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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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III. 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
bedurfte; dafür wurden 16,000 Mann jährlich beurlaubt und den alten
Offizieren, selbst wenn sie nicht mehr reiten konnten, fast niemals mehr
der Abschied bewilligt. Feldmarschall Wrede, der einst dem Kronprinzen
so nahe gestanden, verlor jetzt jeden Einfluß, weil der alte Soldat die
Gebrechen des Heerwesens erkannte und der unkriegerische Monarch keinen
Widerspruch ertrug. Schon zur Zeit der Juli-Revolution befand sich das
Heer in so schlechtem Zustande, daß der kriegserfahrene Nachbar, König
Wilhelm von Württemberg sich schwer besorgt äußerte*); aber erst in dem
Main-Feldzuge vom Jahre 1866 wurden die langnachwirkenden üblen
Folgen dieses Systems falscher Sparsamkeit offenkundig.

Seinen ersten Landtag eröffnete der König mit einer Thronrede monu-
mentalen Stils: "Wie ich gesinnt bin, wie ich für gesetzliche Freiheit, des
Thrones Rechte und die eines Jeden schützende Verfassung bin, dieses
jetzt zu versichern wäre hoffentlich überflüssig, desgleichen daß ich Religion
als das Wesentlichste ansehe und jeden Theil bei dem ihm Zuständigen
zu behaupten wissen werde." Die langwierige Tagung führte zu einem
wichtigen Ergebniß: der im pfälzischen Rheinkreise schon längst bestehende
Landrath wurde mit einigen Aenderungen auch in den übrigen Kreisen
eingeführt und dadurch erst der Verfassung ein festerer Unterbau geschaffen.
Wohl besaßen diese den französischen Generalräthen nachgebildeten Land-
rathsversammlungen nur beschränkte Befugnisse, sie führten keine eigenen
Verwaltungsgeschäfte, sondern hatten nur die Kreis-Umlagen und außer-
ordentlichen Ausgaben zu bewilligen; immerhin gewährten sie den Regierten
die Möglichkeit, durch Bitten, Beschwerden, Gutachten in den Gang der
Verwaltung einzugreifen und die Macht des Staatsbeamtenthums einiger-
maßen zu beschränken. Im Uebrigen zeigte sich die Krone den Kammern
gegenüber fast ebenso spröde wie vormals. Der alte Zentner, noch immer
der tüchtigste Geschäftsmann des Ministeriums, behauptete nach wie vor,
mit sehr anfechtbaren Gründen, daß die Regierung befugt sei, auch den
Gemeindebeamten den Urlaub zum Landtage zu verweigern; darum konnte
selbst Bürgermeister Behr schlechterdings nicht die Zulassung zur Kammer
erlangen, obgleich er seinen Rechts-Anspruch in einer lebhaften Streit-
schrift verfocht und bis vor Kurzem noch in Würzburg mit dem Kron-
prinzen Ludwig freundschaftlich verkehrt hatte. Manche romantische Ent-
würfe des Königs mußten liegen bleiben. Wie sein Schwager in Berlin be-
schäftigte er sich lebhaft mit der Zukunft des deutschen Adels, und wie
jener glaubte er von außen her helfen zu können, durch Einführung des
englischen Erstgeburtsrechts. Die Unzufriedenheit seiner Reichsräthe zeigte
ihm indeß, daß uralte Sitten sich nicht durch einen Machtspruch des Ge-
setzgebers beseitigen lassen; das geplante Adelsgesetz wurde zurückgezogen,
und selbst der neuerfundene rheinbündische Personal-Adel, der doch offen-

*) Küster's Bericht, 2. Okt. 1830.

III. 8. Der Zollkrieg und die erſten Zollvereine.
bedurfte; dafür wurden 16,000 Mann jährlich beurlaubt und den alten
Offizieren, ſelbſt wenn ſie nicht mehr reiten konnten, faſt niemals mehr
der Abſchied bewilligt. Feldmarſchall Wrede, der einſt dem Kronprinzen
ſo nahe geſtanden, verlor jetzt jeden Einfluß, weil der alte Soldat die
Gebrechen des Heerweſens erkannte und der unkriegeriſche Monarch keinen
Widerſpruch ertrug. Schon zur Zeit der Juli-Revolution befand ſich das
Heer in ſo ſchlechtem Zuſtande, daß der kriegserfahrene Nachbar, König
Wilhelm von Württemberg ſich ſchwer beſorgt äußerte*); aber erſt in dem
Main-Feldzuge vom Jahre 1866 wurden die langnachwirkenden üblen
Folgen dieſes Syſtems falſcher Sparſamkeit offenkundig.

Seinen erſten Landtag eröffnete der König mit einer Thronrede monu-
mentalen Stils: „Wie ich geſinnt bin, wie ich für geſetzliche Freiheit, des
Thrones Rechte und die eines Jeden ſchützende Verfaſſung bin, dieſes
jetzt zu verſichern wäre hoffentlich überflüſſig, desgleichen daß ich Religion
als das Weſentlichſte anſehe und jeden Theil bei dem ihm Zuſtändigen
zu behaupten wiſſen werde.“ Die langwierige Tagung führte zu einem
wichtigen Ergebniß: der im pfälziſchen Rheinkreiſe ſchon längſt beſtehende
Landrath wurde mit einigen Aenderungen auch in den übrigen Kreiſen
eingeführt und dadurch erſt der Verfaſſung ein feſterer Unterbau geſchaffen.
Wohl beſaßen dieſe den franzöſiſchen Generalräthen nachgebildeten Land-
rathsverſammlungen nur beſchränkte Befugniſſe, ſie führten keine eigenen
Verwaltungsgeſchäfte, ſondern hatten nur die Kreis-Umlagen und außer-
ordentlichen Ausgaben zu bewilligen; immerhin gewährten ſie den Regierten
die Möglichkeit, durch Bitten, Beſchwerden, Gutachten in den Gang der
Verwaltung einzugreifen und die Macht des Staatsbeamtenthums einiger-
maßen zu beſchränken. Im Uebrigen zeigte ſich die Krone den Kammern
gegenüber faſt ebenſo ſpröde wie vormals. Der alte Zentner, noch immer
der tüchtigſte Geſchäftsmann des Miniſteriums, behauptete nach wie vor,
mit ſehr anfechtbaren Gründen, daß die Regierung befugt ſei, auch den
Gemeindebeamten den Urlaub zum Landtage zu verweigern; darum konnte
ſelbſt Bürgermeiſter Behr ſchlechterdings nicht die Zulaſſung zur Kammer
erlangen, obgleich er ſeinen Rechts-Anſpruch in einer lebhaften Streit-
ſchrift verfocht und bis vor Kurzem noch in Würzburg mit dem Kron-
prinzen Ludwig freundſchaftlich verkehrt hatte. Manche romantiſche Ent-
würfe des Königs mußten liegen bleiben. Wie ſein Schwager in Berlin be-
ſchäftigte er ſich lebhaft mit der Zukunft des deutſchen Adels, und wie
jener glaubte er von außen her helfen zu können, durch Einführung des
engliſchen Erſtgeburtsrechts. Die Unzufriedenheit ſeiner Reichsräthe zeigte
ihm indeß, daß uralte Sitten ſich nicht durch einen Machtſpruch des Ge-
ſetzgebers beſeitigen laſſen; das geplante Adelsgeſetz wurde zurückgezogen,
und ſelbſt der neuerfundene rheinbündiſche Perſonal-Adel, der doch offen-

*) Küſter’s Bericht, 2. Okt. 1830.
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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 608. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/624>, abgerufen am 25.11.2024.