III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland.
seebecken umgaben, hatte sich Mecklenburg allein, noch zäher sogar als Rußlands baltische Provinzen, sein Adelsregiment ganz unverändert er- halten. Hier galt es erst den Grund zu legen für ein modernes Gesell- schaftsrecht; für eine Volksvertretung fehlten noch alle Vorbedingungen, und für Preußens deutsche Handelspolitik, die auf ein geordnetes Beam- tenthum zählen mußte, kam dies Land noch gar nicht in Betracht. --
Der Adel allein war es nicht, der die seltsame Unbeweglichkeit der norddeutschen Kleinstaaten verschuldete. In Oldenburg, dem Lande der Stedinger Ketzer, wo die streitbaren Bauern den Adel schon vor Jahrhun- derten fast vernichtet hatten und auf freien Höfen hinter ihren Eichen- kämpen saßen, zeigte sich die nämliche Erstarrung. Dies unnatürlichste aller deutschen Staatsgebilde war allerdings nicht leicht zu regieren. Das neue Großherzogthum umfaßte außer den hartprotestantischen Bauern- ländern an der Hunte und Jahde, die hundert Jahre lang unter däni- scher Herrschaft gestanden hatten, noch ein Stück vom katholischen Münster- lande, dazu die Fürstenthümer Lübeck an der Ostsee und Birkenfeld an der Nahe. Ein straffes bureaukratisches Regiment schien der wohlmeinen- den Dynastie allein fähig, diese Friesen, Westphalen, Holsten und Rhein- länder unter einem Herrscherhute zusammenhalten. Der großherzogliche Amtmann war allmächtig; die neu gewonnene Herrschaft Jever verlor ihre uralte Gemeindefreiheit, welche selbst die russischen Landesherren nicht angetastet hatten, und die verheißene Verfassung blieb aus. In der deut- schen Politik machte sich Oldenburg nur bemerklich durch seine kleinlichen handelspolitischen Kämpfe wider die Hansestadt Bremen.
An den widerspruchsvollen, unhaltbaren Zuständen der drei Hansestädte ließ sich der ganze Jammer des deutschen Föderalismus erkennen. Die drei Städte hatten sich einst, als der große Hansebund zerfiel, verpflichtet den alten Namen und die alte Verbindung aufrechtzuerhalten, sie hatten während des Befreiungskrieges durch gemeinsame rührige diplomatische Arbeit ihre Wiederherstellung durchgesetzt und hielten auch im Frieden freundnachbarlich zusammen. Sie behielten ihre alte Rangordnung bei, so daß Lübeck obenan, Hamburg zuletzt stand, sie hüteten getreulich die letzten Besitzthümer, die noch im Auslande von der althansischen Herrlichkeit übrig waren, den Londoner Stahlhof und das Oestersche Haus in Antwerpen; sie suchten häufig durch gemeinsame Consulate und Handelsverträge ihre Interessen zu wahren und errichteten in Lübeck ein Oberappellationsgericht, das etwas langsam, aber sehr tüchtig arbeitete. Wohl war es ein Unheil fortwirkend durch Jahrhunderte, daß einst, wie Dahlmann klagte, Schles- wigholsteins beide Augen sich geschlossen, Hamburg und Lübeck sich ihrer transalbingischen Heimath entfremdet und auch Bremen, gepeinigt durch die Willkür seiner Erzbischöfe, den politischen Verband mit dem Hinter- lande zerrissen hatte. Aber so lange Schleswigholstein dänisch, Hannover englisch war, konnte die Wiedervereinigung keinen Segen bringen.
III. 7. Altſtändiſches Stillleben in Norddeutſchland.
ſeebecken umgaben, hatte ſich Mecklenburg allein, noch zäher ſogar als Rußlands baltiſche Provinzen, ſein Adelsregiment ganz unverändert er- halten. Hier galt es erſt den Grund zu legen für ein modernes Geſell- ſchaftsrecht; für eine Volksvertretung fehlten noch alle Vorbedingungen, und für Preußens deutſche Handelspolitik, die auf ein geordnetes Beam- tenthum zählen mußte, kam dies Land noch gar nicht in Betracht. —
Der Adel allein war es nicht, der die ſeltſame Unbeweglichkeit der norddeutſchen Kleinſtaaten verſchuldete. In Oldenburg, dem Lande der Stedinger Ketzer, wo die ſtreitbaren Bauern den Adel ſchon vor Jahrhun- derten faſt vernichtet hatten und auf freien Höfen hinter ihren Eichen- kämpen ſaßen, zeigte ſich die nämliche Erſtarrung. Dies unnatürlichſte aller deutſchen Staatsgebilde war allerdings nicht leicht zu regieren. Das neue Großherzogthum umfaßte außer den hartproteſtantiſchen Bauern- ländern an der Hunte und Jahde, die hundert Jahre lang unter däni- ſcher Herrſchaft geſtanden hatten, noch ein Stück vom katholiſchen Münſter- lande, dazu die Fürſtenthümer Lübeck an der Oſtſee und Birkenfeld an der Nahe. Ein ſtraffes bureaukratiſches Regiment ſchien der wohlmeinen- den Dynaſtie allein fähig, dieſe Frieſen, Weſtphalen, Holſten und Rhein- länder unter einem Herrſcherhute zuſammenhalten. Der großherzogliche Amtmann war allmächtig; die neu gewonnene Herrſchaft Jever verlor ihre uralte Gemeindefreiheit, welche ſelbſt die ruſſiſchen Landesherren nicht angetaſtet hatten, und die verheißene Verfaſſung blieb aus. In der deut- ſchen Politik machte ſich Oldenburg nur bemerklich durch ſeine kleinlichen handelspolitiſchen Kämpfe wider die Hanſeſtadt Bremen.
An den widerſpruchsvollen, unhaltbaren Zuſtänden der drei Hanſeſtädte ließ ſich der ganze Jammer des deutſchen Föderalismus erkennen. Die drei Städte hatten ſich einſt, als der große Hanſebund zerfiel, verpflichtet den alten Namen und die alte Verbindung aufrechtzuerhalten, ſie hatten während des Befreiungskrieges durch gemeinſame rührige diplomatiſche Arbeit ihre Wiederherſtellung durchgeſetzt und hielten auch im Frieden freundnachbarlich zuſammen. Sie behielten ihre alte Rangordnung bei, ſo daß Lübeck obenan, Hamburg zuletzt ſtand, ſie hüteten getreulich die letzten Beſitzthümer, die noch im Auslande von der althanſiſchen Herrlichkeit übrig waren, den Londoner Stahlhof und das Oeſterſche Haus in Antwerpen; ſie ſuchten häufig durch gemeinſame Conſulate und Handelsverträge ihre Intereſſen zu wahren und errichteten in Lübeck ein Oberappellationsgericht, das etwas langſam, aber ſehr tüchtig arbeitete. Wohl war es ein Unheil fortwirkend durch Jahrhunderte, daß einſt, wie Dahlmann klagte, Schles- wigholſteins beide Augen ſich geſchloſſen, Hamburg und Lübeck ſich ihrer transalbingiſchen Heimath entfremdet und auch Bremen, gepeinigt durch die Willkür ſeiner Erzbiſchöfe, den politiſchen Verband mit dem Hinter- lande zerriſſen hatte. Aber ſo lange Schleswigholſtein däniſch, Hannover engliſch war, konnte die Wiedervereinigung keinen Segen bringen.
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III. 7. Altſtändiſches Stillleben in Norddeutſchland.
ſeebecken umgaben, hatte ſich Mecklenburg allein, noch zäher ſogar als
Rußlands baltiſche Provinzen, ſein Adelsregiment ganz unverändert er-
halten. Hier galt es erſt den Grund zu legen für ein modernes Geſell-
ſchaftsrecht; für eine Volksvertretung fehlten noch alle Vorbedingungen,
und für Preußens deutſche Handelspolitik, die auf ein geordnetes Beam-
tenthum zählen mußte, kam dies Land noch gar nicht in Betracht. —
Der Adel allein war es nicht, der die ſeltſame Unbeweglichkeit der
norddeutſchen Kleinſtaaten verſchuldete. In Oldenburg, dem Lande der
Stedinger Ketzer, wo die ſtreitbaren Bauern den Adel ſchon vor Jahrhun-
derten faſt vernichtet hatten und auf freien Höfen hinter ihren Eichen-
kämpen ſaßen, zeigte ſich die nämliche Erſtarrung. Dies unnatürlichſte
aller deutſchen Staatsgebilde war allerdings nicht leicht zu regieren. Das
neue Großherzogthum umfaßte außer den hartproteſtantiſchen Bauern-
ländern an der Hunte und Jahde, die hundert Jahre lang unter däni-
ſcher Herrſchaft geſtanden hatten, noch ein Stück vom katholiſchen Münſter-
lande, dazu die Fürſtenthümer Lübeck an der Oſtſee und Birkenfeld an
der Nahe. Ein ſtraffes bureaukratiſches Regiment ſchien der wohlmeinen-
den Dynaſtie allein fähig, dieſe Frieſen, Weſtphalen, Holſten und Rhein-
länder unter einem Herrſcherhute zuſammenhalten. Der großherzogliche
Amtmann war allmächtig; die neu gewonnene Herrſchaft Jever verlor
ihre uralte Gemeindefreiheit, welche ſelbſt die ruſſiſchen Landesherren nicht
angetaſtet hatten, und die verheißene Verfaſſung blieb aus. In der deut-
ſchen Politik machte ſich Oldenburg nur bemerklich durch ſeine kleinlichen
handelspolitiſchen Kämpfe wider die Hanſeſtadt Bremen.
An den widerſpruchsvollen, unhaltbaren Zuſtänden der drei Hanſeſtädte
ließ ſich der ganze Jammer des deutſchen Föderalismus erkennen. Die
drei Städte hatten ſich einſt, als der große Hanſebund zerfiel, verpflichtet
den alten Namen und die alte Verbindung aufrechtzuerhalten, ſie hatten
während des Befreiungskrieges durch gemeinſame rührige diplomatiſche
Arbeit ihre Wiederherſtellung durchgeſetzt und hielten auch im Frieden
freundnachbarlich zuſammen. Sie behielten ihre alte Rangordnung bei, ſo
daß Lübeck obenan, Hamburg zuletzt ſtand, ſie hüteten getreulich die letzten
Beſitzthümer, die noch im Auslande von der althanſiſchen Herrlichkeit übrig
waren, den Londoner Stahlhof und das Oeſterſche Haus in Antwerpen;
ſie ſuchten häufig durch gemeinſame Conſulate und Handelsverträge ihre
Intereſſen zu wahren und errichteten in Lübeck ein Oberappellationsgericht,
das etwas langſam, aber ſehr tüchtig arbeitete. Wohl war es ein Unheil
fortwirkend durch Jahrhunderte, daß einſt, wie Dahlmann klagte, Schles-
wigholſteins beide Augen ſich geſchloſſen, Hamburg und Lübeck ſich ihrer
transalbingiſchen Heimath entfremdet und auch Bremen, gepeinigt durch
die Willkür ſeiner Erzbiſchöfe, den politiſchen Verband mit dem Hinter-
lande zerriſſen hatte. Aber ſo lange Schleswigholſtein däniſch, Hannover
engliſch war, konnte die Wiedervereinigung keinen Segen bringen.
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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 576. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/592>, abgerufen am 25.11.2024.
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