Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.Hoffmann von Fallersleben. losen, Untersuchung gegen die jugendlichen Ruhestörer und eine Zeitungs-erklärung der Brüder Grimm, die ihren königlichen Schirmherrn doch nicht verhöhnen durften, also öffentlich ihre Unschuld betheuerten. Seitdem blieb die Polizei dem Dichter auf den Hacken; auch aus anderen Städten ward er verwiesen, selbst in seinem Geburtslande Hannover durfte er sich nicht zeigen. Endlich fand er eine Zuflucht unter dem Schutze der ritter- schaftlichen Libertät Altmecklenburgs. Da ein mecklenburgisches Staats- bürgerrecht nicht bestand, jeder Rittergutsbesitzer aber befugt war, auf seinen Dörfern nach Belieben das Heimathsrecht zu ertheilen, so entschloß sich der Führer der bürgerlichen Ritterschaft, der liberale Dr. Schnelle, den gehetzten Mann auf seinem Gute Buchholz als Ortsangehörigen -- die liberalen Zeitungen logen: als Kuhhirten -- aufzunehmen; und in diesem unangreifbaren Schnellischen Reiche konnte Hoffmann fortan immer sicher ausruhen sobald er anderswo ausgewiesen wurde. So war das öffentliche Recht des Deutschen Bundes. Solche tragikomische Erbärmlich- keiten erweckten selbst im Auslande Spott und Hohn, und zuletzt fiel aller Haß auf Preußen zurück. Dem leicht erregbaren Selbstgefühle der Gelehrten erschienen diese Auch wohlgemeinte Verfügungen des Ministers erschienen durch ihre Hoffmann von Fallersleben. loſen, Unterſuchung gegen die jugendlichen Ruheſtörer und eine Zeitungs-erklärung der Brüder Grimm, die ihren königlichen Schirmherrn doch nicht verhöhnen durften, alſo öffentlich ihre Unſchuld betheuerten. Seitdem blieb die Polizei dem Dichter auf den Hacken; auch aus anderen Städten ward er verwieſen, ſelbſt in ſeinem Geburtslande Hannover durfte er ſich nicht zeigen. Endlich fand er eine Zuflucht unter dem Schutze der ritter- ſchaftlichen Libertät Altmecklenburgs. Da ein mecklenburgiſches Staats- bürgerrecht nicht beſtand, jeder Rittergutsbeſitzer aber befugt war, auf ſeinen Dörfern nach Belieben das Heimathsrecht zu ertheilen, ſo entſchloß ſich der Führer der bürgerlichen Ritterſchaft, der liberale Dr. Schnelle, den gehetzten Mann auf ſeinem Gute Buchholz als Ortsangehörigen — die liberalen Zeitungen logen: als Kuhhirten — aufzunehmen; und in dieſem unangreifbaren Schnelliſchen Reiche konnte Hoffmann fortan immer ſicher ausruhen ſobald er anderswo ausgewieſen wurde. So war das öffentliche Recht des Deutſchen Bundes. Solche tragikomiſche Erbärmlich- keiten erweckten ſelbſt im Auslande Spott und Hohn, und zuletzt fiel aller Haß auf Preußen zurück. 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Hoffmann von Fallersleben.
loſen, Unterſuchung gegen die jugendlichen Ruheſtörer und eine Zeitungs-
erklärung der Brüder Grimm, die ihren königlichen Schirmherrn doch nicht
verhöhnen durften, alſo öffentlich ihre Unſchuld betheuerten. Seitdem blieb
die Polizei dem Dichter auf den Hacken; auch aus anderen Städten ward
er verwieſen, ſelbſt in ſeinem Geburtslande Hannover durfte er ſich nicht
zeigen. Endlich fand er eine Zuflucht unter dem Schutze der ritter-
ſchaftlichen Libertät Altmecklenburgs. Da ein mecklenburgiſches Staats-
bürgerrecht nicht beſtand, jeder Rittergutsbeſitzer aber befugt war, auf
ſeinen Dörfern nach Belieben das Heimathsrecht zu ertheilen, ſo entſchloß
ſich der Führer der bürgerlichen Ritterſchaft, der liberale Dr. Schnelle,
den gehetzten Mann auf ſeinem Gute Buchholz als Ortsangehörigen —
die liberalen Zeitungen logen: als Kuhhirten — aufzunehmen; und in
dieſem unangreifbaren Schnelliſchen Reiche konnte Hoffmann fortan immer
ſicher ausruhen ſobald er anderswo ausgewieſen wurde. So war das
öffentliche Recht des Deutſchen Bundes. Solche tragikomiſche Erbärmlich-
keiten erweckten ſelbſt im Auslande Spott und Hohn, und zuletzt fiel aller
Haß auf Preußen zurück.
Dem leicht erregbaren Selbſtgefühle der Gelehrten erſchienen dieſe
Entlaſſungen faſt noch erträglicher als die beſtändigen Ermahnungen und
Verweiſe von oben her. Als der Hallenſer Philoſoph Hinrichs, ein ſehr
gemäßigter Liberaler, über Politik las, wurde er herriſch bedeutet, zu ſol-
chen Vorträgen ſei er unfähig. Sogar Dahlmann, deſſen erſtes Auftreten
zu Bonn Eichhorn ſelbſt mit warmen Worten begrüßt hatte, erhielt nach-
her einen ſchnöden Verweis, da er bei einem Fackelzuge einige ganz un-
verfängliche Worte über die freien Hochſchulen, den Stolz des zerſtückelten
Deutſchlands ſprach. So oft der pflichteifrige Miniſter auf einer ſeiner
zahlreichen Dienſtreiſen eine Univerſität beſuchte, erging er ſich in lehr-
haften Anſprachen. In Breslau erinnerte er an das credo ut intelli-
gam; die Profeſſoren in Münſter mahnte er, religiöſe Geſinnung mit
wiſſenſchaftlicher Gründlichkeit zu verbinden, die Bonnenſer, das öffent-
liche Recht auf das Studium der Vergangenheit zu ſtützen und alſo dä-
moniſche Kräfte von ſich fern zu halten. Er ſchien gar nicht mehr zu
wiſſen, daß ihm doch nur die äußere Ordnung und Förderung der Uni-
verſitäten oblag, die Gelehrten aber über die Aufgaben der Wiſſenſchaft
ſicherlich mehr nachgedacht hatten als er ſelbſt. Mit vollem Rechte fühlte
ſich die geſammte Profeſſorenſchaft beleidigt, als Eichhorn dem Rationa-
liſten Wegſcheider in Halle bei deſſen Jubiläum nicht blos die übliche Aus-
zeichnung verſagte, ſondern den verdienten greiſen Gelehrten zu ſeinem
Ehrentage ſogar brieflich wegen ſeiner kirchlichen Haltung wie einen Schul-
buben abkanzelte.
Auch wohlgemeinte Verfügungen des Miniſters erſchienen durch ihre
verfehlte Form als läſtige Bevormundungsverſuche eines fahrigen Di-
lettantismus. Da Eichhorn richtig erkannte, daß die althergebrachten Katheder-
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