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Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851.

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konstitutionellen Prinzips in Deutschland aufhalten? Mir schwindelt! - Sollte ein Gegensatz bestehen müssen zwischen Regierenden und Ministern? Die geistig verkümmerten Könige Englands hatten große Minister, umgekehrt hatten oft geistvolle Könige dumme Minister - ein entsetzliches, weltgeschichtliches Räthsel scheint sich zu lösen - ich denke an den Erzherzog und Gagern, an den Kaiser Franz Joseph und Schmerling, an Ludwig Napoleon und Odilon Barrot, an den König von Preußen und Manteuffel - Dahlmann hilf!

In früheren Zeiten waren in Deutschland die Stände eben so geschieden, wie in dem konstitutionellen Bienenstaate. Die Universitäten hatten damals den Brauch, daß ein Adeliger seine Matrikel, seine Honorare, sein Doktordiplom doppelt so theuer bezahlen mußte, als ein bürgerlicher. Die nivellirende Zeit hat diesen Unterschied weggeschwemmt; nur die Georgia Augusta, deren hannöver'scher Zopf unverändert durch Jahrhunderte hindurch in die neue Zeit hineinstarrt, hat ihn vielleicht beibehalten. Ich habe oft über den Grund dieser doppelten, dem Adel auferlegten Wissenschaftssteuer nachgedacht, ohne ihn entdecken zu können. Der Adel war ein bevorzugter Stand - aber nirgends bezahlte er diesen Vorzug - der Vorzug bestand im Gegentheil darin, daß er nicht bezahlte. Er war ja frei von Grundsteuern und Gemeindelasten; er zahlte da nicht, wo der Bürgerliche zahlen mußte. Warum hatte er auf den Universitäten das zweifelhafte Vorrecht, doppelt bezahlen zu müssen! War es die Ehre, die er bezahlte? Aber worin bestand die Ehre des Adels? Ebenfalls darin, nicht zu bezahlen, wo er hätte bezahlen müssen. Waren seine Güter nicht durch Fideikommisse und Majorate dem gewöhnlichen

konstitutionellen Prinzips in Deutschland aufhalten? Mir schwindelt! – Sollte ein Gegensatz bestehen müssen zwischen Regierenden und Ministern? Die geistig verkümmerten Könige Englands hatten große Minister, umgekehrt hatten oft geistvolle Könige dumme Minister – ein entsetzliches, weltgeschichtliches Räthsel scheint sich zu lösen – ich denke an den Erzherzog und Gagern, an den Kaiser Franz Joseph und Schmerling, an Ludwig Napoleon und Odilon Barrot, an den König von Preußen und Manteuffel – Dahlmann hilf!

In früheren Zeiten waren in Deutschland die Stände eben so geschieden, wie in dem konstitutionellen Bienenstaate. Die Universitäten hatten damals den Brauch, daß ein Adeliger seine Matrikel, seine Honorare, sein Doktordiplom doppelt so theuer bezahlen mußte, als ein bürgerlicher. Die nivellirende Zeit hat diesen Unterschied weggeschwemmt; nur die Georgia Augusta, deren hannöver’scher Zopf unverändert durch Jahrhunderte hindurch in die neue Zeit hineinstarrt, hat ihn vielleicht beibehalten. Ich habe oft über den Grund dieser doppelten, dem Adel auferlegten Wissenschaftssteuer nachgedacht, ohne ihn entdecken zu können. Der Adel war ein bevorzugter Stand – aber nirgends bezahlte er diesen Vorzug – der Vorzug bestand im Gegentheil darin, daß er nicht bezahlte. Er war ja frei von Grundsteuern und Gemeindelasten; er zahlte da nicht, wo der Bürgerliche zahlen mußte. Warum hatte er auf den Universitäten das zweifelhafte Vorrecht, doppelt bezahlen zu müssen! War es die Ehre, die er bezahlte? Aber worin bestand die Ehre des Adels? Ebenfalls darin, nicht zu bezahlen, wo er hätte bezahlen müssen. Waren seine Güter nicht durch Fideikommisse und Majorate dem gewöhnlichen

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[75/0101] konstitutionellen Prinzips in Deutschland aufhalten? Mir schwindelt! – Sollte ein Gegensatz bestehen müssen zwischen Regierenden und Ministern? Die geistig verkümmerten Könige Englands hatten große Minister, umgekehrt hatten oft geistvolle Könige dumme Minister – ein entsetzliches, weltgeschichtliches Räthsel scheint sich zu lösen – ich denke an den Erzherzog und Gagern, an den Kaiser Franz Joseph und Schmerling, an Ludwig Napoleon und Odilon Barrot, an den König von Preußen und Manteuffel – Dahlmann hilf! In früheren Zeiten waren in Deutschland die Stände eben so geschieden, wie in dem konstitutionellen Bienenstaate. Die Universitäten hatten damals den Brauch, daß ein Adeliger seine Matrikel, seine Honorare, sein Doktordiplom doppelt so theuer bezahlen mußte, als ein bürgerlicher. Die nivellirende Zeit hat diesen Unterschied weggeschwemmt; nur die Georgia Augusta, deren hannöver’scher Zopf unverändert durch Jahrhunderte hindurch in die neue Zeit hineinstarrt, hat ihn vielleicht beibehalten. Ich habe oft über den Grund dieser doppelten, dem Adel auferlegten Wissenschaftssteuer nachgedacht, ohne ihn entdecken zu können. Der Adel war ein bevorzugter Stand – aber nirgends bezahlte er diesen Vorzug – der Vorzug bestand im Gegentheil darin, daß er nicht bezahlte. Er war ja frei von Grundsteuern und Gemeindelasten; er zahlte da nicht, wo der Bürgerliche zahlen mußte. Warum hatte er auf den Universitäten das zweifelhafte Vorrecht, doppelt bezahlen zu müssen! War es die Ehre, die er bezahlte? Aber worin bestand die Ehre des Adels? Ebenfalls darin, nicht zu bezahlen, wo er hätte bezahlen müssen. Waren seine Güter nicht durch Fideikommisse und Majorate dem gewöhnlichen

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Zitationshilfe: Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_thierstaaten_1851/101>, abgerufen am 24.11.2024.