Finanzverwaltung einzuziehen, da zwei so ausgezeichnete Beamte, beide noch im kräftigsten Alter, persönlich befreundet und in ihren handelspolitischen Grundsätzen ganz gleichgesinnt, die Zügel ergriffen.
Ungleich wichtiger als alle diese Aenderungen erschien der öffentlichen Meinung der hartnäckige Kampf zwischen Schön und Rochow. Dessen Ausgang, so glaubte alle Welt, mußte über den Charakter der neuen Re- gierung endlich entscheiden. Rochow galt nun einmal für den Banner- träger der Reaction. Nicht ganz mit Recht. Eben jetzt vollendete er, durchaus nach den Wünschen des Provinziallandtages, die Landgemeindeord- nung für Westphalen vom 31. Oct. 1841, die an die Stelle von vier rheinbündisch-französischen Gemeindegesetzen trat und offenbar eine Mittel- linie einhalten sollte zwischen dem napoleonischen Verwaltungsdespotismus und der patriarchalischen Selbstverwaltung des Ostens. Die althistorischen Ortsgemeinden wurden wiederhergestellt, sofern sie eigenen Haushalt be- saßen; den Gemeindevorsteher ernannte der Landrath, nach französischem Brauche, die Gemeinderäthe jedoch sollten fortan von den Meistbeerbten frei gewählt werden und erhielten erweiterte Befugnisse. Eine oder meh- rere Gemeinden bildeten einen Landesverwaltungsbezirk, das Amt, unter einem ernannten Amtmann. Die Rittergüter konnten in der Regel nur mit Zustimmung beider Theile aus dem Gemeindeverbande ausscheiden. Das Gesetz zeigte gar nichts von staatsmännischen Gedanken; es war der Nothbehelf eines wohlmeinenden Beamtenthums, das den im Westen vorherrschenden und darum liberal genannten Anschauungen nach Kräften entgegenzukommen suchte. Aber auch dies Zugeständniß an den Liberalis- mus vermochte den Haß, der auf Rochow's Namen lastete, nicht zu sänf- tigen. Und ihm gegenüber stand Schön, der Abgott der Zeitungen.
Der hatte die Verhandlungen des jüngsten ostpreußischen Landtags durch seine Getreuen sehr klug geleitet; denn er stand dem Könige per- sönlich dafür ein, daß unter den Ständen seines Lieblingslandes kein un- ehrerbietiges Wort fallen sollte. Nichtsdestoweniger fuhr er fort, die radi- kale Verstimmung, die in Königsberg seit dem Erscheinen der Vier Fragen überhandnahm, geflissentlich zu schüren durch seine maßlose Tadelsucht, durch sein hoffärtiges Absprechen über alles was aus Berlin kam, neuer- dings auch durch geheimnißvolle Andeutungen über des Königs Ver- fassungspläne. Mehrmals warnte General Wrangel die Krone vor diesem aufreizenden Treiben des Oberpräsidenten; immer ward ihm die Antwort, dem Freunde des Königs sei nichts Arges zuzutrauen. Mit seinem Vor- gesetzen Rochow war Schön bereits seit dem Huldigungslandtage gänzlich lich zerfallen. Jetzt sandte Rochow eine gehässige Anfrage wegen eines albernen radikalen Gedichts, das dem Oberpräsidenten zusang, er habe "das große Wort der Freiheit uns gelehrt". Schön's Erwiderungen wurden immer gröber; es schien als ob er den Minister verhöhnen wollte. Zugleich verklagte er ihn, freimüthig aber ohne irgend einen Be-
V. 3. Enttäuſchung und Verwirrung.
Finanzverwaltung einzuziehen, da zwei ſo ausgezeichnete Beamte, beide noch im kräftigſten Alter, perſönlich befreundet und in ihren handelspolitiſchen Grundſätzen ganz gleichgeſinnt, die Zügel ergriffen.
Ungleich wichtiger als alle dieſe Aenderungen erſchien der öffentlichen Meinung der hartnäckige Kampf zwiſchen Schön und Rochow. Deſſen Ausgang, ſo glaubte alle Welt, mußte über den Charakter der neuen Re- gierung endlich entſcheiden. Rochow galt nun einmal für den Banner- träger der Reaction. Nicht ganz mit Recht. Eben jetzt vollendete er, durchaus nach den Wünſchen des Provinziallandtages, die Landgemeindeord- nung für Weſtphalen vom 31. Oct. 1841, die an die Stelle von vier rheinbündiſch-franzöſiſchen Gemeindegeſetzen trat und offenbar eine Mittel- linie einhalten ſollte zwiſchen dem napoleoniſchen Verwaltungsdespotismus und der patriarchaliſchen Selbſtverwaltung des Oſtens. Die althiſtoriſchen Ortsgemeinden wurden wiederhergeſtellt, ſofern ſie eigenen Haushalt be- ſaßen; den Gemeindevorſteher ernannte der Landrath, nach franzöſiſchem Brauche, die Gemeinderäthe jedoch ſollten fortan von den Meiſtbeerbten frei gewählt werden und erhielten erweiterte Befugniſſe. Eine oder meh- rere Gemeinden bildeten einen Landesverwaltungsbezirk, das Amt, unter einem ernannten Amtmann. Die Rittergüter konnten in der Regel nur mit Zuſtimmung beider Theile aus dem Gemeindeverbande ausſcheiden. Das Geſetz zeigte gar nichts von ſtaatsmänniſchen Gedanken; es war der Nothbehelf eines wohlmeinenden Beamtenthums, das den im Weſten vorherrſchenden und darum liberal genannten Anſchauungen nach Kräften entgegenzukommen ſuchte. Aber auch dies Zugeſtändniß an den Liberalis- mus vermochte den Haß, der auf Rochow’s Namen laſtete, nicht zu ſänf- tigen. Und ihm gegenüber ſtand Schön, der Abgott der Zeitungen.
Der hatte die Verhandlungen des jüngſten oſtpreußiſchen Landtags durch ſeine Getreuen ſehr klug geleitet; denn er ſtand dem Könige per- ſönlich dafür ein, daß unter den Ständen ſeines Lieblingslandes kein un- ehrerbietiges Wort fallen ſollte. Nichtsdeſtoweniger fuhr er fort, die radi- kale Verſtimmung, die in Königsberg ſeit dem Erſcheinen der Vier Fragen überhandnahm, gefliſſentlich zu ſchüren durch ſeine maßloſe Tadelſucht, durch ſein hoffärtiges Abſprechen über alles was aus Berlin kam, neuer- dings auch durch geheimnißvolle Andeutungen über des Königs Ver- faſſungspläne. Mehrmals warnte General Wrangel die Krone vor dieſem aufreizenden Treiben des Oberpräſidenten; immer ward ihm die Antwort, dem Freunde des Königs ſei nichts Arges zuzutrauen. Mit ſeinem Vor- geſetzen Rochow war Schön bereits ſeit dem Huldigungslandtage gänzlich lich zerfallen. Jetzt ſandte Rochow eine gehäſſige Anfrage wegen eines albernen radikalen Gedichts, das dem Oberpräſidenten zuſang, er habe „das große Wort der Freiheit uns gelehrt“. Schön’s Erwiderungen wurden immer gröber; es ſchien als ob er den Miniſter verhöhnen wollte. Zugleich verklagte er ihn, freimüthig aber ohne irgend einen Be-
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V. 3. Enttäuſchung und Verwirrung.
Finanzverwaltung einzuziehen, da zwei ſo ausgezeichnete Beamte, beide noch
im kräftigſten Alter, perſönlich befreundet und in ihren handelspolitiſchen
Grundſätzen ganz gleichgeſinnt, die Zügel ergriffen.
Ungleich wichtiger als alle dieſe Aenderungen erſchien der öffentlichen
Meinung der hartnäckige Kampf zwiſchen Schön und Rochow. Deſſen
Ausgang, ſo glaubte alle Welt, mußte über den Charakter der neuen Re-
gierung endlich entſcheiden. Rochow galt nun einmal für den Banner-
träger der Reaction. Nicht ganz mit Recht. Eben jetzt vollendete er,
durchaus nach den Wünſchen des Provinziallandtages, die Landgemeindeord-
nung für Weſtphalen vom 31. Oct. 1841, die an die Stelle von vier
rheinbündiſch-franzöſiſchen Gemeindegeſetzen trat und offenbar eine Mittel-
linie einhalten ſollte zwiſchen dem napoleoniſchen Verwaltungsdespotismus
und der patriarchaliſchen Selbſtverwaltung des Oſtens. Die althiſtoriſchen
Ortsgemeinden wurden wiederhergeſtellt, ſofern ſie eigenen Haushalt be-
ſaßen; den Gemeindevorſteher ernannte der Landrath, nach franzöſiſchem
Brauche, die Gemeinderäthe jedoch ſollten fortan von den Meiſtbeerbten
frei gewählt werden und erhielten erweiterte Befugniſſe. Eine oder meh-
rere Gemeinden bildeten einen Landesverwaltungsbezirk, das Amt, unter
einem ernannten Amtmann. Die Rittergüter konnten in der Regel nur
mit Zuſtimmung beider Theile aus dem Gemeindeverbande ausſcheiden.
Das Geſetz zeigte gar nichts von ſtaatsmänniſchen Gedanken; es war
der Nothbehelf eines wohlmeinenden Beamtenthums, das den im Weſten
vorherrſchenden und darum liberal genannten Anſchauungen nach Kräften
entgegenzukommen ſuchte. Aber auch dies Zugeſtändniß an den Liberalis-
mus vermochte den Haß, der auf Rochow’s Namen laſtete, nicht zu ſänf-
tigen. Und ihm gegenüber ſtand Schön, der Abgott der Zeitungen.
Der hatte die Verhandlungen des jüngſten oſtpreußiſchen Landtags
durch ſeine Getreuen ſehr klug geleitet; denn er ſtand dem Könige per-
ſönlich dafür ein, daß unter den Ständen ſeines Lieblingslandes kein un-
ehrerbietiges Wort fallen ſollte. Nichtsdeſtoweniger fuhr er fort, die radi-
kale Verſtimmung, die in Königsberg ſeit dem Erſcheinen der Vier Fragen
überhandnahm, gefliſſentlich zu ſchüren durch ſeine maßloſe Tadelſucht,
durch ſein hoffärtiges Abſprechen über alles was aus Berlin kam, neuer-
dings auch durch geheimnißvolle Andeutungen über des Königs Ver-
faſſungspläne. Mehrmals warnte General Wrangel die Krone vor dieſem
aufreizenden Treiben des Oberpräſidenten; immer ward ihm die Antwort,
dem Freunde des Königs ſei nichts Arges zuzutrauen. Mit ſeinem Vor-
geſetzen Rochow war Schön bereits ſeit dem Huldigungslandtage gänzlich
lich zerfallen. Jetzt ſandte Rochow eine gehäſſige Anfrage wegen eines
albernen radikalen Gedichts, das dem Oberpräſidenten zuſang, er habe
„das große Wort der Freiheit uns gelehrt“. Schön’s Erwiderungen
wurden immer gröber; es ſchien als ob er den Miniſter verhöhnen
wollte. Zugleich verklagte er ihn, freimüthig aber ohne irgend einen Be-
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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/172>, abgerufen am 23.11.2024.
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