Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.IV. 2. Die constitutionelle Bewegung in Norddeutschland. eifrigste Reaktionär der Versammlung, der Holsteiner Pechlin, sondernauch der Oldenburger Both, weil sein braver Großherzog sich nicht ent- schließen konnte, die Folgen eines Aufruhrs anzuerkennen. Andere Sou- veräne betrachteten die Frage einfach als Familiensache. In Darmstadt neigte sich du Thil der preußischen Ansicht zu, aber Prinz Emil setzte durch, daß man den Vetter Karl nicht im Stiche ließ. Ebenso dachte der Dresdner Hof, der sogar im Voraus verlangte, daß Karl's künftige Kinder nicht von ihrem revolutionären Oheim, sondern vom Könige von Hannover er- zogen werden sollten. Selbst der König von Württemberg ließ sich, gegen den Rath seiner Minister, durch dynastische Rücksichten bestimmen. Nicht einmal auf ihren eigenen Gesandten, den Nassauer Marschall konnte sich die braunschweigische Regierung unbedingt verlassen. Dieser Vertraute Metternich's erweckte allgemeinen Argwohn durch seine fast übermenschliche Unparteilichkeit, er hatte noch Vollmacht von Herzog Karl und empfing zugleich die Weisungen Herzog Wilhelm's; abwechselnd Revolutionär und Legitimist überreichte er dem Bundestage bald die Erklärungen des jüngeren bald die des älteren Bruders und sagte sich selber die gröbsten Beleidigungen ins Gesicht. Dagegen ging Preußens alter Feind Blittersdorff diesmal mit Nagler zusammen, desgleichen Mecklenburg, die Ernestiner, die Hanse- städte. Bei König Ludwig von Baiern hatten die flehentlichen Bitten seiner Stiefschwestern und der Königin Wittwe nichts ausgerichtet; nach einigem Zögern entschied er sich für die Erklärung der beiden Welfenhöfe: von Nebenbestimmungen müsse man absehen, da sie "theils der Beur- theilung der hohen Agnaten zustehen, theils auf Voraussetzungen zielen, welche noch nicht eingetreten sind."*) Am 11. Mai, zwei volle Monate nach dem Antrage der Agnaten, *) K. Ludwig v. Baiern, Weisung an Lerchenfeld, 2. Mai 1831. **) Maltzahn's Bericht, Wien 2. Mai 1831.
IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland. eifrigſte Reaktionär der Verſammlung, der Holſteiner Pechlin, ſondernauch der Oldenburger Both, weil ſein braver Großherzog ſich nicht ent- ſchließen konnte, die Folgen eines Aufruhrs anzuerkennen. Andere Sou- veräne betrachteten die Frage einfach als Familienſache. In Darmſtadt neigte ſich du Thil der preußiſchen Anſicht zu, aber Prinz Emil ſetzte durch, daß man den Vetter Karl nicht im Stiche ließ. Ebenſo dachte der Dresdner Hof, der ſogar im Voraus verlangte, daß Karl’s künftige Kinder nicht von ihrem revolutionären Oheim, ſondern vom Könige von Hannover er- zogen werden ſollten. Selbſt der König von Württemberg ließ ſich, gegen den Rath ſeiner Miniſter, durch dynaſtiſche Rückſichten beſtimmen. Nicht einmal auf ihren eigenen Geſandten, den Naſſauer Marſchall konnte ſich die braunſchweigiſche Regierung unbedingt verlaſſen. Dieſer Vertraute Metternich’s erweckte allgemeinen Argwohn durch ſeine faſt übermenſchliche Unparteilichkeit, er hatte noch Vollmacht von Herzog Karl und empfing zugleich die Weiſungen Herzog Wilhelm’s; abwechſelnd Revolutionär und Legitimiſt überreichte er dem Bundestage bald die Erklärungen des jüngeren bald die des älteren Bruders und ſagte ſich ſelber die gröbſten Beleidigungen ins Geſicht. Dagegen ging Preußens alter Feind Blittersdorff diesmal mit Nagler zuſammen, desgleichen Mecklenburg, die Erneſtiner, die Hanſe- ſtädte. Bei König Ludwig von Baiern hatten die flehentlichen Bitten ſeiner Stiefſchweſtern und der Königin Wittwe nichts ausgerichtet; nach einigem Zögern entſchied er ſich für die Erklärung der beiden Welfenhöfe: von Nebenbeſtimmungen müſſe man abſehen, da ſie „theils der Beur- theilung der hohen Agnaten zuſtehen, theils auf Vorausſetzungen zielen, welche noch nicht eingetreten ſind.“*) Am 11. Mai, zwei volle Monate nach dem Antrage der Agnaten, *) K. Ludwig v. Baiern, Weiſung an Lerchenfeld, 2. Mai 1831. **) Maltzahn’s Bericht, Wien 2. Mai 1831.
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IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.
eifrigſte Reaktionär der Verſammlung, der Holſteiner Pechlin, ſondern
auch der Oldenburger Both, weil ſein braver Großherzog ſich nicht ent-
ſchließen konnte, die Folgen eines Aufruhrs anzuerkennen. Andere Sou-
veräne betrachteten die Frage einfach als Familienſache. In Darmſtadt
neigte ſich du Thil der preußiſchen Anſicht zu, aber Prinz Emil ſetzte durch,
daß man den Vetter Karl nicht im Stiche ließ. Ebenſo dachte der Dresdner
Hof, der ſogar im Voraus verlangte, daß Karl’s künftige Kinder nicht
von ihrem revolutionären Oheim, ſondern vom Könige von Hannover er-
zogen werden ſollten. Selbſt der König von Württemberg ließ ſich, gegen
den Rath ſeiner Miniſter, durch dynaſtiſche Rückſichten beſtimmen. Nicht
einmal auf ihren eigenen Geſandten, den Naſſauer Marſchall konnte ſich
die braunſchweigiſche Regierung unbedingt verlaſſen. Dieſer Vertraute
Metternich’s erweckte allgemeinen Argwohn durch ſeine faſt übermenſchliche
Unparteilichkeit, er hatte noch Vollmacht von Herzog Karl und empfing
zugleich die Weiſungen Herzog Wilhelm’s; abwechſelnd Revolutionär und
Legitimiſt überreichte er dem Bundestage bald die Erklärungen des jüngeren
bald die des älteren Bruders und ſagte ſich ſelber die gröbſten Beleidigungen
ins Geſicht. Dagegen ging Preußens alter Feind Blittersdorff diesmal
mit Nagler zuſammen, desgleichen Mecklenburg, die Erneſtiner, die Hanſe-
ſtädte. Bei König Ludwig von Baiern hatten die flehentlichen Bitten
ſeiner Stiefſchweſtern und der Königin Wittwe nichts ausgerichtet; nach
einigem Zögern entſchied er ſich für die Erklärung der beiden Welfenhöfe:
von Nebenbeſtimmungen müſſe man abſehen, da ſie „theils der Beur-
theilung der hohen Agnaten zuſtehen, theils auf Vorausſetzungen zielen,
welche noch nicht eingetreten ſind.“ *)
Am 11. Mai, zwei volle Monate nach dem Antrage der Agnaten,
erwartete man endlich den Schluß der Verhandlung. Die Stimmen
ſtanden, acht gegen acht. Mit Spannung ſahen Alle der Abſtimmung
Luxemburgs entgegen; ſie allein fehlte noch und mußte den Ausſchlag
geben. Die Inſtruction aus dem Haag war noch immer nicht eingetroffen.
Der luxemburgiſche Geſandte aber, Graf Grünne, ſtammte aus einem
Geſchlechte, das im öſterreichiſchen Dienſte emporgekommen war; er zählte
zu Münch’s Vertrauten und bot willig ſeine Hand zu einem jener Ueber-
raſchungsſcherze, welche die k. k. Bundespolitik mit Hilfe der dehnbaren
Präſidialrechte ſo meiſterhaft aufzuführen verſtand. Münch war, wie
Metternich dem preußiſchen Geſandten ſelbſt geſtand, durch die Hofburg
angewieſen, „die ferneren Bundesbeſchlüſſe an die neueſten faktiſchen Vor-
gänge anzuknüpfen,“ **) und dieſem Befehle gemäß kartete er ſein Spiel
mit dem Luxemburger ab. Statt einfach anzuzeigen, daß er noch keine
Weiſung habe und mithin die Schlußziehung noch vertagt werden müſſe,
*) K. Ludwig v. Baiern, Weiſung an Lerchenfeld, 2. Mai 1831.
**) Maltzahn’s Bericht, Wien 2. Mai 1831.
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