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Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.

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47 Psal. Schilde auff Erden genant / darumb daß sie pro lege & grege, fürgesetzt vnd jhre Herde streiten / vnd Gut vnd Blut wagen vnd auffsetzen. Vnd weil sie das allein nicht verrichten können / so gehören Leute darzu / die vnterhalten müssen werden. Darzu billig die Vnderthanen zulegen: Dahin siehet Paulus / Rom. 13. Derhalben müsset jhr auch Schoß geben / denn sie sind Gottes Diener / die solchen Schutz sollen handhaben. Mancher lest sich wol bedüncken / er wolle selbst starck genug sein / vnnd sich Schützen / aber wie lange wird es wehren? Kann man doch offt nicht sicher sein / da Oberkeit Gericht / Reder / Galgen vnd Thürne hat / vnnd fleissig auff sicht / was solte vnd würde geschehen / wenn der keins wehre / keiner würde eine Stunde seines Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Gütern / Weib vnd Kindern können gesichert seyn / denn der sterckste würde den andern / wie man sagt / in Sack stecken / vnnd würde die gantze Welt zur Mördergruben werden. Das nu aber das nicht geschicht / vnd man im Frieden sein Leben vnd Gut kan behalten / daß haben wir negst GOtt der Obereeit Schutz zudancken. Derwegen sollen Vnderthanen bedencken was man sagen Qui sentit commodum, sentiat etiam incommodum, wer wor von Nutz hat / der muß auch den Schaden dabey für lieb nemen / vnd es ist ein guter Pfennig / der einem einen Thaler erspahren kan. So haben die Eltern Christi auch Schoß vnd Schatzunge geben / Luc. 2. jederman ging / daß er sich Schetzen liesse / ein jeglicher in seiner Stadt. Da machte sich auch auff Joseph / auff daß er sich schetzen liesse / mit Maria seinem vertrawten Weibe. Vnnd das mehr ist / JEsus CHristus selbst hats gethan / ders doch nicht bedürfft hette / nur daß er niemand ergerte / vnnd andern mit gutem Exempel vorginge: Matt. 17. Derwegen weil Christus der doch frey gewesen / Zinß vnnd Schoß gegeben / so sollen viel mehr alle ander Vnder thanen jrer Oberkeit / Fürsten / Herrn / Schoß / Zinß vnd Schatzung geben / vnd

47 Psal. Schilde auff Erden genant / darumb daß sie pro lege & grege, fürgesetzt vnd jhre Herde streiten / vnd Gut vnd Blut wagen vnd auffsetzen. Vnd weil sie das allein nicht verrichten können / so gehören Leute darzu / die vnterhalten müssen werden. Darzu billig die Vnderthanen zulegen: Dahin siehet Paulus / Rom. 13. Derhalben müsset jhr auch Schoß geben / denn sie sind Gottes Diener / die solchen Schutz sollen handhaben. Mancher lest sich wol bedüncken / er wolle selbst starck genug sein / vnnd sich Schützen / aber wie lange wird es wehren? Kann man doch offt nicht sicher sein / da Oberkeit Gericht / Reder / Galgen vnd Thürne hat / vnnd fleissig auff sicht / was solte vnd würde geschehen / wenn der keins wehre / keiner würde eine Stunde seines Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Gütern / Weib vnd Kindern können gesichert seyn / denn der sterckste würde den andern / wie man sagt / in Sack stecken / vnnd würde die gantze Welt zur Mördergruben werden. Das nu aber das nicht geschicht / vnd man im Frieden sein Leben vnd Gut kan behalten / daß haben wir negst GOtt der Obereeit Schutz zudancken. Derwegen sollen Vnderthanen bedencken was man sagen Qui sentit commodum, sentiat etiam incommodum, wer wor von Nutz hat / der muß auch den Schaden dabey für lieb nemen / vnd es ist ein guter Pfennig / der einem einen Thaler erspahren kan. So haben die Eltern Christi auch Schoß vnd Schatzunge geben / Luc. 2. jederman ging / daß er sich Schetzen liesse / ein jeglicher in seiner Stadt. Da machte sich auch auff Joseph / auff daß er sich schetzen liesse / mit Maria seinem vertrawten Weibe. Vnnd das mehr ist / JEsus CHristus selbst hats gethan / ders doch nicht bedürfft hette / nur daß er niemand ergerte / vnnd andern mit gutem Exempel vorginge: Matt. 17. Derwegen weil Christus der doch frey gewesen / Zinß vnnd Schoß gegeben / so sollen viel mehr alle ander Vnder thanen jrer Oberkeit / Fürsten / Herrn / Schoß / Zinß vnd Schatzung geben / vnd

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[0037] 47 Psal. Schilde auff Erden genant / darumb daß sie pro lege & grege, fürgesetzt vnd jhre Herde streiten / vnd Gut vnd Blut wagen vnd auffsetzen. Vnd weil sie das allein nicht verrichten können / so gehören Leute darzu / die vnterhalten müssen werden. Darzu billig die Vnderthanen zulegen: Dahin siehet Paulus / Rom. 13. Derhalben müsset jhr auch Schoß geben / denn sie sind Gottes Diener / die solchen Schutz sollen handhaben. Mancher lest sich wol bedüncken / er wolle selbst starck genug sein / vnnd sich Schützen / aber wie lange wird es wehren? Kann man doch offt nicht sicher sein / da Oberkeit Gericht / Reder / Galgen vnd Thürne hat / vnnd fleissig auff sicht / was solte vnd würde geschehen / wenn der keins wehre / keiner würde eine Stunde seines Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Gütern / Weib vnd Kindern können gesichert seyn / denn der sterckste würde den andern / wie man sagt / in Sack stecken / vnnd würde die gantze Welt zur Mördergruben werden. Das nu aber das nicht geschicht / vnd man im Frieden sein Leben vnd Gut kan behalten / daß haben wir negst GOtt der Obereeit Schutz zudancken. Derwegen sollen Vnderthanen bedencken was man sagen Qui sentit commodum, sentiat etiam incommodum, wer wor von Nutz hat / der muß auch den Schaden dabey für lieb nemen / vnd es ist ein guter Pfennig / der einem einen Thaler erspahren kan. So haben die Eltern Christi auch Schoß vnd Schatzunge geben / Luc. 2. jederman ging / daß er sich Schetzen liesse / ein jeglicher in seiner Stadt. Da machte sich auch auff Joseph / auff daß er sich schetzen liesse / mit Maria seinem vertrawten Weibe. Vnnd das mehr ist / JEsus CHristus selbst hats gethan / ders doch nicht bedürfft hette / nur daß er niemand ergerte / vnnd andern mit gutem Exempel vorginge: Matt. 17. Derwegen weil Christus der doch frey gewesen / Zinß vnnd Schoß gegeben / so sollen viel mehr alle ander Vnder thanen jrer Oberkeit / Fürsten / Herrn / Schoß / Zinß vnd Schatzung geben / vnd

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/37>, abgerufen am 24.11.2024.