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Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851.

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Mit tiefer Betrübniß müssen wir sehen, daß diese Rechte in Folge der Aufhetzerei des Volkes verkannt werden. Die Arbeiter sprechen diese Honigvorräthe als ihr einziges Eigenthum an, weil sie allein gesammelt hätten. Welche Verkehrung aller Rechtsbegriffe! Sind diese Vorräthe nicht Gemeingut des Staates, Domänen zur Bestreitung der staatlichen Bedürfnisse? Unsere Erhaltung aber ist ein anerkanntes staatliches Bedürfniß! Wer kann sich einen konstitutionellen Staat ohne bevorzugte Stände, wer einen Bienenstock ohne Drohnen denken? Die Vorräthe gehören uns - uns vor allen Dingen - wir werden gerne von dem Ueberflusse zur Erhaltung der ärmeren Arbeiter Etwas abgeben, nachdem wir genügend gesättigt sind! Kommt, laßt uns unsere Ansprüche bei dem Staatsoberhaupt geltend machen!"

Sie begeben sich zu der Königin, welche ihnen gnädig ihre Ansprüche gewährt. "Ich war immer der Ueberzeugung," sagt sie, "daß ohne eine erbliche, bevorzugte Pärie der Staat nicht bestehen könne, alle moralische und sittliche Grundlage der Gesellschaft zu Grunde gehen müsse. Ihre Treue, Ihre Anhänglichkeit zu meiner Person, zu dem Throne, muß gelohnt werden. Sie haben gerechte Ansprüche auf die vorzügliche Nutznießung der Staatsvorräthe. Mein königliches Wort darauf, Sie sollen mit meiner Zustimmung nicht verkürzt werden. Das Volk kann mich nicht kümmern. Sein Beruf ist, für Andere, für Sie namentlich, zu arbeiten, damit Sie, ungestört von Nahrungssorgen, Ihrem hohen Berufe nachleben können. Ich danke Ihnen, meine Herren, für diesen Beweis des Zutrauens zu ihrer Königin!" Mit huldvoller Handbewegung entläßt sie die Herrscherin, und

Mit tiefer Betrübniß müssen wir sehen, daß diese Rechte in Folge der Aufhetzerei des Volkes verkannt werden. Die Arbeiter sprechen diese Honigvorräthe als ihr einziges Eigenthum an, weil sie allein gesammelt hätten. Welche Verkehrung aller Rechtsbegriffe! Sind diese Vorräthe nicht Gemeingut des Staates, Domänen zur Bestreitung der staatlichen Bedürfnisse? Unsere Erhaltung aber ist ein anerkanntes staatliches Bedürfniß! Wer kann sich einen konstitutionellen Staat ohne bevorzugte Stände, wer einen Bienenstock ohne Drohnen denken? Die Vorräthe gehören uns – uns vor allen Dingen – wir werden gerne von dem Ueberflusse zur Erhaltung der ärmeren Arbeiter Etwas abgeben, nachdem wir genügend gesättigt sind! Kommt, laßt uns unsere Ansprüche bei dem Staatsoberhaupt geltend machen!“

Sie begeben sich zu der Königin, welche ihnen gnädig ihre Ansprüche gewährt. „Ich war immer der Ueberzeugung,“ sagt sie, „daß ohne eine erbliche, bevorzugte Pärie der Staat nicht bestehen könne, alle moralische und sittliche Grundlage der Gesellschaft zu Grunde gehen müsse. Ihre Treue, Ihre Anhänglichkeit zu meiner Person, zu dem Throne, muß gelohnt werden. Sie haben gerechte Ansprüche auf die vorzügliche Nutznießung der Staatsvorräthe. Mein königliches Wort darauf, Sie sollen mit meiner Zustimmung nicht verkürzt werden. Das Volk kann mich nicht kümmern. Sein Beruf ist, für Andere, für Sie namentlich, zu arbeiten, damit Sie, ungestört von Nahrungssorgen, Ihrem hohen Berufe nachleben können. Ich danke Ihnen, meine Herren, für diesen Beweis des Zutrauens zu ihrer Königin!“ Mit huldvoller Handbewegung entläßt sie die Herrscherin, und

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[108/0134] Mit tiefer Betrübniß müssen wir sehen, daß diese Rechte in Folge der Aufhetzerei des Volkes verkannt werden. Die Arbeiter sprechen diese Honigvorräthe als ihr einziges Eigenthum an, weil sie allein gesammelt hätten. Welche Verkehrung aller Rechtsbegriffe! Sind diese Vorräthe nicht Gemeingut des Staates, Domänen zur Bestreitung der staatlichen Bedürfnisse? Unsere Erhaltung aber ist ein anerkanntes staatliches Bedürfniß! Wer kann sich einen konstitutionellen Staat ohne bevorzugte Stände, wer einen Bienenstock ohne Drohnen denken? Die Vorräthe gehören uns – uns vor allen Dingen – wir werden gerne von dem Ueberflusse zur Erhaltung der ärmeren Arbeiter Etwas abgeben, nachdem wir genügend gesättigt sind! Kommt, laßt uns unsere Ansprüche bei dem Staatsoberhaupt geltend machen!“ Sie begeben sich zu der Königin, welche ihnen gnädig ihre Ansprüche gewährt. „Ich war immer der Ueberzeugung,“ sagt sie, „daß ohne eine erbliche, bevorzugte Pärie der Staat nicht bestehen könne, alle moralische und sittliche Grundlage der Gesellschaft zu Grunde gehen müsse. Ihre Treue, Ihre Anhänglichkeit zu meiner Person, zu dem Throne, muß gelohnt werden. Sie haben gerechte Ansprüche auf die vorzügliche Nutznießung der Staatsvorräthe. Mein königliches Wort darauf, Sie sollen mit meiner Zustimmung nicht verkürzt werden. Das Volk kann mich nicht kümmern. Sein Beruf ist, für Andere, für Sie namentlich, zu arbeiten, damit Sie, ungestört von Nahrungssorgen, Ihrem hohen Berufe nachleben können. Ich danke Ihnen, meine Herren, für diesen Beweis des Zutrauens zu ihrer Königin!“ Mit huldvoller Handbewegung entläßt sie die Herrscherin, und

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Zitationshilfe: Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_thierstaaten_1851/134>, abgerufen am 29.11.2024.