ſich vereinigt, kann un¬
möglich je etwas Anderes zu maßgebender, geſetzlicher Be¬
ſtimmung gelangen, als das, was die gemeinſchaftliche Be¬
friedigung herbeiführt, alſo die Kunſt ſelbſt und die
Geſetze, welche, in der Vereinigung des Indivi¬
duellen mit dem Allgemeinen, ihre vollkommen¬
ſten Erſcheinungen ermöglichen. —
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Wagner, Richard: Das Kunstwerk der Zukunft. Leipzig, 1850, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wagner_zukunft_1850/231>, abgerufen am 16.02.2025.
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