pwa_298.001 den stärksten und hauptsächlichsten Beweis aussetzen; eher darf man pwa_298.002 die minder bedeutenden einer möglichen Vergessenheit und Wirkungslosigkeit pwa_298.003 preisgeben. Nun ist aber die Rede mit der Beweisführung pwa_298.004 noch nicht einmal abgethan: sondern es kommt darauf noch der dritte pwa_298.005 Haupttheil, grade derjenige, wo auf Gefühl und Einbildung mit der pwa_298.006 meisten Kraft soll eingewirkt, wo sogar eine gewisse Leidenschaftlichkeit pwa_298.007 soll angeregt werden. Diese Beschaffenheit der conclusio wäre pwa_298.008 aber durch nichts vorbereitet, und es wäre kein Uebergang zur conclusio pwa_298.009 vorhanden, wenn der unmittelbar davor liegende Schluss des pwa_298.010 zweiten Theiles grade von dem mattesten Beweise gebildet, wenn pwa_298.011 also hier von dem Zuhörer der geringste Grad geistiger Regsamkeit pwa_298.012 gefordert würde. Steht dagegen zunächst vor der conclusio der pwa_298.013 stärkste Beweis, so ist dadurch die mitwirkende Theilnahme des pwa_298.014 Zuhörers schon auf jene Höhe versetzt, welche die conclusio von ihr pwa_298.015 verlangt.
pwa_298.016 Nun noch Einiges von der Einrichtung des zweiten Haupttheiles pwa_298.017 in geistlichen Reden. Hier kommt die Zerlegung in zwei untergeordnete pwa_298.018 Abtheilungen, eine erklärende und eine beweisende, kaum jemals pwa_298.019 vor. Dem weltlichen Redner, dem gerichtlichen, für den die Argumentation pwa_298.020 etwas so Hochwichtiges ist, kann eine solche Sonderung in vielen pwa_298.021 Fällen nur dienlich sein: denn offenbar wirken die einzelnen Beweise pwa_298.022 am nachdrücklichsten, und auch jener steigernde Gang ihrer Anordnung pwa_298.023 hat das meiste Gewicht, wenn sie, ohne Unterbrechung durch Gedanken pwa_298.024 anderer Art, Schlag auf Schlag einer unmittelbar auf den andern pwa_298.025 folgen. Nicht so ist es in der Predigt. Der ganzen Natur der Predigt pwa_298.026 nach, da sowohl ihr factischer Anlass ein wesentlich anderer ist als pwa_298.027 auch ihr practischer Zweck, behauptet in ihr die Argumentation kein pwa_298.028 so breites Feld, und diese selber ist hier auch in den meisten Stücken pwa_298.029 eine andere. Die Argumente, die dem geistlichen Redner vorzugsweise pwa_298.030 zustehn, lassen sich weder apriorisch noch aposteriorisch nennen, Beides pwa_298.031 wird in ihnen zusammenfliessen: denn seine besten Beweise rühren ja pwa_298.032 immer her aus der Autorität der göttlichen Offenbarung, aus der heiligen pwa_298.033 Schrift, worauf bereits Augustin (De doctrina christiana 4, § 8) hinweist: pwa_298.034 "Quod dixerit suis verbis, probet ex illis (scripturis divinis), et qui pwa_298.035 propriis verbis minor erat, magnorum testimonio quodammodo crescat." pwa_298.036 Solche Schriftbeweise nun mögen immerhin, allgemein menschlich betrachtet, pwa_298.037 häufig auch nur apriorische sein: für den Christen sind es aposteriorische pwa_298.038 Erfahrungsbeweise, da sie für ihn eine volle historische Urkundlichkeit pwa_298.039 besitzen. Eine solche Argumentation wird aber noch leichter pwa_298.040 mit in die eigentliche Erklärung hinein verfliessen, als das jemals in pwa_298.041 einer weltlichen Rede möglich ist: denn das Thema, welchem die
pwa_298.001 den stärksten und hauptsächlichsten Beweis aussetzen; eher darf man pwa_298.002 die minder bedeutenden einer möglichen Vergessenheit und Wirkungslosigkeit pwa_298.003 preisgeben. Nun ist aber die Rede mit der Beweisführung pwa_298.004 noch nicht einmal abgethan: sondern es kommt darauf noch der dritte pwa_298.005 Haupttheil, grade derjenige, wo auf Gefühl und Einbildung mit der pwa_298.006 meisten Kraft soll eingewirkt, wo sogar eine gewisse Leidenschaftlichkeit pwa_298.007 soll angeregt werden. Diese Beschaffenheit der conclusio wäre pwa_298.008 aber durch nichts vorbereitet, und es wäre kein Uebergang zur conclusio pwa_298.009 vorhanden, wenn der unmittelbar davor liegende Schluss des pwa_298.010 zweiten Theiles grade von dem mattesten Beweise gebildet, wenn pwa_298.011 also hier von dem Zuhörer der geringste Grad geistiger Regsamkeit pwa_298.012 gefordert würde. Steht dagegen zunächst vor der conclusio der pwa_298.013 stärkste Beweis, so ist dadurch die mitwirkende Theilnahme des pwa_298.014 Zuhörers schon auf jene Höhe versetzt, welche die conclusio von ihr pwa_298.015 verlangt.
pwa_298.016 Nun noch Einiges von der Einrichtung des zweiten Haupttheiles pwa_298.017 in geistlichen Reden. Hier kommt die Zerlegung in zwei untergeordnete pwa_298.018 Abtheilungen, eine erklärende und eine beweisende, kaum jemals pwa_298.019 vor. Dem weltlichen Redner, dem gerichtlichen, für den die Argumentation pwa_298.020 etwas so Hochwichtiges ist, kann eine solche Sonderung in vielen pwa_298.021 Fällen nur dienlich sein: denn offenbar wirken die einzelnen Beweise pwa_298.022 am nachdrücklichsten, und auch jener steigernde Gang ihrer Anordnung pwa_298.023 hat das meiste Gewicht, wenn sie, ohne Unterbrechung durch Gedanken pwa_298.024 anderer Art, Schlag auf Schlag einer unmittelbar auf den andern pwa_298.025 folgen. Nicht so ist es in der Predigt. Der ganzen Natur der Predigt pwa_298.026 nach, da sowohl ihr factischer Anlass ein wesentlich anderer ist als pwa_298.027 auch ihr practischer Zweck, behauptet in ihr die Argumentation kein pwa_298.028 so breites Feld, und diese selber ist hier auch in den meisten Stücken pwa_298.029 eine andere. Die Argumente, die dem geistlichen Redner vorzugsweise pwa_298.030 zustehn, lassen sich weder apriorisch noch aposteriorisch nennen, Beides pwa_298.031 wird in ihnen zusammenfliessen: denn seine besten Beweise rühren ja pwa_298.032 immer her aus der Autorität der göttlichen Offenbarung, aus der heiligen pwa_298.033 Schrift, worauf bereits Augustin (De doctrina christiana 4, § 8) hinweist: pwa_298.034 „Quod dixerit suis verbis, probet ex illis (scripturis divinis), et qui pwa_298.035 propriis verbis minor erat, magnorum testimonio quodammodo crescat.“ pwa_298.036 Solche Schriftbeweise nun mögen immerhin, allgemein menschlich betrachtet, pwa_298.037 häufig auch nur apriorische sein: für den Christen sind es aposteriorische pwa_298.038 Erfahrungsbeweise, da sie für ihn eine volle historische Urkundlichkeit pwa_298.039 besitzen. Eine solche Argumentation wird aber noch leichter pwa_298.040 mit in die eigentliche Erklärung hinein verfliessen, als das jemals in pwa_298.041 einer weltlichen Rede möglich ist: denn das Thema, welchem die
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„Quod dixerit suis verbis, probet ex illis (scripturis divinis), et qui pwa_298.035
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Solche Schriftbeweise nun mögen immerhin, allgemein menschlich betrachtet, pwa_298.037
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Wackernagel, Wilhelm: Poetik, Rhetorik und Stilistik: Academische Vorlesungen. Hrsg. v. L. Sieber. Halle, 1873, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wackernagel_poetik_1873/316>, abgerufen am 24.11.2024.
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