seiner himmlischen Herligkeit unwert achten, welche zu erlangen beydes erfordert wird, die göttl. Warheit von Herzen glauben, und solche mit dem Munde bekennen Rom. 10. So man von Herzen gläubet, so wird man gerecht, und so man mit dem Munde bekennet so wird man seelig. Führet nun Esau, da er das Recht der Erstgebuhrt leichtsinnig verkaufte, vor Gotte den Namen eines Gottlosen, und ward mit Beraubung des väterl. Segens gestrafet: Wie viel schwerer wird vor Gottes Augen die Sünde sein, wenn man die grosse Wolthat Gottes, die reine Lehre, welche uns Gott als ein theures Kleynod geschenket, um zeitl. Dinge willen in die Schanze schlägt; welche nothwendig eine erschrekliche Verdamniß wirken muß. 4) So kan auch und wird die Princeßin Durchl. bey ihnen nicht ehe in die Gemeinschaft ihrer Kirche und zum H. Abendmahl auf und angenommen sie muß vorher ab haeresi absolviret werden: wodurch, indem sie sich solchem unterwirft, sie ipso facto ihren bekanten seeligmachenden Glauben und Religion, als eine verdamliche schändlige Ketzerey, wieder besser Wissen und Gewissen erkläret; wenn ihr schon die formale Abschwerung ihrer Religion und Verdammung ihrer Vorfahren erlassen würde; und also auf gewisse maasse die göttl. Warheit lästert, indem sie sich zu solcher Kirche bekennet, welche, man drehe es wie man wolle, warhaftig grundstürzende Irthümer heget (wie aus ihrer Lehre von der Rechtfertigung wen man
seiner himmlischen Herligkeit unwert achten, welche zu erlangen beydes erfordert wird, die göttl. Warheit von Herzen glauben, und solche mit dem Munde bekennen Rom. 10. So man von Herzen gläubet, so wird man gerecht, und so man mit dem Munde bekennet so wird man seelig. Führet nun Esau, da er das Recht der Erstgebuhrt leichtsinnig verkaufte, vor Gotte den Namen eines Gottlosen, und ward mit Beraubung des väterl. Segens gestrafet: Wie viel schwerer wird vor Gottes Augen die Sünde sein, wenn man die grosse Wolthat Gottes, die reine Lehre, welche uns Gott als ein theures Kleynod geschenket, um zeitl. Dinge willen in die Schanze schlägt; welche nothwendig eine erschrekliche Verdamniß wirken muß. 4) So kan auch und wird die Princeßin Durchl. bey ihnen nicht ehe in die Gemeinschaft ihrer Kirche und zum H. Abendmahl auf und angenommen sie muß vorher ab haeresi absolviret werden: wodurch, indem sie sich solchem unterwirft, sie ipso facto ihren bekanten seeligmachenden Glauben und Religion, als eine verdamliche schändlige Ketzerey, wieder besser Wissen und Gewissen erkläret; wenn ihr schon die formale Abschwerung ihrer Religion und Verdammung ihrer Vorfahren erlassen würde; und also auf gewisse maasse die göttl. Warheit lästert, indem sie sich zu solcher Kirche bekennet, welche, man drehe es wie man wolle, warhaftig grundstürzende Irthümer heget (wie aus ihrer Lehre von der Rechtfertigung wen man
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seiner himmlischen Herligkeit unwert achten, welche zu erlangen beydes erfordert wird, die göttl. Warheit von Herzen glauben, und solche mit dem Munde bekennen Rom. 10. So man von Herzen gläubet, so wird man gerecht, und so man mit dem Munde bekennet so wird man seelig. Führet nun Esau, da er das Recht der Erstgebuhrt leichtsinnig verkaufte, vor Gotte den Namen eines Gottlosen, und ward mit Beraubung des väterl. Segens gestrafet: Wie viel schwerer wird vor Gottes Augen die Sünde sein, wenn man die grosse Wolthat Gottes, die reine Lehre, welche uns Gott als ein theures Kleynod geschenket, um zeitl. Dinge willen in die Schanze schlägt; welche nothwendig eine erschrekliche Verdamniß wirken muß. 4) So kan auch und wird die Princeßin Durchl. bey ihnen nicht ehe in die Gemeinschaft ihrer Kirche und zum H. Abendmahl auf und angenommen sie muß vorher ab haeresi absolviret werden: wodurch, indem sie sich solchem unterwirft, sie ipso facto ihren bekanten seeligmachenden Glauben und Religion, als eine verdamliche schändlige Ketzerey, wieder besser Wissen und Gewissen erkläret; wenn ihr schon die formale Abschwerung ihrer Religion und Verdammung ihrer Vorfahren erlassen würde; und also auf gewisse maasse die göttl. Warheit lästert, indem sie sich zu solcher Kirche bekennet, welche, man drehe es wie man wolle, warhaftig grundstürzende Irthümer heget (wie aus ihrer Lehre von der Rechtfertigung wen man
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seiner himmlischen Herligkeit unwert achten, welche zu erlangen beydes erfordert wird, die göttl. Warheit von Herzen glauben, und solche mit dem Munde bekennen Rom. 10. So man von Herzen gläubet, so wird man gerecht, und so man mit dem Munde bekennet so wird man seelig. Führet nun Esau, da er das Recht der Erstgebuhrt leichtsinnig verkaufte, vor Gotte den Namen eines Gottlosen, und ward mit Beraubung des väterl. Segens gestrafet: Wie viel schwerer wird vor Gottes Augen die Sünde sein, wenn man die grosse Wolthat Gottes, die reine Lehre, welche uns Gott als ein theures Kleynod geschenket, um zeitl. Dinge willen in die Schanze schlägt; welche nothwendig eine erschrekliche Verdamniß wirken muß. 4) So kan auch und wird die Princeßin Durchl. bey ihnen nicht ehe in die Gemeinschaft ihrer Kirche und zum H. Abendmahl auf und angenommen sie muß vorher ab haeresi absolviret werden: wodurch, indem sie sich solchem unterwirft, sie ipso facto ihren bekanten seeligmachenden Glauben und Religion, als eine verdamliche schändlige Ketzerey, wieder besser Wissen und Gewissen erkläret; wenn ihr schon die formale Abschwerung ihrer Religion und Verdammung ihrer Vorfahren erlassen würde; und also auf gewisse maasse die göttl. Warheit lästert, indem sie sich zu solcher Kirche bekennet, welche, man drehe es wie man wolle, warhaftig grundstürzende Irthümer heget (wie aus ihrer Lehre von der Rechtfertigung wen man
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/996>, abgerufen am 23.11.2024.
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