Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.allein zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten / vnd zu erfüllen. Dessen zum Zeugnuß haben Wir Vnser Jnsiegell an gegenwärtiges Patent lassen setzen. Dann diß ist Vnser Will vnd endliche Meynung. Geben zu Pariß den XX. Tag Mertz / im Jahr Vnsers Heyls / 1648. vnnd Vnsers Reichs im Fünfften / underzeichnet / Louys. Vnd vff dem Vmbschlag / Jm Nahmen deß Königs / der Königinn Regentinn seiner Mutter gegenwärtig / von Lomeny , vnd mit dem grossen Siegel in gelb Wachß gesiegelt. Locus Sigilli. Johann Ludwig / Graffe von Nassaw. Locus Sigilli. Servient. Locus Sigilli. Jsaac Volmar. allein zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten / vnd zu erfüllen. Dessen zum Zeugnuß haben Wir Vnser Jnsiegell an gegenwärtiges Patent lassen setzen. Dann diß ist Vnser Will vnd endliche Meynung. Geben zu Pariß den XX. Tag Mertz / im Jahr Vnsers Heyls / 1648. vnnd Vnsers Reichs im Fünfften / underzeichnet / Louys. Vnd vff dem Vmbschlag / Jm Nahmen deß Königs / der Königinn Regentinn seiner Mutter gegenwärtig / von Lomeny , vnd mit dem grossen Siegel in gelb Wachß gesiegelt. Locus Sigilli. Johann Ludwig / Graffe von Nassaw. Locus Sigilli. Servient. Locus Sigilli. Jsaac Volmar. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0068" n="59"/> allein zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten / vnd zu erfüllen. Dessen zum Zeugnuß haben Wir Vnser Jnsiegell an gegenwärtiges <hi rendition="#aq">Patent</hi> lassen setzen. Dann diß ist Vnser Will vnd endliche Meynung. Geben zu Pariß den <hi rendition="#aq">XX</hi>. Tag Mertz / im Jahr Vnsers Heyls / 1648. vnnd Vnsers Reichs im Fünfften / underzeichnet / <hi rendition="#aq">Louys</hi>. Vnd vff dem Vmbschlag / Jm Nahmen deß Königs / der Königinn Regentinn seiner Mutter gegenwärtig / von <hi rendition="#aq">Lomeny</hi> , vnd mit dem grossen Siegel in gelb Wachß gesiegelt.</p> <closer> <signed><hi rendition="#aq">Locus<lb/> Sigilli</hi>.<lb/><hi rendition="#fr">Johann Ludwig / Graffe<lb/> von Nassaw.</hi></signed><lb/> <signed> <hi rendition="#aq">Locus<lb/> Sigilli.<lb/><lb/> Servient.</hi> </signed> <signed> <hi rendition="#aq">Locus<lb/> Sigilli.</hi><lb/> <hi rendition="#fr">Jsaac Volmar.</hi> </signed> </closer> </div> </body> </text> </TEI> [59/0068]
allein zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten / vnd zu erfüllen. Dessen zum Zeugnuß haben Wir Vnser Jnsiegell an gegenwärtiges Patent lassen setzen. Dann diß ist Vnser Will vnd endliche Meynung. Geben zu Pariß den XX. Tag Mertz / im Jahr Vnsers Heyls / 1648. vnnd Vnsers Reichs im Fünfften / underzeichnet / Louys. Vnd vff dem Vmbschlag / Jm Nahmen deß Königs / der Königinn Regentinn seiner Mutter gegenwärtig / von Lomeny , vnd mit dem grossen Siegel in gelb Wachß gesiegelt.
Locus
Sigilli.
Johann Ludwig / Graffe
von Nassaw.
Locus
Sigilli.
Servient. Locus
Sigilli.
Jsaac Volmar.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/68 |
Zitationshilfe: | Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/68>, abgerufen am 16.02.2025. |