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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Das Bürgerkönigthum.

Die Regierung der Bourgeoisie war wie jede Geldherrschaft friedfertig,
und sie entstammte doch einer Revolution, deren treibende Kraft in dem
streitbaren Radicalismus lag. Erst unter diesem friedlichen Bürgerkönig-
thum hat der kriegerische Uebermuth der Franzosen seine höchste Ausbildung
und auch, nach einem glücklichen Lustspiel Scribe's, den neuen Namen des
Chauvinismus empfangen. Alle Völker der Welt brachten dem Helden-
volke der großen Woche wetteifernd ihre Huldigungen dar; so einstimmig
war selbst der Bastillesturm nie gepriesen worden. Wie hätten diese
Weihrauchswolken den Franzosen nicht das Hirn bethören sollen? Die
große Mehrheit der Nation glaubte im Ernst, daß ihr als dem aus-
erwählten Volke nicht blos das Recht des Aufstands, sondern auch das
Recht des Krieges ohne jede Beschränkung zustehe; denn rings an ihren
Grenzen wohnten Sklaven, die von ihr die Befreiung erhofften; Frank-
reichs Eroberungszüge galten immer nur dem Siege der Idee, sie ließen,
wie der Nil den befruchtenden Schlamm, überall den Segen der Gesittung
und der Freiheit zurück; der junge Stamm des revolutionären Königs-
hauses mußte mit Blut gedüngt werden damit er festwurzele, und jedes
Volk sollte es als eine Wohlthat dankbar hinnehmen, wenn die Franzosen
ihm sein Herzblut für einen so erhabenen Zweck abzapften. So klang es
tausendstimmig durch die Presse, in ehrlicher Begeisterung.

Das neue künstliche Königthum aber, das alle diese gefährlichen Lei-
denschaften und socialen Gegensätze bändigen sollte, war von Haus aus
mit dem Fluche der Halbheit, der Unwahrheit geschlagen. Der Bürger-
könig verdankte seinen Thron weder dem historischen Rechte, noch wie
Napoleon der gewaltigen demokratischen Macht der allgemeinen Volksab-
stimmung, sondern dem Beschlusse einer Kammer von zweifelhafter Gesetz-
lichkeit. Als rechtmäßiger Statthalter König Heinrich's V. konnte Ludwig
Philipp gegen die fremden Mächte eine stolze, Frankreichs würdige Sprache
führen; als König mußte er den Makel des Kronenraubes beständig ent-
schuldigen und verstecken, ohne doch den revolutionären Ursprung seiner
Gewalt geradeswegs zu verleugnen. Er nannte sich nicht Philipp VII.,
denn er war nicht ein rechtmäßiger Nachfolger König Philipp's VI.; aber
auch nicht Philipp I., denn er wollte nicht schlechthin als Usurpator er-
scheinen; also Ludwig Philipp, und nicht König von Frankreich, sondern
König der Franzosen. Dieser Titel wurde von der gesammten liberalen
Welt als ein absonderliches Kennzeichen constitutioneller Glückseligkeit be-
wundert, obwohl sich auch Friedrich der Große auf seinen Münzen stets
Borussorum rex genannt hatte; selbst den Ausdruck "Unterthan", der doch
genau das Nämliche bedeutete wie der allein erlaubte Name des Staats-
bürgers, wollte der revolutionäre Hochmuth nicht mehr hören.

Die Orleans mußten sich den Schein der Legitimität zu wahren
suchen; ihre Hofblätter versicherten nicht ohne Grund, Ludwig Philipp
habe den Thron bestiegen weil er ein Bourbone sei. Aber ebenso hart-

Treitschke, Deutsche Geschichte. IV. 2
Das Bürgerkönigthum.

Die Regierung der Bourgeoiſie war wie jede Geldherrſchaft friedfertig,
und ſie entſtammte doch einer Revolution, deren treibende Kraft in dem
ſtreitbaren Radicalismus lag. Erſt unter dieſem friedlichen Bürgerkönig-
thum hat der kriegeriſche Uebermuth der Franzoſen ſeine höchſte Ausbildung
und auch, nach einem glücklichen Luſtſpiel Scribe’s, den neuen Namen des
Chauvinismus empfangen. Alle Völker der Welt brachten dem Helden-
volke der großen Woche wetteifernd ihre Huldigungen dar; ſo einſtimmig
war ſelbſt der Baſtilleſturm nie geprieſen worden. Wie hätten dieſe
Weihrauchswolken den Franzoſen nicht das Hirn bethören ſollen? Die
große Mehrheit der Nation glaubte im Ernſt, daß ihr als dem aus-
erwählten Volke nicht blos das Recht des Aufſtands, ſondern auch das
Recht des Krieges ohne jede Beſchränkung zuſtehe; denn rings an ihren
Grenzen wohnten Sklaven, die von ihr die Befreiung erhofften; Frank-
reichs Eroberungszüge galten immer nur dem Siege der Idee, ſie ließen,
wie der Nil den befruchtenden Schlamm, überall den Segen der Geſittung
und der Freiheit zurück; der junge Stamm des revolutionären Königs-
hauſes mußte mit Blut gedüngt werden damit er feſtwurzele, und jedes
Volk ſollte es als eine Wohlthat dankbar hinnehmen, wenn die Franzoſen
ihm ſein Herzblut für einen ſo erhabenen Zweck abzapften. So klang es
tauſendſtimmig durch die Preſſe, in ehrlicher Begeiſterung.

Das neue künſtliche Königthum aber, das alle dieſe gefährlichen Lei-
denſchaften und ſocialen Gegenſätze bändigen ſollte, war von Haus aus
mit dem Fluche der Halbheit, der Unwahrheit geſchlagen. Der Bürger-
könig verdankte ſeinen Thron weder dem hiſtoriſchen Rechte, noch wie
Napoleon der gewaltigen demokratiſchen Macht der allgemeinen Volksab-
ſtimmung, ſondern dem Beſchluſſe einer Kammer von zweifelhafter Geſetz-
lichkeit. Als rechtmäßiger Statthalter König Heinrich’s V. konnte Ludwig
Philipp gegen die fremden Mächte eine ſtolze, Frankreichs würdige Sprache
führen; als König mußte er den Makel des Kronenraubes beſtändig ent-
ſchuldigen und verſtecken, ohne doch den revolutionären Urſprung ſeiner
Gewalt geradeswegs zu verleugnen. Er nannte ſich nicht Philipp VII.,
denn er war nicht ein rechtmäßiger Nachfolger König Philipp’s VI.; aber
auch nicht Philipp I., denn er wollte nicht ſchlechthin als Uſurpator er-
ſcheinen; alſo Ludwig Philipp, und nicht König von Frankreich, ſondern
König der Franzoſen. Dieſer Titel wurde von der geſammten liberalen
Welt als ein abſonderliches Kennzeichen conſtitutioneller Glückſeligkeit be-
wundert, obwohl ſich auch Friedrich der Große auf ſeinen Münzen ſtets
Borussorum rex genannt hatte; ſelbſt den Ausdruck „Unterthan“, der doch
genau das Nämliche bedeutete wie der allein erlaubte Name des Staats-
bürgers, wollte der revolutionäre Hochmuth nicht mehr hören.

Die Orleans mußten ſich den Schein der Legitimität zu wahren
ſuchen; ihre Hofblätter verſicherten nicht ohne Grund, Ludwig Philipp
habe den Thron beſtiegen weil er ein Bourbone ſei. Aber ebenſo hart-

Treitſchke, Deutſche Geſchichte. IV. 2
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[17/0031] Das Bürgerkönigthum. Die Regierung der Bourgeoiſie war wie jede Geldherrſchaft friedfertig, und ſie entſtammte doch einer Revolution, deren treibende Kraft in dem ſtreitbaren Radicalismus lag. Erſt unter dieſem friedlichen Bürgerkönig- thum hat der kriegeriſche Uebermuth der Franzoſen ſeine höchſte Ausbildung und auch, nach einem glücklichen Luſtſpiel Scribe’s, den neuen Namen des Chauvinismus empfangen. Alle Völker der Welt brachten dem Helden- volke der großen Woche wetteifernd ihre Huldigungen dar; ſo einſtimmig war ſelbſt der Baſtilleſturm nie geprieſen worden. Wie hätten dieſe Weihrauchswolken den Franzoſen nicht das Hirn bethören ſollen? Die große Mehrheit der Nation glaubte im Ernſt, daß ihr als dem aus- erwählten Volke nicht blos das Recht des Aufſtands, ſondern auch das Recht des Krieges ohne jede Beſchränkung zuſtehe; denn rings an ihren Grenzen wohnten Sklaven, die von ihr die Befreiung erhofften; Frank- reichs Eroberungszüge galten immer nur dem Siege der Idee, ſie ließen, wie der Nil den befruchtenden Schlamm, überall den Segen der Geſittung und der Freiheit zurück; der junge Stamm des revolutionären Königs- hauſes mußte mit Blut gedüngt werden damit er feſtwurzele, und jedes Volk ſollte es als eine Wohlthat dankbar hinnehmen, wenn die Franzoſen ihm ſein Herzblut für einen ſo erhabenen Zweck abzapften. So klang es tauſendſtimmig durch die Preſſe, in ehrlicher Begeiſterung. Das neue künſtliche Königthum aber, das alle dieſe gefährlichen Lei- denſchaften und ſocialen Gegenſätze bändigen ſollte, war von Haus aus mit dem Fluche der Halbheit, der Unwahrheit geſchlagen. Der Bürger- könig verdankte ſeinen Thron weder dem hiſtoriſchen Rechte, noch wie Napoleon der gewaltigen demokratiſchen Macht der allgemeinen Volksab- ſtimmung, ſondern dem Beſchluſſe einer Kammer von zweifelhafter Geſetz- lichkeit. Als rechtmäßiger Statthalter König Heinrich’s V. konnte Ludwig Philipp gegen die fremden Mächte eine ſtolze, Frankreichs würdige Sprache führen; als König mußte er den Makel des Kronenraubes beſtändig ent- ſchuldigen und verſtecken, ohne doch den revolutionären Urſprung ſeiner Gewalt geradeswegs zu verleugnen. Er nannte ſich nicht Philipp VII., denn er war nicht ein rechtmäßiger Nachfolger König Philipp’s VI.; aber auch nicht Philipp I., denn er wollte nicht ſchlechthin als Uſurpator er- ſcheinen; alſo Ludwig Philipp, und nicht König von Frankreich, ſondern König der Franzoſen. Dieſer Titel wurde von der geſammten liberalen Welt als ein abſonderliches Kennzeichen conſtitutioneller Glückſeligkeit be- wundert, obwohl ſich auch Friedrich der Große auf ſeinen Münzen ſtets Borussorum rex genannt hatte; ſelbſt den Ausdruck „Unterthan“, der doch genau das Nämliche bedeutete wie der allein erlaubte Name des Staats- bürgers, wollte der revolutionäre Hochmuth nicht mehr hören. Die Orleans mußten ſich den Schein der Legitimität zu wahren ſuchen; ihre Hofblätter verſicherten nicht ohne Grund, Ludwig Philipp habe den Thron beſtiegen weil er ein Bourbone ſei. Aber ebenſo hart- Treitſchke, Deutſche Geſchichte. IV. 2

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/31>, abgerufen am 21.12.2024.