Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

Bild:
<< vorherige Seite

III. 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes.
tische Großherzog die Ernennung der Pfarrer, die bisher dem Erzbischof
zugestanden, kurzerhand an sich gerissen, als ob sie zu den Hoheitsrechten
des Staates gehörte. In Nassau war seit 1817 die Simultan-Volks-
schule eingeführt, so daß fortan nur ein einziges Schullehrerseminar für
alle Bekenntnisse bestand und die Kinder zuerst gemeinsam "den allge-
meinen", dann gesondert den confessionellen Religionsunterricht empfingen;
zur Vollendung der Aufklärung wurde den Schulbuben, ganz wie im
wiedergeborenen Spanien, auch Landesverfassungslehre vorgetragen --
natürlich nur die nassauische, denn was ging die Nassauer Deutschland
an? Die Ergebnisse dieser bureaukratischen Volksaufklärung waren nicht
ganz schlecht, da so viele Confessionen in dem Ländchen bunt durch einander
hausten; der römische Stuhl aber konnte an der allgemeinen nassauischen
Schulreligion unmöglich Gefallen finden. Und noch weniger behagten ihm
die Bevollmächtigten der Conferenz.

Für Württemberg erschien außer Wangenheim, der sich von vorn-
herein zu den Sätzen "des musterhaften josephinischen Kirchenrechts" be-
kannte, der Generalvikariatsrath Jaumann, ein gelehrter geistlicher Herr,
nebenbei archäologischer Dilettant, ebenfalls erklärter Josephiner. Der
nassauische Bevollmächtigte Koch, einer der Begründer der aufgeklärten
Simultan-Volksschule, hatte den geistlichen Stand bereits aufgegeben und
ließ sich während der Conferenzen durch einen protestantischen Pfarrer
trauen, so daß er des Skandals halber abberufen werden mußte. Von
den Vertretern Badens war der eine, Dekan Burg einst mit Wessenberg
nach Rom gegangen; auch der andere, der vielseitig gebildete, um die Frei-
burger Universität hoch verdiente Staatsrath v. Ittner, verdankte seine
Berufung der Empfehlung des Constanzer Coadjutors und stand zu Rom
als Freund und Mitarbeiter des rationalistischen Eiferers Zschokke in üblem
Ansehen. Domherr v. Wreden, der darmstädtische Bevollmächtigte, hatte
schon zur Zeit der Emser Bischofsversammlung die Ansprüche des Papst-
thums mit scharfer Feder bekämpft. Außer Wangenheim war der Kur-
hesse Ries der einzige Protestant in der Versammlung.

Begreiflich also, daß Consalvi in der Frankfurter Conferenz nur einen
Parteitag der Wessenbergischen Partei sah, und diese Richtung war dem
Papste augenblicklich noch verdächtiger als der Protestantismus selber. Wan-
genheim aber blickte mit unerschütterlicher Zuversicht auf die gesammelte
Macht seines reinen Deutschlands und hielt für undenkbar, daß der Va-
tican sich je erdreisten könnte, dem geeinten Willen von fünf deutschen
Souveränen zu widersprechen; sogar die Ernennung der Bischöfe glaubte
er der Curie abtrotzen zu können, da der Papst zur Zeit des Rheinbundes,
in einem Augenblicke höchster Bedrängniß, einmal nahe daran gewesen war,
dies Recht, den alten Grundsätzen der vaticanischen Politik zuwider, dem
protestantischen Könige von Württemberg zuzugestehn. Auf Wangenheim's
Vorschlag stellte die Conferenz die Rechte, welche sie für die Staatsgewalt in

III. 4. Der Ausgang des preußiſchen Verfaſſungskampfes.
tiſche Großherzog die Ernennung der Pfarrer, die bisher dem Erzbiſchof
zugeſtanden, kurzerhand an ſich geriſſen, als ob ſie zu den Hoheitsrechten
des Staates gehörte. In Naſſau war ſeit 1817 die Simultan-Volks-
ſchule eingeführt, ſo daß fortan nur ein einziges Schullehrerſeminar für
alle Bekenntniſſe beſtand und die Kinder zuerſt gemeinſam „den allge-
meinen“, dann geſondert den confeſſionellen Religionsunterricht empfingen;
zur Vollendung der Aufklärung wurde den Schulbuben, ganz wie im
wiedergeborenen Spanien, auch Landesverfaſſungslehre vorgetragen —
natürlich nur die naſſauiſche, denn was ging die Naſſauer Deutſchland
an? Die Ergebniſſe dieſer bureaukratiſchen Volksaufklärung waren nicht
ganz ſchlecht, da ſo viele Confeſſionen in dem Ländchen bunt durch einander
hauſten; der römiſche Stuhl aber konnte an der allgemeinen naſſauiſchen
Schulreligion unmöglich Gefallen finden. Und noch weniger behagten ihm
die Bevollmächtigten der Conferenz.

Für Württemberg erſchien außer Wangenheim, der ſich von vorn-
herein zu den Sätzen „des muſterhaften joſephiniſchen Kirchenrechts“ be-
kannte, der Generalvikariatsrath Jaumann, ein gelehrter geiſtlicher Herr,
nebenbei archäologiſcher Dilettant, ebenfalls erklärter Joſephiner. Der
naſſauiſche Bevollmächtigte Koch, einer der Begründer der aufgeklärten
Simultan-Volksſchule, hatte den geiſtlichen Stand bereits aufgegeben und
ließ ſich während der Conferenzen durch einen proteſtantiſchen Pfarrer
trauen, ſo daß er des Skandals halber abberufen werden mußte. Von
den Vertretern Badens war der eine, Dekan Burg einſt mit Weſſenberg
nach Rom gegangen; auch der andere, der vielſeitig gebildete, um die Frei-
burger Univerſität hoch verdiente Staatsrath v. Ittner, verdankte ſeine
Berufung der Empfehlung des Conſtanzer Coadjutors und ſtand zu Rom
als Freund und Mitarbeiter des rationaliſtiſchen Eiferers Zſchokke in üblem
Anſehen. Domherr v. Wreden, der darmſtädtiſche Bevollmächtigte, hatte
ſchon zur Zeit der Emſer Biſchofsverſammlung die Anſprüche des Papſt-
thums mit ſcharfer Feder bekämpft. Außer Wangenheim war der Kur-
heſſe Ries der einzige Proteſtant in der Verſammlung.

Begreiflich alſo, daß Conſalvi in der Frankfurter Conferenz nur einen
Parteitag der Weſſenbergiſchen Partei ſah, und dieſe Richtung war dem
Papſte augenblicklich noch verdächtiger als der Proteſtantismus ſelber. Wan-
genheim aber blickte mit unerſchütterlicher Zuverſicht auf die geſammelte
Macht ſeines reinen Deutſchlands und hielt für undenkbar, daß der Va-
tican ſich je erdreiſten könnte, dem geeinten Willen von fünf deutſchen
Souveränen zu widerſprechen; ſogar die Ernennung der Biſchöfe glaubte
er der Curie abtrotzen zu können, da der Papſt zur Zeit des Rheinbundes,
in einem Augenblicke höchſter Bedrängniß, einmal nahe daran geweſen war,
dies Recht, den alten Grundſätzen der vaticaniſchen Politik zuwider, dem
proteſtantiſchen Könige von Württemberg zuzugeſtehn. Auf Wangenheim’s
Vorſchlag ſtellte die Conferenz die Rechte, welche ſie für die Staatsgewalt in

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0238" n="222"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">III.</hi> 4. Der Ausgang des preußi&#x017F;chen Verfa&#x017F;&#x017F;ungskampfes.</fw><lb/>
ti&#x017F;che Großherzog die Ernennung der Pfarrer, die bisher dem Erzbi&#x017F;chof<lb/>
zuge&#x017F;tanden, kurzerhand an &#x017F;ich geri&#x017F;&#x017F;en, als ob &#x017F;ie zu den Hoheitsrechten<lb/>
des Staates gehörte. In Na&#x017F;&#x017F;au war &#x017F;eit 1817 die Simultan-Volks-<lb/>
&#x017F;chule eingeführt, &#x017F;o daß fortan nur ein einziges Schullehrer&#x017F;eminar für<lb/>
alle Bekenntni&#x017F;&#x017F;e be&#x017F;tand und die Kinder zuer&#x017F;t gemein&#x017F;am &#x201E;den allge-<lb/>
meinen&#x201C;, dann ge&#x017F;ondert den confe&#x017F;&#x017F;ionellen Religionsunterricht empfingen;<lb/>
zur Vollendung der Aufklärung wurde den Schulbuben, ganz wie im<lb/>
wiedergeborenen Spanien, auch Landesverfa&#x017F;&#x017F;ungslehre vorgetragen &#x2014;<lb/>
natürlich nur die na&#x017F;&#x017F;aui&#x017F;che, denn was ging die Na&#x017F;&#x017F;auer Deut&#x017F;chland<lb/>
an? Die Ergebni&#x017F;&#x017F;e die&#x017F;er bureaukrati&#x017F;chen Volksaufklärung waren nicht<lb/>
ganz &#x017F;chlecht, da &#x017F;o viele Confe&#x017F;&#x017F;ionen in dem Ländchen bunt durch einander<lb/>
hau&#x017F;ten; der römi&#x017F;che Stuhl aber konnte an der allgemeinen na&#x017F;&#x017F;aui&#x017F;chen<lb/>
Schulreligion unmöglich Gefallen finden. Und noch weniger behagten ihm<lb/>
die Bevollmächtigten der Conferenz.</p><lb/>
          <p>Für Württemberg er&#x017F;chien außer Wangenheim, der &#x017F;ich von vorn-<lb/>
herein zu den Sätzen &#x201E;des mu&#x017F;terhaften jo&#x017F;ephini&#x017F;chen Kirchenrechts&#x201C; be-<lb/>
kannte, der Generalvikariatsrath Jaumann, ein gelehrter gei&#x017F;tlicher Herr,<lb/>
nebenbei archäologi&#x017F;cher Dilettant, ebenfalls erklärter Jo&#x017F;ephiner. Der<lb/>
na&#x017F;&#x017F;aui&#x017F;che Bevollmächtigte Koch, einer der Begründer der aufgeklärten<lb/>
Simultan-Volks&#x017F;chule, hatte den gei&#x017F;tlichen Stand bereits aufgegeben und<lb/>
ließ &#x017F;ich während der Conferenzen durch einen prote&#x017F;tanti&#x017F;chen Pfarrer<lb/>
trauen, &#x017F;o daß er des Skandals halber abberufen werden mußte. Von<lb/>
den Vertretern Badens war der eine, Dekan Burg ein&#x017F;t mit We&#x017F;&#x017F;enberg<lb/>
nach Rom gegangen; auch der andere, der viel&#x017F;eitig gebildete, um die Frei-<lb/>
burger Univer&#x017F;ität hoch verdiente Staatsrath v. Ittner, verdankte &#x017F;eine<lb/>
Berufung der Empfehlung des Con&#x017F;tanzer Coadjutors und &#x017F;tand zu Rom<lb/>
als Freund und Mitarbeiter des rationali&#x017F;ti&#x017F;chen Eiferers Z&#x017F;chokke in üblem<lb/>
An&#x017F;ehen. Domherr v. Wreden, der darm&#x017F;tädti&#x017F;che Bevollmächtigte, hatte<lb/>
&#x017F;chon zur Zeit der Em&#x017F;er Bi&#x017F;chofsver&#x017F;ammlung die An&#x017F;prüche des Pap&#x017F;t-<lb/>
thums mit &#x017F;charfer Feder bekämpft. Außer Wangenheim war der Kur-<lb/>
he&#x017F;&#x017F;e Ries der einzige Prote&#x017F;tant in der Ver&#x017F;ammlung.</p><lb/>
          <p>Begreiflich al&#x017F;o, daß Con&#x017F;alvi in der Frankfurter Conferenz nur einen<lb/>
Parteitag der We&#x017F;&#x017F;enbergi&#x017F;chen Partei &#x017F;ah, und die&#x017F;e Richtung war dem<lb/>
Pap&#x017F;te augenblicklich noch verdächtiger als der Prote&#x017F;tantismus &#x017F;elber. Wan-<lb/>
genheim aber blickte mit uner&#x017F;chütterlicher Zuver&#x017F;icht auf die ge&#x017F;ammelte<lb/>
Macht &#x017F;eines reinen Deut&#x017F;chlands und hielt für undenkbar, daß der Va-<lb/>
tican &#x017F;ich je erdrei&#x017F;ten könnte, dem geeinten Willen von fünf deut&#x017F;chen<lb/>
Souveränen zu wider&#x017F;prechen; &#x017F;ogar die Ernennung der Bi&#x017F;chöfe glaubte<lb/>
er der Curie abtrotzen zu können, da der Pap&#x017F;t zur Zeit des Rheinbundes,<lb/>
in einem Augenblicke höch&#x017F;ter Bedrängniß, einmal nahe daran gewe&#x017F;en war,<lb/>
dies Recht, den alten Grund&#x017F;ätzen der vaticani&#x017F;chen Politik zuwider, dem<lb/>
prote&#x017F;tanti&#x017F;chen Könige von Württemberg zuzuge&#x017F;tehn. Auf Wangenheim&#x2019;s<lb/>
Vor&#x017F;chlag &#x017F;tellte die Conferenz die Rechte, welche &#x017F;ie für die Staatsgewalt in<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[222/0238] III. 4. Der Ausgang des preußiſchen Verfaſſungskampfes. tiſche Großherzog die Ernennung der Pfarrer, die bisher dem Erzbiſchof zugeſtanden, kurzerhand an ſich geriſſen, als ob ſie zu den Hoheitsrechten des Staates gehörte. In Naſſau war ſeit 1817 die Simultan-Volks- ſchule eingeführt, ſo daß fortan nur ein einziges Schullehrerſeminar für alle Bekenntniſſe beſtand und die Kinder zuerſt gemeinſam „den allge- meinen“, dann geſondert den confeſſionellen Religionsunterricht empfingen; zur Vollendung der Aufklärung wurde den Schulbuben, ganz wie im wiedergeborenen Spanien, auch Landesverfaſſungslehre vorgetragen — natürlich nur die naſſauiſche, denn was ging die Naſſauer Deutſchland an? Die Ergebniſſe dieſer bureaukratiſchen Volksaufklärung waren nicht ganz ſchlecht, da ſo viele Confeſſionen in dem Ländchen bunt durch einander hauſten; der römiſche Stuhl aber konnte an der allgemeinen naſſauiſchen Schulreligion unmöglich Gefallen finden. Und noch weniger behagten ihm die Bevollmächtigten der Conferenz. Für Württemberg erſchien außer Wangenheim, der ſich von vorn- herein zu den Sätzen „des muſterhaften joſephiniſchen Kirchenrechts“ be- kannte, der Generalvikariatsrath Jaumann, ein gelehrter geiſtlicher Herr, nebenbei archäologiſcher Dilettant, ebenfalls erklärter Joſephiner. Der naſſauiſche Bevollmächtigte Koch, einer der Begründer der aufgeklärten Simultan-Volksſchule, hatte den geiſtlichen Stand bereits aufgegeben und ließ ſich während der Conferenzen durch einen proteſtantiſchen Pfarrer trauen, ſo daß er des Skandals halber abberufen werden mußte. Von den Vertretern Badens war der eine, Dekan Burg einſt mit Weſſenberg nach Rom gegangen; auch der andere, der vielſeitig gebildete, um die Frei- burger Univerſität hoch verdiente Staatsrath v. Ittner, verdankte ſeine Berufung der Empfehlung des Conſtanzer Coadjutors und ſtand zu Rom als Freund und Mitarbeiter des rationaliſtiſchen Eiferers Zſchokke in üblem Anſehen. Domherr v. Wreden, der darmſtädtiſche Bevollmächtigte, hatte ſchon zur Zeit der Emſer Biſchofsverſammlung die Anſprüche des Papſt- thums mit ſcharfer Feder bekämpft. Außer Wangenheim war der Kur- heſſe Ries der einzige Proteſtant in der Verſammlung. Begreiflich alſo, daß Conſalvi in der Frankfurter Conferenz nur einen Parteitag der Weſſenbergiſchen Partei ſah, und dieſe Richtung war dem Papſte augenblicklich noch verdächtiger als der Proteſtantismus ſelber. Wan- genheim aber blickte mit unerſchütterlicher Zuverſicht auf die geſammelte Macht ſeines reinen Deutſchlands und hielt für undenkbar, daß der Va- tican ſich je erdreiſten könnte, dem geeinten Willen von fünf deutſchen Souveränen zu widerſprechen; ſogar die Ernennung der Biſchöfe glaubte er der Curie abtrotzen zu können, da der Papſt zur Zeit des Rheinbundes, in einem Augenblicke höchſter Bedrängniß, einmal nahe daran geweſen war, dies Recht, den alten Grundſätzen der vaticaniſchen Politik zuwider, dem proteſtantiſchen Könige von Württemberg zuzugeſtehn. Auf Wangenheim’s Vorſchlag ſtellte die Conferenz die Rechte, welche ſie für die Staatsgewalt in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/238
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/238>, abgerufen am 23.11.2024.