Angus wiegte bedenklich das Haupt hin und her; es mochten einige Zweifel sehr realen, physika¬ lischen Inhalts durch dieses Haupt gehen. Er ver¬ schwieg sie und faßte die Frage von einer andern Seite: "Gottesurtheil," sprach er, "muß öffentlich und feierlich sein; Alpin muß anklagen vor der versam¬ melten Gemeinde auf Götterleugnung, Kampfrichter müssen aufgestellt sein und ich muß vorsitzen."
"Die Anklage erheb' ich nicht," fiel Alpin rasch ein.
Es war noch eine andere Schwierigkeit: Arthur hatte in der kurzen Zeit doch manche Gemüther gewonnen; daß es in der Gemeinde das gab, was wir eine Linke nennen, haben wir aus den Verhandlungen ersehen, aus denen die Berufung der Barden von Turik her¬ vorgieng. Es war zu befürchten, daß die Einleitung eines Gottesurtheils auf so schwere Anklage großen Widerspruch fände. Derselbe Grund aber mußte dem Druiden starke Zweifel erwecken, ob er einen Prozeß mit der einfachen Folge der Verurtheilung Arthur's als Ketzers auch durchzuführen vermöge, ohne seine Auto¬ rität und Beliebtheit bei der Gemeinde zu untergraben.
"Kein Gesetz hindert," sagte jetzt Morbihan, einer der fünf Zeugen, "daß Zweikampf auch geheim statt¬ finden könne und doch sein Ausgang als Gottesurtheil gelte; unser altes Gesetz ist für den öffentlichen, keines besteht gegen den geheimen." Die Bemerkung wurde beifällig aufgenommen und unterstützt.
Angus wiegte bedenklich das Haupt hin und her; es mochten einige Zweifel ſehr realen, phyſika¬ liſchen Inhalts durch dieſes Haupt gehen. Er ver¬ ſchwieg ſie und faßte die Frage von einer andern Seite: „Gottesurtheil,“ ſprach er, „muß öffentlich und feierlich ſein; Alpin muß anklagen vor der verſam¬ melten Gemeinde auf Götterleugnung, Kampfrichter müſſen aufgeſtellt ſein und ich muß vorſitzen.“
„Die Anklage erheb' ich nicht,“ fiel Alpin raſch ein.
Es war noch eine andere Schwierigkeit: Arthur hatte in der kurzen Zeit doch manche Gemüther gewonnen; daß es in der Gemeinde das gab, was wir eine Linke nennen, haben wir aus den Verhandlungen erſehen, aus denen die Berufung der Barden von Turik her¬ vorgieng. Es war zu befürchten, daß die Einleitung eines Gottesurtheils auf ſo ſchwere Anklage großen Widerſpruch fände. Derſelbe Grund aber mußte dem Druiden ſtarke Zweifel erwecken, ob er einen Prozeß mit der einfachen Folge der Verurtheilung Arthur's als Ketzers auch durchzuführen vermöge, ohne ſeine Auto¬ rität und Beliebtheit bei der Gemeinde zu untergraben.
„Kein Geſetz hindert,“ ſagte jetzt Morbihan, einer der fünf Zeugen, „daß Zweikampf auch geheim ſtatt¬ finden könne und doch ſein Ausgang als Gottesurtheil gelte; unſer altes Geſetz iſt für den öffentlichen, keines beſteht gegen den geheimen.“ Die Bemerkung wurde beifällig aufgenommen und unterſtützt.
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Angus wiegte bedenklich das Haupt hin und
her; es mochten einige Zweifel ſehr realen, phyſika¬
liſchen Inhalts durch dieſes Haupt gehen. Er ver¬
ſchwieg ſie und faßte die Frage von einer andern
Seite: „Gottesurtheil,“ ſprach er, „muß öffentlich und
feierlich ſein; Alpin muß anklagen vor der verſam¬
melten Gemeinde auf Götterleugnung, Kampfrichter
müſſen aufgeſtellt ſein und ich muß vorſitzen.“
„Die Anklage erheb' ich nicht,“ fiel Alpin raſch ein.
Es war noch eine andere Schwierigkeit: Arthur
hatte in der kurzen Zeit doch manche Gemüther gewonnen;
daß es in der Gemeinde das gab, was wir eine Linke
nennen, haben wir aus den Verhandlungen erſehen,
aus denen die Berufung der Barden von Turik her¬
vorgieng. Es war zu befürchten, daß die Einleitung
eines Gottesurtheils auf ſo ſchwere Anklage großen
Widerſpruch fände. Derſelbe Grund aber mußte dem
Druiden ſtarke Zweifel erwecken, ob er einen Prozeß
mit der einfachen Folge der Verurtheilung Arthur's als
Ketzers auch durchzuführen vermöge, ohne ſeine Auto¬
rität und Beliebtheit bei der Gemeinde zu untergraben.
„Kein Geſetz hindert,“ ſagte jetzt Morbihan, einer
der fünf Zeugen, „daß Zweikampf auch geheim ſtatt¬
finden könne und doch ſein Ausgang als Gottesurtheil
gelte; unſer altes Geſetz iſt für den öffentlichen, keines
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Vischer, Friedrich Theodor von: Auch Einer. Eine Reisebekanntschaft. Bd. 1. Stuttgart u. a., 1879, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_auch01_1879/246>, abgerufen am 05.12.2024.
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