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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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stel, ob sie gleich an Jesum Christum sonst eben sowol gläubten, als die wahren Apostel, quod ad unitatem dis fundamentum um, da sie die Beschneidung sub necessitate salutis urgirten Act. 16, 1. So daß Paul. Gal. 5, 4. sagt: ihr habt Christum verlohren, die ihr durch das Gesetz gerecht werden wolt, und seyd von der Gnade gefallen. Solcherley sind im Pabstthume die Additamenta sub necessitate salutis in Ecclesiam intrusa, adeoque haeretica & fundamentum fidei quod ad unitatem aliasque proprietates evertentia: wie in einer dissertation de articulis fidei christianae fundamentalibus D. Sebastian Schmidius gründl. ausgeführet. Dagegen sind die sogenanten additamenta, in unserer evangelischen Kirche keine an den seligmachenden Glauben, und an den zur Seligkeit nöthigen Gottesdienst angeflickte Stücke; sondern freye Kirchengebräuche, die zu guter Ordnung dienen, und pro re nata behalten oder abgeschaffet werden können, von welchen wir keinesweges vorgeben, daß sie allen Christen zur Seligkeit nöthig seyn. Daß demnach jene additamenta pontificiae religionis einen fundamentalen Unterscheid zwischen dieser und den protestantischen Kirchen machen. Und solches ist unserer ganzen Kirche Bekäntniß in Apol. Aug. Conf. da es p. 326. nach hiesiger Edition de anno 1690 also lautet: viele Articul bey unsern Wiedersachern (den Papisten) stoßen den rechten Grund nieder etc. p. 376. 416. 417. 530.

stel, ob sie gleich an Jesum Christum sonst eben sowol gläubten, als die wahren Apostel, quod ad unitatem dis fundamentum um, da sie die Beschneidung sub necessitate salutis urgirten Act. 16, 1. So daß Paul. Gal. 5, 4. sagt: ihr habt Christum verlohren, die ihr durch das Gesetz gerecht werden wolt, und seyd von der Gnade gefallen. Solcherley sind im Pabstthume die Additamenta sub necessitate salutis in Ecclesiam intrusa, adeoque haeretica & fundamentum fidei quod ad unitatem aliasque proprietates evertentia: wie in einer dissertation de articulis fidei christianae fundamentalibus D. Sebastian Schmidius gründl. ausgeführet. Dagegen sind die sogenanten additamenta, in unserer evangelischen Kirche keine an den seligmachenden Glauben, und an den zur Seligkeit nöthigen Gottesdienst angeflickte Stücke; sondern freye Kirchengebräuche, die zu guter Ordnung dienen, und pro re nata behalten oder abgeschaffet werden können, von welchen wir keinesweges vorgeben, daß sie allen Christen zur Seligkeit nöthig seyn. Daß demnach jene additamenta pontificiae religionis einen fundamentalen Unterscheid zwischen dieser und den protestantischen Kirchen machen. Und solches ist unserer ganzen Kirche Bekäntniß in Apol. Aug. Conf. da es p. 326. nach hiesiger Edition de anno 1690 also lautet: viele Articul bey unsern Wiedersachern (den Papisten) stoßen den rechten Grund nieder etc. p. 376. 416. 417. 530.

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[33/0989] stel, ob sie gleich an Jesum Christum sonst eben sowol gläubten, als die wahren Apostel, quod ad unitatem dis fundamentum um, da sie die Beschneidung sub necessitate salutis urgirten Act. 16, 1. So daß Paul. Gal. 5, 4. sagt: ihr habt Christum verlohren, die ihr durch das Gesetz gerecht werden wolt, und seyd von der Gnade gefallen. Solcherley sind im Pabstthume die Additamenta sub necessitate salutis in Ecclesiam intrusa, adeoque haeretica & fundamentum fidei quod ad unitatem aliasque proprietates evertentia: wie in einer dissertation de articulis fidei christianae fundamentalibus D. Sebastian Schmidius gründl. ausgeführet. Dagegen sind die sogenanten additamenta, in unserer evangelischen Kirche keine an den seligmachenden Glauben, und an den zur Seligkeit nöthigen Gottesdienst angeflickte Stücke; sondern freye Kirchengebräuche, die zu guter Ordnung dienen, und pro re nata behalten oder abgeschaffet werden können, von welchen wir keinesweges vorgeben, daß sie allen Christen zur Seligkeit nöthig seyn. Daß demnach jene additamenta pontificiae religionis einen fundamentalen Unterscheid zwischen dieser und den protestantischen Kirchen machen. Und solches ist unserer ganzen Kirche Bekäntniß in Apol. Aug. Conf. da es p. 326. nach hiesiger Edition de anno 1690 also lautet: viele Articul bey unsern Wiedersachern (den Papisten) stoßen den rechten Grund nieder etc. p. 376. 416. 417. 530.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/989>, abgerufen am 23.11.2024.