licher Weise so gut als einer socialistisch-positiven Construc- tion des Zusammenlebens.
§ 14.
Gesellschaftliche Verbindungen können sich auf Zwecke aller Art beziehen, welche als mögliche Erfolge gedacht wer- den und als erreichbar durch vereinigte Kräfte oder Mittel; indessen kann eine künstliche Person nicht auf andere Weise über menschliche Kräfte verfügen, als indem diesel- ben zu ihrem Eigenthum gehören, also durch ihren Geld- werth anderem Vermögen gleichartig sind; und so kann sie entweder, wie eine natürliche Person, Arbeitskräfte ein- gekauft haben -- was ihr Dasein und Geldvermögen vor- aussetzt -- oder es mögen bestimmte Leistungen von ihren Urhebern selber, sei es mit oder nach der Stiftung, ebenso wie Geldsummen, ihr bewilligt werden; und diese können von Allen gleichartige oder verschiedenartige sein, wobei jedoch die Verabredung möglich ist, dass als Gleichheit auch ein gleiches Verhältniss zu den Gesammtkräften eines Jeden gelten solle. Nun ist ein sich wiederholendes Er- gebniss oder die fortwährende Thätigkeit der Verbindung, worin der gewünschte Erfolg, der gesetzte Zweck besteht. Wenn ein Ergebniss: so ist dasselbe entweder nach Be- lieben theilbar und getheilt zu werden bestimmt, wie ein Geldertrag -- alsdann muss bei gleichen Gesammtein- lagen (an persönlichen und Vermögensleistungen) zu glei- chen Theilen, bei ungleichen zu proportionalen getheilt werden; oder nicht theilbar und nicht getheilt zu werden bestimmt: dann muss der mögliche und vorausge- sehene Genuss ein gleicher oder proportionaler sein. Und ebenso wird es stehen mit dem Nutzen einer fortwährenden Thätigkeit. In allen diesen Fällen wird aber angenommen, dass der Aufwand von Kräften und Mitteln mit dem Er- folge im günstigsten Falle das Verhältniss der Gleich- heit habe, d. h. dass keine Quantität von Kraft ohne ihre Wirkung bleibe (verschwendet werde). Was also die Sich-Verbindenden wollen, ist nur ein Umsatz und Erhal- tung ihrer Energieen, wie auch durch jeden Act des Wesen- willens auf bessere oder geringere Weise producirt wird.
licher Weise so gut als einer socialistisch-positiven Construc- tion des Zusammenlebens.
§ 14.
Gesellschaftliche Verbindungen können sich auf Zwecke aller Art beziehen, welche als mögliche Erfolge gedacht wer- den und als erreichbar durch vereinigte Kräfte oder Mittel; indessen kann eine künstliche Person nicht auf andere Weise über menschliche Kräfte verfügen, als indem diesel- ben zu ihrem Eigenthum gehören, also durch ihren Geld- werth anderem Vermögen gleichartig sind; und so kann sie entweder, wie eine natürliche Person, Arbeitskräfte ein- gekauft haben — was ihr Dasein und Geldvermögen vor- aussetzt — oder es mögen bestimmte Leistungen von ihren Urhebern selber, sei es mit oder nach der Stiftung, ebenso wie Geldsummen, ihr bewilligt werden; und diese können von Allen gleichartige oder verschiedenartige sein, wobei jedoch die Verabredung möglich ist, dass als Gleichheit auch ein gleiches Verhältniss zu den Gesammtkräften eines Jeden gelten solle. Nun ist ein sich wiederholendes Er- gebniss oder die fortwährende Thätigkeit der Verbindung, worin der gewünschte Erfolg, der gesetzte Zweck besteht. Wenn ein Ergebniss: so ist dasselbe entweder nach Be- lieben theilbar und getheilt zu werden bestimmt, wie ein Geldertrag — alsdann muss bei gleichen Gesammtein- lagen (an persönlichen und Vermögensleistungen) zu glei- chen Theilen, bei ungleichen zu proportionalen getheilt werden; oder nicht theilbar und nicht getheilt zu werden bestimmt: dann muss der mögliche und vorausge- sehene Genuss ein gleicher oder proportionaler sein. Und ebenso wird es stehen mit dem Nutzen einer fortwährenden Thätigkeit. In allen diesen Fällen wird aber angenommen, dass der Aufwand von Kräften und Mitteln mit dem Er- folge im günstigsten Falle das Verhältniss der Gleich- heit habe, d. h. dass keine Quantität von Kraft ohne ihre Wirkung bleibe (verschwendet werde). Was also die Sich-Verbindenden wollen, ist nur ein Umsatz und Erhal- tung ihrer Energieen, wie auch durch jeden Act des Wesen- willens auf bessere oder geringere Weise producirt wird.
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licher Weise so gut als einer socialistisch-positiven Construc-
tion des Zusammenlebens.
§ 14.
Gesellschaftliche Verbindungen können sich auf Zwecke
aller Art beziehen, welche als mögliche Erfolge gedacht wer-
den und als erreichbar durch vereinigte Kräfte oder Mittel;
indessen kann eine künstliche Person nicht auf andere
Weise über menschliche Kräfte verfügen, als indem diesel-
ben zu ihrem Eigenthum gehören, also durch ihren Geld-
werth anderem Vermögen gleichartig sind; und so kann
sie entweder, wie eine natürliche Person, Arbeitskräfte ein-
gekauft haben — was ihr Dasein und Geldvermögen vor-
aussetzt — oder es mögen bestimmte Leistungen von ihren
Urhebern selber, sei es mit oder nach der Stiftung, ebenso
wie Geldsummen, ihr bewilligt werden; und diese können
von Allen gleichartige oder verschiedenartige sein, wobei
jedoch die Verabredung möglich ist, dass als Gleichheit
auch ein gleiches Verhältniss zu den Gesammtkräften eines
Jeden gelten solle. Nun ist ein sich wiederholendes Er-
gebniss oder die fortwährende Thätigkeit der Verbindung,
worin der gewünschte Erfolg, der gesetzte Zweck besteht.
Wenn ein Ergebniss: so ist dasselbe entweder nach Be-
lieben theilbar und getheilt zu werden bestimmt, wie ein
Geldertrag — alsdann muss bei gleichen Gesammtein-
lagen (an persönlichen und Vermögensleistungen) zu glei-
chen Theilen, bei ungleichen zu proportionalen
getheilt werden; oder nicht theilbar und nicht getheilt zu
werden bestimmt: dann muss der mögliche und vorausge-
sehene Genuss ein gleicher oder proportionaler sein. Und
ebenso wird es stehen mit dem Nutzen einer fortwährenden
Thätigkeit. In allen diesen Fällen wird aber angenommen,
dass der Aufwand von Kräften und Mitteln mit dem Er-
folge im günstigsten Falle das Verhältniss der Gleich-
heit habe, d. h. dass keine Quantität von Kraft ohne
ihre Wirkung bleibe (verschwendet werde). Was also die
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/266>, abgerufen am 19.11.2024.
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