Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619.etlichen von den löblichen Land Stenden / vnd vnsern Kirchen einen verdacht wollen zuziehen / als wenn man mit der Predigt einig: Ist auch allerdings bey etlichen ausgesprengt worden / dz newlich zu Harst die zusammenkunfft geschehen / daß man sich der Religion halben vergleichen wolte. Solchen verdacht auff E. F. G. deroselben löblichen Landstenden vnnd Kirchen ersitzen zu lassen / hat sich nicht geziemen wollen. Ob ich mich nu aber viel zu gering darzu erkenne vnd befinde / denselben abzuwenden / vnd mich mit jemand in streitschrifft einzulassen / sintemal dasselbige füglicher vnd besser geschehen kan von Professoribus auff Academien, wir Prediger auch ohne das mit vnserm Ampt gnug zu thun haben / dennoch weil E. F. G. es newlich in Gnaden von mir begehrt / vnd etwas zu Pappir zu bringen vnd drucken zu lassen / mir befohlen / als hab ich mich in gehorsamer vnterthenigkeit schuldig darzu erkant / vnd thu dasselbe hiemit E. F. G. vnd Ewren E. G. Herrligkeiten vnd Gunsten dediciren vnd offeriren: vnterthenigst vnd demütigst bittend / solchem nach zudencken / vnd dasselbe neben mir in Schutz zu nehmen. Befehle E. F. G. vnnd E. E. G. vnnd E. G. in Väterliche Protection vnnd gnedigen etlichen von den löblichen Land Stenden / vnd vnsern Kirchen einen verdacht wollen zuziehen / als wenn man mit der Predigt einig: Ist auch allerdings bey etlichen ausgesprengt worden / dz newlich zu Harst die zusammenkunfft geschehen / daß man sich der Religion halben vergleichen wolte. Solchen verdacht auff E. F. G. deroselben löblichen Landstenden vnnd Kirchen ersitzen zu lassen / hat sich nicht geziemen wollen. Ob ich mich nu aber viel zu gering darzu erkenne vnd befinde / denselben abzuwenden / vnd mich mit jemand in streitschrifft einzulassen / sintemal dasselbige füglicher vnd besser geschehen kan von Professoribus auff Academien, wir Prediger auch ohne das mit vnserm Ampt gnug zu thun haben / dennoch weil E. F. G. es newlich in Gnaden von mir begehrt / vnd etwas zu Pappir zu bringen vñ drucken zu lassen / mir befohlen / als hab ich mich in gehorsamer vnterthenigkeit schuldig darzu erkant / vñ thu dasselbe hiemit E. F. G. vnd Ewren E. G. Herrligkeiten vnd Gunsten dediciren vnd offeriren: vnterthenigst vnd demütigst bittend / solchem nach zudencken / vñ dasselbe neben mir in Schutz zu nehmen. Befehle E. F. G. vnnd E. E. G. vnnd E. G. in Väterliche Protection vnnd gnedigen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0004"/> etlichen von den löblichen Land Stenden / vnd vnsern Kirchen einen verdacht wollen zuziehen / als wenn man mit der Predigt einig: Ist auch allerdings bey etlichen ausgesprengt worden / dz newlich zu Harst die zusammenkunfft geschehen / daß man sich der Religion halben vergleichen wolte. Solchen verdacht auff E. F. G. deroselben löblichen Landstenden vnnd Kirchen ersitzen zu lassen / hat sich nicht geziemen wollen. Ob ich mich nu aber viel zu gering darzu erkenne vnd befinde / denselben abzuwenden / vnd mich mit jemand in streitschrifft einzulassen / sintemal dasselbige füglicher vnd besser geschehen kan von Professoribus auff Academien, wir Prediger auch ohne das mit vnserm Ampt gnug zu thun haben / dennoch weil E. F. G. es newlich in Gnaden von mir begehrt / vnd etwas zu Pappir zu bringen vñ drucken zu lassen / mir befohlen / als hab ich mich in gehorsamer vnterthenigkeit schuldig darzu erkant / vñ thu dasselbe hiemit E. F. G. vnd Ewren E. G. Herrligkeiten vnd Gunsten dediciren vnd offeriren: vnterthenigst vnd demütigst bittend / solchem nach zudencken / vñ dasselbe neben mir in Schutz zu nehmen. Befehle E. F. G. vnnd E. E. G. vnnd E. G. in Väterliche Protection vnnd gnedigen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0004]
etlichen von den löblichen Land Stenden / vnd vnsern Kirchen einen verdacht wollen zuziehen / als wenn man mit der Predigt einig: Ist auch allerdings bey etlichen ausgesprengt worden / dz newlich zu Harst die zusammenkunfft geschehen / daß man sich der Religion halben vergleichen wolte. Solchen verdacht auff E. F. G. deroselben löblichen Landstenden vnnd Kirchen ersitzen zu lassen / hat sich nicht geziemen wollen. Ob ich mich nu aber viel zu gering darzu erkenne vnd befinde / denselben abzuwenden / vnd mich mit jemand in streitschrifft einzulassen / sintemal dasselbige füglicher vnd besser geschehen kan von Professoribus auff Academien, wir Prediger auch ohne das mit vnserm Ampt gnug zu thun haben / dennoch weil E. F. G. es newlich in Gnaden von mir begehrt / vnd etwas zu Pappir zu bringen vñ drucken zu lassen / mir befohlen / als hab ich mich in gehorsamer vnterthenigkeit schuldig darzu erkant / vñ thu dasselbe hiemit E. F. G. vnd Ewren E. G. Herrligkeiten vnd Gunsten dediciren vnd offeriren: vnterthenigst vnd demütigst bittend / solchem nach zudencken / vñ dasselbe neben mir in Schutz zu nehmen. Befehle E. F. G. vnnd E. E. G. vnnd E. G. in Väterliche Protection vnnd gnedigen
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Zitationshilfe: | Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_antwort_1619/4>, abgerufen am 16.02.2025. |