förmige, bald breite Platte, die meistens auf ihrer oberen, dem Schädel zugekehrten Fläche, mit Knorpel, dem Reste des Urschädels, bedeckt ist. Sehr selten findet sich ein Rudiment eines Hinterhauptskörpers oder einer Schuppe, indem gewöhnlich die Verbindung der beiden seitlichen Hinterhauptsbeine durch Knorpel bewirkt wird. Die obere Schädeldecke wird von zwei Scheitelbeinen (7), die oft indessen ganz rudi- mentär sind, zwei Stirnbeinen (1) und bei den Blindwühlen noch von einem Siebbeine gebildet, während bei den übrigen gewöhnlich zwei mehr oder minder entwickelte Nasenbeine (3) auf der vorderen Seite auf- liegen. Bei den froschartigen Thieren existirt ein ringartig verknöcher- tes Siebbein (15), welches zuweilen eine sehr bedeutende Größe erlangt, aber auf der Oberfläche des Schädels nirgends zu Tage kommt. Die Seitenflächen des Schädels bleiben bei den Kiemenlurchen fast ganz knorpelig oder zeigen auch eine dem vorderen Keilbeinflügel (14), sowie den vorderen Stirnbeinen (2) entsprechende Verknöcherung, während bei den froschartigen Thieren sowohl das Felsenbein (13), als auch die Keilbein- flügel verknöchern, aber dennoch häutige Zwischenräume lassen. An dem Gaumengewölbe sind alle Knochen fest mit dem Schädel verbunden und zwar in der Weise, daß Zwischenkiefer (17) und Oberkiefer (18) hinter einander den Mundrand bilden und gewöhnlich ein zweiter paralleler Bogen auf ihrer inneren Seite von den einfachen Gaumenbeinen (22) gebildet wird. Ein eigentliches Pflugscharbein (16) fehlt den Amphibien durchaus; dagegen sind die Gaumenbeine gewöhnlich ebenso, wie die oberen Kiefer mit Zähnen besetzt, deren Anwesenheit und Stellung zu Unterscheidung von Arten und Gattungen sehr geeignet erscheint. Der Unterkiefer (34) ist ganz, wie bei den Fischen, als Deckplatte um den gewöhnlich vorhandenen Meckel'schen Knorpel gebildet und zum we- nigsten aus zwei Knochen, dem Gelenkstücke und dem Zahnstücke, zu- weilen aber aus noch mehreren zusammengesetzt, die dann besonders den Winkel des Unterkiefers bilden. Der Unterkiefer selbst ist an einem Tragebogen aufgehängt, welcher niemals vollständig verknöchert und aus dem Quadratbeine (26) und dem Trommelbeine (27) besteht. Das stabförmige Knochengebilde, welches auf diese Weise zusammengesetzt wird, ist fest mit dem Schädel verbunden und gewöhnlich schief nach hinten gerichtet, so daß die Mundspalte oft ziemlich weit hinter den Schädel sich erstreckt und der Nachen einer großen Erweiterung fähig ist.
Die hinter dem Unterkieferbogen liegenden Hartgebilde, welche der Zunge und dem Kiemengerüste angehören, stellen sich äußerst ver- schieden dar, je nachdem die Kiemen noch vorhanden oder Lungen
förmige, bald breite Platte, die meiſtens auf ihrer oberen, dem Schädel zugekehrten Fläche, mit Knorpel, dem Reſte des Urſchädels, bedeckt iſt. Sehr ſelten findet ſich ein Rudiment eines Hinterhauptskörpers oder einer Schuppe, indem gewöhnlich die Verbindung der beiden ſeitlichen Hinterhauptsbeine durch Knorpel bewirkt wird. Die obere Schädeldecke wird von zwei Scheitelbeinen (7), die oft indeſſen ganz rudi- mentär ſind, zwei Stirnbeinen (1) und bei den Blindwühlen noch von einem Siebbeine gebildet, während bei den übrigen gewöhnlich zwei mehr oder minder entwickelte Naſenbeine (3) auf der vorderen Seite auf- liegen. Bei den froſchartigen Thieren exiſtirt ein ringartig verknöcher- tes Siebbein (15), welches zuweilen eine ſehr bedeutende Größe erlangt, aber auf der Oberfläche des Schädels nirgends zu Tage kommt. Die Seitenflächen des Schädels bleiben bei den Kiemenlurchen faſt ganz knorpelig oder zeigen auch eine dem vorderen Keilbeinflügel (14), ſowie den vorderen Stirnbeinen (2) entſprechende Verknöcherung, während bei den froſchartigen Thieren ſowohl das Felſenbein (13), als auch die Keilbein- flügel verknöchern, aber dennoch häutige Zwiſchenräume laſſen. An dem Gaumengewölbe ſind alle Knochen feſt mit dem Schädel verbunden und zwar in der Weiſe, daß Zwiſchenkiefer (17) und Oberkiefer (18) hinter einander den Mundrand bilden und gewöhnlich ein zweiter paralleler Bogen auf ihrer inneren Seite von den einfachen Gaumenbeinen (22) gebildet wird. Ein eigentliches Pflugſcharbein (16) fehlt den Amphibien durchaus; dagegen ſind die Gaumenbeine gewöhnlich ebenſo, wie die oberen Kiefer mit Zähnen beſetzt, deren Anweſenheit und Stellung zu Unterſcheidung von Arten und Gattungen ſehr geeignet erſcheint. Der Unterkiefer (34) iſt ganz, wie bei den Fiſchen, als Deckplatte um den gewöhnlich vorhandenen Meckel’ſchen Knorpel gebildet und zum we- nigſten aus zwei Knochen, dem Gelenkſtücke und dem Zahnſtücke, zu- weilen aber aus noch mehreren zuſammengeſetzt, die dann beſonders den Winkel des Unterkiefers bilden. Der Unterkiefer ſelbſt iſt an einem Tragebogen aufgehängt, welcher niemals vollſtändig verknöchert und aus dem Quadratbeine (26) und dem Trommelbeine (27) beſteht. Das ſtabförmige Knochengebilde, welches auf dieſe Weiſe zuſammengeſetzt wird, iſt feſt mit dem Schädel verbunden und gewöhnlich ſchief nach hinten gerichtet, ſo daß die Mundſpalte oft ziemlich weit hinter den Schädel ſich erſtreckt und der Nachen einer großen Erweiterung fähig iſt.
Die hinter dem Unterkieferbogen liegenden Hartgebilde, welche der Zunge und dem Kiemengerüſte angehören, ſtellen ſich äußerſt ver- ſchieden dar, je nachdem die Kiemen noch vorhanden oder Lungen
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[194/0200]
förmige, bald breite Platte, die meiſtens auf ihrer oberen, dem Schädel
zugekehrten Fläche, mit Knorpel, dem Reſte des Urſchädels, bedeckt
iſt. Sehr ſelten findet ſich ein Rudiment eines Hinterhauptskörpers
oder einer Schuppe, indem gewöhnlich die Verbindung der beiden
ſeitlichen Hinterhauptsbeine durch Knorpel bewirkt wird. Die obere
Schädeldecke wird von zwei Scheitelbeinen (7), die oft indeſſen ganz rudi-
mentär ſind, zwei Stirnbeinen (1) und bei den Blindwühlen noch von
einem Siebbeine gebildet, während bei den übrigen gewöhnlich zwei
mehr oder minder entwickelte Naſenbeine (3) auf der vorderen Seite auf-
liegen. Bei den froſchartigen Thieren exiſtirt ein ringartig verknöcher-
tes Siebbein (15), welches zuweilen eine ſehr bedeutende Größe erlangt,
aber auf der Oberfläche des Schädels nirgends zu Tage kommt. Die
Seitenflächen des Schädels bleiben bei den Kiemenlurchen faſt ganz
knorpelig oder zeigen auch eine dem vorderen Keilbeinflügel (14), ſowie den
vorderen Stirnbeinen (2) entſprechende Verknöcherung, während bei den
froſchartigen Thieren ſowohl das Felſenbein (13), als auch die Keilbein-
flügel verknöchern, aber dennoch häutige Zwiſchenräume laſſen. An
dem Gaumengewölbe ſind alle Knochen feſt mit dem Schädel verbunden
und zwar in der Weiſe, daß Zwiſchenkiefer (17) und Oberkiefer (18) hinter
einander den Mundrand bilden und gewöhnlich ein zweiter paralleler
Bogen auf ihrer inneren Seite von den einfachen Gaumenbeinen (22)
gebildet wird. Ein eigentliches Pflugſcharbein (16) fehlt den Amphibien
durchaus; dagegen ſind die Gaumenbeine gewöhnlich ebenſo, wie die
oberen Kiefer mit Zähnen beſetzt, deren Anweſenheit und Stellung
zu Unterſcheidung von Arten und Gattungen ſehr geeignet erſcheint.
Der Unterkiefer (34) iſt ganz, wie bei den Fiſchen, als Deckplatte um den
gewöhnlich vorhandenen Meckel’ſchen Knorpel gebildet und zum we-
nigſten aus zwei Knochen, dem Gelenkſtücke und dem Zahnſtücke, zu-
weilen aber aus noch mehreren zuſammengeſetzt, die dann beſonders
den Winkel des Unterkiefers bilden. Der Unterkiefer ſelbſt iſt an einem
Tragebogen aufgehängt, welcher niemals vollſtändig verknöchert und
aus dem Quadratbeine (26) und dem Trommelbeine (27) beſteht. Das
ſtabförmige Knochengebilde, welches auf dieſe Weiſe zuſammengeſetzt wird,
iſt feſt mit dem Schädel verbunden und gewöhnlich ſchief nach hinten
gerichtet, ſo daß die Mundſpalte oft ziemlich weit hinter den Schädel
ſich erſtreckt und der Nachen einer großen Erweiterung fähig iſt.
Die hinter dem Unterkieferbogen liegenden Hartgebilde, welche
der Zunge und dem Kiemengerüſte angehören, ſtellen ſich äußerſt ver-
ſchieden dar, je nachdem die Kiemen noch vorhanden oder Lungen
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Vogt, Carl: Zoologische Briefe. Bd. 2. Frankfurt (Main), 1851, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_briefe02_1851/200>, abgerufen am 23.11.2024.
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