Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.Das neue Königreich Württemberg. wenige Meilen weit in das fränkische Land hinein; das ganze schwäbischeAlpenland, der schöne Allgau, kam an Baiern, desgleichen Augsburg, die größte und ruhmreichste aller schwäbischen Städte. Aber auf diesem engen Raume begegneten sich die schärfsten politischen, kirchlichen, wirthschaft- lichen Gegensätze. Zu dem harten asketischen Lutherthum Altwürttem- bergs trat der weltlich heitere Katholicismus Oberschwabens mit seiner josephinischen Aufklärung hinzu; zu der Kleinwirthschaft der Neckar- und Remslande die großen adlichen Güter und die geschlossenen Bauernhöfe des Schussenthals; zu dem bürgerlichen Herrenstande des Herzogthums eine dichte Schaar von Fürsten, Grafen und Reichsrittern -- und mindestens im Hohenlohischen bewahrte das Volk seinem wohlwollenden alten Fürsten- geschlechte ein starkes Gefühl dynastischer Treue. Die Vorderösterreicher betrachteten den Eintritt in den Kleinstaat von Haus aus als eine Demü- thigung, auch die geistlichen Gebiete hielten fest zu dem Kaiserhause, dem alten Gegner der württembergischen Protestanten. Unter den Reichs- städten besaß nur noch Heilbronn ein kräftiges bürgerliches Leben, selbst das reiche Ulm war verarmt und verdumpft; aber alle, bis auf Bop- fingen und Aalen herab, empfanden bitter den Verlust der alten Frei- heit, am bittersten wohl die demokratischen Reutlinger, die noch auf ihrem Rathhause die alten Siegeszeichen aus den Fehden gegen die Württem- berger Grafen bewahrten. Ein Verkehr zwischen den alten und den neuen Landestheilen hatte Jener Staatsstreich vom 30. Dec. 1805, der das gute alte Recht be- Treitschke, Deutsche Geschichte. II. 20
Das neue Königreich Württemberg. wenige Meilen weit in das fränkiſche Land hinein; das ganze ſchwäbiſcheAlpenland, der ſchöne Allgau, kam an Baiern, desgleichen Augsburg, die größte und ruhmreichſte aller ſchwäbiſchen Städte. Aber auf dieſem engen Raume begegneten ſich die ſchärfſten politiſchen, kirchlichen, wirthſchaft- lichen Gegenſätze. Zu dem harten asketiſchen Lutherthum Altwürttem- bergs trat der weltlich heitere Katholicismus Oberſchwabens mit ſeiner joſephiniſchen Aufklärung hinzu; zu der Kleinwirthſchaft der Neckar- und Remslande die großen adlichen Güter und die geſchloſſenen Bauernhöfe des Schuſſenthals; zu dem bürgerlichen Herrenſtande des Herzogthums eine dichte Schaar von Fürſten, Grafen und Reichsrittern — und mindeſtens im Hohenlohiſchen bewahrte das Volk ſeinem wohlwollenden alten Fürſten- geſchlechte ein ſtarkes Gefühl dynaſtiſcher Treue. Die Vorderöſterreicher betrachteten den Eintritt in den Kleinſtaat von Haus aus als eine Demü- thigung, auch die geiſtlichen Gebiete hielten feſt zu dem Kaiſerhauſe, dem alten Gegner der württembergiſchen Proteſtanten. Unter den Reichs- ſtädten beſaß nur noch Heilbronn ein kräftiges bürgerliches Leben, ſelbſt das reiche Ulm war verarmt und verdumpft; aber alle, bis auf Bop- fingen und Aalen herab, empfanden bitter den Verluſt der alten Frei- heit, am bitterſten wohl die demokratiſchen Reutlinger, die noch auf ihrem Rathhauſe die alten Siegeszeichen aus den Fehden gegen die Württem- berger Grafen bewahrten. Ein Verkehr zwiſchen den alten und den neuen Landestheilen hatte Jener Staatsſtreich vom 30. Dec. 1805, der das gute alte Recht be- Treitſchke, Deutſche Geſchichte. II. 20
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Das neue Königreich Württemberg.
wenige Meilen weit in das fränkiſche Land hinein; das ganze ſchwäbiſche
Alpenland, der ſchöne Allgau, kam an Baiern, desgleichen Augsburg, die
größte und ruhmreichſte aller ſchwäbiſchen Städte. Aber auf dieſem engen
Raume begegneten ſich die ſchärfſten politiſchen, kirchlichen, wirthſchaft-
lichen Gegenſätze. Zu dem harten asketiſchen Lutherthum Altwürttem-
bergs trat der weltlich heitere Katholicismus Oberſchwabens mit ſeiner
joſephiniſchen Aufklärung hinzu; zu der Kleinwirthſchaft der Neckar- und
Remslande die großen adlichen Güter und die geſchloſſenen Bauernhöfe
des Schuſſenthals; zu dem bürgerlichen Herrenſtande des Herzogthums eine
dichte Schaar von Fürſten, Grafen und Reichsrittern — und mindeſtens
im Hohenlohiſchen bewahrte das Volk ſeinem wohlwollenden alten Fürſten-
geſchlechte ein ſtarkes Gefühl dynaſtiſcher Treue. Die Vorderöſterreicher
betrachteten den Eintritt in den Kleinſtaat von Haus aus als eine Demü-
thigung, auch die geiſtlichen Gebiete hielten feſt zu dem Kaiſerhauſe, dem
alten Gegner der württembergiſchen Proteſtanten. Unter den Reichs-
ſtädten beſaß nur noch Heilbronn ein kräftiges bürgerliches Leben, ſelbſt
das reiche Ulm war verarmt und verdumpft; aber alle, bis auf Bop-
fingen und Aalen herab, empfanden bitter den Verluſt der alten Frei-
heit, am bitterſten wohl die demokratiſchen Reutlinger, die noch auf ihrem
Rathhauſe die alten Siegeszeichen aus den Fehden gegen die Württem-
berger Grafen bewahrten.
Ein Verkehr zwiſchen den alten und den neuen Landestheilen hatte
bisher kaum beſtanden; man kannte einander faſt nur aus dem land-
läufigen freundnachbarlichen Spottgerede. Offene Widerſetzlichkeit wagte
ſich nicht mehr heraus ſeit die unglücklichen Mergentheimer ihren Auf-
ſtandsverſuch blutig gebüßt hatten. Aber grollend mieden die Unterworfenen
den Umgang mit den königlichen Beamten, ſelbſt auf der Univerſität lebten
die neuen Landsmannſchaften der Ulmer und der Hohenloher in ewigen
Raufhändeln mit den Altwürttembergern. Dieſe bunte kleine Welt in
die bürgerlich-proteſtantiſche Verfaſſung des alten Herzogthums aufzu-
nehmen war eine offenbare politiſche Unmöglichkeit und auch rechtlich nicht
geboten; denn ein großer Theil der neuen Erwerbungen galt als Erſatz
für Mömpelgard, das im Stuttgarter Landtage niemals vertreten war.
Einige Jahre lang begnügte man ſich mit einem Nothbehelf und behandelte
das neue Gebiet, das mit dem alten überall im Gemenge lag, als einen
ſelbſtändigen Staat; das ſtille Pfaffenſtädtchen Ellwangen wurde die Haupt-
ſtadt dieſes wunderbaren Reiches Neu-Württemberg, weil die Behörden
dort in den ſtattlichen Paläſten der alten Pröpſte ein bequemes Unter-
kommen fanden. Auf die Dauer ließ ſich die unnatürliche Trennung der
beiden Landeshälften nicht halten, ihre Vereinigung aber blieb undurch-
führbar ſo lange die Verfaſſung Altwürttembergs beſtand.
Jener Staatsſtreich vom 30. Dec. 1805, der das gute alte Recht be-
ſeitigte, entſprang nicht blos der Herrſchſucht eines übermüthigen Tyrannen,
Treitſchke, Deutſche Geſchichte. II. 20
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