Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

Bild:
<< vorherige Seite

Baierns Erbansprüche.
deutsche Fürstenrecht so reich ist; die Thronbesteigung des Sohnes einer
unebenbürtigen Mutter war in den größeren deutschen Fürstenhäusern
immer nur als ein seltener Ausnahmefall vorgekommen, und obgleich
sowohl die Zähringer als die Wittelsbacher selbst Frauen vom niederen
Adel zu ihren Stammmüttern zählten, so ergriff doch das bairische Cabinet
begierig den willkommenen Vorwand und ließ an allen Höfen versichern,
von einem Erbfolgerechte der Hochberge könne nicht die Rede sein. Die
Hofburg schenkte der dreisten Betheuerung willig Glauben; alle die ge-
heimen Verträge über den Rückfall der Pfalz beruhten auf der Voraus-
setzung des bevorstehenden Aussterbens der Zähringer.

Für diesen Fall hielten die bairischen Kronjuristen noch einen zweiten,
ebenso erstaunlichen Rechtsanspruch bereit. Die Grafschaft Sponheim an
der Nahe hatte einst durch vier Jahrhunderte den Häusern Pfalz und
Baden gemeinsam gehört, und nach dem Beinheimer Entscheide vom Jahre
1425 sollte beim Erlöschen des einen Hauses die gesammte Grafschaft an
das überlebende Geschlecht fallen. Unzweifelhaft war der alte Erbvertrag
längst erloschen, da beide Besitzer die Grafschaft im Luneviller Frieden an
Frankreich abgetreten und für ihren Verlust fünffache Entschädigung er-
halten hatten. Gleichwohl verlangte Baiern jetzt nochmals Entschädigung
für den Fall, daß der letzte Nachkomme aus der ersten Ehe Karl Friedrichs
stürbe. Der erloschene Erbanspruch auf Sponheim sollte dem bairischen
Kronprinzen die ersehnte "Wiege" seiner Väter, das Heidelberger Schloß
nebst Mannheim und dem herrlichen Lobdengau zurückbringen: welch ein
Ersatz für das arme Ländchen auf dem Hunsrücken, für ein Gebiet von
23,000 Einwohnern! Es war ein Gewebe schlechter Advokatenkünste, das
noch einmal zeigte, wie gründlich die rheinbündische Politik alle Scham
und alles Rechtsgefühl an den kleinen Höfen verwüstet hatte.

Die Lage des Karlsruher Hofs ward mit jedem Tage unheimlicher.
Noch schwächer als zuvor war der Großherzog vom Wiener Congresse
heimgekehrt. Er betrachtete seinen Neffen, den Kronprinzen von Baiern
als seinen geschworenen Feind und scherzte bitter: das sei doch unerhört,
daß ein erwachsener Mann sich so lebhaft nach seiner Wiege sehne. In
Augenblicken krankhafter Erregung argwöhnte er sogar, daß ihm die
Baiern in Wien Gift unter die Speisen gemischt hätten. Im Jahre
1812 hatte er seinen Erbprinzen bald nach der Geburt verloren; da ward
ihm im April 1817 wieder ein Erbe geboren, aber auch dieser Sohn
starb nach wenigen Tagen plötzlich dahin. Finstere Gerüchte durchschwirr-
ten die Stadt: warum mußte der Tod grade die beiden Söhne des Fürsten
treffen, während die Prinzessinnen sämmtlich am Leben blieben? konnten
die rastlosen Wittelsbachischen Erbschleicher nicht auch hier die Hand im
Spiele haben? Der bairische Gesandte beförderte selber den thörichten
Verdacht, da er mit schadenfrohem Behagen das Unglück überall be-
sprach und bedeutsam hinzufügte, an solchen Heimsuchungen erkenne man

Baierns Erbanſprüche.
deutſche Fürſtenrecht ſo reich iſt; die Thronbeſteigung des Sohnes einer
unebenbürtigen Mutter war in den größeren deutſchen Fürſtenhäuſern
immer nur als ein ſeltener Ausnahmefall vorgekommen, und obgleich
ſowohl die Zähringer als die Wittelsbacher ſelbſt Frauen vom niederen
Adel zu ihren Stammmüttern zählten, ſo ergriff doch das bairiſche Cabinet
begierig den willkommenen Vorwand und ließ an allen Höfen verſichern,
von einem Erbfolgerechte der Hochberge könne nicht die Rede ſein. Die
Hofburg ſchenkte der dreiſten Betheuerung willig Glauben; alle die ge-
heimen Verträge über den Rückfall der Pfalz beruhten auf der Voraus-
ſetzung des bevorſtehenden Ausſterbens der Zähringer.

Für dieſen Fall hielten die bairiſchen Kronjuriſten noch einen zweiten,
ebenſo erſtaunlichen Rechtsanſpruch bereit. Die Grafſchaft Sponheim an
der Nahe hatte einſt durch vier Jahrhunderte den Häuſern Pfalz und
Baden gemeinſam gehört, und nach dem Beinheimer Entſcheide vom Jahre
1425 ſollte beim Erlöſchen des einen Hauſes die geſammte Grafſchaft an
das überlebende Geſchlecht fallen. Unzweifelhaft war der alte Erbvertrag
längſt erloſchen, da beide Beſitzer die Grafſchaft im Luneviller Frieden an
Frankreich abgetreten und für ihren Verluſt fünffache Entſchädigung er-
halten hatten. Gleichwohl verlangte Baiern jetzt nochmals Entſchädigung
für den Fall, daß der letzte Nachkomme aus der erſten Ehe Karl Friedrichs
ſtürbe. Der erloſchene Erbanſpruch auf Sponheim ſollte dem bairiſchen
Kronprinzen die erſehnte „Wiege“ ſeiner Väter, das Heidelberger Schloß
nebſt Mannheim und dem herrlichen Lobdengau zurückbringen: welch ein
Erſatz für das arme Ländchen auf dem Hunsrücken, für ein Gebiet von
23,000 Einwohnern! Es war ein Gewebe ſchlechter Advokatenkünſte, das
noch einmal zeigte, wie gründlich die rheinbündiſche Politik alle Scham
und alles Rechtsgefühl an den kleinen Höfen verwüſtet hatte.

Die Lage des Karlsruher Hofs ward mit jedem Tage unheimlicher.
Noch ſchwächer als zuvor war der Großherzog vom Wiener Congreſſe
heimgekehrt. Er betrachtete ſeinen Neffen, den Kronprinzen von Baiern
als ſeinen geſchworenen Feind und ſcherzte bitter: das ſei doch unerhört,
daß ein erwachſener Mann ſich ſo lebhaft nach ſeiner Wiege ſehne. In
Augenblicken krankhafter Erregung argwöhnte er ſogar, daß ihm die
Baiern in Wien Gift unter die Speiſen gemiſcht hätten. Im Jahre
1812 hatte er ſeinen Erbprinzen bald nach der Geburt verloren; da ward
ihm im April 1817 wieder ein Erbe geboren, aber auch dieſer Sohn
ſtarb nach wenigen Tagen plötzlich dahin. Finſtere Gerüchte durchſchwirr-
ten die Stadt: warum mußte der Tod grade die beiden Söhne des Fürſten
treffen, während die Prinzeſſinnen ſämmtlich am Leben blieben? konnten
die raſtloſen Wittelsbachiſchen Erbſchleicher nicht auch hier die Hand im
Spiele haben? Der bairiſche Geſandte beförderte ſelber den thörichten
Verdacht, da er mit ſchadenfrohem Behagen das Unglück überall be-
ſprach und bedeutſam hinzufügte, an ſolchen Heimſuchungen erkenne man

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0375" n="361"/><fw place="top" type="header">Baierns Erban&#x017F;prüche.</fw><lb/>
deut&#x017F;che Für&#x017F;tenrecht &#x017F;o reich i&#x017F;t; die Thronbe&#x017F;teigung des Sohnes einer<lb/>
unebenbürtigen Mutter war in den größeren deut&#x017F;chen Für&#x017F;tenhäu&#x017F;ern<lb/>
immer nur als ein &#x017F;eltener Ausnahmefall vorgekommen, und obgleich<lb/>
&#x017F;owohl die Zähringer als die Wittelsbacher &#x017F;elb&#x017F;t Frauen vom niederen<lb/>
Adel zu ihren Stammmüttern zählten, &#x017F;o ergriff doch das bairi&#x017F;che Cabinet<lb/>
begierig den willkommenen Vorwand und ließ an allen Höfen ver&#x017F;ichern,<lb/>
von einem Erbfolgerechte der Hochberge könne nicht die Rede &#x017F;ein. Die<lb/>
Hofburg &#x017F;chenkte der drei&#x017F;ten Betheuerung willig Glauben; alle die ge-<lb/>
heimen Verträge über den Rückfall der Pfalz beruhten auf der Voraus-<lb/>
&#x017F;etzung des bevor&#x017F;tehenden Aus&#x017F;terbens der Zähringer.</p><lb/>
          <p>Für die&#x017F;en Fall hielten die bairi&#x017F;chen Kronjuri&#x017F;ten noch einen zweiten,<lb/>
eben&#x017F;o er&#x017F;taunlichen Rechtsan&#x017F;pruch bereit. Die Graf&#x017F;chaft Sponheim an<lb/>
der Nahe hatte ein&#x017F;t durch vier Jahrhunderte den Häu&#x017F;ern Pfalz und<lb/>
Baden gemein&#x017F;am gehört, und nach dem Beinheimer Ent&#x017F;cheide vom Jahre<lb/>
1425 &#x017F;ollte beim Erlö&#x017F;chen des einen Hau&#x017F;es die ge&#x017F;ammte Graf&#x017F;chaft an<lb/>
das überlebende Ge&#x017F;chlecht fallen. Unzweifelhaft war der alte Erbvertrag<lb/>
läng&#x017F;t erlo&#x017F;chen, da beide Be&#x017F;itzer die Graf&#x017F;chaft im Luneviller Frieden an<lb/>
Frankreich abgetreten und für ihren Verlu&#x017F;t fünffache Ent&#x017F;chädigung er-<lb/>
halten hatten. Gleichwohl verlangte Baiern jetzt nochmals Ent&#x017F;chädigung<lb/>
für den Fall, daß der letzte Nachkomme aus der er&#x017F;ten Ehe Karl Friedrichs<lb/>
&#x017F;türbe. Der erlo&#x017F;chene Erban&#x017F;pruch auf Sponheim &#x017F;ollte dem bairi&#x017F;chen<lb/>
Kronprinzen die er&#x017F;ehnte &#x201E;Wiege&#x201C; &#x017F;einer Väter, das Heidelberger Schloß<lb/>
neb&#x017F;t Mannheim und dem herrlichen Lobdengau zurückbringen: welch ein<lb/>
Er&#x017F;atz für das arme Ländchen auf dem Hunsrücken, für ein Gebiet von<lb/>
23,000 Einwohnern! Es war ein Gewebe &#x017F;chlechter Advokatenkün&#x017F;te, das<lb/>
noch einmal zeigte, wie gründlich die rheinbündi&#x017F;che Politik alle Scham<lb/>
und alles Rechtsgefühl an den kleinen Höfen verwü&#x017F;tet hatte.</p><lb/>
          <p>Die Lage des Karlsruher Hofs ward mit jedem Tage unheimlicher.<lb/>
Noch &#x017F;chwächer als zuvor war der Großherzog vom Wiener Congre&#x017F;&#x017F;e<lb/>
heimgekehrt. Er betrachtete &#x017F;einen Neffen, den Kronprinzen von Baiern<lb/>
als &#x017F;einen ge&#x017F;chworenen Feind und &#x017F;cherzte bitter: das &#x017F;ei doch unerhört,<lb/>
daß ein erwach&#x017F;ener Mann &#x017F;ich &#x017F;o lebhaft nach &#x017F;einer Wiege &#x017F;ehne. In<lb/>
Augenblicken krankhafter Erregung argwöhnte er &#x017F;ogar, daß ihm die<lb/>
Baiern in Wien Gift unter die Spei&#x017F;en gemi&#x017F;cht hätten. Im Jahre<lb/>
1812 hatte er &#x017F;einen Erbprinzen bald nach der Geburt verloren; da ward<lb/>
ihm im April 1817 wieder ein Erbe geboren, aber auch die&#x017F;er Sohn<lb/>
&#x017F;tarb nach wenigen Tagen plötzlich dahin. Fin&#x017F;tere Gerüchte durch&#x017F;chwirr-<lb/>
ten die Stadt: warum mußte der Tod grade die beiden Söhne des Für&#x017F;ten<lb/>
treffen, während die Prinze&#x017F;&#x017F;innen &#x017F;ämmtlich am Leben blieben? konnten<lb/>
die ra&#x017F;tlo&#x017F;en Wittelsbachi&#x017F;chen Erb&#x017F;chleicher nicht auch hier die Hand im<lb/>
Spiele haben? Der bairi&#x017F;che Ge&#x017F;andte beförderte &#x017F;elber den thörichten<lb/>
Verdacht, da er mit &#x017F;chadenfrohem Behagen das Unglück überall be-<lb/>
&#x017F;prach und bedeut&#x017F;am hinzufügte, an &#x017F;olchen Heim&#x017F;uchungen erkenne man<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[361/0375] Baierns Erbanſprüche. deutſche Fürſtenrecht ſo reich iſt; die Thronbeſteigung des Sohnes einer unebenbürtigen Mutter war in den größeren deutſchen Fürſtenhäuſern immer nur als ein ſeltener Ausnahmefall vorgekommen, und obgleich ſowohl die Zähringer als die Wittelsbacher ſelbſt Frauen vom niederen Adel zu ihren Stammmüttern zählten, ſo ergriff doch das bairiſche Cabinet begierig den willkommenen Vorwand und ließ an allen Höfen verſichern, von einem Erbfolgerechte der Hochberge könne nicht die Rede ſein. Die Hofburg ſchenkte der dreiſten Betheuerung willig Glauben; alle die ge- heimen Verträge über den Rückfall der Pfalz beruhten auf der Voraus- ſetzung des bevorſtehenden Ausſterbens der Zähringer. Für dieſen Fall hielten die bairiſchen Kronjuriſten noch einen zweiten, ebenſo erſtaunlichen Rechtsanſpruch bereit. Die Grafſchaft Sponheim an der Nahe hatte einſt durch vier Jahrhunderte den Häuſern Pfalz und Baden gemeinſam gehört, und nach dem Beinheimer Entſcheide vom Jahre 1425 ſollte beim Erlöſchen des einen Hauſes die geſammte Grafſchaft an das überlebende Geſchlecht fallen. Unzweifelhaft war der alte Erbvertrag längſt erloſchen, da beide Beſitzer die Grafſchaft im Luneviller Frieden an Frankreich abgetreten und für ihren Verluſt fünffache Entſchädigung er- halten hatten. Gleichwohl verlangte Baiern jetzt nochmals Entſchädigung für den Fall, daß der letzte Nachkomme aus der erſten Ehe Karl Friedrichs ſtürbe. Der erloſchene Erbanſpruch auf Sponheim ſollte dem bairiſchen Kronprinzen die erſehnte „Wiege“ ſeiner Väter, das Heidelberger Schloß nebſt Mannheim und dem herrlichen Lobdengau zurückbringen: welch ein Erſatz für das arme Ländchen auf dem Hunsrücken, für ein Gebiet von 23,000 Einwohnern! Es war ein Gewebe ſchlechter Advokatenkünſte, das noch einmal zeigte, wie gründlich die rheinbündiſche Politik alle Scham und alles Rechtsgefühl an den kleinen Höfen verwüſtet hatte. Die Lage des Karlsruher Hofs ward mit jedem Tage unheimlicher. Noch ſchwächer als zuvor war der Großherzog vom Wiener Congreſſe heimgekehrt. Er betrachtete ſeinen Neffen, den Kronprinzen von Baiern als ſeinen geſchworenen Feind und ſcherzte bitter: das ſei doch unerhört, daß ein erwachſener Mann ſich ſo lebhaft nach ſeiner Wiege ſehne. In Augenblicken krankhafter Erregung argwöhnte er ſogar, daß ihm die Baiern in Wien Gift unter die Speiſen gemiſcht hätten. Im Jahre 1812 hatte er ſeinen Erbprinzen bald nach der Geburt verloren; da ward ihm im April 1817 wieder ein Erbe geboren, aber auch dieſer Sohn ſtarb nach wenigen Tagen plötzlich dahin. Finſtere Gerüchte durchſchwirr- ten die Stadt: warum mußte der Tod grade die beiden Söhne des Fürſten treffen, während die Prinzeſſinnen ſämmtlich am Leben blieben? konnten die raſtloſen Wittelsbachiſchen Erbſchleicher nicht auch hier die Hand im Spiele haben? Der bairiſche Geſandte beförderte ſelber den thörichten Verdacht, da er mit ſchadenfrohem Behagen das Unglück überall be- ſprach und bedeutſam hinzufügte, an ſolchen Heimſuchungen erkenne man

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/375
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 361. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/375>, abgerufen am 25.11.2024.