Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

Bild:
<< vorherige Seite

III. 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland.
den, die Gewerbsprivilegien der Städte, die Patrimonialgerichte, das heim-
liche Gerichtsverfahren mitsammt der Folter, die man allerdings nicht
mehr anzuwenden wagte, die Vermischung von Justiz und Verwaltung,
die gestrenge Censurordnung vom Jahre 1705. Sogar in Hildesheim
mußte die Ablösung der bäuerlichen Lasten sofort eingestellt werden, ob-
gleich dies Land von der Krone Preußen durch förmlichen Vertrag an das
Königreich Westphalen gelangt war und die fremdländische Gesetzgebung
hier mithin zu Recht bestand. Gegen Personen und wohlerworbene Rechte
verfuhr die Restauration nach Landesbrauch rücksichtsvoll. Grobes Un-
recht ward wohl nur einmal geübt: gegen den edlen Franzosen Charles
von Villers, der in den napoleonischen Tagen muthig für die Rechte der
deutschen Nation eingetreten war und nun, zur Entrüstung der gesammten
gelehrten Welt, seine Göttinger Aemter aufgeben mußte. Die regierenden
Klassen richteten sich wieder bequemlich ein im deutschen China, wie der
Freiherr vom Stein das Welfenland zu nennen pflegte.

Der Schwerpunkt der Verwaltung lag in den 155 Aemtern, den
warmen Nestern der kleinen Bureaukratie; ein halbständisches Landraths-
amt, wie in Altpreußen, war hier unmöglich, da der anspruchsvolle wel-
fische Adel nur etwa 7 Procent des Bodens besaß. In diesen winzigen
Bezirken sorgte der Oberamtmann (war er von Adel, so hieß er Ober-
hauptmann) patriarchalisch für Rechtspflege und Verwaltung; oft war er
zugleich Pächter der königlichen Domänen, so daß sich sein Amtseinkommen
mitsammt den zahlreichen wundersamen Naturallieferungen auf 10,000 Thlr.
und mehr belaufen konnte. Von der Hauptstadt aus störte man die Amt-
leute selten; ein landläufiges Sprichwort sagte, es sei zwar sehr schwer
in ein hannoversches Amt hineinzugelangen aber unmöglich daraus ent-
fernt zu werden. Gleichwohl war Ueberfluß an trefflichen Beamten; so
gescheidte Männer wie der Landdrost v. Bar, der Schüler Justus Möser's
in Osnabrück, oder F. E. v. Bülow und Jacobi, die Förderer des land-
wirtschaftlichen Vereins in Celle, bewährten auch ohne Aufsicht die alte
Geschäftstüchtigkeit der Niedersachsen. In Celle, dem hannoverschen Wetzlar,
blühte eine schwer gelehrte, aber abstrakte, dem politischen Leben entfremdete
Rechtskunde; niemals trat dies welfische Oberappellationsgericht, wie das
kurhessische, den Uebergriffen der Polizeigewalt entgegen.

Auch die Georgia Augusta hielt sich den politischen Kämpfen fern.
Sie lebte ihrem weltbürgerlichen wissenschaftlichen Ruhme; für die prak-
tischen Bedürfnisse des Landes leistete sie so wenig, daß man fast alle
höheren Schulstellen mit auswärtigen Kräften besetzen mußte. Obwohl
sie das Recht der Berufungen nicht besaß, befand sie sich sehr glücklich
unter der väterlichen Obhut des vornehmen, rücksichtsvollen Beamten-
thums; denn der Todfeind der Gelehrtenrepubliken, die bureaukratische
Schablone war hierzulande unbekannt. In den ersten hundertundzehn
Jahren ihres Bestandes leiteten -- mit der kurzen Unterbrechung der west-

III. 7. Altſtändiſches Stillleben in Norddeutſchland.
den, die Gewerbsprivilegien der Städte, die Patrimonialgerichte, das heim-
liche Gerichtsverfahren mitſammt der Folter, die man allerdings nicht
mehr anzuwenden wagte, die Vermiſchung von Juſtiz und Verwaltung,
die geſtrenge Cenſurordnung vom Jahre 1705. Sogar in Hildesheim
mußte die Ablöſung der bäuerlichen Laſten ſofort eingeſtellt werden, ob-
gleich dies Land von der Krone Preußen durch förmlichen Vertrag an das
Königreich Weſtphalen gelangt war und die fremdländiſche Geſetzgebung
hier mithin zu Recht beſtand. Gegen Perſonen und wohlerworbene Rechte
verfuhr die Reſtauration nach Landesbrauch rückſichtsvoll. Grobes Un-
recht ward wohl nur einmal geübt: gegen den edlen Franzoſen Charles
von Villers, der in den napoleoniſchen Tagen muthig für die Rechte der
deutſchen Nation eingetreten war und nun, zur Entrüſtung der geſammten
gelehrten Welt, ſeine Göttinger Aemter aufgeben mußte. Die regierenden
Klaſſen richteten ſich wieder bequemlich ein im deutſchen China, wie der
Freiherr vom Stein das Welfenland zu nennen pflegte.

Der Schwerpunkt der Verwaltung lag in den 155 Aemtern, den
warmen Neſtern der kleinen Bureaukratie; ein halbſtändiſches Landraths-
amt, wie in Altpreußen, war hier unmöglich, da der anſpruchsvolle wel-
fiſche Adel nur etwa 7 Procent des Bodens beſaß. In dieſen winzigen
Bezirken ſorgte der Oberamtmann (war er von Adel, ſo hieß er Ober-
hauptmann) patriarchaliſch für Rechtspflege und Verwaltung; oft war er
zugleich Pächter der königlichen Domänen, ſo daß ſich ſein Amtseinkommen
mitſammt den zahlreichen wunderſamen Naturallieferungen auf 10,000 Thlr.
und mehr belaufen konnte. Von der Hauptſtadt aus ſtörte man die Amt-
leute ſelten; ein landläufiges Sprichwort ſagte, es ſei zwar ſehr ſchwer
in ein hannoverſches Amt hineinzugelangen aber unmöglich daraus ent-
fernt zu werden. Gleichwohl war Ueberfluß an trefflichen Beamten; ſo
geſcheidte Männer wie der Landdroſt v. Bar, der Schüler Juſtus Möſer’s
in Osnabrück, oder F. E. v. Bülow und Jacobi, die Förderer des land-
wirtſchaftlichen Vereins in Celle, bewährten auch ohne Aufſicht die alte
Geſchäftstüchtigkeit der Niederſachſen. In Celle, dem hannoverſchen Wetzlar,
blühte eine ſchwer gelehrte, aber abſtrakte, dem politiſchen Leben entfremdete
Rechtskunde; niemals trat dies welfiſche Oberappellationsgericht, wie das
kurheſſiſche, den Uebergriffen der Polizeigewalt entgegen.

Auch die Georgia Auguſta hielt ſich den politiſchen Kämpfen fern.
Sie lebte ihrem weltbürgerlichen wiſſenſchaftlichen Ruhme; für die prak-
tiſchen Bedürfniſſe des Landes leiſtete ſie ſo wenig, daß man faſt alle
höheren Schulſtellen mit auswärtigen Kräften beſetzen mußte. Obwohl
ſie das Recht der Berufungen nicht beſaß, befand ſie ſich ſehr glücklich
unter der väterlichen Obhut des vornehmen, rückſichtsvollen Beamten-
thums; denn der Todfeind der Gelehrtenrepubliken, die bureaukratiſche
Schablone war hierzulande unbekannt. In den erſten hundertundzehn
Jahren ihres Beſtandes leiteten — mit der kurzen Unterbrechung der weſt-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0564" n="548"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">III.</hi> 7. Alt&#x017F;tändi&#x017F;ches Stillleben in Norddeut&#x017F;chland.</fw><lb/>
den, die Gewerbsprivilegien der Städte, die Patrimonialgerichte, das heim-<lb/>
liche Gerichtsverfahren mit&#x017F;ammt der Folter, die man allerdings nicht<lb/>
mehr anzuwenden wagte, die Vermi&#x017F;chung von Ju&#x017F;tiz und Verwaltung,<lb/>
die ge&#x017F;trenge Cen&#x017F;urordnung vom Jahre 1705. Sogar in Hildesheim<lb/>
mußte die Ablö&#x017F;ung der bäuerlichen La&#x017F;ten &#x017F;ofort einge&#x017F;tellt werden, ob-<lb/>
gleich dies Land von der Krone Preußen durch förmlichen Vertrag an das<lb/>
Königreich We&#x017F;tphalen gelangt war und die fremdländi&#x017F;che Ge&#x017F;etzgebung<lb/>
hier mithin zu Recht be&#x017F;tand. Gegen Per&#x017F;onen und wohlerworbene Rechte<lb/>
verfuhr die Re&#x017F;tauration nach Landesbrauch rück&#x017F;ichtsvoll. Grobes Un-<lb/>
recht ward wohl nur einmal geübt: gegen den edlen Franzo&#x017F;en Charles<lb/>
von Villers, der in den napoleoni&#x017F;chen Tagen muthig für die Rechte der<lb/>
deut&#x017F;chen Nation eingetreten war und nun, zur Entrü&#x017F;tung der ge&#x017F;ammten<lb/>
gelehrten Welt, &#x017F;eine Göttinger Aemter aufgeben mußte. Die regierenden<lb/>
Kla&#x017F;&#x017F;en richteten &#x017F;ich wieder bequemlich ein im deut&#x017F;chen China, wie der<lb/>
Freiherr vom Stein das Welfenland zu nennen pflegte.</p><lb/>
          <p>Der Schwerpunkt der Verwaltung lag in den 155 Aemtern, den<lb/>
warmen Ne&#x017F;tern der kleinen Bureaukratie; ein halb&#x017F;tändi&#x017F;ches Landraths-<lb/>
amt, wie in Altpreußen, war hier unmöglich, da der an&#x017F;pruchsvolle wel-<lb/>
fi&#x017F;che Adel nur etwa 7 Procent des Bodens be&#x017F;aß. In die&#x017F;en winzigen<lb/>
Bezirken &#x017F;orgte der Oberamtmann (war er von Adel, &#x017F;o hieß er Ober-<lb/>
hauptmann) patriarchali&#x017F;ch für Rechtspflege und Verwaltung; oft war er<lb/>
zugleich Pächter der königlichen Domänen, &#x017F;o daß &#x017F;ich &#x017F;ein Amtseinkommen<lb/>
mit&#x017F;ammt den zahlreichen wunder&#x017F;amen Naturallieferungen auf 10,000 Thlr.<lb/>
und mehr belaufen konnte. Von der Haupt&#x017F;tadt aus &#x017F;törte man die Amt-<lb/>
leute &#x017F;elten; ein landläufiges Sprichwort &#x017F;agte, es &#x017F;ei zwar &#x017F;ehr &#x017F;chwer<lb/>
in ein hannover&#x017F;ches Amt hineinzugelangen aber unmöglich daraus ent-<lb/>
fernt zu werden. Gleichwohl war Ueberfluß an trefflichen Beamten; &#x017F;o<lb/>
ge&#x017F;cheidte Männer wie der Landdro&#x017F;t v. Bar, der Schüler Ju&#x017F;tus Mö&#x017F;er&#x2019;s<lb/>
in Osnabrück, oder F. E. v. Bülow und Jacobi, die Förderer des land-<lb/>
wirt&#x017F;chaftlichen Vereins in Celle, bewährten auch ohne Auf&#x017F;icht die alte<lb/>
Ge&#x017F;chäftstüchtigkeit der Nieder&#x017F;ach&#x017F;en. In Celle, dem hannover&#x017F;chen Wetzlar,<lb/>
blühte eine &#x017F;chwer gelehrte, aber ab&#x017F;trakte, dem politi&#x017F;chen Leben entfremdete<lb/>
Rechtskunde; niemals trat dies welfi&#x017F;che Oberappellationsgericht, wie das<lb/>
kurhe&#x017F;&#x017F;i&#x017F;che, den Uebergriffen der Polizeigewalt entgegen.</p><lb/>
          <p>Auch die Georgia Augu&#x017F;ta hielt &#x017F;ich den politi&#x017F;chen Kämpfen fern.<lb/>
Sie lebte ihrem weltbürgerlichen wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaftlichen Ruhme; für die prak-<lb/>
ti&#x017F;chen Bedürfni&#x017F;&#x017F;e des Landes lei&#x017F;tete &#x017F;ie &#x017F;o wenig, daß man fa&#x017F;t alle<lb/>
höheren Schul&#x017F;tellen mit auswärtigen Kräften be&#x017F;etzen mußte. Obwohl<lb/>
&#x017F;ie das Recht der Berufungen nicht be&#x017F;aß, befand &#x017F;ie &#x017F;ich &#x017F;ehr glücklich<lb/>
unter der väterlichen Obhut des vornehmen, rück&#x017F;ichtsvollen Beamten-<lb/>
thums; denn der Todfeind der Gelehrtenrepubliken, die bureaukrati&#x017F;che<lb/>
Schablone war hierzulande unbekannt. In den er&#x017F;ten hundertundzehn<lb/>
Jahren ihres Be&#x017F;tandes leiteten &#x2014; mit der kurzen Unterbrechung der we&#x017F;t-<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[548/0564] III. 7. Altſtändiſches Stillleben in Norddeutſchland. den, die Gewerbsprivilegien der Städte, die Patrimonialgerichte, das heim- liche Gerichtsverfahren mitſammt der Folter, die man allerdings nicht mehr anzuwenden wagte, die Vermiſchung von Juſtiz und Verwaltung, die geſtrenge Cenſurordnung vom Jahre 1705. Sogar in Hildesheim mußte die Ablöſung der bäuerlichen Laſten ſofort eingeſtellt werden, ob- gleich dies Land von der Krone Preußen durch förmlichen Vertrag an das Königreich Weſtphalen gelangt war und die fremdländiſche Geſetzgebung hier mithin zu Recht beſtand. Gegen Perſonen und wohlerworbene Rechte verfuhr die Reſtauration nach Landesbrauch rückſichtsvoll. Grobes Un- recht ward wohl nur einmal geübt: gegen den edlen Franzoſen Charles von Villers, der in den napoleoniſchen Tagen muthig für die Rechte der deutſchen Nation eingetreten war und nun, zur Entrüſtung der geſammten gelehrten Welt, ſeine Göttinger Aemter aufgeben mußte. Die regierenden Klaſſen richteten ſich wieder bequemlich ein im deutſchen China, wie der Freiherr vom Stein das Welfenland zu nennen pflegte. Der Schwerpunkt der Verwaltung lag in den 155 Aemtern, den warmen Neſtern der kleinen Bureaukratie; ein halbſtändiſches Landraths- amt, wie in Altpreußen, war hier unmöglich, da der anſpruchsvolle wel- fiſche Adel nur etwa 7 Procent des Bodens beſaß. In dieſen winzigen Bezirken ſorgte der Oberamtmann (war er von Adel, ſo hieß er Ober- hauptmann) patriarchaliſch für Rechtspflege und Verwaltung; oft war er zugleich Pächter der königlichen Domänen, ſo daß ſich ſein Amtseinkommen mitſammt den zahlreichen wunderſamen Naturallieferungen auf 10,000 Thlr. und mehr belaufen konnte. Von der Hauptſtadt aus ſtörte man die Amt- leute ſelten; ein landläufiges Sprichwort ſagte, es ſei zwar ſehr ſchwer in ein hannoverſches Amt hineinzugelangen aber unmöglich daraus ent- fernt zu werden. Gleichwohl war Ueberfluß an trefflichen Beamten; ſo geſcheidte Männer wie der Landdroſt v. Bar, der Schüler Juſtus Möſer’s in Osnabrück, oder F. E. v. Bülow und Jacobi, die Förderer des land- wirtſchaftlichen Vereins in Celle, bewährten auch ohne Aufſicht die alte Geſchäftstüchtigkeit der Niederſachſen. In Celle, dem hannoverſchen Wetzlar, blühte eine ſchwer gelehrte, aber abſtrakte, dem politiſchen Leben entfremdete Rechtskunde; niemals trat dies welfiſche Oberappellationsgericht, wie das kurheſſiſche, den Uebergriffen der Polizeigewalt entgegen. Auch die Georgia Auguſta hielt ſich den politiſchen Kämpfen fern. Sie lebte ihrem weltbürgerlichen wiſſenſchaftlichen Ruhme; für die prak- tiſchen Bedürfniſſe des Landes leiſtete ſie ſo wenig, daß man faſt alle höheren Schulſtellen mit auswärtigen Kräften beſetzen mußte. Obwohl ſie das Recht der Berufungen nicht beſaß, befand ſie ſich ſehr glücklich unter der väterlichen Obhut des vornehmen, rückſichtsvollen Beamten- thums; denn der Todfeind der Gelehrtenrepubliken, die bureaukratiſche Schablone war hierzulande unbekannt. In den erſten hundertundzehn Jahren ihres Beſtandes leiteten — mit der kurzen Unterbrechung der weſt-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/564
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 548. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/564>, abgerufen am 22.11.2024.