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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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gemacht werden mußte, der Strom aber früher oder später, öfters in sehr kurzer Zeit, seinen Lauf änderte, die Uferdeckungen heftiger oft senkrecht angriff, oder solche ganz auf der Seite liegen ließ, im ersten Fall solche zerstörte, und im letzten Fall ihren Zweck aufhob, und die Vertheidigung an andern Stellen nothwendig machte, und daß Strom-Aenderungen oft so schnell eintraten, daß weder Kräfte noch Zeit hinreichten, den üblen Folgen vorzubauen; so wie ferner daß Faschinate durch die Länge der Zeit in Fäulniß übergiengen und von dem Strom zerstört wurden, und dadurch dem Strom wieder ein freies Spiel gegeben wurde; daß sich der Hauptstrom in Flußarme, die sich verschüttet hatten und sich zu verlanden anfingen, oder auch künstlich geschlossen waren, wieder warf und dadurch andere oft schädlichere Stromänderungen nachzog und endlich daß der Abfluß der sich einmündenden Flüsse geschwächt wurde.

Es bedarf keines Beweises daß ein Strombau, welcher sich nur auf die Vertheidigung einzelner Stellen, die Abhaltung der Angriffe ohne Hebung der Ursachen beschränkt, und bei welchem kein allgemeiner Operations-Plan befolgt wird, keine Verbesserung des ganzen Stromlaufs bewirken, sondern nur einzelne Vortheile gewähren könne.

Dieses ist um so mehr der Fall, je unregelmäßiger der Lauf eines Stromes ist und je schneller seine

gemacht werden mußte, der Strom aber früher oder später, öfters in sehr kurzer Zeit, seinen Lauf änderte, die Uferdeckungen heftiger oft senkrecht angriff, oder solche ganz auf der Seite liegen ließ, im ersten Fall solche zerstörte, und im letzten Fall ihren Zweck aufhob, und die Vertheidigung an andern Stellen nothwendig machte, und daß Strom-Aenderungen oft so schnell eintraten, daß weder Kräfte noch Zeit hinreichten, den üblen Folgen vorzubauen; so wie ferner daß Faschinate durch die Länge der Zeit in Fäulniß übergiengen und von dem Strom zerstört wurden, und dadurch dem Strom wieder ein freies Spiel gegeben wurde; daß sich der Hauptstrom in Flußarme, die sich verschüttet hatten und sich zu verlanden anfingen, oder auch künstlich geschlossen waren, wieder warf und dadurch andere oft schädlichere Stromänderungen nachzog und endlich daß der Abfluß der sich einmündenden Flüsse geschwächt wurde.

Es bedarf keines Beweises daß ein Strombau, welcher sich nur auf die Vertheidigung einzelner Stellen, die Abhaltung der Angriffe ohne Hebung der Ursachen beschränkt, und bei welchem kein allgemeiner Operations-Plan befolgt wird, keine Verbesserung des ganzen Stromlaufs bewirken, sondern nur einzelne Vortheile gewähren könne.

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[45/0046] gemacht werden mußte, der Strom aber früher oder später, öfters in sehr kurzer Zeit, seinen Lauf änderte, die Uferdeckungen heftiger oft senkrecht angriff, oder solche ganz auf der Seite liegen ließ, im ersten Fall solche zerstörte, und im letzten Fall ihren Zweck aufhob, und die Vertheidigung an andern Stellen nothwendig machte, und daß Strom-Aenderungen oft so schnell eintraten, daß weder Kräfte noch Zeit hinreichten, den üblen Folgen vorzubauen; so wie ferner daß Faschinate durch die Länge der Zeit in Fäulniß übergiengen und von dem Strom zerstört wurden, und dadurch dem Strom wieder ein freies Spiel gegeben wurde; daß sich der Hauptstrom in Flußarme, die sich verschüttet hatten und sich zu verlanden anfingen, oder auch künstlich geschlossen waren, wieder warf und dadurch andere oft schädlichere Stromänderungen nachzog und endlich daß der Abfluß der sich einmündenden Flüsse geschwächt wurde. Es bedarf keines Beweises daß ein Strombau, welcher sich nur auf die Vertheidigung einzelner Stellen, die Abhaltung der Angriffe ohne Hebung der Ursachen beschränkt, und bei welchem kein allgemeiner Operations-Plan befolgt wird, keine Verbesserung des ganzen Stromlaufs bewirken, sondern nur einzelne Vortheile gewähren könne. Dieses ist um so mehr der Fall, je unregelmäßiger der Lauf eines Stromes ist und je schneller seine

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/46>, abgerufen am 21.11.2024.