Raumes und der Zeit, sofern nicht ausdrücklich erst eine höhere Form des Erhabenen ihm untergelegt wird, hier wegfällt. Diese Formen konnten zwar auch als erhaben nur dadurch gelten, daß ihnen die Idee als Bewegung oder Kraft und sofort als geistige Unendlichkeit untergeschoben wurde (§. 89. 102. 141). Allein diejenige Unterschiebung, welche sich als nöthig erweisen wird, wenn das in §. 153 zum Komischen geforderte Ineinsfließen des an- schauenden Subjects mit dem Objecte eintreten soll, ist eine bestimmtere und bedarf in dem Objecte einen wirklichen Anhaltspunkt, um es durch einen aus- gesprochenen Act als Subject fassen und so die Besinnung in ihm als möglich voraussetzen zu können.
Im Schönen wird die ganze Welt, auch die untersten Stufen des Daseyns, persönlich, dies ist schon in §. 19 andeutend ausgesprochen. Im Erhabenen mußte davon ausdrücklicher die Rede seyn, wie selbst der unorganischen Natur Seele geliehen wird. Allein im Komischen ist es anders. Ein Berg mag durch seine aufsteigende Linie mich erheben, eine Ahnung sittlicher Erhebung mag dabei anklingen, allein wie diese Linie auch plötzlich abbrechen, in verworren abspringenden Formen sich verlieren mag, komisch kann er dadurch noch nicht werden. Nun können wir wohl auch einmal in einer kecken komischen Stimmung über die Formen eines Felsen, Berges, einer Wolke u. s. w. lachen; allein da müssen wir immer erst vorher durch eine ausdrücklich gemachte Vergleichung dem Gegenstand ein Streben, ein Wollen, Wissen, kurz einen Menschen unter- geschoben haben. Im Erhabenen findet freilich auch ein Unterschieben statt bei diesen unteren Formen, allein kein ausdrückliches; der Anblick eines Berges kann mich erheben, ohne daß ich mir oder Andern wirklich sage, ich sehe darin das Bild einer edlen, aufstrebenden Seele u. dgl., das Unter- schieben bleibt ganz verhüllt. Den Grund dieses Unterschieds werden wir erst vollständig erkennen, wenn sich der subjective Charakter des Komischen (§. 153) in dem Sinne bestimmter enthüllen wird, daß sich zeigt, welcher bestimmtere Act im Zusammengehen des Subjects und Objects durch den- selben gefordert ist. Hier nur so viel: die Besinnung soll von dem Zuschauer auf den Gegenstand übergetragen werden, und zwar mit der bestimmten Wendung: er (die komische Person) hätte es (daß die Erhabenheit zerplatzen wird) wissen können. Dazu ist die Unterschiebung nöthig, von der die Rede seyn wird; möglich aber ist sie nur, wo, wenn nicht Geist, doch wenigstens Lebensgefühl ist oder ausdrücklich geliehen wird, das ihr den An- knüpfungspunkt gibt. Etwas ganz Anderes ist es, wenn Erhabenheit des
Raumes und der Zeit, ſofern nicht ausdrücklich erſt eine höhere Form des Erhabenen ihm untergelegt wird, hier wegfällt. Dieſe Formen konnten zwar auch als erhaben nur dadurch gelten, daß ihnen die Idee als Bewegung oder Kraft und ſofort als geiſtige Unendlichkeit untergeſchoben wurde (§. 89. 102. 141). Allein diejenige Unterſchiebung, welche ſich als nöthig erweiſen wird, wenn das in §. 153 zum Komiſchen geforderte Ineinsfließen des an- ſchauenden Subjects mit dem Objecte eintreten ſoll, iſt eine beſtimmtere und bedarf in dem Objecte einen wirklichen Anhaltspunkt, um es durch einen aus- geſprochenen Act als Subject faſſen und ſo die Beſinnung in ihm als möglich vorausſetzen zu können.
Im Schönen wird die ganze Welt, auch die unterſten Stufen des Daſeyns, perſönlich, dies iſt ſchon in §. 19 andeutend ausgeſprochen. Im Erhabenen mußte davon ausdrücklicher die Rede ſeyn, wie ſelbſt der unorganiſchen Natur Seele geliehen wird. Allein im Komiſchen iſt es anders. Ein Berg mag durch ſeine aufſteigende Linie mich erheben, eine Ahnung ſittlicher Erhebung mag dabei anklingen, allein wie dieſe Linie auch plötzlich abbrechen, in verworren abſpringenden Formen ſich verlieren mag, komiſch kann er dadurch noch nicht werden. Nun können wir wohl auch einmal in einer kecken komiſchen Stimmung über die Formen eines Felſen, Berges, einer Wolke u. ſ. w. lachen; allein da müſſen wir immer erſt vorher durch eine ausdrücklich gemachte Vergleichung dem Gegenſtand ein Streben, ein Wollen, Wiſſen, kurz einen Menſchen unter- geſchoben haben. Im Erhabenen findet freilich auch ein Unterſchieben ſtatt bei dieſen unteren Formen, allein kein ausdrückliches; der Anblick eines Berges kann mich erheben, ohne daß ich mir oder Andern wirklich ſage, ich ſehe darin das Bild einer edlen, aufſtrebenden Seele u. dgl., das Unter- ſchieben bleibt ganz verhüllt. Den Grund dieſes Unterſchieds werden wir erſt vollſtändig erkennen, wenn ſich der ſubjective Charakter des Komiſchen (§. 153) in dem Sinne beſtimmter enthüllen wird, daß ſich zeigt, welcher beſtimmtere Act im Zuſammengehen des Subjects und Objects durch den- ſelben gefordert iſt. Hier nur ſo viel: die Beſinnung ſoll von dem Zuſchauer auf den Gegenſtand übergetragen werden, und zwar mit der beſtimmten Wendung: er (die komiſche Perſon) hätte es (daß die Erhabenheit zerplatzen wird) wiſſen können. Dazu iſt die Unterſchiebung nöthig, von der die Rede ſeyn wird; möglich aber iſt ſie nur, wo, wenn nicht Geiſt, doch wenigſtens Lebensgefühl iſt oder ausdrücklich geliehen wird, das ihr den An- knüpfungspunkt gibt. Etwas ganz Anderes iſt es, wenn Erhabenheit des
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Raumes und der Zeit, ſofern nicht ausdrücklich erſt eine höhere Form
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zwar auch als erhaben nur dadurch gelten, daß ihnen die Idee als Bewegung
oder Kraft und ſofort als geiſtige Unendlichkeit untergeſchoben wurde (§. 89.
102. 141). Allein diejenige Unterſchiebung, welche ſich als nöthig erweiſen
wird, wenn das in §. 153 zum Komiſchen geforderte Ineinsfließen des an-
ſchauenden Subjects mit dem Objecte eintreten ſoll, iſt eine beſtimmtere und
bedarf in dem Objecte einen wirklichen Anhaltspunkt, um es durch einen aus-
geſprochenen Act als Subject faſſen und ſo die Beſinnung in ihm als möglich
vorausſetzen zu können.
Im Schönen wird die ganze Welt, auch die unterſten Stufen des
Daſeyns, perſönlich, dies iſt ſchon in §. 19 andeutend ausgeſprochen.
Im Erhabenen mußte davon ausdrücklicher die Rede ſeyn, wie ſelbſt der
unorganiſchen Natur Seele geliehen wird. Allein im Komiſchen iſt es
anders. Ein Berg mag durch ſeine aufſteigende Linie mich erheben, eine
Ahnung ſittlicher Erhebung mag dabei anklingen, allein wie dieſe Linie
auch plötzlich abbrechen, in verworren abſpringenden Formen ſich verlieren
mag, komiſch kann er dadurch noch nicht werden. Nun können wir wohl auch
einmal in einer kecken komiſchen Stimmung über die Formen eines Felſen,
Berges, einer Wolke u. ſ. w. lachen; allein da müſſen wir immer erſt
vorher durch eine ausdrücklich gemachte Vergleichung dem
Gegenſtand ein Streben, ein Wollen, Wiſſen, kurz einen Menſchen unter-
geſchoben haben. Im Erhabenen findet freilich auch ein Unterſchieben ſtatt
bei dieſen unteren Formen, allein kein ausdrückliches; der Anblick eines
Berges kann mich erheben, ohne daß ich mir oder Andern wirklich ſage,
ich ſehe darin das Bild einer edlen, aufſtrebenden Seele u. dgl., das Unter-
ſchieben bleibt ganz verhüllt. Den Grund dieſes Unterſchieds werden wir
erſt vollſtändig erkennen, wenn ſich der ſubjective Charakter des Komiſchen
(§. 153) in dem Sinne beſtimmter enthüllen wird, daß ſich zeigt, welcher
beſtimmtere Act im Zuſammengehen des Subjects und Objects durch den-
ſelben gefordert iſt. Hier nur ſo viel: die Beſinnung ſoll von dem Zuſchauer
auf den Gegenſtand übergetragen werden, und zwar mit der beſtimmten
Wendung: er (die komiſche Perſon) hätte es (daß die Erhabenheit zerplatzen
wird) wiſſen können. Dazu iſt die Unterſchiebung nöthig, von der die
Rede ſeyn wird; möglich aber iſt ſie nur, wo, wenn nicht Geiſt, doch
wenigſtens Lebensgefühl iſt oder ausdrücklich geliehen wird, das ihr den An-
knüpfungspunkt gibt. Etwas ganz Anderes iſt es, wenn Erhabenheit des
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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 1. Reutlingen u. a., 1846, S. 352. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik01_1846/366>, abgerufen am 28.11.2024.
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