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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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Um ein Urtheil über die Aenderungen der Bewegung des Wassers und der Flußbette fällen zu können ist eine genaue Kenntniß der Gesetze der Bewegung des Wassers nothwendig, um deren Bestimmung sich besonders Chezy, Dubuat, Bossut, Langsdorf, Girard, Prony, Brünings, Woltmann, Eytelwein und Funk Verdienste erworben haben, und auf deren Werke daher verwiesen werden darf.


Ich gehe nun zur Widerlegung der oben angeführten Einwendungen.

Die erste Einwendung
"der Rhein werde in seinem neuen und geradern Bett wegen zu großer Geschwindigkeit nicht erhalten werden können und es würde besser seyn, den Strom so große Krümmungen machen zu lassen, daß die Geschwindigkeit so klein werde, daß die Ufer ohne Deckungswerke gehörigen Widerstand leisten und dadurch ein unveränderliches Bett erhalten werde" gründet sich auf eine idealische Vergrößerung der Geschwindigkeit und eine dunkle Vorstellung der Wirkungen des strömenden Wassers auf die Ufer.

Durch eine geradere Leitung eines Stromes wird allerdings das Gefälle, oder der Abhang des Wasserspiegels im Ganzen und in einzelnen Strecken anfänglich bedeutend größer, aber es findet nach und

Um ein Urtheil über die Aenderungen der Bewegung des Wassers und der Flußbette fällen zu können ist eine genaue Kenntniß der Gesetze der Bewegung des Wassers nothwendig, um deren Bestimmung sich besonders Chezy, Dubuat, Bossut, Langsdorf, Girard, Prony, Brünings, Woltmann, Eytelwein und Funk Verdienste erworben haben, und auf deren Werke daher verwiesen werden darf.


Ich gehe nun zur Widerlegung der oben angeführten Einwendungen.

Die erste Einwendung
„der Rhein werde in seinem neuen und geradern Bett wegen zu großer Geschwindigkeit nicht erhalten werden können und es würde besser seyn, den Strom so große Krümmungen machen zu lassen, daß die Geschwindigkeit so klein werde, daß die Ufer ohne Deckungswerke gehörigen Widerstand leisten und dadurch ein unveränderliches Bett erhalten werde“ gründet sich auf eine idealische Vergrößerung der Geschwindigkeit und eine dunkle Vorstellung der Wirkungen des strömenden Wassers auf die Ufer.

Durch eine geradere Leitung eines Stromes wird allerdings das Gefälle, oder der Abhang des Wasserspiegels im Ganzen und in einzelnen Strecken anfänglich bedeutend größer, aber es findet nach und

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[55/0056] Um ein Urtheil über die Aenderungen der Bewegung des Wassers und der Flußbette fällen zu können ist eine genaue Kenntniß der Gesetze der Bewegung des Wassers nothwendig, um deren Bestimmung sich besonders Chezy, Dubuat, Bossut, Langsdorf, Girard, Prony, Brünings, Woltmann, Eytelwein und Funk Verdienste erworben haben, und auf deren Werke daher verwiesen werden darf. Ich gehe nun zur Widerlegung der oben angeführten Einwendungen. Die erste Einwendung „der Rhein werde in seinem neuen und geradern Bett wegen zu großer Geschwindigkeit nicht erhalten werden können und es würde besser seyn, den Strom so große Krümmungen machen zu lassen, daß die Geschwindigkeit so klein werde, daß die Ufer ohne Deckungswerke gehörigen Widerstand leisten und dadurch ein unveränderliches Bett erhalten werde“ gründet sich auf eine idealische Vergrößerung der Geschwindigkeit und eine dunkle Vorstellung der Wirkungen des strömenden Wassers auf die Ufer. Durch eine geradere Leitung eines Stromes wird allerdings das Gefälle, oder der Abhang des Wasserspiegels im Ganzen und in einzelnen Strecken anfänglich bedeutend größer, aber es findet nach und

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/56>, abgerufen am 21.11.2024.