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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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Verhandlung zwischen Preußen und Hessen.

Nun erst war das Feld frei. Der König erlaubte den Beginn der
Verhandlungen, und am 6. Januar 1828 erschien Staatsrath Hofmann
in Berlin, derselbe, der einst bei der Begründung der hessischen Verfassung
so wirksam mitgeholfen hatte, ein sachkundiger Geschäftsmann, von star-
kem Ehrgeiz, keineswegs unempfindlich für die Vortheile, welche beim Ab-
schluß wichtiger Verträge dem Unterhändler zuzufallen pflegen. Der ge-
wandte Mann hatte verstanden, zugleich mit den Liberalen ein gutes
Einvernehmen zu unterhalten und sich im Vertrauen seines Fürsten
zu behaupten; mit Wangenheim in Freundschaft zu leben, ohne den
Großmächten verdächtig zu werden. Die handelspolitische Verständigung
mit Preußen war ihm seit Jahren ein geläufiger Gedanke. In der
diplomatischen Welt stritt man sich, ob Hofmann in Privatangelegenheiten
eines hessischen Prinzen reise, oder den Verkauf der Kreuznacher Saline
in Berlin vermitteln solle. So durch die Hinterthür, wie der Dieb in
der Nacht, ist diese folgenreiche Entscheidung in unsere Geschichte eingetreten.
Das Geheimniß war nur zu nöthig. In Darmstadt wünschten zwar
Minister Grolmann und Prinz Emil aufrichtig die Verständigung mit
Preußen; doch die österreichische Partei arbeitete in der Stille, ein vor-
eiliges Wort konnte Alles verderben.

Der hessische Bevollmächtigte beantragte nur die gegenseitige Herab-
setzung einer langen Reihe von Zöllen auf ein Zehntel der bisherigen
Sätze; als unerläßliche Bedingung stellte er den Kernsatz jenes Heidel-
berger Protokolles auf: selbständige Zollverwaltung für Darmstadt. Als-
bald trat ihm Motz entgegen mit dem Bedenken: Zollerleichterungen seien
unfruchtbar, weitläuftig, gefährlich; Preußen müsse die vollständige An-
nahme seines Zollgesetzes verlangen.*) Unter solchen Umständen mußten die
Verhandlungen entweder scheitern oder zu einem Compromisse führen:
zur Bildung eines Zollvereins auf Grund des preußischen Zollgesetzes,
aber mit selbständiger Zollverwaltung für beide Theile. Ueberraschend
schnell, in wenigen Tagen wurde die Lösung gefunden, wonach die
süddeutschen Cabinette in jahrelangen Verhandlungen getrachtet hatten.
Am 11. Januar 1828 fand die erste förmliche Conferenz im Finanz-
ministerium statt, und hier wurde bereits von allen Seiten anerkannt,
daß nur eine vollständige Vereinigung möglich sei: Darmstadt trat in
das preußische Zollsystem ein; Preußen, längst bereit "über Formalitäten

*) Daß Motz den Vorschlag einer vollständigen Zollvereinigung zuerst ausgesprochen
hat, gestand du Thil nachher selber zu, indem er (28. Febr. 1828) an Motz schrieb:
"Als Ew. Exellenz gegen den diesseitigen Bevollmächtigten äußerten, daß der Zweck,
den man sich vorsetze, nur durch eine Zollvereinigung, nicht durch einen Handelsvertrag
erreicht werden könne, sprachen Sie nur meine innerste Ueberzeugung aus; auch haben
Sie uns nicht unvorbereitet für einen Gedanken gefunden, mit dem wir längst vertraut
waren, und ich bekenne Ihnen mit aller Offenheit, daß wir nur deßwegen nicht den
ersten Vorschlag machten, weil wir fürchteten auf Bedingungen zu stoßen, die S. K. H.
der Großherzog ohne Aufopferung Seiner Selbständigkeit nicht hätte eingehen können."
Verhandlung zwiſchen Preußen und Heſſen.

Nun erſt war das Feld frei. Der König erlaubte den Beginn der
Verhandlungen, und am 6. Januar 1828 erſchien Staatsrath Hofmann
in Berlin, derſelbe, der einſt bei der Begründung der heſſiſchen Verfaſſung
ſo wirkſam mitgeholfen hatte, ein ſachkundiger Geſchäftsmann, von ſtar-
kem Ehrgeiz, keineswegs unempfindlich für die Vortheile, welche beim Ab-
ſchluß wichtiger Verträge dem Unterhändler zuzufallen pflegen. Der ge-
wandte Mann hatte verſtanden, zugleich mit den Liberalen ein gutes
Einvernehmen zu unterhalten und ſich im Vertrauen ſeines Fürſten
zu behaupten; mit Wangenheim in Freundſchaft zu leben, ohne den
Großmächten verdächtig zu werden. Die handelspolitiſche Verſtändigung
mit Preußen war ihm ſeit Jahren ein geläufiger Gedanke. In der
diplomatiſchen Welt ſtritt man ſich, ob Hofmann in Privatangelegenheiten
eines heſſiſchen Prinzen reiſe, oder den Verkauf der Kreuznacher Saline
in Berlin vermitteln ſolle. So durch die Hinterthür, wie der Dieb in
der Nacht, iſt dieſe folgenreiche Entſcheidung in unſere Geſchichte eingetreten.
Das Geheimniß war nur zu nöthig. In Darmſtadt wünſchten zwar
Miniſter Grolmann und Prinz Emil aufrichtig die Verſtändigung mit
Preußen; doch die öſterreichiſche Partei arbeitete in der Stille, ein vor-
eiliges Wort konnte Alles verderben.

Der heſſiſche Bevollmächtigte beantragte nur die gegenſeitige Herab-
ſetzung einer langen Reihe von Zöllen auf ein Zehntel der bisherigen
Sätze; als unerläßliche Bedingung ſtellte er den Kernſatz jenes Heidel-
berger Protokolles auf: ſelbſtändige Zollverwaltung für Darmſtadt. Als-
bald trat ihm Motz entgegen mit dem Bedenken: Zollerleichterungen ſeien
unfruchtbar, weitläuftig, gefährlich; Preußen müſſe die vollſtändige An-
nahme ſeines Zollgeſetzes verlangen.*) Unter ſolchen Umſtänden mußten die
Verhandlungen entweder ſcheitern oder zu einem Compromiſſe führen:
zur Bildung eines Zollvereins auf Grund des preußiſchen Zollgeſetzes,
aber mit ſelbſtändiger Zollverwaltung für beide Theile. Ueberraſchend
ſchnell, in wenigen Tagen wurde die Löſung gefunden, wonach die
ſüddeutſchen Cabinette in jahrelangen Verhandlungen getrachtet hatten.
Am 11. Januar 1828 fand die erſte förmliche Conferenz im Finanz-
miniſterium ſtatt, und hier wurde bereits von allen Seiten anerkannt,
daß nur eine vollſtändige Vereinigung möglich ſei: Darmſtadt trat in
das preußiſche Zollſyſtem ein; Preußen, längſt bereit „über Formalitäten

*) Daß Motz den Vorſchlag einer vollſtändigen Zollvereinigung zuerſt ausgeſprochen
hat, geſtand du Thil nachher ſelber zu, indem er (28. Febr. 1828) an Motz ſchrieb:
„Als Ew. Exellenz gegen den dieſſeitigen Bevollmächtigten äußerten, daß der Zweck,
den man ſich vorſetze, nur durch eine Zollvereinigung, nicht durch einen Handelsvertrag
erreicht werden könne, ſprachen Sie nur meine innerſte Ueberzeugung aus; auch haben
Sie uns nicht unvorbereitet für einen Gedanken gefunden, mit dem wir längſt vertraut
waren, und ich bekenne Ihnen mit aller Offenheit, daß wir nur deßwegen nicht den
erſten Vorſchlag machten, weil wir fürchteten auf Bedingungen zu ſtoßen, die S. K. H.
der Großherzog ohne Aufopferung Seiner Selbſtändigkeit nicht hätte eingehen können.“
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[633/0649] Verhandlung zwiſchen Preußen und Heſſen. Nun erſt war das Feld frei. Der König erlaubte den Beginn der Verhandlungen, und am 6. Januar 1828 erſchien Staatsrath Hofmann in Berlin, derſelbe, der einſt bei der Begründung der heſſiſchen Verfaſſung ſo wirkſam mitgeholfen hatte, ein ſachkundiger Geſchäftsmann, von ſtar- kem Ehrgeiz, keineswegs unempfindlich für die Vortheile, welche beim Ab- ſchluß wichtiger Verträge dem Unterhändler zuzufallen pflegen. Der ge- wandte Mann hatte verſtanden, zugleich mit den Liberalen ein gutes Einvernehmen zu unterhalten und ſich im Vertrauen ſeines Fürſten zu behaupten; mit Wangenheim in Freundſchaft zu leben, ohne den Großmächten verdächtig zu werden. Die handelspolitiſche Verſtändigung mit Preußen war ihm ſeit Jahren ein geläufiger Gedanke. In der diplomatiſchen Welt ſtritt man ſich, ob Hofmann in Privatangelegenheiten eines heſſiſchen Prinzen reiſe, oder den Verkauf der Kreuznacher Saline in Berlin vermitteln ſolle. So durch die Hinterthür, wie der Dieb in der Nacht, iſt dieſe folgenreiche Entſcheidung in unſere Geſchichte eingetreten. Das Geheimniß war nur zu nöthig. In Darmſtadt wünſchten zwar Miniſter Grolmann und Prinz Emil aufrichtig die Verſtändigung mit Preußen; doch die öſterreichiſche Partei arbeitete in der Stille, ein vor- eiliges Wort konnte Alles verderben. Der heſſiſche Bevollmächtigte beantragte nur die gegenſeitige Herab- ſetzung einer langen Reihe von Zöllen auf ein Zehntel der bisherigen Sätze; als unerläßliche Bedingung ſtellte er den Kernſatz jenes Heidel- berger Protokolles auf: ſelbſtändige Zollverwaltung für Darmſtadt. Als- bald trat ihm Motz entgegen mit dem Bedenken: Zollerleichterungen ſeien unfruchtbar, weitläuftig, gefährlich; Preußen müſſe die vollſtändige An- nahme ſeines Zollgeſetzes verlangen. *) Unter ſolchen Umſtänden mußten die Verhandlungen entweder ſcheitern oder zu einem Compromiſſe führen: zur Bildung eines Zollvereins auf Grund des preußiſchen Zollgeſetzes, aber mit ſelbſtändiger Zollverwaltung für beide Theile. Ueberraſchend ſchnell, in wenigen Tagen wurde die Löſung gefunden, wonach die ſüddeutſchen Cabinette in jahrelangen Verhandlungen getrachtet hatten. Am 11. Januar 1828 fand die erſte förmliche Conferenz im Finanz- miniſterium ſtatt, und hier wurde bereits von allen Seiten anerkannt, daß nur eine vollſtändige Vereinigung möglich ſei: Darmſtadt trat in das preußiſche Zollſyſtem ein; Preußen, längſt bereit „über Formalitäten *) Daß Motz den Vorſchlag einer vollſtändigen Zollvereinigung zuerſt ausgeſprochen hat, geſtand du Thil nachher ſelber zu, indem er (28. Febr. 1828) an Motz ſchrieb: „Als Ew. Exellenz gegen den dieſſeitigen Bevollmächtigten äußerten, daß der Zweck, den man ſich vorſetze, nur durch eine Zollvereinigung, nicht durch einen Handelsvertrag erreicht werden könne, ſprachen Sie nur meine innerſte Ueberzeugung aus; auch haben Sie uns nicht unvorbereitet für einen Gedanken gefunden, mit dem wir längſt vertraut waren, und ich bekenne Ihnen mit aller Offenheit, daß wir nur deßwegen nicht den erſten Vorſchlag machten, weil wir fürchteten auf Bedingungen zu ſtoßen, die S. K. H. der Großherzog ohne Aufopferung Seiner Selbſtändigkeit nicht hätte eingehen können.“

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 633. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/649>, abgerufen am 22.11.2024.