gänzlich gehindert werden und weder eine Absonderung noch ein Umlauf der Lebensgeister bey ihnen mehr Statt finden können, dennoch das blos thierische Leben noch eine Zeitlang behalten.
§. 713.
Der gänzliche thierische Tod muß ferner erfolgen:
3. durch Alles, was entweder beyde ursprüngliche thie- rische Lebenskräfte des Herzens und Gehirns zugleich auf- hebt, §. 711. 712. oder eine von beyden dergestalt hin- dert, daß die andre dadurch vernichtet wird, §. 710. und sobald alsdann die thierischen Wirkungen beyder, oder einer von beyden im Körper insgesammt völlig auf- hören, ist das Thier gänzlich todt, §. 639. weil beyde einander wechselsweise natürlich subordiniret sind. §. 678. 679. Wenn also einer von diesen beyden Mittelpunkten thierischer Kräfte, §. 673. es sey das Herz oder das Hirn, vernichtet oder gänzlich vom Körper getrennet werden sollte, ohne daß die ursprüngliche thierische Lebenskraft des andern zugleich alsobald gänzlich mit aufgehoben würde, wie solches z. E. bey solchen Thieren möglich wä- re, bey welchen, wenn sie das Herz verlieren, die Schlag- adern allein den allgemeinen Umlauf noch sehr lange fortsetzen, oder bey welchen, wenn sie den Kopf verlieren, entweder mehrere Punkte im Nervensystem Lebensgeister absondern und dem Herzen zur Unterhaltung seiner natür- lichen Bewegung zusenden, oder die aus dem Kopfe schon verbreiteten Lebensgeister sich sehr lange im übrigen Sy- stem der thierischen Maschinen, besonders des Herzens, erhalten, so ist das Thier nicht eher für gänzlich todt zu halten, als bis auch die andre ursprüngliche thierische Le- benskraft dadurch völlig aufgehoben wird. Ja, wenn auch gleich die Trennung beydes des Herzens und Hirns, oder deren gänzliche Vernichtung oder Hinderung zu- gleich geschähe, so ist dieß zwar eine hinlängliche Ursache des gänzlichen Todes des Thieres: dennoch aber kann sein
blos
III Th. Natur der Thiere im Ganzen.
gaͤnzlich gehindert werden und weder eine Abſonderung noch ein Umlauf der Lebensgeiſter bey ihnen mehr Statt finden koͤnnen, dennoch das blos thieriſche Leben noch eine Zeitlang behalten.
§. 713.
Der gaͤnzliche thieriſche Tod muß ferner erfolgen:
3. durch Alles, was entweder beyde urſpruͤngliche thie- riſche Lebenskraͤfte des Herzens und Gehirns zugleich auf- hebt, §. 711. 712. oder eine von beyden dergeſtalt hin- dert, daß die andre dadurch vernichtet wird, §. 710. und ſobald alsdann die thieriſchen Wirkungen beyder, oder einer von beyden im Koͤrper insgeſammt voͤllig auf- hoͤren, iſt das Thier gaͤnzlich todt, §. 639. weil beyde einander wechſelsweiſe natuͤrlich ſubordiniret ſind. §. 678. 679. Wenn alſo einer von dieſen beyden Mittelpunkten thieriſcher Kraͤfte, §. 673. es ſey das Herz oder das Hirn, vernichtet oder gaͤnzlich vom Koͤrper getrennet werden ſollte, ohne daß die urſpruͤngliche thieriſche Lebenskraft des andern zugleich alſobald gaͤnzlich mit aufgehoben wuͤrde, wie ſolches z. E. bey ſolchen Thieren moͤglich waͤ- re, bey welchen, wenn ſie das Herz verlieren, die Schlag- adern allein den allgemeinen Umlauf noch ſehr lange fortſetzen, oder bey welchen, wenn ſie den Kopf verlieren, entweder mehrere Punkte im Nervenſyſtem Lebensgeiſter abſondern und dem Herzen zur Unterhaltung ſeiner natuͤr- lichen Bewegung zuſenden, oder die aus dem Kopfe ſchon verbreiteten Lebensgeiſter ſich ſehr lange im uͤbrigen Sy- ſtem der thieriſchen Maſchinen, beſonders des Herzens, erhalten, ſo iſt das Thier nicht eher fuͤr gaͤnzlich todt zu halten, als bis auch die andre urſpruͤngliche thieriſche Le- benskraft dadurch voͤllig aufgehoben wird. Ja, wenn auch gleich die Trennung beydes des Herzens und Hirns, oder deren gaͤnzliche Vernichtung oder Hinderung zu- gleich geſchaͤhe, ſo iſt dieß zwar eine hinlaͤngliche Urſache des gaͤnzlichen Todes des Thieres: dennoch aber kann ſein
blos
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[716/0740]
III Th. Natur der Thiere im Ganzen.
gaͤnzlich gehindert werden und weder eine Abſonderung
noch ein Umlauf der Lebensgeiſter bey ihnen mehr Statt
finden koͤnnen, dennoch das blos thieriſche Leben noch
eine Zeitlang behalten.
§. 713.
Der gaͤnzliche thieriſche Tod muß ferner erfolgen:
3. durch Alles, was entweder beyde urſpruͤngliche thie-
riſche Lebenskraͤfte des Herzens und Gehirns zugleich auf-
hebt, §. 711. 712. oder eine von beyden dergeſtalt hin-
dert, daß die andre dadurch vernichtet wird, §. 710.
und ſobald alsdann die thieriſchen Wirkungen beyder,
oder einer von beyden im Koͤrper insgeſammt voͤllig auf-
hoͤren, iſt das Thier gaͤnzlich todt, §. 639. weil beyde
einander wechſelsweiſe natuͤrlich ſubordiniret ſind. §. 678.
679. Wenn alſo einer von dieſen beyden Mittelpunkten
thieriſcher Kraͤfte, §. 673. es ſey das Herz oder das Hirn,
vernichtet oder gaͤnzlich vom Koͤrper getrennet werden
ſollte, ohne daß die urſpruͤngliche thieriſche Lebenskraft
des andern zugleich alſobald gaͤnzlich mit aufgehoben
wuͤrde, wie ſolches z. E. bey ſolchen Thieren moͤglich waͤ-
re, bey welchen, wenn ſie das Herz verlieren, die Schlag-
adern allein den allgemeinen Umlauf noch ſehr lange
fortſetzen, oder bey welchen, wenn ſie den Kopf verlieren,
entweder mehrere Punkte im Nervenſyſtem Lebensgeiſter
abſondern und dem Herzen zur Unterhaltung ſeiner natuͤr-
lichen Bewegung zuſenden, oder die aus dem Kopfe ſchon
verbreiteten Lebensgeiſter ſich ſehr lange im uͤbrigen Sy-
ſtem der thieriſchen Maſchinen, beſonders des Herzens,
erhalten, ſo iſt das Thier nicht eher fuͤr gaͤnzlich todt zu
halten, als bis auch die andre urſpruͤngliche thieriſche Le-
benskraft dadurch voͤllig aufgehoben wird. Ja, wenn
auch gleich die Trennung beydes des Herzens und Hirns,
oder deren gaͤnzliche Vernichtung oder Hinderung zu-
gleich geſchaͤhe, ſo iſt dieß zwar eine hinlaͤngliche Urſache
des gaͤnzlichen Todes des Thieres: dennoch aber kann ſein
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Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. 716. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/740>, abgerufen am 25.11.2024.
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