Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.verheerung / hefftige Kriege eingeführet worden / newlich aber zu denen / wegen solcher Vnruhevergleich: vnd stillunge / zu Münster in Westphalen angesetzten Tractaten / vff vorhergehende beyder kriegenden Theylen beliebunge / der 11. Tag Julij deß 1643. Jahrs angesetzt worden. Hierumb / damit Wir vnser seits nichts an allem dem / was zu befürder: vnd beschliessung eines so heilsamen Wercks / nemblich deß allgemeinen Friedens / einigs weegs erfordert werden mag / ermanglen liessen / haben Wir ausser dem Hochwolgebornen vnd auch Ehrsamen / Vnserer vnd deß Heil. Reichs lieben gtrewen Johann Ludwigen / Grafen von Nassaw / Catzenelnbogen / Vianden vnd Dietz / Herrn zu Beilstein / Ritter deß Gülden Flüß / etc. vnd Jsaac Vollmar / beyder Rechten Doctor / Vnsere respective geheimbten Räth / vnd vnser Ober Oesterreichischen Cammer Praesidenten, so vorhin von Vns verordnete Gevollmächtigte / ferrners dem Hochwolgebornen / Vnserm vnd deß Heil. Reichs liben getrewen Maximilian / Grafen von Trautmansdorff vnd Weinsberg / Baron zu Gleichenberg / Newstatt am Cocher / Negaw / Burgaw / vnd Totzenbach / Herrn zu Teinitz / Ritter deß Gülden Flüß / Vnserm geheimen Rath / Cammerer vnd Ober-Hofmeister / als Vnserm principalen Gevollmächtigen / völlige vnd genugsame Gewalt ertheilt / gestalt Wir auch hiemit wolbedächtlich ertheilen vnd geben / in vnserm Namen / an besagtem Orth zu erscheinen / vnd zusammen zu tretten / für sich selbst / oder durch seine Subdelegirte, mit den jenigen zuberathschlagen / welche obgedachter Durchleuchtigster vnd allerChristlichster König in Franckreich / oder bemelte Durchleuchtigste Königin Wittib / Vormunderin vnd Regentin / zu diesem Endt mit ordentlich: vnd genugsamen Gewalt vnd Plenipotentz, vmb zu tractirn, zu hand[l]en vnd zu schliessen / verordnen wird / vber alle Mittel / Weeg vnd Manier / durch welche der beyderseits fürgesetzte Zweck / nemblich guter Freundtschafft vnd Friedens / widerbringung / erlangt / vnd bestetigt werden möchte / auch in vnserm Namen / alles zum Frieden dienliche / mit denen selbigen zu beschliessen vnd zu bekräfftigen. verheerung / hefftige Kriege eingeführet worden / newlich aber zu denen / wegen solcher Vnruhevergleich: vnd stillunge / zu Münster in Westphalen angesetzten Tractaten / vff vorhergehende beyder kriegenden Theylen beliebunge / der 11. Tag Julij deß 1643. Jahrs angesetzt worden. Hierumb / damit Wir vnser seits nichts an allem dem / was zu befürder: vnd beschliessung eines so heilsamen Wercks / nemblich deß allgemeinen Friedens / einigs weegs erfordert werden mag / ermanglen liessen / haben Wir ausser dem Hochwolgebornen vnd auch Ehrsamen / Vnserer vnd deß Heil. Reichs lieben gtrewen Johann Ludwigen / Grafen von Nassaw / Catzenelnbogen / Vianden vnd Dietz / Herrn zu Beilstein / Ritter deß Gülden Flüß / etc. vnd Jsaac Vollmar / beyder Rechten Doctor / Vnsere respectivè geheimbten Räth / vnd vnser Ober Oesterreichischen Cammer Praesidenten, so vorhin von Vns verordnete Gevollmächtigte / ferrners dem Hochwolgebornen / Vnserm vnd deß Heil. Reichs liben getrewen Maximilian / Grafen von Trautmansdorff vnd Weinsberg / Baron zu Gleichenberg / Newstatt am Cocher / Negaw / Burgaw / vnd Totzenbach / Herrn zu Teinitz / Ritter deß Gülden Flüß / Vnserm geheimen Rath / Cammerer vnd Ober-Hofmeister / als Vnserm principalen Gevollmächtigen / völlige vnd genugsame Gewalt ertheilt / gestalt Wir auch hiemit wolbedächtlich ertheilen vnd geben / in vnserm Namen / an besagtem Orth zu erscheinen / vnd zusammen zu tretten / für sich selbst / oder durch seine Subdelegirte, mit den jenigen zuberathschlagen / welche obgedachter Durchleuchtigster vnd allerChristlichster König in Franckreich / oder bemelte Durchleuchtigste Königin Wittib / Vormunderin vnd Regentin / zu diesem Endt mit ordentlich: vnd genugsamen Gewalt vnd Plenipotentz, vmb zu tractirn, zu hand[l]en vnd zu schliessen / verordnen wird / vber alle Mittel / Weeg vnd Manier / durch welche der beyderseits fürgesetzte Zweck / nemblich guter Freundtschafft vnd Friedens / widerbringung / erlangt / vnd bestetigt werden möchte / auch in vnserm Namen / alles zum Frieden dienliche / mit denen selbigen zu beschliessen vnd zu bekräfftigen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0060" n="51"/> verheerung / hefftige Kriege eingeführet worden / newlich aber zu denen / wegen solcher Vnruhevergleich: vnd stillunge / zu Münster in Westphalen angesetzten Tractaten / vff vorhergehende beyder kriegenden Theylen beliebunge / der 11. 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verheerung / hefftige Kriege eingeführet worden / newlich aber zu denen / wegen solcher Vnruhevergleich: vnd stillunge / zu Münster in Westphalen angesetzten Tractaten / vff vorhergehende beyder kriegenden Theylen beliebunge / der 11. Tag Julij deß 1643. Jahrs angesetzt worden. Hierumb / damit Wir vnser seits nichts an allem dem / was zu befürder: vnd beschliessung eines so heilsamen Wercks / nemblich deß allgemeinen Friedens / einigs weegs erfordert werden mag / ermanglen liessen / haben Wir ausser dem Hochwolgebornen vnd auch Ehrsamen / Vnserer vnd deß Heil. Reichs lieben gtrewen Johann Ludwigen / Grafen von Nassaw / Catzenelnbogen / Vianden vnd Dietz / Herrn zu Beilstein / Ritter deß Gülden Flüß / etc. vnd Jsaac Vollmar / beyder Rechten Doctor / Vnsere respectivè geheimbten Räth / vnd vnser Ober Oesterreichischen Cammer Praesidenten, so vorhin von Vns verordnete Gevollmächtigte / ferrners dem Hochwolgebornen / Vnserm vnd deß Heil. Reichs liben getrewen Maximilian / Grafen von Trautmansdorff vnd Weinsberg / Baron zu Gleichenberg / Newstatt am Cocher / Negaw / Burgaw / vnd Totzenbach / Herrn zu Teinitz / Ritter deß Gülden Flüß / Vnserm geheimen Rath / Cammerer vnd Ober-Hofmeister / als Vnserm principalen Gevollmächtigen / völlige vnd genugsame Gewalt ertheilt / gestalt Wir auch hiemit wolbedächtlich ertheilen vnd geben / in vnserm Namen / an besagtem Orth zu erscheinen / vnd zusammen zu tretten / für sich selbst / oder durch seine Subdelegirte, mit den jenigen zuberathschlagen / welche obgedachter Durchleuchtigster vnd allerChristlichster König in Franckreich / oder bemelte Durchleuchtigste Königin Wittib / Vormunderin vnd Regentin / zu diesem Endt mit ordentlich: vnd genugsamen Gewalt vnd Plenipotentz, vmb zu tractirn, zu handlen vnd zu schliessen / verordnen wird / vber alle Mittel / Weeg vnd Manier / durch welche der beyderseits fürgesetzte Zweck / nemblich guter Freundtschafft vnd Friedens / widerbringung / erlangt / vnd bestetigt werden möchte / auch in vnserm Namen / alles zum Frieden dienliche / mit denen selbigen zu beschliessen vnd zu bekräfftigen.
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Zitationshilfe: | Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/60>, abgerufen am 16.02.2025. |