Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

Bild:
<< vorherige Seite

Dahlmann und die Ritterschaft.
lichte sein Amtsgenosse, der Jurist Nic. Falck, eine gründliche rechtshisto-
rische Untersuchung über das Verhältniß Schleswigs zu Dänemark und
Holstein -- denn "Unkunde der Geschichte ist das Grab aller Verfassun-
gen." Auch er war ein Mann des historischen Rechts, noch bedachtsamer
als Dahlmann, dem königlichen Hause mit kindlicher Treue zugethan,
durchaus kein Freund der liberalen Doctrinen. An diese Führer schloß
sich die Mehrzahl der Kieler Gelehrten an, Dahlmann's Schwager Hege-
wisch, Pfaff, Twesten und Andere; die Eingewanderten blieben hinter den
Eingeborenen nicht zurück, ihnen allen war das schöne Grenzland rasch
zur Heimath geworden. Die Kieler Blätter, der literarische Sammelplatz
der Universität, brachten in rascher Folge Aufsätze über die Sprachver-
hältnisse, über die Matrikel, über das rechtmäßige Steuerwesen des Landes,
scharfe Erwiderungen auf dänische Angriffe, und so begann bereits der
literarische Streit zwischen den beiden Hochschulen Kiel und Kopenhagen,
der die politischen Kämpfe Schleswigholsteins einleitete. Nachher gab
Dahlmann auch die köstliche Ditmarscher Chronik des alten Pfarrherrn
Neocorus heraus um seine Landsleute zu erinnern an die Heldenkämpfe
dieser "Schweizer der Ebene" und an den alten Holstenspruch "welk ein
edel Kleinot und grote Herrlichkeit de leve Frieheit were."

Mittlerweile war Dahlmann zum Sekretär der Ritterschaft ernannt,
Falck von den nichtadlichen Grundbesitzern zum Rechtsconsulenten er-
wählt worden. Die Gelehrten traten in Verbindung mit den Grund-
herren, und man verständigte sich leicht, obgleich sich in den letzten Jahr-
zehnten zwischen Adel und Bürgerthum zuweilen Mißhelligkeiten gezeigt
hatten, die in der Voß-Stolbergischen Fehde ihren Widerhall fanden. Dem
Kreise dieser Ahlefeldt, Holstein, Brockdorff, Moltke, Rumohr, Rantzau war
die Engherzigkeit des Junkerthums fremd. Sie wußten alle, daß eine ver-
altete Verfassung, die ein volles Drittheil des Landes, selbst die Städte
Altona und Glückstadt, ganz von der ständischen Vertretung ausschloß, nicht
einfach wiederhergestellt werden konnte; sie wollten auf die Bevorzugung
des Adels bei der Besteuerung gern verzichten und waren bereit eine allge-
meine Landesvertretung für beide Herzogthümer gemeinsam anzuerkennen.
Indeß hielten sie fest an dem guten Grundsatze: Vorrechte sollen zwar dem
Rechte weichen, aber auch nur dem Rechte. Nur wenn der König-Herzog
ihre Privilegien und damit die Untrennbarkeit der Herzogthümer anerkannte,
war eine rechtmäßige Fortbildung des Verfassungsrechts möglich. Schon
zur Zeit des Wiener Congresses hatte die Ritterschaft den König durch
Niebuhr's Freund, den Grafen Adam Moltke um die Einberufung "eines
den Zeitumständen angemessenen Landtags" ersuchen lassen. Auf wieder-
holte Bitten gewährte dann Friedrich VI. der Ritterschaft mindestens die
bisher immer hinausgeschobene Bestätigung ihrer Privilegien (17. August
1816), aber die Bestätigung erfolgte in zwei verschiedenen Urkunden, für
Schleswig und für Holstein besonders.

38*

Dahlmann und die Ritterſchaft.
lichte ſein Amtsgenoſſe, der Juriſt Nic. Falck, eine gründliche rechtshiſto-
riſche Unterſuchung über das Verhältniß Schleswigs zu Dänemark und
Holſtein — denn „Unkunde der Geſchichte iſt das Grab aller Verfaſſun-
gen.“ Auch er war ein Mann des hiſtoriſchen Rechts, noch bedachtſamer
als Dahlmann, dem königlichen Hauſe mit kindlicher Treue zugethan,
durchaus kein Freund der liberalen Doctrinen. An dieſe Führer ſchloß
ſich die Mehrzahl der Kieler Gelehrten an, Dahlmann’s Schwager Hege-
wiſch, Pfaff, Tweſten und Andere; die Eingewanderten blieben hinter den
Eingeborenen nicht zurück, ihnen allen war das ſchöne Grenzland raſch
zur Heimath geworden. Die Kieler Blätter, der literariſche Sammelplatz
der Univerſität, brachten in raſcher Folge Aufſätze über die Sprachver-
hältniſſe, über die Matrikel, über das rechtmäßige Steuerweſen des Landes,
ſcharfe Erwiderungen auf däniſche Angriffe, und ſo begann bereits der
literariſche Streit zwiſchen den beiden Hochſchulen Kiel und Kopenhagen,
der die politiſchen Kämpfe Schleswigholſteins einleitete. Nachher gab
Dahlmann auch die köſtliche Ditmarſcher Chronik des alten Pfarrherrn
Neocorus heraus um ſeine Landsleute zu erinnern an die Heldenkämpfe
dieſer „Schweizer der Ebene“ und an den alten Holſtenſpruch „welk ein
edel Kleinot und grote Herrlichkeit de leve Frieheit were.“

Mittlerweile war Dahlmann zum Sekretär der Ritterſchaft ernannt,
Falck von den nichtadlichen Grundbeſitzern zum Rechtsconſulenten er-
wählt worden. Die Gelehrten traten in Verbindung mit den Grund-
herren, und man verſtändigte ſich leicht, obgleich ſich in den letzten Jahr-
zehnten zwiſchen Adel und Bürgerthum zuweilen Mißhelligkeiten gezeigt
hatten, die in der Voß-Stolbergiſchen Fehde ihren Widerhall fanden. Dem
Kreiſe dieſer Ahlefeldt, Holſtein, Brockdorff, Moltke, Rumohr, Rantzau war
die Engherzigkeit des Junkerthums fremd. Sie wußten alle, daß eine ver-
altete Verfaſſung, die ein volles Drittheil des Landes, ſelbſt die Städte
Altona und Glückſtadt, ganz von der ſtändiſchen Vertretung ausſchloß, nicht
einfach wiederhergeſtellt werden konnte; ſie wollten auf die Bevorzugung
des Adels bei der Beſteuerung gern verzichten und waren bereit eine allge-
meine Landesvertretung für beide Herzogthümer gemeinſam anzuerkennen.
Indeß hielten ſie feſt an dem guten Grundſatze: Vorrechte ſollen zwar dem
Rechte weichen, aber auch nur dem Rechte. Nur wenn der König-Herzog
ihre Privilegien und damit die Untrennbarkeit der Herzogthümer anerkannte,
war eine rechtmäßige Fortbildung des Verfaſſungsrechts möglich. Schon
zur Zeit des Wiener Congreſſes hatte die Ritterſchaft den König durch
Niebuhr’s Freund, den Grafen Adam Moltke um die Einberufung „eines
den Zeitumſtänden angemeſſenen Landtags“ erſuchen laſſen. Auf wieder-
holte Bitten gewährte dann Friedrich VI. der Ritterſchaft mindeſtens die
bisher immer hinausgeſchobene Beſtätigung ihrer Privilegien (17. Auguſt
1816), aber die Beſtätigung erfolgte in zwei verſchiedenen Urkunden, für
Schleswig und für Holſtein beſonders.

38*
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0611" n="595"/><fw place="top" type="header">Dahlmann und die Ritter&#x017F;chaft.</fw><lb/>
lichte &#x017F;ein Amtsgeno&#x017F;&#x017F;e, der Juri&#x017F;t Nic. Falck, eine gründliche rechtshi&#x017F;to-<lb/>
ri&#x017F;che Unter&#x017F;uchung über das Verhältniß Schleswigs zu Dänemark und<lb/>
Hol&#x017F;tein &#x2014; denn &#x201E;Unkunde der Ge&#x017F;chichte i&#x017F;t das Grab aller Verfa&#x017F;&#x017F;un-<lb/>
gen.&#x201C; Auch er war ein Mann des hi&#x017F;tori&#x017F;chen Rechts, noch bedacht&#x017F;amer<lb/>
als Dahlmann, dem königlichen Hau&#x017F;e mit kindlicher Treue zugethan,<lb/>
durchaus kein Freund der liberalen Doctrinen. An die&#x017F;e Führer &#x017F;chloß<lb/>
&#x017F;ich die Mehrzahl der Kieler Gelehrten an, Dahlmann&#x2019;s Schwager Hege-<lb/>
wi&#x017F;ch, Pfaff, Twe&#x017F;ten und Andere; die Eingewanderten blieben hinter den<lb/>
Eingeborenen nicht zurück, ihnen allen war das &#x017F;chöne Grenzland ra&#x017F;ch<lb/>
zur Heimath geworden. Die Kieler Blätter, der literari&#x017F;che Sammelplatz<lb/>
der Univer&#x017F;ität, brachten in ra&#x017F;cher Folge Auf&#x017F;ätze über die Sprachver-<lb/>
hältni&#x017F;&#x017F;e, über die Matrikel, über das rechtmäßige Steuerwe&#x017F;en des Landes,<lb/>
&#x017F;charfe Erwiderungen auf däni&#x017F;che Angriffe, und &#x017F;o begann bereits der<lb/>
literari&#x017F;che Streit zwi&#x017F;chen den beiden Hoch&#x017F;chulen Kiel und Kopenhagen,<lb/>
der die politi&#x017F;chen Kämpfe Schleswighol&#x017F;teins einleitete. Nachher gab<lb/>
Dahlmann auch die kö&#x017F;tliche Ditmar&#x017F;cher Chronik des alten Pfarrherrn<lb/>
Neocorus heraus um &#x017F;eine Landsleute zu erinnern an die Heldenkämpfe<lb/>
die&#x017F;er &#x201E;Schweizer der Ebene&#x201C; und an den alten Hol&#x017F;ten&#x017F;pruch &#x201E;welk ein<lb/>
edel Kleinot und grote Herrlichkeit de leve Frieheit were.&#x201C;</p><lb/>
          <p>Mittlerweile war Dahlmann zum Sekretär der Ritter&#x017F;chaft ernannt,<lb/>
Falck von den nichtadlichen Grundbe&#x017F;itzern zum Rechtscon&#x017F;ulenten er-<lb/>
wählt worden. Die Gelehrten traten in Verbindung mit den Grund-<lb/>
herren, und man ver&#x017F;tändigte &#x017F;ich leicht, obgleich &#x017F;ich in den letzten Jahr-<lb/>
zehnten zwi&#x017F;chen Adel und Bürgerthum zuweilen Mißhelligkeiten gezeigt<lb/>
hatten, die in der Voß-Stolbergi&#x017F;chen Fehde ihren Widerhall fanden. Dem<lb/>
Krei&#x017F;e die&#x017F;er Ahlefeldt, Hol&#x017F;tein, Brockdorff, Moltke, Rumohr, Rantzau war<lb/>
die Engherzigkeit des Junkerthums fremd. Sie wußten alle, daß eine ver-<lb/>
altete Verfa&#x017F;&#x017F;ung, die ein volles Drittheil des Landes, &#x017F;elb&#x017F;t die Städte<lb/>
Altona und Glück&#x017F;tadt, ganz von der &#x017F;tändi&#x017F;chen Vertretung aus&#x017F;chloß, nicht<lb/>
einfach wiederherge&#x017F;tellt werden konnte; &#x017F;ie wollten auf die Bevorzugung<lb/>
des Adels bei der Be&#x017F;teuerung gern verzichten und waren bereit eine allge-<lb/>
meine Landesvertretung für beide Herzogthümer gemein&#x017F;am anzuerkennen.<lb/>
Indeß hielten &#x017F;ie fe&#x017F;t an dem guten Grund&#x017F;atze: Vorrechte &#x017F;ollen zwar dem<lb/>
Rechte weichen, aber auch nur dem Rechte. Nur wenn der König-Herzog<lb/>
ihre Privilegien und damit die Untrennbarkeit der Herzogthümer anerkannte,<lb/>
war eine rechtmäßige Fortbildung des Verfa&#x017F;&#x017F;ungsrechts möglich. Schon<lb/>
zur Zeit des Wiener Congre&#x017F;&#x017F;es hatte die Ritter&#x017F;chaft den König durch<lb/>
Niebuhr&#x2019;s Freund, den Grafen Adam Moltke um die Einberufung &#x201E;eines<lb/>
den Zeitum&#x017F;tänden angeme&#x017F;&#x017F;enen Landtags&#x201C; er&#x017F;uchen la&#x017F;&#x017F;en. Auf wieder-<lb/>
holte Bitten gewährte dann Friedrich <hi rendition="#aq">VI.</hi> der Ritter&#x017F;chaft minde&#x017F;tens die<lb/>
bisher immer hinausge&#x017F;chobene Be&#x017F;tätigung ihrer Privilegien (17. Augu&#x017F;t<lb/>
1816), aber die Be&#x017F;tätigung erfolgte in zwei ver&#x017F;chiedenen Urkunden, für<lb/>
Schleswig und für Hol&#x017F;tein be&#x017F;onders.</p><lb/>
          <fw place="bottom" type="sig">38*</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[595/0611] Dahlmann und die Ritterſchaft. lichte ſein Amtsgenoſſe, der Juriſt Nic. Falck, eine gründliche rechtshiſto- riſche Unterſuchung über das Verhältniß Schleswigs zu Dänemark und Holſtein — denn „Unkunde der Geſchichte iſt das Grab aller Verfaſſun- gen.“ Auch er war ein Mann des hiſtoriſchen Rechts, noch bedachtſamer als Dahlmann, dem königlichen Hauſe mit kindlicher Treue zugethan, durchaus kein Freund der liberalen Doctrinen. An dieſe Führer ſchloß ſich die Mehrzahl der Kieler Gelehrten an, Dahlmann’s Schwager Hege- wiſch, Pfaff, Tweſten und Andere; die Eingewanderten blieben hinter den Eingeborenen nicht zurück, ihnen allen war das ſchöne Grenzland raſch zur Heimath geworden. Die Kieler Blätter, der literariſche Sammelplatz der Univerſität, brachten in raſcher Folge Aufſätze über die Sprachver- hältniſſe, über die Matrikel, über das rechtmäßige Steuerweſen des Landes, ſcharfe Erwiderungen auf däniſche Angriffe, und ſo begann bereits der literariſche Streit zwiſchen den beiden Hochſchulen Kiel und Kopenhagen, der die politiſchen Kämpfe Schleswigholſteins einleitete. Nachher gab Dahlmann auch die köſtliche Ditmarſcher Chronik des alten Pfarrherrn Neocorus heraus um ſeine Landsleute zu erinnern an die Heldenkämpfe dieſer „Schweizer der Ebene“ und an den alten Holſtenſpruch „welk ein edel Kleinot und grote Herrlichkeit de leve Frieheit were.“ Mittlerweile war Dahlmann zum Sekretär der Ritterſchaft ernannt, Falck von den nichtadlichen Grundbeſitzern zum Rechtsconſulenten er- wählt worden. Die Gelehrten traten in Verbindung mit den Grund- herren, und man verſtändigte ſich leicht, obgleich ſich in den letzten Jahr- zehnten zwiſchen Adel und Bürgerthum zuweilen Mißhelligkeiten gezeigt hatten, die in der Voß-Stolbergiſchen Fehde ihren Widerhall fanden. Dem Kreiſe dieſer Ahlefeldt, Holſtein, Brockdorff, Moltke, Rumohr, Rantzau war die Engherzigkeit des Junkerthums fremd. Sie wußten alle, daß eine ver- altete Verfaſſung, die ein volles Drittheil des Landes, ſelbſt die Städte Altona und Glückſtadt, ganz von der ſtändiſchen Vertretung ausſchloß, nicht einfach wiederhergeſtellt werden konnte; ſie wollten auf die Bevorzugung des Adels bei der Beſteuerung gern verzichten und waren bereit eine allge- meine Landesvertretung für beide Herzogthümer gemeinſam anzuerkennen. Indeß hielten ſie feſt an dem guten Grundſatze: Vorrechte ſollen zwar dem Rechte weichen, aber auch nur dem Rechte. Nur wenn der König-Herzog ihre Privilegien und damit die Untrennbarkeit der Herzogthümer anerkannte, war eine rechtmäßige Fortbildung des Verfaſſungsrechts möglich. Schon zur Zeit des Wiener Congreſſes hatte die Ritterſchaft den König durch Niebuhr’s Freund, den Grafen Adam Moltke um die Einberufung „eines den Zeitumſtänden angemeſſenen Landtags“ erſuchen laſſen. Auf wieder- holte Bitten gewährte dann Friedrich VI. der Ritterſchaft mindeſtens die bisher immer hinausgeſchobene Beſtätigung ihrer Privilegien (17. Auguſt 1816), aber die Beſtätigung erfolgte in zwei verſchiedenen Urkunden, für Schleswig und für Holſtein beſonders. 38*

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/611
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 595. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/611>, abgerufen am 24.11.2024.