Waare und ihr Eigenthümer haben nun keineswegs nöthig, mehr Tauschwerth vom Markte zu verlangen, als sie ihm bringen oder darbieten, und der in normalem Verhältnisse eingetauschte Wert (dessen Erklärung durch die Zwischen- kunft des Geldes um so deutlicher wird, je mehr Geld aufhört, selber an Waare gebunden zu sein und -- als Credit -- seine unsinnliche Natur, als blosse Anweisung auf Waare, reiner entfaltet) muss nur enthalten: a) den Werth ihrer (der verkauften Waare) Stoffe und die in ihr enthal- tenen Stücke von Instrumentwerthen, b) den Werth der zum Behuf ihrer Production hinzugefügten Arbeit. In dem letzteren Werthe ist der Zweck enthalten, um dessentwillen der Kaufmann zum Fabrikanten oder der Arbeiter zum Unternehmer geworden war -- Lohn der Enthaltsamkeit von Genuss oder Zerstörung der Productionsmittel; Preis der Geduld, mit welchem er der productiven Arbeit Zu- schauer gewesen ist.
§ 38.
Der Gewinn oder Mehrwerth ist die Differenz zwischen dem Einkaufspreis der Arbeitskräfte und dem Verkaufspreise (nicht ihres Productes, sondern) ihres im Producte enthal- tenen Tauschwerthes. Auf dem (eigentlichen oder Waaren-) Markte erscheinen Arbeitskräfte nur in dieser, durch ihre Vereinigung und ihre Anwendung auf Stoffe und Arbeits- mittel, verwandelten Gestalt, folglich nicht als Eigenthum der Arbeiter, sondern der Kapitalisten. Es erscheinen aller- dings, ausser Sachwaaren, und zum Austausche mit den- selben, Arbeiten selber als Dienstleistungen, d. i. Arbeiten, welche nicht in einem Producte verkörpert sind, sondern gleichsam ihre liquide Form behalten, durch ihre Mitthei- lung und Empfang selber sogleich consumirt und vergangen. Sie mögen, als immaterielle Waaren, ihren Werth bedingen, obgleich sie keinen Werth haben, der durch in ihnen ent- haltene Arbeitszeit messbar wäre, sondern (gleich manchen Sachen auch) nur Werth, der richtiger als Normalpreis bezeichnet wird und ihrer Menge im Verhältniss zur durch- schnittlichen Stärke des Begehrs proportional ist (d. h. ihr Werth ist nur als Preis, nämlich in einer gewissen Menge
Waare und ihr Eigenthümer haben nun keineswegs nöthig, mehr Tauschwerth vom Markte zu verlangen, als sie ihm bringen oder darbieten, und der in normalem Verhältnisse eingetauschte Wert (dessen Erklärung durch die Zwischen- kunft des Geldes um so deutlicher wird, je mehr Geld aufhört, selber an Waare gebunden zu sein und — als Credit — seine unsinnliche Natur, als blosse Anweisung auf Waare, reiner entfaltet) muss nur enthalten: a) den Werth ihrer (der verkauften Waare) Stoffe und die in ihr enthal- tenen Stücke von Instrumentwerthen, b) den Werth der zum Behuf ihrer Production hinzugefügten Arbeit. In dem letzteren Werthe ist der Zweck enthalten, um dessentwillen der Kaufmann zum Fabrikanten oder der Arbeiter zum Unternehmer geworden war — Lohn der Enthaltsamkeit von Genuss oder Zerstörung der Productionsmittel; Preis der Geduld, mit welchem er der productiven Arbeit Zu- schauer gewesen ist.
§ 38.
Der Gewinn oder Mehrwerth ist die Differenz zwischen dem Einkaufspreis der Arbeitskräfte und dem Verkaufspreise (nicht ihres Productes, sondern) ihres im Producte enthal- tenen Tauschwerthes. Auf dem (eigentlichen oder Waaren-) Markte erscheinen Arbeitskräfte nur in dieser, durch ihre Vereinigung und ihre Anwendung auf Stoffe und Arbeits- mittel, verwandelten Gestalt, folglich nicht als Eigenthum der Arbeiter, sondern der Kapitalisten. Es erscheinen aller- dings, ausser Sachwaaren, und zum Austausche mit den- selben, Arbeiten selber als Dienstleistungen, d. i. Arbeiten, welche nicht in einem Producte verkörpert sind, sondern gleichsam ihre liquide Form behalten, durch ihre Mitthei- lung und Empfang selber sogleich consumirt und vergangen. Sie mögen, als immaterielle Waaren, ihren Werth bedingen, obgleich sie keinen Werth haben, der durch in ihnen ent- haltene Arbeitszeit messbar wäre, sondern (gleich manchen Sachen auch) nur Werth, der richtiger als Normalpreis bezeichnet wird und ihrer Menge im Verhältniss zur durch- schnittlichen Stärke des Begehrs proportional ist (d. h. ihr Werth ist nur als Preis, nämlich in einer gewissen Menge
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Waare und ihr Eigenthümer haben nun keineswegs nöthig,
mehr Tauschwerth vom Markte zu verlangen, als sie ihm
bringen oder darbieten, und der in normalem Verhältnisse
eingetauschte Wert (dessen Erklärung durch die Zwischen-
kunft des Geldes um so deutlicher wird, je mehr Geld
aufhört, selber an Waare gebunden zu sein und — als
Credit — seine unsinnliche Natur, als blosse Anweisung auf
Waare, reiner entfaltet) muss nur enthalten: a) den Werth
ihrer (der verkauften Waare) Stoffe und die in ihr enthal-
tenen Stücke von Instrumentwerthen, b) den Werth der
zum Behuf ihrer Production hinzugefügten Arbeit. In dem
letzteren Werthe ist der Zweck enthalten, um dessentwillen
der Kaufmann zum Fabrikanten oder der Arbeiter zum
Unternehmer geworden war — Lohn der Enthaltsamkeit
von Genuss oder Zerstörung der Productionsmittel; Preis
der Geduld, mit welchem er der productiven Arbeit Zu-
schauer gewesen ist.
§ 38.
Der Gewinn oder Mehrwerth ist die Differenz zwischen
dem Einkaufspreis der Arbeitskräfte und dem Verkaufspreise
(nicht ihres Productes, sondern) ihres im Producte enthal-
tenen Tauschwerthes. Auf dem (eigentlichen oder Waaren-)
Markte erscheinen Arbeitskräfte nur in dieser, durch ihre
Vereinigung und ihre Anwendung auf Stoffe und Arbeits-
mittel, verwandelten Gestalt, folglich nicht als Eigenthum
der Arbeiter, sondern der Kapitalisten. Es erscheinen aller-
dings, ausser Sachwaaren, und zum Austausche mit den-
selben, Arbeiten selber als Dienstleistungen, d. i. Arbeiten,
welche nicht in einem Producte verkörpert sind, sondern
gleichsam ihre liquide Form behalten, durch ihre Mitthei-
lung und Empfang selber sogleich consumirt und vergangen.
Sie mögen, als immaterielle Waaren, ihren Werth bedingen,
obgleich sie keinen Werth haben, der durch in ihnen ent-
haltene Arbeitszeit messbar wäre, sondern (gleich manchen
Sachen auch) nur Werth, der richtiger als Normalpreis
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/126>, abgerufen am 19.11.2024.
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