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Dr. Vollmer’s Wörterbuch der Mythologie aller Völker. 3. Aufl. Stuttgart, 1874.

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der Mensch hat, die Vernunft. Nichts Anderes darf er ihr vorziehen, ohne von der gesunden Bahn abzuirren. So ist es auch mit der Forderung, dass die Welt durch die Vernunft regiert werde: wir müssen schlechterdings annehmen, dass die Vernunft das Ganze lenkt, wenn wir anders nicht den Zufall zum König erheben wollen. Des letztern Missgriffes aber können wir uns, wie oben dargethan worden, nicht schuldig machen; wir müssen vielmehr der Vernunft in der Natur die Krone zuerkennen, wie wir sie auch unserer eigenen Vernunft zuzuerkennen gezwungen sind, gemäss unserer unveräusserlichen Würde. Es wäre daher eine gränzenlose Thorheit, den Willen an die Spitze des Weltalls stellen zu wollen, wie es neuerdings versucht worden ist, in der Absicht, anscheinende Unvollkommenheiten der Dinge auf die leichteste und verständlichste Weise zu erklären. Gebrechen (Unvollkommenheiten) giebt es aber nur für unsere menschlichen Begriffe und bei einseitiger Auffassung. Denn auch in dem, was uns mangelhaft dünken mag, herrscht das unwandelbarste aller Gesetze, nach welchem der von uns erblickte Mangel sich erklärt und aufhebt, das Urgesetz. Nichts kann sich vollziehen ohne Gesetz, also muss auch dasjenige, was wir Sterblichen für gebrechlich ansehen, aus dem festen Gesetze folgen, welches unausweichlich seine Wirkung geltend macht. Der eintretende Fehler, den wir gewahren, ist ein durch das Gesetz bedingter, also natürlicher und unabwendbarer. Dem allmächtigen Handhaber der Bestimmungen, welche den Inhalt seines Gesetzes bilden, ist nicht zuzumuthen, dass er die Folge des von ihm Bestimmten abändere oder aufhebe. Wenn irgend eine Schwäche nach den festgesetzten Urbedingungen vorauszusetzen ist, so kann es nicht fehlen, dass diese Schwäche eintritt, also dasjenige, was wir das Böse, das Schlechte, das Leiden nennen; in das Gegentheil kann es vom Gesetzgeber nicht ausnahmsweise verkehrt werden, da er, ohne selbst in Schwäche zu verfallen, seine eigenen Gesetze nicht umstossen könnte: folglich wird er es auch nicht thun. Die Sonne sinkt am Horizont, also sinkt sie, wie es bestimmt ist. Niemand darf eine Veränderung ihrer Bahn fordern. Den Menschen erwartet, nachdem er geboren ist, Krankheit, Elend, Unglück, Tod. Von diesen Unannehmlichkeiten entspriesst die eine wie die andere aus den vorausbestimmten Gesetzen, welche die Erdenwelt beherrschen; sie sind demzufolge keine blinden Leiden, sondern nur natürliche Folgen. Aussergesetzlich trägt sich nichts zu; im Gegentheil wäre das Verlangen, die Uebel auszuschliessen, eine an den Gesetzgeber gestellte Forderung, derselbe solle auf ein ungesetzliches Gebahren sich einlassen. Dazu kommt, dass die Menschen selbst an vielem Unheil Schuld sind, an Krankheit, Schädigung, Verderben, Mord und frühzeitigem Untergange. Soll auch in diesen zahllosen Fällen die allmächtige Hand sich aussergesetzlich ausstrecken, um die Thorheiten der Menschen zu verhindern? Die Erfüllung einer solchen Zumuthung würde die Erde zu einem Schauplatz hohler Puppen erniedrigen, die offenbar nicht verdienten, geboren zu werden. Was haben die Menschen zu thun? Sie sollen die Augen selbst öffnen lernen, um die ewig bleibenden Gesetze zu erkennen und mit dieser Erkenntniss den ihrer Wohlfahrt drohenden Gefahren zu entgehen und zwar allen Gefahren so weit als möglich, nur den Eintritt des Lebensendes ausgenommen, den Tod, welcher in das irdische Reich eingeschlossen ist, weil dasselbe ein Reich ist, worin Alles aufblüht und wieder abblüht. Wie ein Baum frühzeitig verdorrt, wenn er einen Schaden leidet oder in irgend einem Punkte mangelhaft ausgestattet dasteht, ebenso ergeht es auch dem Menschen: andernfalls grünen Bäume wie Menschen bis zum regelrechten Ablauf ihres Organismus, welcher letztere auf Erden, wie gesagt, kein ewig dauerhafter sein kann, weil es das Urgesetz nicht mit sich bringt, dass hier die Unsterblichkeit eintrete! Wenn wir den Satz aufstellen: Alles

der Mensch hat, die Vernunft. Nichts Anderes darf er ihr vorziehen, ohne von der gesunden Bahn abzuirren. So ist es auch mit der Forderung, dass die Welt durch die Vernunft regiert werde: wir müssen schlechterdings annehmen, dass die Vernunft das Ganze lenkt, wenn wir anders nicht den Zufall zum König erheben wollen. Des letztern Missgriffes aber können wir uns, wie oben dargethan worden, nicht schuldig machen; wir müssen vielmehr der Vernunft in der Natur die Krone zuerkennen, wie wir sie auch unserer eigenen Vernunft zuzuerkennen gezwungen sind, gemäss unserer unveräusserlichen Würde. Es wäre daher eine gränzenlose Thorheit, den Willen an die Spitze des Weltalls stellen zu wollen, wie es neuerdings versucht worden ist, in der Absicht, anscheinende Unvollkommenheiten der Dinge auf die leichteste und verständlichste Weise zu erklären. Gebrechen (Unvollkommenheiten) giebt es aber nur für unsere menschlichen Begriffe und bei einseitiger Auffassung. Denn auch in dem, was uns mangelhaft dünken mag, herrscht das unwandelbarste aller Gesetze, nach welchem der von uns erblickte Mangel sich erklärt und aufhebt, das Urgesetz. Nichts kann sich vollziehen ohne Gesetz, also muss auch dasjenige, was wir Sterblichen für gebrechlich ansehen, aus dem festen Gesetze folgen, welches unausweichlich seine Wirkung geltend macht. Der eintretende Fehler, den wir gewahren, ist ein durch das Gesetz bedingter, also natürlicher und unabwendbarer. Dem allmächtigen Handhaber der Bestimmungen, welche den Inhalt seines Gesetzes bilden, ist nicht zuzumuthen, dass er die Folge des von ihm Bestimmten abändere oder aufhebe. Wenn irgend eine Schwäche nach den festgesetzten Urbedingungen vorauszusetzen ist, so kann es nicht fehlen, dass diese Schwäche eintritt, also dasjenige, was wir das Böse, das Schlechte, das Leiden nennen; in das Gegentheil kann es vom Gesetzgeber nicht ausnahmsweise verkehrt werden, da er, ohne selbst in Schwäche zu verfallen, seine eigenen Gesetze nicht umstossen könnte: folglich wird er es auch nicht thun. Die Sonne sinkt am Horizont, also sinkt sie, wie es bestimmt ist. Niemand darf eine Veränderung ihrer Bahn fordern. Den Menschen erwartet, nachdem er geboren ist, Krankheit, Elend, Unglück, Tod. Von diesen Unannehmlichkeiten entspriesst die eine wie die andere aus den vorausbestimmten Gesetzen, welche die Erdenwelt beherrschen; sie sind demzufolge keine blinden Leiden, sondern nur natürliche Folgen. Aussergesetzlich trägt sich nichts zu; im Gegentheil wäre das Verlangen, die Uebel auszuschliessen, eine an den Gesetzgeber gestellte Forderung, derselbe solle auf ein ungesetzliches Gebahren sich einlassen. Dazu kommt, dass die Menschen selbst an vielem Unheil Schuld sind, an Krankheit, Schädigung, Verderben, Mord und frühzeitigem Untergange. Soll auch in diesen zahllosen Fällen die allmächtige Hand sich aussergesetzlich ausstrecken, um die Thorheiten der Menschen zu verhindern? Die Erfüllung einer solchen Zumuthung würde die Erde zu einem Schauplatz hohler Puppen erniedrigen, die offenbar nicht verdienten, geboren zu werden. Was haben die Menschen zu thun? Sie sollen die Augen selbst öffnen lernen, um die ewig bleibenden Gesetze zu erkennen und mit dieser Erkenntniss den ihrer Wohlfahrt drohenden Gefahren zu entgehen und zwar allen Gefahren so weit als möglich, nur den Eintritt des Lebensendes ausgenommen, den Tod, welcher in das irdische Reich eingeschlossen ist, weil dasselbe ein Reich ist, worin Alles aufblüht und wieder abblüht. Wie ein Baum frühzeitig verdorrt, wenn er einen Schaden leidet oder in irgend einem Punkte mangelhaft ausgestattet dasteht, ebenso ergeht es auch dem Menschen: andernfalls grünen Bäume wie Menschen bis zum regelrechten Ablauf ihres Organismus, welcher letztere auf Erden, wie gesagt, kein ewig dauerhafter sein kann, weil es das Urgesetz nicht mit sich bringt, dass hier die Unsterblichkeit eintrete! Wenn wir den Satz aufstellen: Alles

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Zitationshilfe: Dr. Vollmer’s Wörterbuch der Mythologie aller Völker. 3. Aufl. Stuttgart, 1874, S. X. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vollmer_mythologie_1874/10>, abgerufen am 21.11.2024.