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Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616.

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vnd losen Mann außrufft. Entlich wird drauß Mord vnd Todtschlag / Krieg vnd Blutvergtessen / das einer dem andern nach Leib Leben vnd stehet / vnd man sich vnteremander erwürget vnd auffreibet / wie Cain mit seinem Bruder Abel gespielet: Das alles begreifft in sich das Wörtlein Vneins oder Vaeinigkeit.

Darnach wird hinzu gesetzt mit jhm selbst. In se oder advessus seipsum: Ein jeglich Reich so es mit jhm selbst vneins wird: Damit wird eigentlich gesehen auff intestina dissidia die inwendige vnd inheimische Veinigkeit / nicht da ein Reich wider einander außländisch Reich / sondern ein Reichin vnd vnter sich selbst Vneins wird: Als wenn Obrigkeit vnd Vnterthanen in einen Reich oder Fürstenthumb wider einander seyn / oder die Landstände in zween hauffen reiten / vnd einer den andern nicht für gut helt / oder die Räthe vnd Hoffdiener in einander wachfen / oder eine Stadt der andern / ein Dorff dem andern auffsetzig wird / oder ein Nachbar mit dem andern sich nicht vertragen kan / vnd dergleichen / das ist Vneinigkeit des Reichs mit jhm selbst. Solche einheimische vnd einländische vneinigkeit ist viel schedlicher als außwendige vnd außlendische / wie wan das an den Wunden des Leibes sihet / das die inwendigen grösser gefahr als die außwendigen haben / vnnd diese viel besser als jene können geheiset werden.

Zu letzt wird angezeiget / was solche Vneinigkeit für schaden thut. Eins / so wird ein jeglich Reich dadurch wüste / denn es gehet dazu / wie Cicero schreibet: Pecora relinquuntur, agricultura deseritur, & mercatorum navigatio conquiescit, das ist / Wo das Reich mit jhm selbst vneins wird / so wird das Vieh verlassen / der Ackerbaw bleibt liegen / vnnd die Schiffart oder Handel vnd wandel gehet zu rück / vnd wird nicht getrieben: Bey welchem zustand das Reich nicht lang floriren kan / sondern muß eine emöde drauß werden. Darnach fellet auch dardurch ein Hauß vber das ander / denn wenn man in Reichen nichts von Viehzucht / Ackerhaw vnd Kauffmanschafft oder Handtierung hat / so kan man

vnd losen Mann außrufft. Entlich wird drauß Mord vnd Todtschlag / Krieg vnd Blutvergtessen / das einer dem andern nach Leib Leben vnd stehet / vnd man sich vnteremander erwürget vnd auffreibet / wie Cain mit seinem Bruder Abel gespielet: Das alles begreifft in sich das Wörtlein Vneins oder Vaeinigkeit.

Darnach wird hinzu gesetzt mit jhm selbst. In se oder advessus seipsum: Ein jeglich Reich so es mit jhm selbst vneins wird: Damit wird eigentlich gesehen auff intestina dissidia die inwendige vnd inheimische Veinigkeit / nicht da ein Reich wider einander außländisch Reich / sondern ein Reichin vnd vnter sich selbst Vneins wird: Als wenn Obrigkeit vnd Vnterthanen in einẽ Reich oder Fürstenthumb wider einander seyn / oder die Landstände in zween hauffen reiten / vnd einer den andern nicht für gut helt / oder die Räthe vnd Hoffdiener in einander wachfen / oder eine Stadt der andern / ein Dorff dem andern auffsetzig wird / oder ein Nachbar mit dem andern sich nicht vertragen kan / vnd dergleichen / das ist Vneinigkeit des Reichs mit jhm selbst. Solche einheimische vnd einländische vneinigkeit ist viel schedlicher als außwendige vñ außlendische / wie wan das an den Wunden des Leibes sihet / das die inwendigen grösser gefahr als die außwendigen haben / vnnd diese viel besser als jene können geheiset werden.

Zu letzt wird angezeiget / was solche Vneinigkeit für schaden thut. Eins / so wird ein jeglich Reich dadurch wüste / denn es gehet dazu / wie Cicero schreibet: Pecora relinquuntur, agricultura deseritur, & mercatorum navigatio conquiescit, das ist / Wo das Reich mit jhm selbst vneins wird / so wird das Vieh verlassen / der Ackerbaw bleibt liegen / vnnd die Schiffart oder Handel vnd wandel gehet zu rück / vnd wird nicht getrieben: Bey welchem zustand das Reich nicht lang floriren kan / sondern muß eine emöde drauß werden. Darnach fellet auch dardurch ein Hauß vber das ander / denn wenn man in Reichen nichts von Viehzucht / Ackerhaw vnd Kauffmanschafft oder Handtierung hat / so kan man

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_huldigungspredigt_1616/12>, abgerufen am 24.11.2024.