Tschirnhaus, Ehrenfried Walther von: Getreuer Hofmeister auf Academien und Reisen. Hrsg. v. Wolfgang Bernhard von Tschirnhaus. Hannover, 1727.(e) Die II. Anmerckung. (e) acht nehmen, daß er den Wirth nicht dis-goustire; Denn sonsten möchte zu beyder- seits Prostitution Gelegenheit gegeben wer- den. kauffes; 7) Wann seine Herren sich Kleider ma- chen lassen, so gehet er in den Laden, wo er gemeiniglich zu kauffen pfleget, nimmt daselbst allerhand Tuch- und Stoff-Pro- ben, diese zeiget er ihnen, und läßt sie da- von nach ihrem Belieben einige choisiren; verhütet aber, daß sie solche nicht behan- deln. Oder er macht es noch feiner, er re- det vorhero alles mit dem Kauffmann ab: Daß wenn seine junge Herrn und er gleich die Waaren behandeln würden, er doch die Elle Tuch nicht unter 3. Thl. und die Elle Brocard nicht unter 14. Thlr. lassen sollte: Damit er, der Hofmeister, an ieder Elle Tuch 8. gute Groschen, und an ieder Elle Brocard 1. Thlr. frey vor seine Bemü- hung habe: Also gewinnet der Hofmeister an einem schlechten Kleide mit einer gu- ten Weste folgendes: an 91/2. Ellen Tuch a 3. Thlr. hat er 3 1/6 . Thlr. an 5. Ellen Brocard a 14. Thlr., hat er 5. Thlr. und also zusammen 8 1/6 . Thlr. Profit, und der Kauffmann bringt gleichwohl den völligen behandelten Wehrt, nehmlich 981/2. Thlr. in Rechnung, welche der Hofmeister gegen Qvittung nur mit 90 1/3 . Thlr. bezahlet. Wenn nun 3. 4. 5. und mehr galonnirte gestickte
(e) Die II. Anmerckung. (e) acht nehmen, daß er den Wirth nicht dis-gouſtire; Denn ſonſten moͤchte zu beyder- ſeits Proſtitution Gelegenheit gegeben wer- den. kauffes; 7) Wann ſeine Herren ſich Kleider ma- chen laſſen, ſo gehet er in den Laden, wo er gemeiniglich zu kauffen pfleget, nimmt daſelbſt allerhand Tuch- und Stoff-Pro- ben, dieſe zeiget er ihnen, und laͤßt ſie da- von nach ihrem Belieben einige choiſiren; verhuͤtet aber, daß ſie ſolche nicht behan- deln. Oder er macht es noch feiner, er re- det vorhero alles mit dem Kauffmann ab: Daß wenn ſeine junge Herrn und er gleich die Waaren behandeln wuͤrden, er doch die Elle Tuch nicht unter 3. Thl. und die Elle Brocard nicht unter 14. Thlr. laſſen ſollte: Damit er, der Hofmeiſter, an ieder Elle Tuch 8. gute Groſchen, und an ieder Elle Brocard 1. Thlr. frey vor ſeine Bemuͤ- hung habe: Alſo gewinnet der Hofmeiſter an einem ſchlechten Kleide mit einer gu- ten Weſte folgendes: an 9½. Ellen Tuch à 3. Thlr. hat er 3⅙. Thlr. an 5. Ellen Brocard à 14. Thlr., hat er 5. Thlr. und alſo zuſammen 8⅙. Thlr. Profit, und der Kauffmann bringt gleichwohl den voͤlligen behandelten Wehrt, nehmlich 98½. Thlr. in Rechnung, welche der Hofmeiſter gegen Qvittung nur mit 90⅓. Thlr. bezahlet. Wenn nun 3. 4. 5. und mehr galonnirte geſtickte
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <note xml:id="ne" prev="#ze" place="end" n="(e)"> <list> <item><pb facs="#f0054" n="32"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Die <hi rendition="#aq">II.</hi> Anmerckung. <hi rendition="#aq">(e)</hi></hi></fw><lb/> acht nehmen, daß er den Wirth nicht <hi rendition="#aq">dis-<lb/> gouſti</hi>re; Denn ſonſten moͤchte zu beyder-<lb/> ſeits <hi rendition="#aq">Proſtitution</hi> Gelegenheit gegeben wer-<lb/> den.</item> </list><lb/> <note place="left">des Ein-<lb/> kauffes;</note> <list> <item>7) Wann ſeine Herren ſich Kleider ma-<lb/> chen laſſen, ſo gehet er in den Laden, wo<lb/> er gemeiniglich zu kauffen pfleget, nimmt<lb/> daſelbſt allerhand Tuch- und Stoff-Pro-<lb/> ben, dieſe zeiget er ihnen, und laͤßt ſie da-<lb/> von nach ihrem Belieben einige <hi rendition="#aq">choiſi</hi>ren;<lb/> verhuͤtet aber, daß ſie ſolche nicht behan-<lb/> deln. Oder er macht es noch feiner, er re-<lb/> det vorhero alles mit dem Kauffmann ab:<lb/> Daß wenn ſeine junge Herrn und er gleich<lb/> die Waaren behandeln wuͤrden, er doch<lb/> die Elle Tuch nicht unter 3. Thl. und die<lb/> Elle <hi rendition="#aq">Brocard</hi> nicht unter 14. Thlr. laſſen<lb/> ſollte: Damit er, der Hofmeiſter, an ieder<lb/> Elle Tuch 8. gute Groſchen, und an ieder<lb/> Elle <hi rendition="#aq">Brocard</hi> 1. Thlr. frey vor ſeine Bemuͤ-<lb/> hung habe: Alſo gewinnet der Hofmeiſter<lb/> an einem ſchlechten Kleide mit einer gu-<lb/> ten Weſte folgendes: an 9½. Ellen Tuch<lb/><hi rendition="#aq">à</hi> 3. Thlr. hat er 3⅙. Thlr. an 5. Ellen<lb/><hi rendition="#aq">Brocard à</hi> 14. Thlr., hat er 5. Thlr. und<lb/> alſo zuſammen 8⅙. Thlr. <hi rendition="#aq">Profit,</hi> und der<lb/> Kauffmann bringt gleichwohl den voͤlligen<lb/> behandelten Wehrt, nehmlich 98½. Thlr.<lb/> in Rechnung, welche der Hofmeiſter gegen<lb/> Qvittung nur mit 90⅓. Thlr. bezahlet.<lb/> Wenn nun 3. 4. 5. und mehr <hi rendition="#aq">galonni</hi>rte<lb/> <fw place="bottom" type="catch">geſtickte</fw><lb/></item> </list> </note> </div> </body> </text> </TEI> [32/0054]
Die II. Anmerckung. (e)
⁽e⁾
acht nehmen, daß er den Wirth nicht dis-
gouſtire; Denn ſonſten moͤchte zu beyder-
ſeits Proſtitution Gelegenheit gegeben wer-
den.
7) Wann ſeine Herren ſich Kleider ma-
chen laſſen, ſo gehet er in den Laden, wo
er gemeiniglich zu kauffen pfleget, nimmt
daſelbſt allerhand Tuch- und Stoff-Pro-
ben, dieſe zeiget er ihnen, und laͤßt ſie da-
von nach ihrem Belieben einige choiſiren;
verhuͤtet aber, daß ſie ſolche nicht behan-
deln. Oder er macht es noch feiner, er re-
det vorhero alles mit dem Kauffmann ab:
Daß wenn ſeine junge Herrn und er gleich
die Waaren behandeln wuͤrden, er doch
die Elle Tuch nicht unter 3. Thl. und die
Elle Brocard nicht unter 14. Thlr. laſſen
ſollte: Damit er, der Hofmeiſter, an ieder
Elle Tuch 8. gute Groſchen, und an ieder
Elle Brocard 1. Thlr. frey vor ſeine Bemuͤ-
hung habe: Alſo gewinnet der Hofmeiſter
an einem ſchlechten Kleide mit einer gu-
ten Weſte folgendes: an 9½. Ellen Tuch
à 3. Thlr. hat er 3⅙. Thlr. an 5. Ellen
Brocard à 14. Thlr., hat er 5. Thlr. und
alſo zuſammen 8⅙. Thlr. Profit, und der
Kauffmann bringt gleichwohl den voͤlligen
behandelten Wehrt, nehmlich 98½. Thlr.
in Rechnung, welche der Hofmeiſter gegen
Qvittung nur mit 90⅓. Thlr. bezahlet.
Wenn nun 3. 4. 5. und mehr galonnirte
geſtickte
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |