fonst, 1 Cor. 13, 3. 4) Ist bey diesem casu conscientiae auch dieses wohl zu bedenken, daß die liebe Princesse verwichenen Ostern vor einem Jahre bey dero Confirmation dem Allerhöchsten, und der Evangelischen Kirche in hoher Gegenwart dero hochfürstl. Eltern und anderer fürstligen und sonst christliger Personen, die Zusage gethan, bey der aus dem Catechismo Lutheri und Gesenii gefasseten und mit den Beweißsprüchen Heiliger Schrifft begründeten Lehre, biß an dero, Gott gebe seliges Ende zu beharren; da dan gar nicht bedungen, daß sie so lange dabey bleiben wolle, bis ihr - - - Gottes Gnade wäre, diesen Bund mit Gotte unverbrüchlich zu halten, und daß sie davon weder Glück noch Unglück weder Liebe noch Leyd abtreiben solte. Eine Zusage, die mit und unter des Namens Gottes Anrufung und Gebrauche gethan ist, kan ohne Entheiligung des Namens Gottes, da sotane Zusage an und für sich nicht ungöttlich gefunden wird, nicht zurücke genommen werden. Wo es aber geschicht, und man also ---- "beschwerten "---- da Gott dreuet er wolle den strafen der seinen Namen mißbrauchet; kan man göttl. Gnade und seiner Seligkeit sich nicht versichert halten. Auf die rationes ex adverso afferri solitas wird nunmehro kurz und gründl. zu antworten sein. Ad 1. So viel mehr Erkentniß, Grund des Christenthums und Gnade von Gott, eine Person hat, desto unverantwortlicher vor Gott, und desto verdamlicher ist der Abfall Luc. 12,
fonst, 1 Cor. 13, 3. 4) Ist bey diesem casu conscientiae auch dieses wohl zu bedenken, daß die liebe Princesse verwichenen Ostern vor einem Jahre bey dero Confirmation dem Allerhöchsten, und der Evangelischen Kirche in hoher Gegenwart dero hochfürstl. Eltern und anderer fürstligen und sonst christliger Personen, die Zusage gethan, bey der aus dem Catechismo Lutheri und Gesenii gefasseten und mit den Beweißsprüchen Heiliger Schrifft begründeten Lehre, biß an dero, Gott gebe seliges Ende zu beharren; da dan gar nicht bedungen, daß sie so lange dabey bleiben wolle, bis ihr - - - Gottes Gnade wäre, diesen Bund mit Gotte unverbrüchlich zu halten, und daß sie davon weder Glück noch Unglück weder Liebe noch Leyd abtreiben solte. Eine Zusage, die mit und unter des Namens Gottes Anrufung und Gebrauche gethan ist, kan ohne Entheiligung des Namens Gottes, da sotane Zusage an und für sich nicht ungöttlich gefunden wird, nicht zurücke genommen werden. Wo es aber geschicht, und man also ---- „beschwerten „---- da Gott dreuet er wolle den strafen der seinen Namen mißbrauchet; kan man göttl. Gnade und seiner Seligkeit sich nicht versichert halten. Auf die rationes ex adverso afferri solitas wird nunmehro kurz und gründl. zu antworten sein. Ad 1. So viel mehr Erkentniß, Grund des Christenthums und Gnade von Gott, eine Person hat, desto unverantwortlicher vor Gott, und desto verdamlicher ist der Abfall Luc. 12,
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fonst, 1 Cor. 13, 3. 4) Ist bey diesem casu conscientiae auch dieses wohl zu bedenken, daß die liebe Princesse verwichenen Ostern vor einem Jahre bey dero Confirmation dem Allerhöchsten, und der Evangelischen Kirche in hoher Gegenwart dero hochfürstl. Eltern und anderer fürstligen und sonst christliger Personen, die Zusage gethan, bey der aus dem Catechismo Lutheri und Gesenii gefasseten und mit den Beweißsprüchen Heiliger Schrifft begründeten Lehre, biß an dero, Gott gebe seliges Ende zu beharren; da dan gar nicht bedungen, daß sie so lange dabey bleiben wolle, bis ihr - - - Gottes Gnade wäre, diesen Bund mit Gotte unverbrüchlich zu halten, und daß sie davon weder Glück noch Unglück weder Liebe noch Leyd abtreiben solte. Eine Zusage, die mit und unter des Namens Gottes Anrufung und Gebrauche gethan ist, kan ohne Entheiligung des Namens Gottes, da sotane Zusage an und für sich nicht ungöttlich gefunden wird, nicht zurücke genommen werden. Wo es aber geschicht, und man also ---- „beschwerten „---- da Gott dreuet er wolle den strafen der seinen Namen mißbrauchet; kan man göttl. Gnade und seiner Seligkeit sich nicht versichert halten. Auf die rationes ex adverso afferri solitas wird nunmehro kurz und gründl. zu antworten sein. Ad 1. So viel mehr Erkentniß, Grund des Christenthums und Gnade von Gott, eine Person hat, desto unverantwortlicher vor Gott, und desto verdamlicher ist der Abfall Luc. 12,
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fonst, 1 Cor. 13, 3. 4) Ist bey diesem casu conscientiae auch dieses wohl zu bedenken, daß die liebe Princesse verwichenen Ostern vor einem Jahre bey dero Confirmation dem Allerhöchsten, und der Evangelischen Kirche in hoher Gegenwart dero hochfürstl. Eltern und anderer fürstligen und sonst christliger Personen, die Zusage gethan, bey der aus dem Catechismo Lutheri und Gesenii gefasseten und mit den Beweißsprüchen Heiliger Schrifft begründeten Lehre, biß an dero, Gott gebe seliges Ende zu beharren; da dan gar nicht bedungen, daß sie so lange dabey bleiben wolle, bis ihr - - - Gottes Gnade wäre, diesen Bund mit Gotte unverbrüchlich zu halten, und daß sie davon weder Glück noch Unglück weder Liebe noch Leyd abtreiben solte. Eine Zusage, die mit und unter des Namens Gottes Anrufung und Gebrauche gethan ist, kan ohne Entheiligung des Namens Gottes, da sotane Zusage an und für sich nicht ungöttlich gefunden wird, nicht zurücke genommen werden. Wo es aber geschicht, und man also ---- „beschwerten „---- da Gott dreuet er wolle den strafen der seinen Namen mißbrauchet; kan man göttl. Gnade und seiner Seligkeit sich nicht versichert halten. Auf die rationes ex adverso afferri solitas wird nunmehro kurz und gründl. zu antworten sein. Ad 1. So viel mehr Erkentniß, Grund des Christenthums und Gnade von Gott, eine Person hat, desto unverantwortlicher vor Gott, und desto verdamlicher ist der Abfall Luc. 12,
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/983>, abgerufen am 23.11.2024.
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