le sind Resultate ihrer blossen Mischung, und nur an diesen lassen sich daher direkte Versuche über die letztere machen. Aber hierbey kommen wir wieder auf die Frage: ob jene Phänomene auch Lebenserscheinungen sind? Hierher gehört die im ersten Capitel dieser Einleitung berührte Streit- frage über die Vitalität des Bluts. Vermittelst des oben angegebenen Charakters der Lebenserschei- nungen lässt sich diese Frage jetzt leicht im Allge- meinen beantworten. Das Blut, und überhaupt jede Flüssigkeit ist belebt, wenn die Erscheinun- gen, die wir an demselben wahrnehmen, ohnge- achtet der Veränderlichkeit der äussern Einwirkun- gen, wodurch dieselben erregt werden, dennoch etwas Bleibendes und Unveränderliches haben; hin- gegen ist sie leblos, und nicht zum lebenden Or- ganismus, sondern zur Aussenwelt gehörig, wenn dies nicht der Fall ist. Die Anwendung dieses Cri- teriums aber wird freylich noch grossen Schwürig- keiten unterworfen bleiben.
Hier endigen sich unsere empirischen Untersu- chungen der Lebenserscheinungen, oder die Na- turgeschichte des physischen Lebens. Je ärmer dieser analytische Theil der Biologie an Erfahrungssätzen ist, desto schwankender muss auch der folgende synthetische Theil derselben aus- fallen; hingegen je reicher jener, desto fester die- ser. Der Weg der Erfahrung, erleuchtet durch
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le sind Resultate ihrer bloſsen Mischung, und nur an diesen lassen sich daher direkte Versuche über die letztere machen. Aber hierbey kommen wir wieder auf die Frage: ob jene Phänomene auch Lebenserscheinungen sind? Hierher gehört die im ersten Capitel dieser Einleitung berührte Streit- frage über die Vitalität des Bluts. Vermittelst des oben angegebenen Charakters der Lebenserschei- nungen läſst sich diese Frage jetzt leicht im Allge- meinen beantworten. Das Blut, und überhaupt jede Flüssigkeit ist belebt, wenn die Erscheinun- gen, die wir an demselben wahrnehmen, ohnge- achtet der Veränderlichkeit der äussern Einwirkun- gen, wodurch dieselben erregt werden, dennoch etwas Bleibendes und Unveränderliches haben; hin- gegen ist sie leblos, und nicht zum lebenden Or- ganismus, sondern zur Aussenwelt gehörig, wenn dies nicht der Fall ist. Die Anwendung dieses Cri- teriums aber wird freylich noch groſsen Schwürig- keiten unterworfen bleiben.
Hier endigen sich unsere empirischen Untersu- chungen der Lebenserscheinungen, oder die Na- turgeschichte des physischen Lebens. Je ärmer dieser analytische Theil der Biologie an Erfahrungssätzen ist, desto schwankender muſs auch der folgende synthetische Theil derselben aus- fallen; hingegen je reicher jener, desto fester die- ser. Der Weg der Erfahrung, erleuchtet durch
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le sind Resultate ihrer bloſsen Mischung, und nur
an diesen lassen sich daher direkte Versuche über
die letztere machen. Aber hierbey kommen wir
wieder auf die Frage: ob jene Phänomene auch
Lebenserscheinungen sind? Hierher gehört die im
ersten Capitel dieser Einleitung berührte Streit-
frage über die Vitalität des Bluts. Vermittelst des
oben angegebenen Charakters der Lebenserschei-
nungen läſst sich diese Frage jetzt leicht im Allge-
meinen beantworten. Das Blut, und überhaupt
jede Flüssigkeit ist belebt, wenn die Erscheinun-
gen, die wir an demselben wahrnehmen, ohnge-
achtet der Veränderlichkeit der äussern Einwirkun-
gen, wodurch dieselben erregt werden, dennoch
etwas Bleibendes und Unveränderliches haben; hin-
gegen ist sie leblos, und nicht zum lebenden Or-
ganismus, sondern zur Aussenwelt gehörig, wenn
dies nicht der Fall ist. Die Anwendung dieses Cri-
teriums aber wird freylich noch groſsen Schwürig-
keiten unterworfen bleiben.
Hier endigen sich unsere empirischen Untersu-
chungen der Lebenserscheinungen, oder die Na-
turgeschichte des physischen Lebens.
Je ärmer dieser analytische Theil der Biologie an
Erfahrungssätzen ist, desto schwankender muſs
auch der folgende synthetische Theil derselben aus-
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Treviranus, Gottfried Reinhold: Biologie, oder Philosophie der lebenden Natur für Naturforscher und Ärzte. Bd. 1. Göttingen, 1802, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treviranus_biologie01_1802/137>, abgerufen am 12.12.2024.
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