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Tuckermann, Peter: Eine Christliche Predigt/ Gethan den 26. Septembris/ als die Leich des Weyland ... Fürsten vnd Herrn/ Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Apten zu Michelnstein/ Thumbprobsten des Stiffts S. Blasij zu Braunschweig/ Anhero gen Wulffenbüttel gebracht/ vnd in der Fürstlichen Schloßkirchen nieder gesetzt. Wolfenbüttel, 1617.

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den Alten / vnd ein böser Mann wieder den Ehrlichen. Derwegen wenn man gerechte / heilige / fromme / also auch trewe vnd rechtschaffene Leute hat / sol mans mit danck gegen GOtt erkennen / sie lieb vnd werd halten / vnd bey sich bleiben vnd wohnen lassen / Psal. 101. Damit GOtt nicht straffe / vnd sie hinweg nehme.

Die ander Erinnerung ist / daß auff heiliger / gerechter vnd frommer Leute Todt vnd Abschied nichts gewissers zu vermuhten als Vnglück / denn werden sie für dem Vnglück weggerafft / so muß ja das Vnglück darauff folgen. So lang sie leben / wenden sie mit jhrem gebet vnd heiligem leben viel Vnglücks ab / vnnd schonet GOtt vmb jhrentwillen offt Königreich vnd eines gantzen Volcks / alß vmb zehen gerechter willen / hatt GOtt fünff Königreich mit der straff vbersehen wollen / Gen. 18. vnd vmb des gerechten Mosis willen schonete GOtt / deß Judischen Volcks / welches er sonsten in seinem Zorn aufffressen vnd vertilgen wolte / Exod. 32. Daher die gerechten / so lang sie leben / mit jhrem gebet ein Mawer wieder denn riß genant werden / im 106. Psalm. Wenn aber die Mawr dahinfelt / vnd die Gerechten sterben / so reist der riß weiter / vnd ist kein heilen mehr. Dessen haben wir ein Exempel am Samuel dem Gerechten / so lang der lebte / blieb manch Vnglück zurück / denn er betete fleissig für das Volck vnd lehrete sie den guten vnd richtigen Weg / 1. Sam. 12. Cap. aber so bald der gestorben vnd weggerafft wahr / ist dz Vnglück zu allen Thoren / Thüren vnd Fenstern

den Alten / vnd ein böser Mann wieder den Ehrlichen. Derwegen wenn man gerechte / heilige / fromme / also auch trewe vnd rechtschaffene Leute hat / sol mans mit danck gegen GOtt erkennen / sie lieb vnd werd halten / vnd bey sich bleiben vnd wohnen lassen / Psal. 101. Damit GOtt nicht straffe / vnd sie hinweg nehme.

Die ander Erinnerung ist / daß auff heiliger / gerechter vnd frommer Leute Todt vnd Abschied nichts gewissers zu vermuhten als Vnglück / denn werden sie für dem Vnglück weggerafft / so muß ja das Vnglück darauff folgen. So lang sie leben / wenden sie mit jhrem gebet vnd heiligem leben viel Vnglücks ab / vnnd schonet GOtt vmb jhrentwillen offt Königreich vnd eines gantzen Volcks / alß vmb zehen gerechter willen / hatt GOtt fünff Königreich mit der straff vbersehen wollen / Gen. 18. vnd vmb des gerechten Mosis willen schonete GOtt / deß Judischen Volcks / welches er sonsten in seinem Zorn aufffressen vñ vertilgen wolte / Exod. 32. Daher die gerechtẽ / so lang sie leben / mit jhrem gebet ein Mawer wieder denn riß genant werden / im 106. Psalm. Wenn aber die Mawr dahinfelt / vnd die Gerechten sterben / so reist der riß weiter / vnd ist kein heilen mehr. Dessen haben wir ein Exempel am Samuel dem Gerechtẽ / so lang der lebte / blieb manch Vnglück zurück / deñ er betete fleissig für das Volck vñ lehrete sie den guten vnd richtigen Weg / 1. Sam. 12. Cap. aber so bald der gestorben vnd weggerafft wahr / ist dz Vnglück zu allen Thoren / Thüren vnd Fenstern

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[0026] den Alten / vnd ein böser Mann wieder den Ehrlichen. Derwegen wenn man gerechte / heilige / fromme / also auch trewe vnd rechtschaffene Leute hat / sol mans mit danck gegen GOtt erkennen / sie lieb vnd werd halten / vnd bey sich bleiben vnd wohnen lassen / Psal. 101. Damit GOtt nicht straffe / vnd sie hinweg nehme. Die ander Erinnerung ist / daß auff heiliger / gerechter vnd frommer Leute Todt vnd Abschied nichts gewissers zu vermuhten als Vnglück / denn werden sie für dem Vnglück weggerafft / so muß ja das Vnglück darauff folgen. So lang sie leben / wenden sie mit jhrem gebet vnd heiligem leben viel Vnglücks ab / vnnd schonet GOtt vmb jhrentwillen offt Königreich vnd eines gantzen Volcks / alß vmb zehen gerechter willen / hatt GOtt fünff Königreich mit der straff vbersehen wollen / Gen. 18. vnd vmb des gerechten Mosis willen schonete GOtt / deß Judischen Volcks / welches er sonsten in seinem Zorn aufffressen vñ vertilgen wolte / Exod. 32. Daher die gerechtẽ / so lang sie leben / mit jhrem gebet ein Mawer wieder denn riß genant werden / im 106. Psalm. Wenn aber die Mawr dahinfelt / vnd die Gerechten sterben / so reist der riß weiter / vnd ist kein heilen mehr. Dessen haben wir ein Exempel am Samuel dem Gerechtẽ / so lang der lebte / blieb manch Vnglück zurück / deñ er betete fleissig für das Volck vñ lehrete sie den guten vnd richtigen Weg / 1. Sam. 12. Cap. aber so bald der gestorben vnd weggerafft wahr / ist dz Vnglück zu allen Thoren / Thüren vnd Fenstern

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Eine Christliche Predigt/ Gethan den 26. Septembris/ als die Leich des Weyland ... Fürsten vnd Herrn/ Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Apten zu Michelnstein/ Thumbprobsten des Stiffts S. Blasij zu Braunschweig/ Anhero gen Wulffenbüttel gebracht/ vnd in der Fürstlichen Schloßkirchen nieder gesetzt. Wolfenbüttel, 1617, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1617/26>, abgerufen am 27.11.2024.