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[N. N.]: Vollständiges kleines niedersächsisches Kochbuch, für angehende Hausfrauen, Wirthschafterinnen und Köchinnen. Hamburg u. a., um 1800.

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157) Hammelbraten.

Man verfährt eben so wie beim Kalbsbraten,
nur daß die Keule mit einem Holze tüchtig geklopft
wird, um das Fleisch desto mürber zu machen.

158) Lammsbraten.

Man nimmt entweder ein Hinterhalbes oder
einzelnes Viertel vom Lamm und bratet es eben so
wie den Kalbsbraten, da es denn in 2 Stunden gar ist.

159) Kalkutenbraten.

Nachdem der Kalkute rein gemacht und abge-
sengt ist, wird solcher ausgenommen, der Hals
dicht am Rücken abgeschnitten, doch so, daß die
Haut über dem Kropfe etwas lang sitzen bleibt, da-
mit im braten solche sich nicht zuweit zurück-
zieht, Flügel und Füße werden abgehauen, die
Keulen bis an den Rücken geschoben und die Beine
mit Bindfaden zusammen gezogen. Man befestigt
den Kalkuten am Spie, bewindet ihn mit Papier,
welches mit kalter Butter bestrichen ist, bringt ihn
ans Feuer und begießt ihn fleißig. Eine Viertel-
stunde vor dem Anrichten macht man das Papier
los, streuet Salz darüber und begießt ihn nicht
weiter. Bei einem alten Kalkuten rechnet man
ohngefehr 3 Stunden zum braten.

160) Kapaunen

Werden eben so, ohngefähr 2 Stunden gebraten.

161) Junge Hühner zu braten.

Hierbei ist nur zu bemerken, daß man sie an
ein nicht zu starkes Feuer bringt und überall mit
Butter begießt. Wenn sie anfangen zu schäumen
muß man sie nicht mehr begießen. Sie braten ohn-
gefehr eine Stunde.

157) Hammelbraten.

Man verfaͤhrt eben so wie beim Kalbsbraten,
nur daß die Keule mit einem Holze tuͤchtig geklopft
wird, um das Fleisch desto muͤrber zu machen.

158) Lammsbraten.

Man nimmt entweder ein Hinterhalbes oder
einzelnes Viertel vom Lamm und bratet es eben so
wie den Kalbsbraten, da es denn in 2 Stunden gar ist.

159) Kalkutenbraten.

Nachdem der Kalkute rein gemacht und abge-
sengt ist, wird solcher ausgenommen, der Hals
dicht am Ruͤcken abgeschnitten, doch so, daß die
Haut uͤber dem Kropfe etwas lang sitzen bleibt, da-
mit im braten solche sich nicht zuweit zuruͤck-
zieht, Fluͤgel und Fuͤße werden abgehauen, die
Keulen bis an den Ruͤcken geschoben und die Beine
mit Bindfaden zusammen gezogen. Man befestigt
den Kalkuten am Spie, bewindet ihn mit Papier,
welches mit kalter Butter bestrichen ist, bringt ihn
ans Feuer und begießt ihn fleißig. Eine Viertel-
stunde vor dem Anrichten macht man das Papier
los, streuet Salz daruͤber und begießt ihn nicht
weiter. Bei einem alten Kalkuten rechnet man
ohngefehr 3 Stunden zum braten.

160) Kapaunen

Werden eben so, ohngefaͤhr 2 Stunden gebraten.

161) Junge Huͤhner zu braten.

Hierbei ist nur zu bemerken, daß man sie an
ein nicht zu starkes Feuer bringt und uͤberall mit
Butter begießt. Wenn sie anfangen zu schaͤumen
muß man sie nicht mehr begießen. Sie braten ohn-
gefehr eine Stunde.

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[46/0050] 157) Hammelbraten. Man verfaͤhrt eben so wie beim Kalbsbraten, nur daß die Keule mit einem Holze tuͤchtig geklopft wird, um das Fleisch desto muͤrber zu machen. 158) Lammsbraten. Man nimmt entweder ein Hinterhalbes oder einzelnes Viertel vom Lamm und bratet es eben so wie den Kalbsbraten, da es denn in 2 Stunden gar ist. 159) Kalkutenbraten. Nachdem der Kalkute rein gemacht und abge- sengt ist, wird solcher ausgenommen, der Hals dicht am Ruͤcken abgeschnitten, doch so, daß die Haut uͤber dem Kropfe etwas lang sitzen bleibt, da- mit im braten solche sich nicht zuweit zuruͤck- zieht, Fluͤgel und Fuͤße werden abgehauen, die Keulen bis an den Ruͤcken geschoben und die Beine mit Bindfaden zusammen gezogen. Man befestigt den Kalkuten am Spie, bewindet ihn mit Papier, welches mit kalter Butter bestrichen ist, bringt ihn ans Feuer und begießt ihn fleißig. Eine Viertel- stunde vor dem Anrichten macht man das Papier los, streuet Salz daruͤber und begießt ihn nicht weiter. Bei einem alten Kalkuten rechnet man ohngefehr 3 Stunden zum braten. 160) Kapaunen Werden eben so, ohngefaͤhr 2 Stunden gebraten. 161) Junge Huͤhner zu braten. Hierbei ist nur zu bemerken, daß man sie an ein nicht zu starkes Feuer bringt und uͤberall mit Butter begießt. Wenn sie anfangen zu schaͤumen muß man sie nicht mehr begießen. Sie braten ohn- gefehr eine Stunde.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vollständiges kleines niedersächsisches Kochbuch, für angehende Hausfrauen, Wirthschafterinnen und Köchinnen. Hamburg u. a., um 1800, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vollmer_kochbuch_1800/50>, abgerufen am 03.12.2024.