Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619.

Bild:
<< vorherige Seite

ES hat vor diesem der Hoffprediger zu Cassel / eine Hochzeit Predigt gethan vnd dieselbe vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn Dediciret. Weil nu dieselbe nicht von vns Predigern bißanhero beantwortet / welchs aber nirgend anders herkommen / denn daß wir derselben nicht theilhafftig worden / so haben viele daher vnserm gnedigen Fürst. vnd Herrn / auch vns seiner F. G. Predigern verdacht wollen zuziehen. Nach dem aber newlich zu Harst in gegenwart des Jungen Printzen von Brandenburg / Herrn Landgraffen Moritz zu Hessen / vnd meines gnedigen Fürsten vnd Herrn / auch deroselben Stathalter / Landdrosten / Cantzler vnd Rähten / ich von dem Cananeischen Weiblein Dom: Reminiscere Gepredigt / vnd vnter andern die Lehr von der ewigen Gnadenwahl berühret / hat mein Gnediger Fürst vnd Herr in gnaden von mir begehret / dieselbe Predigt Drucken zulassen / vnd dem Herrn Landgraffen zuzuschreiben / weil hochgemelte Fürsten vnnd Herren vnd deroselben Räthe sich vernemen lassen / daß sie mit der Predigt durchaus einig vnd zu frieden / vnd eben dasselbe auch von dem hohen Artikel gleubten / S. F. G. mein gnediger Fürst vnnd Herr hat mir auch daneben befohlen / meine meinung vnnd bedencken von des Casselschen Hoffpredigers Predigt / welche Contio Irenica inscribiret, auffzusetzen. Solchen gnedigen Befehl in vnterthenigkeit zu pariren, hab ich mich schüldig erkant / vnd derwegen mein bedencken in Druck verfertigen wollen vnd sollen / damit mein gnediger Fürst vnd Herr vnd vnsere Kirchen / wo wir gantz dar zu stillschwiegen / nicht ferner verdacht möchten werden: Man auch auff jener seiten vns nicht möchte schuld geben / wir wehren friedhessige Leute / vnd wolten vns nirgend zuverstehen.

ES hat vor diesem der Hoffprediger zu Cassel / eine Hochzeit Predigt gethan vnd dieselbe vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn Dediciret. Weil nu dieselbe nicht von vns Predigern bißanhero beantwortet / welchs aber nirgend anders herkom̃en / denn daß wir derselben nicht theilhafftig worden / so haben viele daher vnserm gnedigen Fürst. vnd Herrn / auch vns seiner F. G. Predigern verdacht wollen zuziehen. Nach dem aber newlich zu Harst in gegenwart des Jungen Printzen von Brandenburg / Herrn Landgraffen Moritz zu Hessen / vnd meines gnedigen Fürsten vnd Herrn / auch deroselben Stathalter / Landdrosten / Cantzler vnd Rähten / ich von dem Cananeischen Weiblein Dom: Reminiscere Gepredigt / vnd vnter andern die Lehr von der ewigen Gnadenwahl berühret / hat mein Gnediger Fürst vnd Herr in gnaden von mir begehret / dieselbe Predigt Drucken zulassen / vnd dem Herrn Landgraffen zuzuschreiben / weil hochgemelte Fürsten vnnd Herren vnd deroselben Räthe sich vernemen lassen / daß sie mit der Predigt durchaus einig vnd zu frieden / vnd eben dasselbe auch von dem hohen Artikel gleubten / S. F. G. mein gnediger Fürst vnnd Herr hat mir auch daneben befohlen / meine meinung vnnd bedencken von des Casselschen Hoffpredigers Predigt / welche Contio Irenica inscribiret, auffzusetzen. Solchen gnedigen Befehl in vnterthenigkeit zu pariren, hab ich mich schüldig erkant / vnd derwegen mein bedencken in Druck verfertigen wollen vnd sollen / damit mein gnediger Fürst vnd Herr vnd vnsere Kirchen / wo wir gantz dar zu stillschwiegen / nicht ferner verdacht möchten werden: Man auch auff jener seiten vns nicht möchte schuld geben / wir wehren friedhessige Leute / vnd wolten vns nirgend zuverstehen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0006"/>
        <p>ES hat vor diesem der Hoffprediger zu Cassel / eine Hochzeit Predigt gethan vnd dieselbe vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn Dediciret. Weil nu dieselbe nicht von vns Predigern bißanhero beantwortet / welchs aber nirgend anders herkom&#x0303;en / denn daß wir derselben nicht theilhafftig worden / so haben viele daher vnserm gnedigen Fürst. vnd Herrn / auch vns seiner F. G. Predigern verdacht wollen zuziehen. Nach dem aber newlich zu Harst in gegenwart des Jungen Printzen von Brandenburg / Herrn Landgraffen Moritz zu Hessen / vnd meines gnedigen Fürsten vnd Herrn / auch deroselben Stathalter / Landdrosten / Cantzler vnd Rähten / ich von dem Cananeischen Weiblein Dom: Reminiscere Gepredigt / vnd vnter andern die Lehr von der ewigen Gnadenwahl berühret / hat mein Gnediger Fürst vnd Herr in gnaden von mir begehret / dieselbe Predigt Drucken zulassen / vnd dem Herrn Landgraffen zuzuschreiben / weil hochgemelte Fürsten vnnd Herren vnd deroselben Räthe sich vernemen lassen / daß sie mit der Predigt durchaus einig vnd zu frieden / vnd eben dasselbe auch von dem hohen Artikel gleubten / S. F. G. mein gnediger Fürst vnnd Herr hat mir auch daneben befohlen / meine meinung vnnd bedencken von des Casselschen Hoffpredigers Predigt / welche Contio Irenica inscribiret, auffzusetzen. Solchen gnedigen Befehl in vnterthenigkeit zu pariren, hab ich mich schüldig erkant / vnd derwegen mein bedencken in Druck verfertigen wollen vnd sollen / damit mein gnediger Fürst vnd Herr vnd vnsere Kirchen / wo wir gantz dar zu stillschwiegen / nicht ferner verdacht möchten werden: Man auch auff jener seiten vns nicht möchte schuld geben / wir wehren friedhessige Leute / vnd wolten vns nirgend zuverstehen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0006] ES hat vor diesem der Hoffprediger zu Cassel / eine Hochzeit Predigt gethan vnd dieselbe vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn Dediciret. Weil nu dieselbe nicht von vns Predigern bißanhero beantwortet / welchs aber nirgend anders herkom̃en / denn daß wir derselben nicht theilhafftig worden / so haben viele daher vnserm gnedigen Fürst. vnd Herrn / auch vns seiner F. G. Predigern verdacht wollen zuziehen. Nach dem aber newlich zu Harst in gegenwart des Jungen Printzen von Brandenburg / Herrn Landgraffen Moritz zu Hessen / vnd meines gnedigen Fürsten vnd Herrn / auch deroselben Stathalter / Landdrosten / Cantzler vnd Rähten / ich von dem Cananeischen Weiblein Dom: Reminiscere Gepredigt / vnd vnter andern die Lehr von der ewigen Gnadenwahl berühret / hat mein Gnediger Fürst vnd Herr in gnaden von mir begehret / dieselbe Predigt Drucken zulassen / vnd dem Herrn Landgraffen zuzuschreiben / weil hochgemelte Fürsten vnnd Herren vnd deroselben Räthe sich vernemen lassen / daß sie mit der Predigt durchaus einig vnd zu frieden / vnd eben dasselbe auch von dem hohen Artikel gleubten / S. F. G. mein gnediger Fürst vnnd Herr hat mir auch daneben befohlen / meine meinung vnnd bedencken von des Casselschen Hoffpredigers Predigt / welche Contio Irenica inscribiret, auffzusetzen. Solchen gnedigen Befehl in vnterthenigkeit zu pariren, hab ich mich schüldig erkant / vnd derwegen mein bedencken in Druck verfertigen wollen vnd sollen / damit mein gnediger Fürst vnd Herr vnd vnsere Kirchen / wo wir gantz dar zu stillschwiegen / nicht ferner verdacht möchten werden: Man auch auff jener seiten vns nicht möchte schuld geben / wir wehren friedhessige Leute / vnd wolten vns nirgend zuverstehen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_antwort_1619
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_antwort_1619/6
Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_antwort_1619/6>, abgerufen am 27.11.2024.