Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

Bild:
<< vorherige Seite

Privat-Eingaben an den Bundestag.
sammlung endlich im Juni 1817 einige provisorische Bestimmungen über
ihre Competenz angenommen hatte. Und woher sollte der Bundestag in
schwierigen Fällen die nöthigen thatsächlichen Mittheilungen erlangen? Da
er keine Executivgewalt besaß, so blieb er immer nur auf den guten Willen
der betheiligten Regierungen angewiesen. Zu alledem endlich die lächerlich
schwerfällige Geschäftsordnung. In seiner Instruktion hatte Hardenberg noch
den Vorschlag gewagt: nach Ablauf einer billigen Frist solle die Versamm-
lung kurzweg ihre Beschlüsse fassen, ohne Rücksicht auf abwesende oder nicht-
instruirte Mitglieder. Goltz mußte aber bald einsehen, wie unannehmbar
dieser Gedanke dem Souveränitätsdünkel der kleinen Höfe schien; der würt-
tembergische Gesandte v. Linden erklärte sogar rund heraus, ein einstimmiger
Beschluß sei unmöglich sobald auch nur ein einziger Gesandter fehle. Die
nachlässige Geschäftsführung der Wiener Behörden und Metternichs Gleich-
giltigkeit gegen den Bund bewirkten, daß der österreichische Gesandte fast
regelmäßig am Längsten auf seine Instruktionen warten mußte. Da der Prä-
sidialhof also mit schlechtem Beispiele voranging, so gewöhnte man sich bald
die Abstimmungen zu verschieben und wieder zu verschieben bis auch die letzte
Instruktion eingetroffen war, und das Schicksal der Bundesbeschlüsse lag
am letzten Ende in der Hand der trägsten und böswilligsten Souveräne.

So geschah es, daß selbst diese Privat-Eingaben, denen die Mehrzahl
der Bundesgesandten ein ehrliches Wohlwollen entgegenbrachte, mit schimpf-
licher Langsamkeit erledigt wurden. Die überrheinischen Cleriker, deren
Ansprüche nach der Bundesakte binnen Jahresfrist befriedigt werden sollten,
erhielten erst im Jahre 1824 ihren Bescheid; die Procuratoren des Kammer-
gerichts mußten bis 1831 warten; die glücklichen Enkel der Gläubiger der
Reichsoperationskasse empfingen im Jahre 1843 die Entschädigung für die
Arbeiten ihrer Großväter aus den Jahren 1793--96; das kur- und ober-
rheinische Schuldenwesen endlich ward erst im Jahre 1844 geordnet, durch
Vermittlung der Krone Preußen, welche für diese schleunige Hilfsleistung
den warmen Dank des Bundestags empfing. Viele der Gesandten lebten
sich gemüthlich in dies subalterne Treiben ein, und bald entwickelte sich im
Schooße der Bundesversammlung die eigenthümliche Menschenklasse der
Bundesbureaukraten -- treufleißige, gewiegte Geschäftsmänner, deren Geist
niemals durch einen politischen Gedanken beunruhigt wurde, aber dafür
in Sachen des Joseph Fahrenkopf und der Lit. D. um so genauer Be-
scheid wußte. Das Musterbild dieser Bundestagsphilister war der Ver-
treter der sechzehnten Stimme, v. Leonhardi. Auch der gute Goltz schrieb
nach Schluß der ersten Session hoch befriedigt heim: die verheißene Fest-
stellung der Grundgesetze des Bundes sei freilich unmöglich gewesen; dafür
habe die Bundesversammlung ihr Dasein und ihre Wirksamkeit in den
inneren Verhältnissen gezeigt und so auf die innere Beruhigung eingewirkt.*)

*) Goltz, Rückblick auf die erste Session der Bundesversammlung, 5. August 1817.

Privat-Eingaben an den Bundestag.
ſammlung endlich im Juni 1817 einige proviſoriſche Beſtimmungen über
ihre Competenz angenommen hatte. Und woher ſollte der Bundestag in
ſchwierigen Fällen die nöthigen thatſächlichen Mittheilungen erlangen? Da
er keine Executivgewalt beſaß, ſo blieb er immer nur auf den guten Willen
der betheiligten Regierungen angewieſen. Zu alledem endlich die lächerlich
ſchwerfällige Geſchäftsordnung. In ſeiner Inſtruktion hatte Hardenberg noch
den Vorſchlag gewagt: nach Ablauf einer billigen Friſt ſolle die Verſamm-
lung kurzweg ihre Beſchlüſſe faſſen, ohne Rückſicht auf abweſende oder nicht-
inſtruirte Mitglieder. Goltz mußte aber bald einſehen, wie unannehmbar
dieſer Gedanke dem Souveränitätsdünkel der kleinen Höfe ſchien; der würt-
tembergiſche Geſandte v. Linden erklärte ſogar rund heraus, ein einſtimmiger
Beſchluß ſei unmöglich ſobald auch nur ein einziger Geſandter fehle. Die
nachläſſige Geſchäftsführung der Wiener Behörden und Metternichs Gleich-
giltigkeit gegen den Bund bewirkten, daß der öſterreichiſche Geſandte faſt
regelmäßig am Längſten auf ſeine Inſtruktionen warten mußte. Da der Prä-
ſidialhof alſo mit ſchlechtem Beiſpiele voranging, ſo gewöhnte man ſich bald
die Abſtimmungen zu verſchieben und wieder zu verſchieben bis auch die letzte
Inſtruktion eingetroffen war, und das Schickſal der Bundesbeſchlüſſe lag
am letzten Ende in der Hand der trägſten und böswilligſten Souveräne.

So geſchah es, daß ſelbſt dieſe Privat-Eingaben, denen die Mehrzahl
der Bundesgeſandten ein ehrliches Wohlwollen entgegenbrachte, mit ſchimpf-
licher Langſamkeit erledigt wurden. Die überrheiniſchen Cleriker, deren
Anſprüche nach der Bundesakte binnen Jahresfriſt befriedigt werden ſollten,
erhielten erſt im Jahre 1824 ihren Beſcheid; die Procuratoren des Kammer-
gerichts mußten bis 1831 warten; die glücklichen Enkel der Gläubiger der
Reichsoperationskaſſe empfingen im Jahre 1843 die Entſchädigung für die
Arbeiten ihrer Großväter aus den Jahren 1793—96; das kur- und ober-
rheiniſche Schuldenweſen endlich ward erſt im Jahre 1844 geordnet, durch
Vermittlung der Krone Preußen, welche für dieſe ſchleunige Hilfsleiſtung
den warmen Dank des Bundestags empfing. Viele der Geſandten lebten
ſich gemüthlich in dies ſubalterne Treiben ein, und bald entwickelte ſich im
Schooße der Bundesverſammlung die eigenthümliche Menſchenklaſſe der
Bundesbureaukraten — treufleißige, gewiegte Geſchäftsmänner, deren Geiſt
niemals durch einen politiſchen Gedanken beunruhigt wurde, aber dafür
in Sachen des Joſeph Fahrenkopf und der Lit. D. um ſo genauer Be-
ſcheid wußte. Das Muſterbild dieſer Bundestagsphiliſter war der Ver-
treter der ſechzehnten Stimme, v. Leonhardi. Auch der gute Goltz ſchrieb
nach Schluß der erſten Seſſion hoch befriedigt heim: die verheißene Feſt-
ſtellung der Grundgeſetze des Bundes ſei freilich unmöglich geweſen; dafür
habe die Bundesverſammlung ihr Daſein und ihre Wirkſamkeit in den
inneren Verhältniſſen gezeigt und ſo auf die innere Beruhigung eingewirkt.*)

*) Goltz, Rückblick auf die erſte Seſſion der Bundesverſammlung, 5. Auguſt 1817.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0163" n="149"/><fw place="top" type="header">Privat-Eingaben an den Bundestag.</fw><lb/>
&#x017F;ammlung endlich im Juni 1817 einige provi&#x017F;ori&#x017F;che Be&#x017F;timmungen über<lb/>
ihre Competenz angenommen hatte. Und woher &#x017F;ollte der Bundestag in<lb/>
&#x017F;chwierigen Fällen die nöthigen that&#x017F;ächlichen Mittheilungen erlangen? Da<lb/>
er keine Executivgewalt be&#x017F;aß, &#x017F;o blieb er immer nur auf den guten Willen<lb/>
der betheiligten Regierungen angewie&#x017F;en. Zu alledem endlich die lächerlich<lb/>
&#x017F;chwerfällige Ge&#x017F;chäftsordnung. In &#x017F;einer In&#x017F;truktion hatte Hardenberg noch<lb/>
den Vor&#x017F;chlag gewagt: nach Ablauf einer billigen Fri&#x017F;t &#x017F;olle die Ver&#x017F;amm-<lb/>
lung kurzweg ihre Be&#x017F;chlü&#x017F;&#x017F;e fa&#x017F;&#x017F;en, ohne Rück&#x017F;icht auf abwe&#x017F;ende oder nicht-<lb/>
in&#x017F;truirte Mitglieder. Goltz mußte aber bald ein&#x017F;ehen, wie unannehmbar<lb/>
die&#x017F;er Gedanke dem Souveränitätsdünkel der kleinen Höfe &#x017F;chien; der würt-<lb/>
tembergi&#x017F;che Ge&#x017F;andte v. Linden erklärte &#x017F;ogar rund heraus, ein ein&#x017F;timmiger<lb/>
Be&#x017F;chluß &#x017F;ei unmöglich &#x017F;obald auch nur ein einziger Ge&#x017F;andter fehle. Die<lb/>
nachlä&#x017F;&#x017F;ige Ge&#x017F;chäftsführung der Wiener Behörden und Metternichs Gleich-<lb/>
giltigkeit gegen den Bund bewirkten, daß der ö&#x017F;terreichi&#x017F;che Ge&#x017F;andte fa&#x017F;t<lb/>
regelmäßig am Läng&#x017F;ten auf &#x017F;eine In&#x017F;truktionen warten mußte. Da der Prä-<lb/>
&#x017F;idialhof al&#x017F;o mit &#x017F;chlechtem Bei&#x017F;piele voranging, &#x017F;o gewöhnte man &#x017F;ich bald<lb/>
die Ab&#x017F;timmungen zu ver&#x017F;chieben und wieder zu ver&#x017F;chieben bis auch die letzte<lb/>
In&#x017F;truktion eingetroffen war, und das Schick&#x017F;al der Bundesbe&#x017F;chlü&#x017F;&#x017F;e lag<lb/>
am letzten Ende in der Hand der träg&#x017F;ten und böswillig&#x017F;ten Souveräne.</p><lb/>
          <p>So ge&#x017F;chah es, daß &#x017F;elb&#x017F;t die&#x017F;e Privat-Eingaben, denen die Mehrzahl<lb/>
der Bundesge&#x017F;andten ein ehrliches Wohlwollen entgegenbrachte, mit &#x017F;chimpf-<lb/>
licher Lang&#x017F;amkeit erledigt wurden. Die überrheini&#x017F;chen Cleriker, deren<lb/>
An&#x017F;prüche nach der Bundesakte binnen Jahresfri&#x017F;t befriedigt werden &#x017F;ollten,<lb/>
erhielten er&#x017F;t im Jahre 1824 ihren Be&#x017F;cheid; die Procuratoren des Kammer-<lb/>
gerichts mußten bis 1831 warten; die glücklichen Enkel der Gläubiger der<lb/>
Reichsoperationska&#x017F;&#x017F;e empfingen im Jahre 1843 die Ent&#x017F;chädigung für die<lb/>
Arbeiten ihrer Großväter aus den Jahren 1793&#x2014;96; das kur- und ober-<lb/>
rheini&#x017F;che Schuldenwe&#x017F;en endlich ward er&#x017F;t im Jahre 1844 geordnet, durch<lb/>
Vermittlung der Krone Preußen, welche für die&#x017F;e &#x017F;chleunige Hilfslei&#x017F;tung<lb/>
den warmen Dank des Bundestags empfing. Viele der Ge&#x017F;andten lebten<lb/>
&#x017F;ich gemüthlich in dies &#x017F;ubalterne Treiben ein, und bald entwickelte &#x017F;ich im<lb/>
Schooße der Bundesver&#x017F;ammlung die eigenthümliche Men&#x017F;chenkla&#x017F;&#x017F;e der<lb/>
Bundesbureaukraten &#x2014; treufleißige, gewiegte Ge&#x017F;chäftsmänner, deren Gei&#x017F;t<lb/>
niemals durch einen politi&#x017F;chen Gedanken beunruhigt wurde, aber dafür<lb/>
in Sachen des Jo&#x017F;eph Fahrenkopf und der <hi rendition="#aq">Lit. D.</hi> um &#x017F;o genauer Be-<lb/>
&#x017F;cheid wußte. Das Mu&#x017F;terbild die&#x017F;er Bundestagsphili&#x017F;ter war der Ver-<lb/>
treter der &#x017F;echzehnten Stimme, v. Leonhardi. Auch der gute Goltz &#x017F;chrieb<lb/>
nach Schluß der er&#x017F;ten Se&#x017F;&#x017F;ion hoch befriedigt heim: die verheißene Fe&#x017F;t-<lb/>
&#x017F;tellung der Grundge&#x017F;etze des Bundes &#x017F;ei freilich unmöglich gewe&#x017F;en; dafür<lb/>
habe die Bundesver&#x017F;ammlung ihr Da&#x017F;ein und ihre Wirk&#x017F;amkeit in den<lb/>
inneren Verhältni&#x017F;&#x017F;en gezeigt und &#x017F;o auf die innere Beruhigung eingewirkt.<note place="foot" n="*)">Goltz, Rückblick auf die er&#x017F;te Se&#x017F;&#x017F;ion der Bundesver&#x017F;ammlung, 5. Augu&#x017F;t 1817.</note></p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[149/0163] Privat-Eingaben an den Bundestag. ſammlung endlich im Juni 1817 einige proviſoriſche Beſtimmungen über ihre Competenz angenommen hatte. Und woher ſollte der Bundestag in ſchwierigen Fällen die nöthigen thatſächlichen Mittheilungen erlangen? Da er keine Executivgewalt beſaß, ſo blieb er immer nur auf den guten Willen der betheiligten Regierungen angewieſen. Zu alledem endlich die lächerlich ſchwerfällige Geſchäftsordnung. In ſeiner Inſtruktion hatte Hardenberg noch den Vorſchlag gewagt: nach Ablauf einer billigen Friſt ſolle die Verſamm- lung kurzweg ihre Beſchlüſſe faſſen, ohne Rückſicht auf abweſende oder nicht- inſtruirte Mitglieder. Goltz mußte aber bald einſehen, wie unannehmbar dieſer Gedanke dem Souveränitätsdünkel der kleinen Höfe ſchien; der würt- tembergiſche Geſandte v. Linden erklärte ſogar rund heraus, ein einſtimmiger Beſchluß ſei unmöglich ſobald auch nur ein einziger Geſandter fehle. Die nachläſſige Geſchäftsführung der Wiener Behörden und Metternichs Gleich- giltigkeit gegen den Bund bewirkten, daß der öſterreichiſche Geſandte faſt regelmäßig am Längſten auf ſeine Inſtruktionen warten mußte. Da der Prä- ſidialhof alſo mit ſchlechtem Beiſpiele voranging, ſo gewöhnte man ſich bald die Abſtimmungen zu verſchieben und wieder zu verſchieben bis auch die letzte Inſtruktion eingetroffen war, und das Schickſal der Bundesbeſchlüſſe lag am letzten Ende in der Hand der trägſten und böswilligſten Souveräne. So geſchah es, daß ſelbſt dieſe Privat-Eingaben, denen die Mehrzahl der Bundesgeſandten ein ehrliches Wohlwollen entgegenbrachte, mit ſchimpf- licher Langſamkeit erledigt wurden. Die überrheiniſchen Cleriker, deren Anſprüche nach der Bundesakte binnen Jahresfriſt befriedigt werden ſollten, erhielten erſt im Jahre 1824 ihren Beſcheid; die Procuratoren des Kammer- gerichts mußten bis 1831 warten; die glücklichen Enkel der Gläubiger der Reichsoperationskaſſe empfingen im Jahre 1843 die Entſchädigung für die Arbeiten ihrer Großväter aus den Jahren 1793—96; das kur- und ober- rheiniſche Schuldenweſen endlich ward erſt im Jahre 1844 geordnet, durch Vermittlung der Krone Preußen, welche für dieſe ſchleunige Hilfsleiſtung den warmen Dank des Bundestags empfing. Viele der Geſandten lebten ſich gemüthlich in dies ſubalterne Treiben ein, und bald entwickelte ſich im Schooße der Bundesverſammlung die eigenthümliche Menſchenklaſſe der Bundesbureaukraten — treufleißige, gewiegte Geſchäftsmänner, deren Geiſt niemals durch einen politiſchen Gedanken beunruhigt wurde, aber dafür in Sachen des Joſeph Fahrenkopf und der Lit. D. um ſo genauer Be- ſcheid wußte. Das Muſterbild dieſer Bundestagsphiliſter war der Ver- treter der ſechzehnten Stimme, v. Leonhardi. Auch der gute Goltz ſchrieb nach Schluß der erſten Seſſion hoch befriedigt heim: die verheißene Feſt- ſtellung der Grundgeſetze des Bundes ſei freilich unmöglich geweſen; dafür habe die Bundesverſammlung ihr Daſein und ihre Wirkſamkeit in den inneren Verhältniſſen gezeigt und ſo auf die innere Beruhigung eingewirkt. *) *) Goltz, Rückblick auf die erſte Seſſion der Bundesverſammlung, 5. Auguſt 1817.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/163
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/163>, abgerufen am 26.11.2024.