Tschirnhaus, Ehrenfried Walther von: Getreuer Hofmeister auf Academien und Reisen. Hrsg. v. Wolfgang Bernhard von Tschirnhaus. Hannover, 1727.B. General-Qvittung. von einem Christlichen und rechtschaffe-nen Cavalier und redlichen Reise-Com- pagnon praetendiret werden kan. Da- mit er auch wegen der, die vier Jahr über, laut ausgestellten Qvittungen, empfangenen und verrechneten Reise- Gelder, von allen künfftigen Ansprü- chen frey seyn möge: So haben wir bil- lich erachtet, seine übergebene vier Jah- res-Rechnungen, vor uns, unsere Er- ben und Erbnehmen, durch diesen Schein, in optima forma juris zu justifi- ciren; Demselben nochmahls vor alle gute Ermahnungen, gehabte Vorsorge, und erwiesene Liebe und Treue zu dan- cken, und hiernechst zu versichern, daß wir Jhm davor Zeitlebens mit allem ge- neigten Willen, von Hertzen zugethan verbleiben, dessen gute Conduite rüh- men, und dessen zeitliche Wohlfahrt mit Rath und That zu befördern, nie- mahls ermangeln werden. Zu meh- rer Versicherung haben wir dieses At- testat und General-Qvittung, mit unsern eigenhändigen Unterschrifften, und angebohrnen Reichs-Gräfli- chen Jnsiegeln bekräfftigen wollen. Schloß
B. General-Qvittung. von einem Chriſtlichen und rechtſchaffe-nen Cavalier und redlichen Reiſe-Com- pagnon prætendiret werden kan. Da- mit er auch wegen der, die vier Jahr uͤber, laut ausgeſtellten Qvittungen, empfangenen und verrechneten Reiſe- Gelder, von allen kuͤnfftigen Anſpruͤ- chen frey ſeyn moͤge: So haben wir bil- lich erachtet, ſeine uͤbergebene vier Jah- res-Rechnungen, vor uns, unſere Er- ben und Erbnehmen, durch dieſen Schein, in optima forma juris zu juſtifi- ciren; Demſelben nochmahls vor alle gute Ermahnungen, gehabte Vorſorge, und erwieſene Liebe und Treue zu dan- cken, und hiernechſt zu verſichern, daß wir Jhm davor Zeitlebens mit allem ge- neigten Willen, von Hertzen zugethan verbleiben, deſſen gute Conduite ruͤh- men, und deſſen zeitliche Wohlfahrt mit Rath und That zu befoͤrdern, nie- mahls ermangeln werden. Zu meh- rer Verſicherung haben wir dieſes At- teſtat und General-Qvittung, mit unſern eigenhaͤndigen Unterſchrifften, und angebohrnen Reichs-Graͤfli- chen Jnſiegeln bekraͤfftigen wollen. Schloß
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B. General-Qvittung.
von einem Chriſtlichen und rechtſchaffe-
nen Cavalier und redlichen Reiſe-Com-
pagnon prætendiret werden kan. Da-
mit er auch wegen der, die vier Jahr
uͤber, laut ausgeſtellten Qvittungen,
empfangenen und verrechneten Reiſe-
Gelder, von allen kuͤnfftigen Anſpruͤ-
chen frey ſeyn moͤge: So haben wir bil-
lich erachtet, ſeine uͤbergebene vier Jah-
res-Rechnungen, vor uns, unſere Er-
ben und Erbnehmen, durch dieſen
Schein, in optima forma juris zu juſtifi-
ciren; Demſelben nochmahls vor alle
gute Ermahnungen, gehabte Vorſorge,
und erwieſene Liebe und Treue zu dan-
cken, und hiernechſt zu verſichern, daß
wir Jhm davor Zeitlebens mit allem ge-
neigten Willen, von Hertzen zugethan
verbleiben, deſſen gute Conduite ruͤh-
men, und deſſen zeitliche Wohlfahrt
mit Rath und That zu befoͤrdern, nie-
mahls ermangeln werden. Zu meh-
rer Verſicherung haben wir dieſes At-
teſtat und General-Qvittung, mit
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