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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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so können solche ebenfalls genau bis an die Uferlinie, oder genau in derselben angelegt werden.

Die dritte Einwendung:

"Das neue Flußbett werde sich nach und nach erhöhen und also der in dieser Rücksicht nachtheilige Zustand mit der Zeit wieder eintretten"
ist um so weniger gegründet als allgemein bekannt ist, daß die Erhöhung der Flußbette desto schneller erfolgt je unregelmäßiger und je zertheilter ein Strom ist.

Bey einer Herstellung eines neuen Strombettes hat man es ganz in der Gewalt, diejenige Geschwindigkeit zu bewirken, welche zur Forttreibung der Geschiebe erforderlich ist, indem man die mit der erforderlichen Geschwindigkeit im Verhältniß stehende Strombreite vorschreiben und solche beschränken kann so wie sie überschritten werden will. Durch geradere Leitung eines Stroms, bettet sich solcher tiefer und eine solche tiefere Bettung kann nach angestellten Untersuchungen, zwischen Kehl und Knielingen 12 bis 15 Fuß betragen, wenn der Rhein vollkommen rectificirt wird.

Würde aber wirklich der Umstand eintretten, daß sich das Flußbett nach und nach erhöhte, so würde diese Erhöhung nur eine Folge dessen seyn, daß schwerere Geschiebe und Kies weiter Stromabwärts als früher geschah geführt werden. In jedem Fall würde aber die Erhöhung des Flußbettes in einem viel kleinern

so können solche ebenfalls genau bis an die Uferlinie, oder genau in derselben angelegt werden.

Die dritte Einwendung:

„Das neue Flußbett werde sich nach und nach erhöhen und also der in dieser Rücksicht nachtheilige Zustand mit der Zeit wieder eintretten“
ist um so weniger gegründet als allgemein bekannt ist, daß die Erhöhung der Flußbette desto schneller erfolgt je unregelmäßiger und je zertheilter ein Strom ist.

Bey einer Herstellung eines neuen Strombettes hat man es ganz in der Gewalt, diejenige Geschwindigkeit zu bewirken, welche zur Forttreibung der Geschiebe erforderlich ist, indem man die mit der erforderlichen Geschwindigkeit im Verhältniß stehende Strombreite vorschreiben und solche beschränken kann so wie sie überschritten werden will. Durch geradere Leitung eines Stroms, bettet sich solcher tiefer und eine solche tiefere Bettung kann nach angestellten Untersuchungen, zwischen Kehl und Knielingen 12 bis 15 Fuß betragen, wenn der Rhein vollkommen rectificirt wird.

Würde aber wirklich der Umstand eintretten, daß sich das Flußbett nach und nach erhöhte, so würde diese Erhöhung nur eine Folge dessen seyn, daß schwerere Geschiebe und Kies weiter Stromabwärts als früher geschah geführt werden. In jedem Fall würde aber die Erhöhung des Flußbettes in einem viel kleinern

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[64/0065] so können solche ebenfalls genau bis an die Uferlinie, oder genau in derselben angelegt werden. Die dritte Einwendung: „Das neue Flußbett werde sich nach und nach erhöhen und also der in dieser Rücksicht nachtheilige Zustand mit der Zeit wieder eintretten“ ist um so weniger gegründet als allgemein bekannt ist, daß die Erhöhung der Flußbette desto schneller erfolgt je unregelmäßiger und je zertheilter ein Strom ist. Bey einer Herstellung eines neuen Strombettes hat man es ganz in der Gewalt, diejenige Geschwindigkeit zu bewirken, welche zur Forttreibung der Geschiebe erforderlich ist, indem man die mit der erforderlichen Geschwindigkeit im Verhältniß stehende Strombreite vorschreiben und solche beschränken kann so wie sie überschritten werden will. Durch geradere Leitung eines Stroms, bettet sich solcher tiefer und eine solche tiefere Bettung kann nach angestellten Untersuchungen, zwischen Kehl und Knielingen 12 bis 15 Fuß betragen, wenn der Rhein vollkommen rectificirt wird. Würde aber wirklich der Umstand eintretten, daß sich das Flußbett nach und nach erhöhte, so würde diese Erhöhung nur eine Folge dessen seyn, daß schwerere Geschiebe und Kies weiter Stromabwärts als früher geschah geführt werden. In jedem Fall würde aber die Erhöhung des Flußbettes in einem viel kleinern

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/65>, abgerufen am 24.11.2024.