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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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ge und Versicherung sich ihrem Gotte verlobet, welches ohne äuserste Beleidigung Gottes und Verlezung des Gewissens von der Princesse Durchlaucht. nicht gebrochen, noch auch von den hohen Taufzeugen permittiret werden darf. Weil dieses Gelübde geschehen in einer solchen Sache die an und vor sich selbst gut und von Gott geboten, auch (welches ein Gelübde so geschicht von freyen Mitteldingen bündig machet Num. 30.) von den Durchl. Eltern und Großeltern nicht blos tacite, mit schweigen, sondern mit ausdrüklichen Vorspruch bey der Taufe, und confirmation bewilliget und bestätiget; so bleibet sie an dasselbige verbunden ihr Leben lang und mag durch kein Mittel davon befreyet werden.Die Verleugnung der Warheit ist Sünde; das hätte können obenan stehen. Wen ein Papist erkennet, die Lehre, in welcher er erzogen worden, sei irrig, verläft er gewissenhaft und pflichtmäßig die, bei welchen er getaufet und gefirmelt ist. Wie nun eine jegliche Sünde wieder das Gewissen den Menschen aus dem Stande der Gnade Gottes in den Stand der Verdamniß setzet; den 1 Joh. 3. wer Sünde thut der ist vom Teufel: also vielmer ein solcher Bruch eines an Eydesstad gethanen Gelübdes, welches die Sünde des Abfals nicht um ein geringes vergrössert; kan auch nimmermehr vergeben werden, weil der Princeßin Durchl. da sie in der Päbstischen Kirchen bleibet, bis in den Todt, auch in solchen Eydbruche beharret, wobey keine wahre Busse sein kan, als welche eine Rükkehr von der began-

ge und Versicherung sich ihrem Gotte verlobet, welches ohne äuserste Beleidigung Gottes und Verlezung des Gewissens von der Princesse Durchlaucht. nicht gebrochen, noch auch von den hohen Taufzeugen permittiret werden darf. Weil dieses Gelübde geschehen in einer solchen Sache die an und vor sich selbst gut und von Gott geboten, auch (welches ein Gelübde so geschicht von freyen Mitteldingen bündig machet Num. 30.) von den Durchl. Eltern und Großeltern nicht blos tacite, mit schweigen, sondern mit ausdrüklichen Vorspruch bey der Taufe, und confirmation bewilliget und bestätiget; so bleibet sie an dasselbige verbunden ihr Leben lang und mag durch kein Mittel davon befreyet werden.Die Verleugnung der Warheit ist Sünde; das hätte können obenan stehen. Wen ein Papist erkennet, die Lehre, in welcher er erzogen worden, sei irrig, verläft er gewissenhaft und pflichtmäßig die, bei welchen er getaufet und gefirmelt ist. Wie nun eine jegliche Sünde wieder das Gewissen den Menschen aus dem Stande der Gnade Gottes in den Stand der Verdamniß setzet; den 1 Joh. 3. wer Sünde thut der ist vom Teufel: also vielmer ein solcher Bruch eines an Eydesstad gethanen Gelübdes, welches die Sünde des Abfals nicht um ein geringes vergrössert; kan auch nimmermehr vergeben werden, weil der Princeßin Durchl. da sie in der Päbstischen Kirchen bleibet, bis in den Todt, auch in solchen Eydbruche beharret, wobey keine wahre Busse sein kan, als welche eine Rükkehr von der began-

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[37/0993] ge und Versicherung sich ihrem Gotte verlobet, welches ohne äuserste Beleidigung Gottes und Verlezung des Gewissens von der Princesse Durchlaucht. nicht gebrochen, noch auch von den hohen Taufzeugen permittiret werden darf. Weil dieses Gelübde geschehen in einer solchen Sache die an und vor sich selbst gut und von Gott geboten, auch (welches ein Gelübde so geschicht von freyen Mitteldingen bündig machet Num. 30.) von den Durchl. Eltern und Großeltern nicht blos tacite, mit schweigen, sondern mit ausdrüklichen Vorspruch bey der Taufe, und confirmation bewilliget und bestätiget; so bleibet sie an dasselbige verbunden ihr Leben lang und mag durch kein Mittel davon befreyet werden. Wie nun eine jegliche Sünde wieder das Gewissen den Menschen aus dem Stande der Gnade Gottes in den Stand der Verdamniß setzet; den 1 Joh. 3. wer Sünde thut der ist vom Teufel: also vielmer ein solcher Bruch eines an Eydesstad gethanen Gelübdes, welches die Sünde des Abfals nicht um ein geringes vergrössert; kan auch nimmermehr vergeben werden, weil der Princeßin Durchl. da sie in der Päbstischen Kirchen bleibet, bis in den Todt, auch in solchen Eydbruche beharret, wobey keine wahre Busse sein kan, als welche eine Rükkehr von der began- Die Verleugnung der Warheit ist Sünde; das hätte können obenan stehen. Wen ein Papist erkennet, die Lehre, in welcher er erzogen worden, sei irrig, verläft er gewissenhaft und pflichtmäßig die, bei welchen er getaufet und gefirmelt ist.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/993>, abgerufen am 23.11.2024.