§. 679. Wiederum kann auch die ursprüngliche thieri- sche Lebenskraft des Herzens nicht wirken, wenn nicht die Lebensgeister in dasselbe einfließen, und wenn nicht äußere Eindrücke sinnlich von ihm angenommen werden. §. 678.
§. 711.
Der gänzliche thierische Tod, oder der Untergang aller Nervenkräfte muß also entweder natürlich oder zufällig §. 707. erfolgen:
1. durch Alles, was die natürliche thierische Bewe- gung des Herzens gänzlich aufhebt, §. 710. und sobald alle thierische Wirkungen im Körper, die von dieser Kraft herrühren, völlig aufhören, ist das Thier gänzlich todt. §. 639. So lange demnach die natürliche thierische Bewegung des Herzens auch nur noch im geringsten Grade fortdauret, oder, wenn auch diese völlig aufgehö- ret hat, so lange nur noch irgend eine thierische Wir- kung im Körper übrig ist, die von ihr herrühret, kann man kein Thier für gänzlich todt halten. Die Tren- nung des Herzens vom Körper, jede Verletzung, jede Hin- derniß desselben, die seine natürliche thierische Bewegung völlig aufhebt, ist zwar eine hinlängliche Ursache des gänzlichen Todes eines Thieres: nichtsdestoweniger kann aber sein blos thierisches. Leben noch so lange fortwähren, als die Schlagadern einigen Umlauf unterhalten, wel- cher zumal in den kleinsten Gefäßen noch weit länger als in den größern, ohne die unmittelbare Wirkung des Herzens von Statten gehen kann; oder so lange noch im Gehirne vom vorigen Umlaufe so viel Blut vorräthig ist, daß es für das ganze System der thierischen Ma- schinen, oder doch für Einige, Lebensgeister absondern und mittheilen kann; oder so lange sich von der vorigen Absonderung und Verbreitung derselben noch so viel Vor- rath in den Nerven befindet, daß sie fähig bleiben, Ein- drücke sinnlich anzunehmen. Hieraus ist zu erklären, wie Thiere, denen das Herz ausgerissen, oder tödtlich verletzet,
oder
III Th. Natur der Thiere im Ganzen.
§. 679. Wiederum kann auch die urſpruͤngliche thieri- ſche Lebenskraft des Herzens nicht wirken, wenn nicht die Lebensgeiſter in daſſelbe einfließen, und wenn nicht aͤußere Eindruͤcke ſinnlich von ihm angenommen werden. §. 678.
§. 711.
Der gaͤnzliche thieriſche Tod, oder der Untergang aller Nervenkraͤfte muß alſo entweder natuͤrlich oder zufaͤllig §. 707. erfolgen:
1. durch Alles, was die natuͤrliche thieriſche Bewe- gung des Herzens gaͤnzlich aufhebt, §. 710. und ſobald alle thieriſche Wirkungen im Koͤrper, die von dieſer Kraft herruͤhren, voͤllig aufhoͤren, iſt das Thier gaͤnzlich todt. §. 639. So lange demnach die natuͤrliche thieriſche Bewegung des Herzens auch nur noch im geringſten Grade fortdauret, oder, wenn auch dieſe voͤllig aufgehoͤ- ret hat, ſo lange nur noch irgend eine thieriſche Wir- kung im Koͤrper uͤbrig iſt, die von ihr herruͤhret, kann man kein Thier fuͤr gaͤnzlich todt halten. Die Tren- nung des Herzens vom Koͤrper, jede Verletzung, jede Hin- derniß deſſelben, die ſeine natuͤrliche thieriſche Bewegung voͤllig aufhebt, iſt zwar eine hinlaͤngliche Urſache des gaͤnzlichen Todes eines Thieres: nichtsdeſtoweniger kann aber ſein blos thieriſches. Leben noch ſo lange fortwaͤhren, als die Schlagadern einigen Umlauf unterhalten, wel- cher zumal in den kleinſten Gefaͤßen noch weit laͤnger als in den groͤßern, ohne die unmittelbare Wirkung des Herzens von Statten gehen kann; oder ſo lange noch im Gehirne vom vorigen Umlaufe ſo viel Blut vorraͤthig iſt, daß es fuͤr das ganze Syſtem der thieriſchen Ma- ſchinen, oder doch fuͤr Einige, Lebensgeiſter abſondern und mittheilen kann; oder ſo lange ſich von der vorigen Abſonderung und Verbreitung derſelben noch ſo viel Vor- rath in den Nerven befindet, daß ſie faͤhig bleiben, Ein- druͤcke ſinnlich anzunehmen. Hieraus iſt zu erklaͤren, wie Thiere, denen das Herz ausgeriſſen, oder toͤdtlich verletzet,
oder
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III Th. Natur der Thiere im Ganzen.
§. 679. Wiederum kann auch die urſpruͤngliche thieri-
ſche Lebenskraft des Herzens nicht wirken, wenn nicht die
Lebensgeiſter in daſſelbe einfließen, und wenn nicht aͤußere
Eindruͤcke ſinnlich von ihm angenommen werden. §. 678.
§. 711.
Der gaͤnzliche thieriſche Tod, oder der Untergang aller
Nervenkraͤfte muß alſo entweder natuͤrlich oder zufaͤllig
§. 707. erfolgen:
1. durch Alles, was die natuͤrliche thieriſche Bewe-
gung des Herzens gaͤnzlich aufhebt, §. 710. und ſobald
alle thieriſche Wirkungen im Koͤrper, die von dieſer Kraft
herruͤhren, voͤllig aufhoͤren, iſt das Thier gaͤnzlich todt.
§. 639. So lange demnach die natuͤrliche thieriſche
Bewegung des Herzens auch nur noch im geringſten
Grade fortdauret, oder, wenn auch dieſe voͤllig aufgehoͤ-
ret hat, ſo lange nur noch irgend eine thieriſche Wir-
kung im Koͤrper uͤbrig iſt, die von ihr herruͤhret, kann
man kein Thier fuͤr gaͤnzlich todt halten. Die Tren-
nung des Herzens vom Koͤrper, jede Verletzung, jede Hin-
derniß deſſelben, die ſeine natuͤrliche thieriſche Bewegung
voͤllig aufhebt, iſt zwar eine hinlaͤngliche Urſache des
gaͤnzlichen Todes eines Thieres: nichtsdeſtoweniger kann
aber ſein blos thieriſches. Leben noch ſo lange fortwaͤhren,
als die Schlagadern einigen Umlauf unterhalten, wel-
cher zumal in den kleinſten Gefaͤßen noch weit laͤnger
als in den groͤßern, ohne die unmittelbare Wirkung des
Herzens von Statten gehen kann; oder ſo lange noch im
Gehirne vom vorigen Umlaufe ſo viel Blut vorraͤthig
iſt, daß es fuͤr das ganze Syſtem der thieriſchen Ma-
ſchinen, oder doch fuͤr Einige, Lebensgeiſter abſondern
und mittheilen kann; oder ſo lange ſich von der vorigen
Abſonderung und Verbreitung derſelben noch ſo viel Vor-
rath in den Nerven befindet, daß ſie faͤhig bleiben, Ein-
druͤcke ſinnlich anzunehmen. Hieraus iſt zu erklaͤren, wie
Thiere, denen das Herz ausgeriſſen, oder toͤdtlich verletzet,
oder
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Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. 714. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/738>, abgerufen am 23.11.2024.
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