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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland.
deutschen Hochschulen nur eine bescheidene Rolle gespielt, und in der luthe-
rischen Landeskirche wurde der herrschende flache Rationalismus von einer
ebenso geistlosen Orthodoxie, die an den Führern des Adels ihre Gönner
fand, gröblich bekämpft. Darin stimmten beide Parteien überein, daß die
lutherische Glaubenseinheit, die hier so hart gehandhabt wurde wie in
Skandinavien, unerschüttert bleiben müsse. Den Katholiken war -- den
Bundesgesetzen zuwider -- nur in zwei Gemeinden öffentlicher Gottes-
dienst gestattet, und die evangelische Union wurde gleich im Jahre ihrer
Entstehung streng verboten; wollte ein Reformirter am Abendmahle der
Lutheraner theilnehmen, so sollte er zuvor seine calvinische Ketzerei ab-
schwören. Die Juden mußten sich's gefallen lassen, daß die Gleichberech-
tigung, die ihnen der gute Friedrich Franz in der hoffnungsvollen Zeit
des Befreiungskriegs gewährt hatte, vier Jahre nachher auf Andringen
des Landtags zurückgenommen wurde.

Noch weniger als dies unentwickelte Bürgerthum vermochte der Bauern-
stand aus eigener Kraft sich der Uebermacht der Ritter zu erwehren. Der
lange, grausame Vernichtungskampf der mecklenburgischen Grundherren
wider die Bauerschaft füllt wohl das dunkelste Blatt in der Geschichte des
deutschen Adels. Ungehindert von der schwachen Landesherrschaft hatte sich
der Adel seit 1621 völlig willkürlich das Recht angemaßt, seine Bauern
zu "legen", ihre Güter einzuziehen falls sie kein Erbzinsrecht nachweisen
konnten. Nach dem dreißigjährigen Kriege wohnten noch an 12000 freie
Bauern im Lande; da stürzte ein großer technischer Fortschritt des Land-
baus, die Einführung der holsteinischen Koppelwirthschaft durch v. d. Lühe,
den Bauernstand gänzlich ins Verderben. Ums Jahr 1730 begannen
die Grundherren wetteifernd ihre Bauern um- und niederzulegen, bis
schließlich nur noch etwa ein halb Dutzend freier Bauerndörfer übrig blieb;
die schönen Rinderheerden, die nunmehr auf den wohlumhegten Koppeln der
Edelleute weideten, waren die reißenden Thiere, welche den Bauer aufge-
fressen hatten -- wie die Schafe in England zur Zeit des Thomas Morus.
Der Erbvergleich bestätigte der Ritterschaft ihr angemaßtes Recht und ver-
langte nur, daß ganze Dorfschaften nicht ohne die Erlaubniß des Herzogs
und des ständischen Ausschusses gelegt werden sollten -- ein Verbot, das
der Grundherr leicht umging, wenn er die Bauernhöfe einzeln nieder-
legte. So brach über das unglückliche Land eine wirthschaftliche Kata-
strophe herein, wie sie auch Brandenburg ohne die starken Hände seiner
Monarchen leicht hätte erleben können. Die Güter der Ritterschaft um-
faßten beim Beginne des neuen Jahrhunders etwa 45 Procent vom Lan-
desgebiete, aber kaum ein Drittel seiner Bevölkerung; nur 1300 Menschen
lebten dort noch auf der Geviertmeile. Und doch strebte das Volk hinaus
aus dem gewaltsam verödeten fetten Lande; wiederholte strenge Gesetze
mußten den Leibeigenen, "die ihrer Leiber nicht mächtig sind," die Aus-
wanderung untersagen. Der dienstpflichtige Landmann arbeitete oft sechs

III. 7. Altſtändiſches Stillleben in Norddeutſchland.
deutſchen Hochſchulen nur eine beſcheidene Rolle geſpielt, und in der luthe-
riſchen Landeskirche wurde der herrſchende flache Rationalismus von einer
ebenſo geiſtloſen Orthodoxie, die an den Führern des Adels ihre Gönner
fand, gröblich bekämpft. Darin ſtimmten beide Parteien überein, daß die
lutheriſche Glaubenseinheit, die hier ſo hart gehandhabt wurde wie in
Skandinavien, unerſchüttert bleiben müſſe. Den Katholiken war — den
Bundesgeſetzen zuwider — nur in zwei Gemeinden öffentlicher Gottes-
dienſt geſtattet, und die evangeliſche Union wurde gleich im Jahre ihrer
Entſtehung ſtreng verboten; wollte ein Reformirter am Abendmahle der
Lutheraner theilnehmen, ſo ſollte er zuvor ſeine calviniſche Ketzerei ab-
ſchwören. Die Juden mußten ſich’s gefallen laſſen, daß die Gleichberech-
tigung, die ihnen der gute Friedrich Franz in der hoffnungsvollen Zeit
des Befreiungskriegs gewährt hatte, vier Jahre nachher auf Andringen
des Landtags zurückgenommen wurde.

Noch weniger als dies unentwickelte Bürgerthum vermochte der Bauern-
ſtand aus eigener Kraft ſich der Uebermacht der Ritter zu erwehren. Der
lange, grauſame Vernichtungskampf der mecklenburgiſchen Grundherren
wider die Bauerſchaft füllt wohl das dunkelſte Blatt in der Geſchichte des
deutſchen Adels. Ungehindert von der ſchwachen Landesherrſchaft hatte ſich
der Adel ſeit 1621 völlig willkürlich das Recht angemaßt, ſeine Bauern
zu „legen“, ihre Güter einzuziehen falls ſie kein Erbzinsrecht nachweiſen
konnten. Nach dem dreißigjährigen Kriege wohnten noch an 12000 freie
Bauern im Lande; da ſtürzte ein großer techniſcher Fortſchritt des Land-
baus, die Einführung der holſteiniſchen Koppelwirthſchaft durch v. d. Lühe,
den Bauernſtand gänzlich ins Verderben. Ums Jahr 1730 begannen
die Grundherren wetteifernd ihre Bauern um- und niederzulegen, bis
ſchließlich nur noch etwa ein halb Dutzend freier Bauerndörfer übrig blieb;
die ſchönen Rinderheerden, die nunmehr auf den wohlumhegten Koppeln der
Edelleute weideten, waren die reißenden Thiere, welche den Bauer aufge-
freſſen hatten — wie die Schafe in England zur Zeit des Thomas Morus.
Der Erbvergleich beſtätigte der Ritterſchaft ihr angemaßtes Recht und ver-
langte nur, daß ganze Dorfſchaften nicht ohne die Erlaubniß des Herzogs
und des ſtändiſchen Ausſchuſſes gelegt werden ſollten — ein Verbot, das
der Grundherr leicht umging, wenn er die Bauernhöfe einzeln nieder-
legte. So brach über das unglückliche Land eine wirthſchaftliche Kata-
ſtrophe herein, wie ſie auch Brandenburg ohne die ſtarken Hände ſeiner
Monarchen leicht hätte erleben können. Die Güter der Ritterſchaft um-
faßten beim Beginne des neuen Jahrhunders etwa 45 Procent vom Lan-
desgebiete, aber kaum ein Drittel ſeiner Bevölkerung; nur 1300 Menſchen
lebten dort noch auf der Geviertmeile. Und doch ſtrebte das Volk hinaus
aus dem gewaltſam verödeten fetten Lande; wiederholte ſtrenge Geſetze
mußten den Leibeigenen, „die ihrer Leiber nicht mächtig ſind,“ die Aus-
wanderung unterſagen. Der dienſtpflichtige Landmann arbeitete oft ſechs

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[574/0590] III. 7. Altſtändiſches Stillleben in Norddeutſchland. deutſchen Hochſchulen nur eine beſcheidene Rolle geſpielt, und in der luthe- riſchen Landeskirche wurde der herrſchende flache Rationalismus von einer ebenſo geiſtloſen Orthodoxie, die an den Führern des Adels ihre Gönner fand, gröblich bekämpft. Darin ſtimmten beide Parteien überein, daß die lutheriſche Glaubenseinheit, die hier ſo hart gehandhabt wurde wie in Skandinavien, unerſchüttert bleiben müſſe. Den Katholiken war — den Bundesgeſetzen zuwider — nur in zwei Gemeinden öffentlicher Gottes- dienſt geſtattet, und die evangeliſche Union wurde gleich im Jahre ihrer Entſtehung ſtreng verboten; wollte ein Reformirter am Abendmahle der Lutheraner theilnehmen, ſo ſollte er zuvor ſeine calviniſche Ketzerei ab- ſchwören. Die Juden mußten ſich’s gefallen laſſen, daß die Gleichberech- tigung, die ihnen der gute Friedrich Franz in der hoffnungsvollen Zeit des Befreiungskriegs gewährt hatte, vier Jahre nachher auf Andringen des Landtags zurückgenommen wurde. Noch weniger als dies unentwickelte Bürgerthum vermochte der Bauern- ſtand aus eigener Kraft ſich der Uebermacht der Ritter zu erwehren. Der lange, grauſame Vernichtungskampf der mecklenburgiſchen Grundherren wider die Bauerſchaft füllt wohl das dunkelſte Blatt in der Geſchichte des deutſchen Adels. Ungehindert von der ſchwachen Landesherrſchaft hatte ſich der Adel ſeit 1621 völlig willkürlich das Recht angemaßt, ſeine Bauern zu „legen“, ihre Güter einzuziehen falls ſie kein Erbzinsrecht nachweiſen konnten. Nach dem dreißigjährigen Kriege wohnten noch an 12000 freie Bauern im Lande; da ſtürzte ein großer techniſcher Fortſchritt des Land- baus, die Einführung der holſteiniſchen Koppelwirthſchaft durch v. d. Lühe, den Bauernſtand gänzlich ins Verderben. Ums Jahr 1730 begannen die Grundherren wetteifernd ihre Bauern um- und niederzulegen, bis ſchließlich nur noch etwa ein halb Dutzend freier Bauerndörfer übrig blieb; die ſchönen Rinderheerden, die nunmehr auf den wohlumhegten Koppeln der Edelleute weideten, waren die reißenden Thiere, welche den Bauer aufge- freſſen hatten — wie die Schafe in England zur Zeit des Thomas Morus. Der Erbvergleich beſtätigte der Ritterſchaft ihr angemaßtes Recht und ver- langte nur, daß ganze Dorfſchaften nicht ohne die Erlaubniß des Herzogs und des ſtändiſchen Ausſchuſſes gelegt werden ſollten — ein Verbot, das der Grundherr leicht umging, wenn er die Bauernhöfe einzeln nieder- legte. So brach über das unglückliche Land eine wirthſchaftliche Kata- ſtrophe herein, wie ſie auch Brandenburg ohne die ſtarken Hände ſeiner Monarchen leicht hätte erleben können. Die Güter der Ritterſchaft um- faßten beim Beginne des neuen Jahrhunders etwa 45 Procent vom Lan- desgebiete, aber kaum ein Drittel ſeiner Bevölkerung; nur 1300 Menſchen lebten dort noch auf der Geviertmeile. Und doch ſtrebte das Volk hinaus aus dem gewaltſam verödeten fetten Lande; wiederholte ſtrenge Geſetze mußten den Leibeigenen, „die ihrer Leiber nicht mächtig ſind,“ die Aus- wanderung unterſagen. Der dienſtpflichtige Landmann arbeitete oft ſechs

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 574. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/590>, abgerufen am 22.11.2024.