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Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 3. Mannheim, 1838.

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schien der Geist dieser Anstalt einen Hamburger, und
einen Bürger, zum Anführer zu erheischen, als das
Verhältniß eines preußischen Offiziers nicht wohl auf¬
fordern konnte, sich einer solchen Aufgabe zu unter¬
ziehen. Canitz verfaßte jedoch, außer dem wohlthätigen
Einfluß, den er im allgemeinen ausübte, für die Bür¬
gergarde eine schriftliche Anweisung, wie sie sowohl
vor dem Feinde als auch in jedem andern Dienste sich
zu verhalten habe, und legte so den Grund zu einer
Anordnung und Brauchbarkeit, die leider nicht Zeit
behielt, sich völlig zu entwickeln.

War in diesem Zweige der hamburgischen Angele¬
genheiten vieles, was den treuen Freund der vaterlän¬
dischen Sache bekümmerte, und nach Mitteln aussehn
ließ, das Gehemmte zu fördern, das in falscher Rich¬
tung Schreitende zu berathen, so mußte in andern
Zweigen, die nicht so unmittelbar mit der russischen
Behörde zusammenhingen, und durch deren Antrieb
gekräftigt werden konnten, der Mangel an lebhafter
Regsamkeit und geordnetem Eingreifen zu wahrer Ver¬
wirrung werden, für welche man vergebens sich nach
Hülfe umsah. Es wurde bei dieser Gelegenheit zum
Erstaunen offenbar, wie karg unter die Menschen die
Gabe staatsordnender Einrichtungen und die Fähigkeit
zu gesetzgeberischer Wirksamkeit vertheilt sind. Jeder
weiß, was noth thut, jeder erkennt den Fehler wo es
gebricht, jeder fühlt sich willig zum Guten zu helfen;

ſchien der Geiſt dieſer Anſtalt einen Hamburger, und
einen Buͤrger, zum Anfuͤhrer zu erheiſchen, als das
Verhaͤltniß eines preußiſchen Offiziers nicht wohl auf¬
fordern konnte, ſich einer ſolchen Aufgabe zu unter¬
ziehen. Canitz verfaßte jedoch, außer dem wohlthaͤtigen
Einfluß, den er im allgemeinen ausuͤbte, fuͤr die Buͤr¬
gergarde eine ſchriftliche Anweiſung, wie ſie ſowohl
vor dem Feinde als auch in jedem andern Dienſte ſich
zu verhalten habe, und legte ſo den Grund zu einer
Anordnung und Brauchbarkeit, die leider nicht Zeit
behielt, ſich voͤllig zu entwickeln.

War in dieſem Zweige der hamburgiſchen Angele¬
genheiten vieles, was den treuen Freund der vaterlaͤn¬
diſchen Sache bekuͤmmerte, und nach Mitteln ausſehn
ließ, das Gehemmte zu foͤrdern, das in falſcher Rich¬
tung Schreitende zu berathen, ſo mußte in andern
Zweigen, die nicht ſo unmittelbar mit der ruſſiſchen
Behoͤrde zuſammenhingen, und durch deren Antrieb
gekraͤftigt werden konnten, der Mangel an lebhafter
Regſamkeit und geordnetem Eingreifen zu wahrer Ver¬
wirrung werden, fuͤr welche man vergebens ſich nach
Huͤlfe umſah. Es wurde bei dieſer Gelegenheit zum
Erſtaunen offenbar, wie karg unter die Menſchen die
Gabe ſtaatsordnender Einrichtungen und die Faͤhigkeit
zu geſetzgeberiſcher Wirkſamkeit vertheilt ſind. Jeder
weiß, was noth thut, jeder erkennt den Fehler wo es
gebricht, jeder fuͤhlt ſich willig zum Guten zu helfen;

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[310/0322] ſchien der Geiſt dieſer Anſtalt einen Hamburger, und einen Buͤrger, zum Anfuͤhrer zu erheiſchen, als das Verhaͤltniß eines preußiſchen Offiziers nicht wohl auf¬ fordern konnte, ſich einer ſolchen Aufgabe zu unter¬ ziehen. Canitz verfaßte jedoch, außer dem wohlthaͤtigen Einfluß, den er im allgemeinen ausuͤbte, fuͤr die Buͤr¬ gergarde eine ſchriftliche Anweiſung, wie ſie ſowohl vor dem Feinde als auch in jedem andern Dienſte ſich zu verhalten habe, und legte ſo den Grund zu einer Anordnung und Brauchbarkeit, die leider nicht Zeit behielt, ſich voͤllig zu entwickeln. War in dieſem Zweige der hamburgiſchen Angele¬ genheiten vieles, was den treuen Freund der vaterlaͤn¬ diſchen Sache bekuͤmmerte, und nach Mitteln ausſehn ließ, das Gehemmte zu foͤrdern, das in falſcher Rich¬ tung Schreitende zu berathen, ſo mußte in andern Zweigen, die nicht ſo unmittelbar mit der ruſſiſchen Behoͤrde zuſammenhingen, und durch deren Antrieb gekraͤftigt werden konnten, der Mangel an lebhafter Regſamkeit und geordnetem Eingreifen zu wahrer Ver¬ wirrung werden, fuͤr welche man vergebens ſich nach Huͤlfe umſah. Es wurde bei dieſer Gelegenheit zum Erſtaunen offenbar, wie karg unter die Menſchen die Gabe ſtaatsordnender Einrichtungen und die Faͤhigkeit zu geſetzgeberiſcher Wirkſamkeit vertheilt ſind. Jeder weiß, was noth thut, jeder erkennt den Fehler wo es gebricht, jeder fuͤhlt ſich willig zum Guten zu helfen;

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Zitationshilfe: Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 3. Mannheim, 1838, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/varnhagen_denkwuerdigkeiten03_1838/322>, abgerufen am 26.11.2024.