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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

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II. 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
beabsichtigen". Die allgemeine Dienstpflicht -- so schrieb er in einer beredten
Entgegnung -- ist "ein Band, welches das ganze Volk umschließt, und
dessen Enden sich in den Händen des Monarchen befinden". Der König
ließ sich durch die Warnungen seines Schwagers nicht beirren, obwohl er in
Augenblicken der Verstimmung allerdings gestand, ganz unbedenklich sei es
nicht, Alle zu Soldaten zu machen. Die Verantwortlichkeit für den schwie-
rigen Versuch, der ihm als die weitaus wichtigste Aufgabe der preußischen
Politik erschien, lastete drückend auf seinem Gewissen. Kein anderer Staat,
sagte er zu Witzleben, legt seinem Volke so harte Lasten auf, und dabei
dennoch keine Möglichkeit, ganz gerecht zu verfahren, alle Wehrfähigen ein-
zustellen!*) Am Ende gab er doch zu, daß die neue Ordnung mit allen
ihren Mängeln eine leidliche Mittelstellung einnehme zwischen dem alten
Systeme und den Volksbewaffnungsträumen der Dilettanten. Niemals
ward er den Gedanken Scharnhorsts untreu. Nur eine engere Verbin-
dung zwischen Landwehr und Linie hielt er für unerläßlich, und da Boyen
diesem wohlberechtigten Plane hartnäckig widerstrebte, so entstand allmäh-
lich eine Entfremdung zwischen dem Könige und dem Kriegsminister, welche
schließlich zu Boyens Sturz führen sollte.

Ueberraschend schnell, nach wenigen Jahren schon söhnte sich das
Volk mit der zuerst so widerwillig aufgenommenen neuen Heeresverfassung
völlig aus. Die Gerechtigkeit des Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht
sprang in die Augen; die mannhafte Ansicht, daß der Waffendienst eine
Ehre sei, entsprach dem natürlichen Gefühle einer tapferen Nation; und
so schwer die Last drückte, zerstörend wirkte sie nicht, da die Preußen bei der
Eheschließung und Niederlassung, im Handel und Gewerbe sich einer Frei-
heit erfreuten, die den deutschen Kleinstaaten noch fast unbekannt war. Wie
verwundert hatten die alten Berliner Bürger anfangs den Kopf geschüttelt,
wenn sie einen gemeinen Soldaten im eleganten Wagen daherfahren sahen;
bald ward der Einjährige eine gewohnte Erscheinung, und ganz von selber
stellte sich die Regel her, daß die Freiwilligen nicht, wie der Gesetzgeber
erwartete, bei den Jägern und Schützen, sondern bei dem nächstgelegenen
Truppentheile eintraten und also die gebildete Jugend sich über das ganze
Heer vertheilte. Die allgemeine Wehrpflicht bewährte sich als das wirk-
samste Werkzeug zur Verschmelzung der alten und der neuen Provinzen.
Die zahlreichen sächsischen, westphälischen, französischen, polnischen, schwe-
dischen Offiziere, welche namentlich den Reiterregimentern zuströmten, ver-
wuchsen in gemeinsamer ernster Arbeit rasch mit dem alten preußischen
Stamme; denn seit alljährlich fast ein Drittel der Mannschaft neu eintrat,
war der Friedensdienst der Offiziere nicht mehr wie einst ein beschäftigter
Müßiggang. In der Schule des Heeres wurden die verwahrlosten Söhne
der polnischen Landestheile zur Ordnung, Sauberkeit, Haltung erzogen,

*) Witzlebens Tagebuch, 9. Mai 1819.

II. 5. Die Wiederherſtellung des preußiſchen Staates.
beabſichtigen“. Die allgemeine Dienſtpflicht — ſo ſchrieb er in einer beredten
Entgegnung — iſt „ein Band, welches das ganze Volk umſchließt, und
deſſen Enden ſich in den Händen des Monarchen befinden“. Der König
ließ ſich durch die Warnungen ſeines Schwagers nicht beirren, obwohl er in
Augenblicken der Verſtimmung allerdings geſtand, ganz unbedenklich ſei es
nicht, Alle zu Soldaten zu machen. Die Verantwortlichkeit für den ſchwie-
rigen Verſuch, der ihm als die weitaus wichtigſte Aufgabe der preußiſchen
Politik erſchien, laſtete drückend auf ſeinem Gewiſſen. Kein anderer Staat,
ſagte er zu Witzleben, legt ſeinem Volke ſo harte Laſten auf, und dabei
dennoch keine Möglichkeit, ganz gerecht zu verfahren, alle Wehrfähigen ein-
zuſtellen!*) Am Ende gab er doch zu, daß die neue Ordnung mit allen
ihren Mängeln eine leidliche Mittelſtellung einnehme zwiſchen dem alten
Syſteme und den Volksbewaffnungsträumen der Dilettanten. Niemals
ward er den Gedanken Scharnhorſts untreu. Nur eine engere Verbin-
dung zwiſchen Landwehr und Linie hielt er für unerläßlich, und da Boyen
dieſem wohlberechtigten Plane hartnäckig widerſtrebte, ſo entſtand allmäh-
lich eine Entfremdung zwiſchen dem Könige und dem Kriegsminiſter, welche
ſchließlich zu Boyens Sturz führen ſollte.

Ueberraſchend ſchnell, nach wenigen Jahren ſchon ſöhnte ſich das
Volk mit der zuerſt ſo widerwillig aufgenommenen neuen Heeresverfaſſung
völlig aus. Die Gerechtigkeit des Grundſatzes der allgemeinen Wehrpflicht
ſprang in die Augen; die mannhafte Anſicht, daß der Waffendienſt eine
Ehre ſei, entſprach dem natürlichen Gefühle einer tapferen Nation; und
ſo ſchwer die Laſt drückte, zerſtörend wirkte ſie nicht, da die Preußen bei der
Eheſchließung und Niederlaſſung, im Handel und Gewerbe ſich einer Frei-
heit erfreuten, die den deutſchen Kleinſtaaten noch faſt unbekannt war. Wie
verwundert hatten die alten Berliner Bürger anfangs den Kopf geſchüttelt,
wenn ſie einen gemeinen Soldaten im eleganten Wagen daherfahren ſahen;
bald ward der Einjährige eine gewohnte Erſcheinung, und ganz von ſelber
ſtellte ſich die Regel her, daß die Freiwilligen nicht, wie der Geſetzgeber
erwartete, bei den Jägern und Schützen, ſondern bei dem nächſtgelegenen
Truppentheile eintraten und alſo die gebildete Jugend ſich über das ganze
Heer vertheilte. Die allgemeine Wehrpflicht bewährte ſich als das wirk-
ſamſte Werkzeug zur Verſchmelzung der alten und der neuen Provinzen.
Die zahlreichen ſächſiſchen, weſtphäliſchen, franzöſiſchen, polniſchen, ſchwe-
diſchen Offiziere, welche namentlich den Reiterregimentern zuſtrömten, ver-
wuchſen in gemeinſamer ernſter Arbeit raſch mit dem alten preußiſchen
Stamme; denn ſeit alljährlich faſt ein Drittel der Mannſchaft neu eintrat,
war der Friedensdienſt der Offiziere nicht mehr wie einſt ein beſchäftigter
Müßiggang. In der Schule des Heeres wurden die verwahrloſten Söhne
der polniſchen Landestheile zur Ordnung, Sauberkeit, Haltung erzogen,

*) Witzlebens Tagebuch, 9. Mai 1819.
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[230/0244] II. 5. Die Wiederherſtellung des preußiſchen Staates. beabſichtigen“. Die allgemeine Dienſtpflicht — ſo ſchrieb er in einer beredten Entgegnung — iſt „ein Band, welches das ganze Volk umſchließt, und deſſen Enden ſich in den Händen des Monarchen befinden“. Der König ließ ſich durch die Warnungen ſeines Schwagers nicht beirren, obwohl er in Augenblicken der Verſtimmung allerdings geſtand, ganz unbedenklich ſei es nicht, Alle zu Soldaten zu machen. Die Verantwortlichkeit für den ſchwie- rigen Verſuch, der ihm als die weitaus wichtigſte Aufgabe der preußiſchen Politik erſchien, laſtete drückend auf ſeinem Gewiſſen. Kein anderer Staat, ſagte er zu Witzleben, legt ſeinem Volke ſo harte Laſten auf, und dabei dennoch keine Möglichkeit, ganz gerecht zu verfahren, alle Wehrfähigen ein- zuſtellen! *) Am Ende gab er doch zu, daß die neue Ordnung mit allen ihren Mängeln eine leidliche Mittelſtellung einnehme zwiſchen dem alten Syſteme und den Volksbewaffnungsträumen der Dilettanten. Niemals ward er den Gedanken Scharnhorſts untreu. Nur eine engere Verbin- dung zwiſchen Landwehr und Linie hielt er für unerläßlich, und da Boyen dieſem wohlberechtigten Plane hartnäckig widerſtrebte, ſo entſtand allmäh- lich eine Entfremdung zwiſchen dem Könige und dem Kriegsminiſter, welche ſchließlich zu Boyens Sturz führen ſollte. Ueberraſchend ſchnell, nach wenigen Jahren ſchon ſöhnte ſich das Volk mit der zuerſt ſo widerwillig aufgenommenen neuen Heeresverfaſſung völlig aus. Die Gerechtigkeit des Grundſatzes der allgemeinen Wehrpflicht ſprang in die Augen; die mannhafte Anſicht, daß der Waffendienſt eine Ehre ſei, entſprach dem natürlichen Gefühle einer tapferen Nation; und ſo ſchwer die Laſt drückte, zerſtörend wirkte ſie nicht, da die Preußen bei der Eheſchließung und Niederlaſſung, im Handel und Gewerbe ſich einer Frei- heit erfreuten, die den deutſchen Kleinſtaaten noch faſt unbekannt war. Wie verwundert hatten die alten Berliner Bürger anfangs den Kopf geſchüttelt, wenn ſie einen gemeinen Soldaten im eleganten Wagen daherfahren ſahen; bald ward der Einjährige eine gewohnte Erſcheinung, und ganz von ſelber ſtellte ſich die Regel her, daß die Freiwilligen nicht, wie der Geſetzgeber erwartete, bei den Jägern und Schützen, ſondern bei dem nächſtgelegenen Truppentheile eintraten und alſo die gebildete Jugend ſich über das ganze Heer vertheilte. Die allgemeine Wehrpflicht bewährte ſich als das wirk- ſamſte Werkzeug zur Verſchmelzung der alten und der neuen Provinzen. Die zahlreichen ſächſiſchen, weſtphäliſchen, franzöſiſchen, polniſchen, ſchwe- diſchen Offiziere, welche namentlich den Reiterregimentern zuſtrömten, ver- wuchſen in gemeinſamer ernſter Arbeit raſch mit dem alten preußiſchen Stamme; denn ſeit alljährlich faſt ein Drittel der Mannſchaft neu eintrat, war der Friedensdienſt der Offiziere nicht mehr wie einſt ein beſchäftigter Müßiggang. In der Schule des Heeres wurden die verwahrloſten Söhne der polniſchen Landestheile zur Ordnung, Sauberkeit, Haltung erzogen, *) Witzlebens Tagebuch, 9. Mai 1819.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/244>, abgerufen am 22.11.2024.