Gränze gesandt worden, und hatte diese, um Huber und seine eigne bei demselben lebende Familie in Travers zu besuchen, ohne Erlaubniß überschritten. Hieraus konnte ihm in Paris ein Todesverbrechen gemacht wer¬ den, und er sann auf eine gültige Ausrede. Huber hatte ihm die Denkschrift für Lafayette gezeigt, sie ent¬ hielt mancherlei, was den damaligen Gewalthabern in Frankreich wichtig sein konnte, unter andern den Be¬ weis, daß der Feldmarschall Luckner als General der französischen Republik gegen diese einen Verrath began¬ gen habe. Luckner war schon seiner Befehlführung ent¬ setzt, die Anklage gegen ihn vollständig, sein Todes¬ urtheil gewiß; ihm konnte demnach nichts mehr schaden; Forster hielt es aber für sich nützlich, wenn er eine Abschrift jenes Aufsatzes, für den Fall, daß er selbst angeklagt würde, vorzeigen, und den Zweck, sich diese Abschrift zu verschaffen, als den seines Besuches bei Huber angeben könnte. Huber gab ihm die Abschrift, welche zwar glücklicherweise nicht als das Zeugniß gegen Luckner, der bereits guillotinirt war, noch für Forster, der unangeschuldigt blieb, zu dienen brauchte, allein durch dessen bald erfolgten Tod, in fremde Hände ge¬ rieth, und in Paris unter dem Titel: Memoire de Lally-Tolendal au roi de Prusse, pour reclamer la liberte de La Fayette, öffentlich im Druck erschien. Groß war das Aufsehn, welches diese Bekanntmachung verursachte, und der Verdruß Bollmanns, der dieselbe
Graͤnze geſandt worden, und hatte dieſe, um Huber und ſeine eigne bei demſelben lebende Familie in Travers zu beſuchen, ohne Erlaubniß uͤberſchritten. Hieraus konnte ihm in Paris ein Todesverbrechen gemacht wer¬ den, und er ſann auf eine guͤltige Ausrede. Huber hatte ihm die Denkſchrift fuͤr Lafayette gezeigt, ſie ent¬ hielt mancherlei, was den damaligen Gewalthabern in Frankreich wichtig ſein konnte, unter andern den Be¬ weis, daß der Feldmarſchall Luckner als General der franzoͤſiſchen Republik gegen dieſe einen Verrath began¬ gen habe. Luckner war ſchon ſeiner Befehlfuͤhrung ent¬ ſetzt, die Anklage gegen ihn vollſtaͤndig, ſein Todes¬ urtheil gewiß; ihm konnte demnach nichts mehr ſchaden; Forſter hielt es aber fuͤr ſich nuͤtzlich, wenn er eine Abſchrift jenes Aufſatzes, fuͤr den Fall, daß er ſelbſt angeklagt wuͤrde, vorzeigen, und den Zweck, ſich dieſe Abſchrift zu verſchaffen, als den ſeines Beſuches bei Huber angeben koͤnnte. Huber gab ihm die Abſchrift, welche zwar gluͤcklicherweiſe nicht als das Zeugniß gegen Luckner, der bereits guillotinirt war, noch fuͤr Forſter, der unangeſchuldigt blieb, zu dienen brauchte, allein durch deſſen bald erfolgten Tod, in fremde Haͤnde ge¬ rieth, und in Paris unter dem Titel: Mémoire de Lally-Tolendal au roi de Prusse, pour réclamer la liberté de La Fayette, oͤffentlich im Druck erſchien. Groß war das Aufſehn, welches dieſe Bekanntmachung verurſachte, und der Verdruß Bollmanns, der dieſelbe
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Graͤnze geſandt worden, und hatte dieſe, um Huber
und ſeine eigne bei demſelben lebende Familie in Travers
zu beſuchen, ohne Erlaubniß uͤberſchritten. Hieraus
konnte ihm in Paris ein Todesverbrechen gemacht wer¬
den, und er ſann auf eine guͤltige Ausrede. Huber
hatte ihm die Denkſchrift fuͤr Lafayette gezeigt, ſie ent¬
hielt mancherlei, was den damaligen Gewalthabern in
Frankreich wichtig ſein konnte, unter andern den Be¬
weis, daß der Feldmarſchall Luckner als General der
franzoͤſiſchen Republik gegen dieſe einen Verrath began¬
gen habe. Luckner war ſchon ſeiner Befehlfuͤhrung ent¬
ſetzt, die Anklage gegen ihn vollſtaͤndig, ſein Todes¬
urtheil gewiß; ihm konnte demnach nichts mehr ſchaden;
Forſter hielt es aber fuͤr ſich nuͤtzlich, wenn er eine
Abſchrift jenes Aufſatzes, fuͤr den Fall, daß er ſelbſt
angeklagt wuͤrde, vorzeigen, und den Zweck, ſich dieſe
Abſchrift zu verſchaffen, als den ſeines Beſuches bei
Huber angeben koͤnnte. Huber gab ihm die Abſchrift,
welche zwar gluͤcklicherweiſe nicht als das Zeugniß gegen
Luckner, der bereits guillotinirt war, noch fuͤr Forſter,
der unangeſchuldigt blieb, zu dienen brauchte, allein
durch deſſen bald erfolgten Tod, in fremde Haͤnde ge¬
rieth, und in Paris unter dem Titel: Mémoire de
Lally-Tolendal au roi de Prusse, pour réclamer la
liberté de La Fayette, oͤffentlich im Druck erſchien.
Groß war das Aufſehn, welches dieſe Bekanntmachung
verurſachte, und der Verdruß Bollmanns, der dieſelbe
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Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 1. Mannheim, 1837, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/varnhagen_denkwuerdigkeiten01_1837/115>, abgerufen am 24.11.2024.
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