Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.Nachtheil / nicht etwan nachgedruckt / vnd er also seines / dem gemeinen Wesen zum besten / darauff wendenden Kostens / verlustigt werden möchte / mit allervnterthänigstem Bitten / Wir ihme hierüber vnser Kayserlichs Privilegium Impressorium zuertheilen, gnädigst geruhen wolten. Wann Wir nun gnädiglich angesehen solche obbmelten Philips Jacob Fischern vnderthänigst zimbliche Bitt / vnd darumb mit wolbedachtem Muth / gutem Rath / vnd rechtem Wissen / ihme diese besondere Gnad gethan / vnd Freyheit gegeben / massen Wir auch solches hiemit wissentlich in krafft dieses Brieffs thun / also / vnd dergestalt / daß er alle bißhero bey deren General Friedens Tractaten vorgeloffene Acta, sambt dem darauff künfftig erfolgenden Schluß / in offenen Truck außgehen lassen / hin vnd wider außgeben / feyl haben / verkauffen / vnd ihme oder seinen Ehelichen LeibsErben / solches innerhalb Sechs Jahren / den nechsten nach dato dieses anzurechnen / durch jemanden / wer der auch seye / an keinem Orth / weder in grösserer / oder kleinerer Form / nicht nachgedruckt / noch auch also nachgedruckter distrahirt, feyl gehabt / oder verkaufft werden solle / er habe sich dann zuvor mit ermeltem Philips Jacob Fischern / oder seinen Erben / nach Billigkeit verglichen / vnd von ihme oder ihnen Bewilligung vnd Erlaubnuß bekommen. Als gebieten Wir darauff allen vnsern vnd deß Reichs / auch vnserer ErbKönigreich vnd Landen Vnderthanen vnd Getrewen / insonderheit allen Buchdruckern / Buchführern / Buchverkauffern / bey vermeidung Fünff Marck Lötiges Golds / halb in vnser Kayserliche Cammer / vnd den andern halben Theyl vielbemeltem Philips Jacob Fischern / vnnachlässig zu bezahlen hiemit ernstlich / vnd wollen / daß ihr / noch einiger auß euch / durch sich selbst / oder jemands von ewrent wegen / obangeregte Fridens Acta in Zeit bestimbter Sechs Jahren / nicht Nachtheil / nicht etwan nachgedruckt / vnd er also seines / dem gemeinen Wesen zum besten / darauff wendenden Kostens / verlustigt werden möchte / mit allervnterthänigstem Bitten / Wir ihme hierüber vnser Kayserlichs Privilegium Impressorium zuertheilen, gnädigst geruhen wolten. Wann Wir nun gnädiglich angesehen solche obbmelten Philips Jacob Fischern vnderthänigst zimbliche Bitt / vnd darumb mit wolbedachtem Muth / gutem Rath / vnd rechtem Wissen / ihme diese besondere Gnad gethan / vnd Freyheit gegeben / massen Wir auch solches hiemit wissentlich in krafft dieses Brieffs thun / also / vnd dergestalt / daß er alle bißhero bey deren General Friedens Tractaten vorgeloffene Acta, sambt dem darauff künfftig erfolgenden Schluß / in offenen Truck außgehen lassen / hin vnd wider außgeben / feyl haben / verkauffen / vnd ihme oder seinen Ehelichen LeibsErben / solches innerhalb Sechs Jahren / den nechsten nach dato dieses anzurechnen / durch jemanden / wer der auch seye / an keinem Orth / weder in grösserer / oder kleinerer Form / nicht nachgedruckt / noch auch also nachgedruckter distrahirt, feyl gehabt / oder verkaufft werden solle / er habe sich dann zuvor mit ermeltem Philips Jacob Fischern / oder seinen Erben / nach Billigkeit verglichen / vnd von ihme oder ihnen Bewilligung vnd Erlaubnuß bekommen. Als gebieten Wir darauff allen vnsern vnd deß Reichs / auch vnserer ErbKönigreich vnd Landen Vnderthanen vnd Getrewen / insonderheit allen Buchdruckern / Buchführern / Buchverkauffern / bey vermeidung Fünff Marck Lötiges Golds / halb in vnser Kayserliche Cammer / vnd den andern halben Theyl vielbemeltem Philips Jacob Fischern / vnnachlässig zu bezahlen hiemit ernstlich / vnd wollen / daß ihr / noch einiger auß euch / durch sich selbst / oder jemands von ewrent wegen / obangeregte Fridens Acta in Zeit bestimbter Sechs Jahren / nicht <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0006" n="7"/> Nachtheil / nicht etwan nachgedruckt / vnd er also seines / dem gemeinen Wesen zum besten / darauff wendenden Kostens / verlustigt werden möchte / mit allervnterthänigstem Bitten / Wir ihme hierüber vnser Kayserlichs <hi rendition="#aq">Privilegium Impressorium</hi> zuertheilen, gnädigst geruhen wolten.</p> <p>Wann Wir nun gnädiglich angesehen solche obbmelten Philips Jacob Fischern vnderthänigst zimbliche Bitt / vnd darumb mit wolbedachtem Muth / gutem Rath / vnd rechtem Wissen / ihme diese besondere Gnad gethan / vnd Freyheit gegeben / massen Wir auch solches hiemit wissentlich in krafft dieses Brieffs thun / also / vnd dergestalt / daß er alle bißhero bey deren General Friedens Tractaten vorgeloffene <hi rendition="#aq">Acta</hi>, sambt dem darauff künfftig erfolgenden Schluß / in offenen Truck außgehen lassen / hin vnd wider außgeben / feyl haben / verkauffen / vnd ihme oder seinen Ehelichen LeibsErben / solches innerhalb Sechs Jahren / den nechsten nach dato dieses anzurechnen / durch jemanden / wer der auch seye / an keinem Orth / weder in grösserer / oder kleinerer Form / nicht nachgedruckt / noch auch also nachgedruckter <hi rendition="#aq">distrahirt</hi>, feyl gehabt / oder verkaufft werden solle / er habe sich dann zuvor mit ermeltem Philips Jacob Fischern / oder seinen Erben / nach Billigkeit verglichen / vnd von ihme oder ihnen Bewilligung vnd Erlaubnuß bekommen. 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Nachtheil / nicht etwan nachgedruckt / vnd er also seines / dem gemeinen Wesen zum besten / darauff wendenden Kostens / verlustigt werden möchte / mit allervnterthänigstem Bitten / Wir ihme hierüber vnser Kayserlichs Privilegium Impressorium zuertheilen, gnädigst geruhen wolten.
Wann Wir nun gnädiglich angesehen solche obbmelten Philips Jacob Fischern vnderthänigst zimbliche Bitt / vnd darumb mit wolbedachtem Muth / gutem Rath / vnd rechtem Wissen / ihme diese besondere Gnad gethan / vnd Freyheit gegeben / massen Wir auch solches hiemit wissentlich in krafft dieses Brieffs thun / also / vnd dergestalt / daß er alle bißhero bey deren General Friedens Tractaten vorgeloffene Acta, sambt dem darauff künfftig erfolgenden Schluß / in offenen Truck außgehen lassen / hin vnd wider außgeben / feyl haben / verkauffen / vnd ihme oder seinen Ehelichen LeibsErben / solches innerhalb Sechs Jahren / den nechsten nach dato dieses anzurechnen / durch jemanden / wer der auch seye / an keinem Orth / weder in grösserer / oder kleinerer Form / nicht nachgedruckt / noch auch also nachgedruckter distrahirt, feyl gehabt / oder verkaufft werden solle / er habe sich dann zuvor mit ermeltem Philips Jacob Fischern / oder seinen Erben / nach Billigkeit verglichen / vnd von ihme oder ihnen Bewilligung vnd Erlaubnuß bekommen. Als gebieten Wir darauff allen vnsern vnd deß Reichs / auch vnserer ErbKönigreich vnd Landen Vnderthanen vnd Getrewen / insonderheit allen Buchdruckern / Buchführern / Buchverkauffern / bey vermeidung Fünff Marck Lötiges Golds / halb in vnser Kayserliche Cammer / vnd den andern halben Theyl vielbemeltem Philips Jacob Fischern / vnnachlässig zu bezahlen hiemit ernstlich / vnd wollen / daß ihr / noch einiger auß euch / durch sich selbst / oder jemands von ewrent wegen / obangeregte Fridens Acta in Zeit bestimbter Sechs Jahren / nicht
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Zitationshilfe: | Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/6>, abgerufen am 27.07.2024. |